Love Scamming - Milliardenbetrug durch Organisierte Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/3052)
Text
Love Scamming - Milliardenbetrug durch Organisierte Kriminalität (Antwort zu Drs. 21/3052)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3289
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Emmerich, Lukas Benner,
Schahina Gambir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3052 –
Love Scamming – Milliardenbetrug durch Organisierte Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Love Scamming – auch unter anderen Begriffen wie „Romance Scamming“
oder „Pig Butchering“ bekannt – ist eine perfide Form des Internetbetrugs, bei
dem die organisierten Täter eine romantische Beziehung vortäuschen, um das
Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen und sie anschließend finanziell
auszubeuten. Betrügerinnen und Betrüger treten meist in Datingplattformen oder
sozialen Netzwerken auf, wo sie sich falsche Identitäten schaffen, oft mit
gefälschten KI (künstliche Intelligenz)-generierten Fotos und einer emotionalen
Ansprache, um Sympathie zu erlangen. Nachdem eine scheinbar enge Beziehung
aufgebaut wurde, fordern die Betrügerinnen und Betrüger das Opfer dazu auf,
Geld zu schicken. Die erfundenen Geschichten sind vielfältig. Mal werden
angebliche Notlagen wie eine Krankheit, ein Unfall oder ein dringender Umzug
vorgetäuscht. Mal wollen sie Flugtickets für einen Besuch besorgen oder
überzeugen die Opfer davon, Investitionen in vermeintlich lukrative Geschäfte zu
tätigen. In manchen Fällen werden die Opfer auch mit Screenshots erpresst,
nachdem per Videocall intime Aufnahmen von ihnen gemacht wurden. Die
Opfer werden so lange erpresst und betrogen, bis das Vertrauen und das Geld
erschöpft sind. Dann bricht der Kontakt ab.
Gerade Organisierte Kriminelle stecken hinter diesem perfiden
Geschäftsmodell, das an betrügerische Telefonanrufe erinnert. Allerdings können die
Betrügerinnen und Betrüger mithilfe künstlicher Intelligenz ihre Betrugsmasche
noch authentischer gestalten. Automatisierte Chats, Deepfakes und
synthetische Stimmen helfen den Tätern dabei, weltweit und rund um die Uhr
potenzielle Opfer immer effektiver zu täuschen.
Bekanntheit erlangen die Fälle bisher vor allem über Erzählungen der
Betroffenen – wie der Anfang 2025 bekannt gewordene Betrug einer Frau, die
eineinhalb Jahre lang dachte, eine heimliche Liebesbeziehung mit einem
Prominenten zu führen und im Laufe dessen 830 000 Euro an die Kriminellen
überwies (www.stern.de/lifestyle/leute/brad-pitt-aeussert-sich-zum-love-scam-in-s
einem-namen-35388728.html).
Love Scamming ist inzwischen ein weltweites Milliardengeschäft für die
Organisierte Kriminalität. Kriminelle agieren dabei transnational und über Konti-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 15. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nente hinweg. Allein bei der Zentralstelle Cybercrime in Bamberg wurden im
Jahr 2024 mehr als 18 000 Fälle erfasst und bearbeitet. Der dadurch
entstandene Gesamtschaden lag alleine bei dieser Zentralstelle bei 49 Mio. Euro
(https://www1.wdr.de/nachrichten/nah-dran-cybermafia-doku-100.html). Laut
Vereinten Nationen (VN) liegt der jährliche Umsatz allein der von Südostasien
aus agierenden Betrügerinnen und Betrüger bei rund 40 Mrd. US-Dollar. Die
Dunkelziffer dürfte noch sehr viel höher liegen, da viele Betroffene sich aus
Scham nicht bei der Polizei melden.
