Entschließung des Bundesrates "Verbraucher beim Online-Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen"
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Entschließung des Bundesrates "Verbraucher beim Online-Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen"
[Bundesrat Drucksache 228/25 (Beschluss)
11.07.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim Online-
Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit
Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen“
Der Bundesrat hat in seiner 1056. Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossen, die aus der
Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Drucksache 228/25 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim Online-
Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit
Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen“
1. Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen,
dass sofortige Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und
zur Stärkung der Marktüberwachung im Zusammenhang mit Angeboten aus
Drittstaaten auf Plattformen eingeführt und umgesetzt werden. Der
Bundesrat erkennt in diesem Zusammenhang an, dass die Bundesregierung
ihrerseits einen Aktionsplan E-Commerce im Januar 2025 vorgelegt hat.
Darüber hinaus stellt der Bundesrat fest, dass die EU-Kommission die
Einführung einer Gebühr auf Sendungen von Onlinehändlern aus Drittstaaten prüft,
um die Warenströme effizienter kontrollieren zu können. Beide Initiativen
sind aus Verbraucherschutzsicht und zur Sicherung eines regelkonformen
Wettbewerbs ausdrücklich zu begrüßen. Der Bundesrat regt daher an, dass
bestehende Maßnahmen auf EU-Ebene zeitnah ergänzt werden sollten, um
den Herausforderungen im Zusammenhang mit Plattformen und
Handelsunternehmen aus Drittländern wirksam zu begegnen. Ziel sollte es sein, die
Marktüberwachungsbehörden schrittweise mit vergleichbaren Instrumenten
auszustatten, wie sie im stationären Handel bereits zur Verfügung stehen.
Ein Abwarten oder Änderungen, die erst in Jahren wirken, können sich
negativ auf den Verbraucherschutz auswirken und stellen ein existenzielles
Problem für andere, insbesondere europäische, Unternehmen dar, die sich an
das in der EU geltende Recht halten. Der Bundesrat bittet daher den Bund,
auf europäischer Ebene auf eine vorgezogene Abschaffung des
Zollfreibetrages hinzuwirken.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür
einzusetzen, dass Onlineplattformen und Onlineshops verpflichtet werden,
Verbraucherinnen und Verbraucher klar und gut sichtbar über den Sitz des
anbietenden Unternehmens, die Rücksendeadresse, etwaige Zollgebühren
sowie mögliche Rücksendekosten zu informieren. Diese Angaben sollen vor
Vertragsschluss auf der jeweiligen Plattform deutlich dargestellt werden,
um eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen. In diesem
Zusammenhang soll geprüft werden, ob eine entsprechende Nachschärfung und
verbesserte Durchsetzung der Informationspflichten in der
Verbraucherrechte-Richtlinie erforderlich sind.
3. Ein Werkzeug zur effektiven Kontrolle des Onlinehandels aus Drittstaaten,
das dazu führt, dass Onlineanbieter dem stationären Handel gleichgestellt
werden, ist die volle Haftung der Plattformbetreiber kombiniert mit der
Ermächtigung der Marktüberwachungsbehörden, als Ultima Ratio eine
Sperrung der gesamten Plattform für ihren Zuständigkeitsbereich bis zur
Löschung des nicht konformen Angebots und Zahlung aller finanziellen
Forderungen der Marktüberwachungsbehörden zu veranlassen. Dies sollte in
der Allgemeinen Marktüberwachungsverordnung der EU umgesetzt
werden. Onlineplattformen sollten für nicht konforme Angebote auf ihrer
Plattform haften, es sei denn, sie können einen in der EU ansässigen, für das
Produkt verantwortlichen und tatsächlich greifbaren Wirtschaftsakteur
nachweisen. Existiert kein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur,
übernimmt die Onlineplattform sämtliche Pflichten eines Einführers gemäß den
anwendbaren EU-Rechtsvorschriften. Die Bundesregierung wird gebeten,
sich dafür einzusetzen, dass Onlineplattformen als Wirtschaftsakteure in der
europäischen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 definiert und
mit entsprechenden Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Zahlung
von Gebühren und Bußgeldern, versehen werden.
4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass Online-Plattformen für ihre
Händler Verantwortung übernehmen müssen, wenn diese in der EU zwar
als Wirtschaftsakteure Waren für Verbraucherinnen und Verbraucher
anbieten, aber für diese nicht erreichbar bzw. Zustellungen von
Willenserklärungen unmöglich sind. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung
gebeten, zu prüfen, ob eine entsprechende Haftungsregelung im Rahmen
des geplanten Digital Fairness Act eingeführt werden könnte, und sich ggf.
für die Einführung einer solchen auf EU-Ebene einzusetzen.
5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf nationaler und
europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass faire Wettbewerbsbedingungen
zwischen europäischen und außereuropäischen Anbietern gewährleistet
werden. Dazu ist es erforderlich, bestehende Kontrolllücken bei der Einfuhr
von Produkten aus Drittstaaten zu schließen, insbesondere im Bereich des
Onlinehandels.
Konkret bittet der Bundesrat die Bundesregierung die Umsetzung folgender
Maßnahmen zu prüfen:
– Der Ausbau risikobasierter Zoll- und Produktsicherheitskontrollen bei
Importen aus Drittstaaten, mit dem Schwerpunkt auf
sicherheitsrelevanten Produktgruppen und Herkunftsländern mit auffälligem Risiko- oder
Mengenprofil. Ziel ist eine effektivere Gefahrenabwehr bei
gleichzeitiger Vermeidung pauschaler Belastungen für unbedenkliche
Warenströme.
– Die Stärkung von Zollbehörden und Marktüberwachungseinrichtungen,
insbesondere durch digitale Modernisierungsmaßnahmen und
optimierte Ressourcennutzung. Zudem sollen verstärkt internationale
Kooperationen mit Plattformbetreibern und Kontrollbehörden in Drittstaaten
aufgebaut werden, um den Import unsicherer Produkte frühzeitig zu
unterbinden.
Der Bundesrat betont, dass faire Wettbewerbsbedingungen nur
gewährleistet werden können, wenn die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei allen
Marktteilnehmern durchsetzbar ist – unabhängig von Herkunftsland oder
Vertriebsweg.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Verbraucher beim Online-Einkauf schützen - Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten (Beschlussdrucksache)