Die Betrugsmaschen werden vor allem durch Gruppen der Organisierten
Kriminalität durchgeführt, die Betrugszentren kontrollieren. Mit falschen
Jobangeboten locken sie Menschen an, halten sie in Zentren fest und zwingen sie
unter Gewaltandrohung zum Betrug. Sie werden erst dann wieder freigelassen,
wenn ihre Familien Lösegeld zahlen. Wenn sie versuchen, zu fliehen, oder sie
nicht die von den Banden vorgegebenen Planzahlen einhalten, droht ihnen
Folter oder Mord (www.ardmediathek.de/video/story/im-inneren-der-cyberma
fia-love-like-lost/ndr/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL2FyZC1zdG9yeV8yM
DI1LTA2LTEwLTIyLTUw). Die VN sprechen von moderner Sklaverei und
schätzen, dass weltweit über 100 000 Menschen in solchen Zentren
festgehalten werden (https://news.un.org/en/story/2025/05/1163521). Insbesondere in
Myanmar befinden sich zahlreiche dieser Betrugszentren in Gebieten, die von
bewaffneten Gruppen, Milizen oder kriminellen Netzwerken kontrolliert
werden. Internationale Organisationen dokumentieren, dass dort systematisch
Menschenrechte verletzt werden: Menschen werden entführt, eingesperrt, zur
Begehung von Betrugshandlungen, einschließlich Love Scamming,
gezwungen und bei Fluchtversuchen gefoltert. In Myanmar sind Teile der Scam-
Zentren in Konflikt- und Grenzregionen angesiedelt, wo die Gewinne durch
Schutzgelderpressung, Besteuerung oder direkte Kontrolle zur Finanzierung
bewaffneter Akteure beitragen (www.theguardian.com/global-development/20
25/sep/08/myanmar-military-junta-scam-centres-trafficking-crime-
syndicateskk-park). Auch in Kambodscha bestehen enge Verbindungen zwischen
staatlich geduldeten Machtstrukturen, Organisierter Kriminalität und schweren
Menschenrechtsverletzungen in diesen Zentren (www.amnesty.org/en/latest/n
ews/2025/06/cambodia-government-allows-slavery-torture-flourish-inside-sca
mming-compounds). Das Auswärtige Amt hat auch aufgrund dieser falschen
Jobangebote Teilreisewarnungen für Kambodscha und Thailand
ausgesprochen (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/kambodscha-node/kambo
dschasicherheit-220008; www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailan
d-node/thailandsicherheit-201558). Für das Bürgerkriegsland Myanmar hat
das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, vor sogenannten
Scam Compounds wird explizit gewarnt (www.auswaertiges-amt.de/de/reiseu
ndsicherheit/myanmarsicherheit-212100#content_1).
Ähnliche Dynamiken zeigen sich auch bei weiteren Online-Scams. Auf
Onlinemarktplätzen beispielsweise nimmt die Anzahl betrügerischer Aktivitäten,
irreführender Versprechen und gefälschter Produkte, die künstlich sichtbar
gemacht werden, zu. Neben den Onlinemarkplätzen gibt es täuschend echt
aussehende Fakeshops, die Käufer und Käuferinnen immer wieder um ihr Geld
bringen. Nahezu jede und jeder achte (12 Prozent) Online-Shopper ist in den
vergangenen zwei Jahren auf einen Fakeshop reingefallen, zeigt eine Forsa-
Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Besonders
ärgerlich: Die Hälfte (50 Prozent) der von der Verbraucherzentrale
untersuchten Fakeshops schalten Werbung auf Plattformen von Google oder Meta
(Verbraucherreport 2025, Ergebnisse einer repräsentativen
Bevölkerungsbefragung, erhoben durch Forsa vom 3. November 2025 www.vzbv.de/sites/defaul
t/files/2025-10/25-11-03_Verbraucherreport%202025_Chartbericht_0.pdf).
Eine weitere betrügerische Methode sind Financial Scams, bei denen
angebliche Handelsplattformen Verbraucherinnen mit Traumrenditen locken (www.ba
fin.de/DE/Verbraucher/Finanzbetrug/Anlagebetrug/BetrugHandelsplattforme
n/handelsplattformen_node.html). Allein in den vergangenen zwölf Monaten
erreichten die Marktbeobachtung der Verbraucherzentralen und des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Beschwerden zu weit über 100
verschiedenen Plattformen (www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/
sparen-und-anlegen/vorsicht-betruegerisches-onlinetrading-54699). Daher ist
es zu begrüßen, dass die Europäische Kommission eine koordinierte Initiative
gegen Online-Scams und Betrug angekündigt hat (https://digital-strategy.ec.eu
ropa.eu/en/news/press-statement-european-board-digital-services-following-it
s-16th-meeting).
Angesichts dieser milliardenschweren Betrugsmaschen Organisierter
Krimineller weltweit stellen sich nach Ansicht der Fragestellenden zahlreiche
sicherheits- und verbraucherpolitische Fragen und Herausforderungen mit Blick
auf die Arbeit der Bundesregierung beim sogenannten Love Scamming und
anderen Online-Scams. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie Bürgerinnen
und Bürger davor geschützt werden können und der Kampf gegen die
Organisierte Kriminalität in diesem Bereich verbessert werden kann.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Strukturen
Organisierter Kriminalität hinter dem Phänomenbereich des Love Scammings?
Im Bereich des klassischen Love Scammings sind insbesondere Bezüge in
westafrikanische Länder festzustellen. Hierbei sind nigerianische Strukturen
organisierter Kriminalität (OK) hervorzuheben, denen auch teilweise sogenannte
nigerianische Bruderschaften zuzuordnen sind. Diese haben sich auf eine
Vielzahl von Betrugsdelikten spezialisiert, darunter vor allem Love Scamming und
CEO-Fraud/BEC-Fraud (Business Email Compromise).
2. Welche Betrugsmaschen sind der Bundesregierung im Bereich des Love
Scammings – gegebenenfalls auch unter Verwendung anderer Begriffe –
bekannt?
Beim klassischen Love Scam werden über Dating-Webseiten oder soziale
Netzwerke Opfern Liebesbeziehungen vorgespiegelt. Häufig täuschen die Täter vor,
englischsprachige, westliche Geschäftsmänner oder Militärangehörige zu sein.
Aufgrund von Auslandseinsätzen/Dienstreisen wird den Opfern zunächst eine
Fernbeziehung suggeriert. Bei den Gesprächen geht es zu Beginn keineswegs
um Geld, sondern um den Beruf, die Familie sowie um Liebe und eine
gemeinsame Zukunft. Oft werden Geschichten über verstorbene Ehepartner und
Kinder dargestellt. Nach einiger Zeit werden Notlagen, beispielsweise ein
kostenintensiver Krankenhausaufenthalt oder Probleme mit Kreditkarten,
vorgetäuscht und die Opfer dazu gebracht, immer höhere Summen zu überweisen.
Mitunter werden die Opfer in einer späteren Phase des Betrugs wissentlich oder
unwissentlich als sogenannte Finanzagenten oder „money mules“ zur
Geldwäsche eingesetzt.
Beim Betrugsphänomen des sog. Romance Baiting hingegen handelt es sich um
eine Form des organisiert begangenen Anlagebetruges unter Verwendung von
Elementen des Love Scamming: Hierbei werden attraktive Fake-Profile zur
Kontaktanbahnung zu Geschädigten genutzt und diese dann zu angeblichen
Investitionen verleitet, überwiegend in Kryptowährungen. Zu einer
tatsächlichen Geldanlage kommt es allerdings nicht, der Kontakt wird täterseitig
irgendwann abgebrochen und die vermeintlich investierten Gelder werden
einbehalten.
Derartige Straftaten werden vornehmlich aus sog. Scam-Centern im
südostasiatischen Raum dort vor allem in Myanmar, Laos und Kambodscha (aber auch
auf den Philippinen und in Thailand) begangen. Die Organisatoren der Scam-
Center und Initiatoren der OK-Strukturen sind oftmals chinesische
Staatsangehörige. Es liegen zudem Hinweise vor, die darauf hindeuten, dass ähnliche
Strukturen auch in Westafrika und Mittelamerika existieren. Ergänzend wird
auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
3. Was macht nach Ansicht der Bundesregierung Personen in Deutschland
zu einem Angriffsziel der Betrügerinnen und Betrüger?
a) Wie steht Deutschland als Angriffsziel im europäischen Vergleich?
b) Wie steht Deutschland als Angriffsziel im weltweiten Vergleich?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich ist das Vorgehen der Täterstrukturen auf maximale
Gewinnerzielung ausgerichtet. Opfer derartiger Betrugsstraftaten werden daher vornehmlich
in vergleichsweise wohlhabend geltenden Industrienationen gesucht. Täter
zielen weltweit vorrangig auf vermögende Personen ab und nutzen dabei Englisch
oder andere weit verbreitete Sprachen. Dies macht auch Deutschland zu einem
Ziel für Betrugsversuche. Vergleichende Statistiken liegen nicht vor. Aus dem
internationalen kriminalpolizeilichen Informationsaustausch ist jedoch bekannt,
dass es auch in anderen europäischen Staaten Geschädigte gleichgelagerter
Straftaten gibt.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ausmaß und
Betroffene von Love Scamming in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 (bitte
nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht, Form von Betrug und
Bundesland, indem die Betroffenen ermittelt wurden aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen im Sinne der
Fragestellung vor. Für die geschätzten Ausmaße der Gewinnerzielung durch
südostasiatische Betrugszentren wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6
verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Betrugszentren?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenhandel,
Zwangsarbeit, Freiheitsberaubung und andere
Menschenrechtsverletzungen über die Betrugszentren in Myanmar und Kambodscha, insbesondere
im Zusammenhang mit Love Scamming?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
In Südostasien, vor allem in Myanmar, Laos und Kambodscha (aber auch auf
den Philippinen und in Thailand) werden in professionell organisierten
Strukturen, sog. Scam-Centern, über hunderttausend Menschen zum Begehen
verschiedener Formen des Online-Betrugs beschäftigt. In sog. „Scam Compounds“
generieren organisierten Gruppen hohe Beträge durch Online-Betrug, laut
Schätzungen von UNODC in Höhe von 40 bis 60 Mrd. US-Dollar jährlich.
Zum Teil arbeiten die betroffenen Personen freiwillig in den Centern, zum Teil
werden diese gegen ihren Willen – auch unter Einsatz von Zwangsmaßnahmen
– zur Begehung von Straftaten gezwungen. Der größte Teil der Mitarbeiter
kommt aus Ländern der Region. Bei den Betreibern handelt es sich in der
Regel um lokale oder regionale Gruppierungen, die weitgehend
eigenverantwortlich agieren.
Die Handelnden sind häufig Opfer von Menschenhandel und werden unter
Androhung von Gewalt zur Tatbegehung gezwungen. Überwiegend
südostasiatische Staatsangehörige werden mittels lukrativer Jobangebote dazu verleitet,
ihre Heimatländer zu verlassen, um einer Beschäftigung in anderen
südostasiatischen Ländern – hauptsächlich Kambodscha, Laos oder Myanmar –
nachzugehen. Vor Ort folgt häufig eine Abnahme von Pässen, unfreiwillige
Festhaltung sowie Anwendung von Zwang, um die Betroffenen Personen zur
Begehung verschiedener Betrugsdelikte aus Callcentern zu bewegen. Europäische
und deutsche Staatsbürger sind kein primäres Ziel, aber grundsätzlich gefährdet
und können Opfer von Betrugsdelikten werden.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche und europäische
Staatsangehörige, die zur Arbeit in die Betrugszentren festgehalten
wurden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Betrugszentren in Deutschland
oder Europa gibt, und wenn ja, in welchen Ländern?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Zum Vorkommen von Betrugszentren im südostasiatischen Raum wird auf die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Gibt es deutsche und europäischen Staatsangehörige, die an den
Betrugszentren beteiligt sind, und wenn ja, wie viele?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen im Sinne der
Fragestellung vor.
10. Welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung auf
nationaler Ebene, um gegen Love Scamming vorzugehen?
Soweit es sich um in Deutschland verfolgbare Straftaten handelt, gehen die
deutschen Strafverfolgungsbehörden dagegen im Rahmen strafrechtlicher
Ermittlungsverfahren vor, die wenn möglich in gerichtliche Strafverfahren
münden. Darüber hinaus erfolgen Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen zu
dem Phänomen Love Scamming. Für weitergehende Informationen wird auf
die Antworten zu den Fragen 10a bis 10d verwiesen.
a) Welche Aufklärungskampagnen oder Informationsangebote gibt es,
um die Bevölkerung vor Love Scamming zu schützen?
b) Wie werden Plattformbetreiber (z. B. Dating-Apps, soziale
Netzwerke) in die Präventionsarbeit einbezogen?
c) Hält die Bundesregierung die Kooperation der Plattformbetreiber für
ausreichend?
d) Wenn nein, inwiefern plant die Bundesregierung, gesetzliche
Vorgaben hierzu anzupassen?
Die Fragen 10a bis 10d werden gemeinsam beantwortet.
Die Bearbeitung präventiver Themenstellungen wird unter anderem durch die
gemeinschaftliche Gremienarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes
sichergestellt. So werden im Bund-Länder-finanzierten Programm Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) Konzepte, Medien
und Initiativen entwickelt, die über Kriminalität aufklären und
Schutzempfehlungen vermitteln. Das Internetportal www.polizei-beratung.de ist die zentrale
virtuelle Plattform der Polizeilichen Kriminalprävention. Dort finden sich auch
Informationsangebote für das Phänomen Love Scamming.
Insbesondere wird auf folgende Angebote verwiesen:
• Online-Dating: So schützen Sie sich vor Love Scamming www.polizei-bera
tung.de/aktuelles/detailansicht/romance-scamming/,
• Das Medienpaket – Love Scamming – das sollte man tun www.polizei-berat
ung.de/medienangebot/detail/29806-love-scamming-tipps/,
• Social Media Paket zu Love Scamming: Was ist das eigentlich? www.polize
i-beratung.de/medienangebot/detail/29806-love-scamming-definition/,
• Social Media Paket Love Scamming: Schutz beim Online-Dating www.poli
zei-beratung.de/medienangebot/detail/29806-love-scamming-schutz-beim-o
nline-dating/,
• TrueCyberCrime Podcast über Love-Scamming u. a. www.polizei-beratun
g.de/aktuelles/detailansicht/truecybercrime-podcast-love-scamming/,
• Tipps für Opfer von Romance Scamming www.polizei-beratung.de/aktuelle
s/detailansicht/sendungshinweis-traummann-gesucht-albtraum-gefunden/.
Zudem hat das ProPK (Account „Zivile Helden“) in Kooperation mit der
Dating-Plattform Tinder am 10. Dezember 2024 eine Informationskampagne zum
Phänomen Love Scams auf Social-Media geschaltet.
Der Rechtsrahmen für in der EU tätige Online-Plattformen ist durch den Digital
Services Act (DSA – Verordnung (EU) 2022/2065) vollharmonisiert geregelt:
Im Februar 2024 sind mit dem DSA neue Pflichten für Online-Plattformen
vollumfänglich in Kraft getreten, die einen Beitrag auch bei der Bekämpfung
rechtswidrigen betrügerischen Handelns und illegaler – hierunter gefälschter –
Produkten leisten. So sind Hostingdiensteanbieter (hierunter Online-
Plattformen) verpflichtet, ein Verfahren einzurichten, mithilfe dessen Nutzer vermutete
rechtswidrige Inhalte melden können. Nutzer können auf diesem Weg sowohl
Werbeanzeigen für vermuteten Online-Betrug als auch vermutete rechtswidrige
Produkte melden. Online-Plattformen sind zusätzlich verpflichtet, ein
Beschwerdeverfahren einzurichten, ebenso wie Meldungen von zertifizierten
„Trusted Flagger“ priorisiert zu behandeln und mit zertifizierten
außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammenzuarbeiten. Online-Marktplätze haben
zudem zusätzliche Pflichten, hierunter Informationen zur Nachverfolgbarkeit
von Händlern zu veröffentlichen und nach bestem Bemühen zu überprüfen.
Darüber hinaus müssen sehr große Online-Plattformen bewerten, welche
systemischen Risiken (wie etwa die Verbreitung illegaler Produkte, für den
Verbraucherschutz, durch vorsätzliche Manipulation des Dienstes oder unauthentische
Accounts) auf ihren Diensten bestehen und entsprechende risikominimierende
Maßnahmen ergreifen. Sehr große Online-Plattformen müssen darüber hinaus
Werbeanzeigen in einem Archiv öffentlich zugänglich und durchsuchbar
machen.
Artikel 91 DSA verpflichtet die EU-Kommission erstmals bis zum 17.
November 2027 die Verordnung zu evaluieren. Das Ergebnis dieser Evaluierung bleibt
abzuwarten, bevor über weitere gesetzliche Vorgaben im Rahmen der
Plattformregulierung entschieden werden kann.
e) Gibt es beim Bundeskriminalamt spezielle Einheiten oder
Ermittlungsgruppen innerhalb der Polizei, die auf Love Scamming
spezialisiert sind, und wenn nein, ist dies noch geplant?
Das Bundeskriminalamt ist im Bereich des Love Scammings als Zentralstelle
der deutschen Polizei tätig. Ermittlungsverfahren zu dem Phänomen Love
Scamming werden von den jeweils zuständigen Landespolizeibehörden
geführt.
f) Welche Hilfsangebote (z. B. Hotlines, Beratungsstellen) werden von
der Bundesregierung oder in Kooperation mit
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bereitgestellt oder unterstützt?
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
fördert den Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
sowie dessen Projekt „Aktiv gegen digitale Gewalt“. Love Scamming wird als
Form von digitaler Gewalt gesehen. Ziel der Förderung ist die
Weiterentwicklung und Qualifizierung des Frauenunterstützungssystems (Fokus ambulantes
Frauenunterstützungssystem) und damit mittelbar eine bessere Unterstützung
von gewaltbetroffenen Frauen.
Außerdem wurde im Jahr 2013 per Gesetz das bundesweite Hilfetelefon
„Gewalt gegen Frauen“ (HilfetelefonG) beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ richtet sich an Frauen, die Gewalt
erleben oder erlebt haben. Unter der Nummer 116 016 können Frauen rund um
die Uhr und kostenlos Kontakt zu Beraterinnen aufnehmen – vertraulich und
anonym. Es wird zu allen Gewaltformen beraten, neben Häuslicher Gewalt,
psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt auch zu Mobbing, Digitaler
Gewalt und weiteren Gewaltformen (siehe hilfetelefon.de).
Mithilfe von Dolmetscherinnen ist die Beratung beim Hilfetelefon in
18 Fremdsprachen möglich. Auf Wunsch können die Hilfesuchenden einen
Kontakt zu geeigneten Beratungsstellen und Hilfsorganisationen in ihrem
Umfeld erhalten. Das Angebot richtet sich auch ausdrücklich an Betroffene mit
einer Beeinträchtigung oder Behinderung. Sie können eine Beratung in Leichter
Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache erhalten.
11. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung auf internationaler
Ebene, um gegen Love Scamming vorzugehen?
Auf die Antworten zu den Fragen 11a bis 11g wird verwiesen.
a) Welche Maßnahmen unternimmt die Europäische Union (EU) auch
im Rahmen von Europol, und wie beteiligt sich Deutschland hieran?
Europol stellt eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verfügung, um Love Scamming
zu bekämpfen. Dies umfasst beispielsweise strategische und operative
Analysen, Möglichkeiten für den sicheren Informationsaustausch, die Koordinierung
von internationalen Verfahren sowie die Bereitstellung von finanziellen
Förderungsmöglichkeiten.
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in ihren
diplomatischen Beziehungen zu südostasiatischen Ländern?
Die Bundesregierung verfolgt das Geschehen sorgfältig, stimmt sich mit
anderen Staaten ab und spricht das Thema mit betroffenen Staaten an. Zur
Eindämmung der regional destabilisierenden Wirkung der Betrugszentren fördert die
Bundesregierung die grenzüberschreitende Kooperation bei der Bekämpfung
der organisierten Kriminalität.
c) Welche Maßnahmen unternehmen die VN, und wie beteiligt sich
Deutschland hieran?
Die Bundesregierung unterstützt den Trust Fund der Vereinten Nationen für die
Opfer von Menschenhandel (UN Trust Funds for Victims of Human
Trafficking), der auch die Projektarbeit durch Nichtregierungsorganisationen
unterstützt.
d) Welche Maßnahmen unternimmt Interpol, und wie beteiligt sich
Deutschland hieran?
Interpol stellt verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung und
vernetzt die nationalen Polizeibehörden der Mitgliedstaaten. Zu diesen
Unterstützungsleistungen gehören u. a. die Bereitstellung einer sicheren Plattform für
den Datenaustausch, Datenbanken sowie Fahndungsausschreibungen auf
internationaler Ebene.
Weiterhin unterstützt Interpol die Mitgliedstaaten mit der Koordinierung von
internationalen Verfahren im Rahmen von Operations oder Action Days, mit
strategischer sowie operativer Auswertung oder auch mittels Ausrichtung von
Tagungen. Die Beteiligung deutscher Polizeibehörden an Operations zu Love
Scamming von Interpol findet anlassbezogen statt, sofern Bezüge nach
Deutschland vorliegen.
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenhandel,
Zwangsarbeit, Freiheitsberaubung und andere
Menschenrechtsverletzungen über die Betrugszentren in Myanmar und Kambodscha,
insbesondere im Zusammenhang mit Love Scamming?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
f) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur
Unterstützung von NGOs, die sich für Opfer von Menschenhandel –
insbesondere in Thailand und Kambodscha – einsetzen?
Auf die Antwort zu Frage 11c wird verweisen.
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Organisierte
Kriminalität bei Love Scamming durch ihre europäische und
internationale Zusammenarbeit?
Die Bundesregierung befindet sich im stetigen Austausch mit ihren
europäischen und internationalen Partnern zu diversen OK-Phänomenen. Auf EU-
Ebene wird in regelmäßigen Zyklen eine Risikoanalyse zu derzeit relevanten
OK-Phänomenen und Schwerpunkten veröffentlicht, das sogenannte Serious
and Organised Crime Threat Assessment (EU-SOCTA). Zu Online Scamming
allgemein weist das EU-SOCTA für das Kriminalitätsfeld „Online-Fraud/
Online fraud schemes“ eine wachsende Bedeutung aus. Zudem finden
internationale Konferenzen und Austauschformate statt, um die Bekämpfung von
Betrugsphänomenen ganzheitlich durch die Staatengemeinschaft anzugehen, so
z. B. der Global Fraud Summit, welcher von Interpol und UNODC ausgetragen
wird. Auch in diesem Rahmen werden Erkenntnisse zum Phänomenbereich
Betrug ausgetauscht.
h) Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der EU-
Sanktionen vom 29. Oktober 2024 gegen Personen und Organisationen, die
für Scam-Operationen und schwerwiegende
Menschenrechtsverletzungen in Myanmar verantwortlich sind?
i) Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer EU-
Sanktionen im Zusammenhang mit Scam-Zentren in Myanmar,
einschließlich möglicher Maßnahmen gegen zusätzliche verantwortliche
Akteure oder unterstützende Strukturen?
Die Fragen 11h und 11i werden gemeinsam beantwortet.
Die EU hat am 29. Oktober 2024 die Chit Linn Myaing Group (CLM) und
ihren Gründer und ehemaligen Vorsitzenden sowie zwei weitere in
Betrugscenter verwickelte myanmarische Personen gelistet. Die Sanktionen wurden wegen
massiver Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Zwangsarbeit und Folter
verhängt. Neben der wirtschaftlichen Sanktionswirkung kommt den Sanktionen
auch ein wichtiger politischer Signalcharakter zu.
12. Wie viele Fälle von Love Scamming haben die Sicherheitsbehörden in
Deutschland in den Jahren 2023, 2024 und 2025 registriert?
a) Wie viele der erfassten Fälle führten zu Ermittlungsverfahren?
b) Wie viele der erfassten Fälle führten zu Anklagen?
c) Wie viele der erfassten Fälle führten zu Verurteilungen?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen im Sinne der
Fragestellung vor. Die Verantwortung für die Verfolgung von Straftaten in
Bezug auf Love Scamming liegt in der Zuständigkeit der Länder.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Betroffene in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils Beratungsangebote und Hotlines zu
Love Scamming in Anspruch genommen haben?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen im Sinne der
Fragestellung vor.
14. Wie viele Suizide und Suizidversuche von Betroffenen von Love
Scamming sind der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025
bekannt?
Die schweren Folgen und die tragische Dimension, die Love Scamming für die
Opfer mit sich bringt, sind der Bundesregierung bewusst. Gerade deshalb
fördert die Bundesregierung die oben genannten Präventionskampagnen und
Hilfsangebote und setzt sich auf internationaler Ebene für die Bekämpfung von
Organisierter Kriminalität und damit auch der Ausprägung durch Love
Scamming ein. Statistische Informationen zur Anzahl von Suiziden oder
Suizidversuchen liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. In welcher Höhe belief sich in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils
der Betrugsschaden durch Love Scamming?
a) Wie hoch ist der durchschnittliche finanzielle Schaden pro Fall?
b) Wie viele Betroffene meldeten Verluste über 10 000 Euro,
50 000 Euro oder 100 000 Euro?
c) Welche Schadenssumme konnte den Betroffenen zurückerstattet
werden?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Informationen im Sinne der
Fragestellung vor. Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen.
16. Wie schützt die Bundesregierung Verbraucher und Verbraucherinnen vor
betrügerischem Handeln, gefälschten oder illegalen Produkten auf
Onlinemarktplätzen und durch Fake Shops?
Sowohl die Verbraucherzentrale als auch das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) bieten ein vielfältiges Informationsangebot, um
Verbraucherinnen und Verbraucher vor betrügerischem Handeln, gefälschten oder
illegalen Produkten auf Online-Marktplätzen zu schützen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert
u. a. mit dem Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz diverse
Informationsangebote der Verbraucherzentralen, die Verbraucherinnen und Verbraucher über
betrügerische Angebote im Internet informieren. Diese sind neben vielen
Angeboten auf dem Online-Gemeinschaftsauftritt der Verbraucherzentralen unter
www.verbraucherzentrale.de zu finden (dort z. B. auch mittels Podcasts www.v
erbraucherzentrale.de/podcast/podcast-wie-kaufe-ich-sicher-im-internet-75929
oder Infografiken www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehand
el/abzocke-online-wie-erkenne-ich-fakeshops-im-internet-13166).
Zudem fördert das BMJV den Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.(vzbv)
institutionell zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Im Zuge
der Marktbeobachtung wertet der vzvb unter anderem eingegangene
Beschwerden der Verbraucherinnen und Verbraucher aus und deckt Probleme und
Missstände in Märkten auf. Auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ)
Deutschland, welches ebenfalls u. a. vom BMJV gefördert wird, informiert
über betrügerische Aktivitäten im Internet.
Im Rahmen des Digitalen Verbraucherschutzes des BSI wurde zudem eine
Reihe von Maßnahmen zur Sensibilisierung entwickelt und den Bürgerinnen und
Bürgern zur Verfügung gestellt, dazu zählen u. a.
• Diverse Informationsangebote auf der Website des BSI, u. a.; www.bsi.bun
d.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-E
mpfehlungen/Online-Banking-Online-Shopping-und-mobil-bezahlen/Onlin
e-Shopping/Worauf-beim-Online-Einkauf-zu-achten-ist/worauf-beim-onlin
e-einkauf-zu-achten-ist.html,
• Pressemitteilungen zur Sensibilisierung, z. B. anlässlich des Black Friday;
www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2025/2
51125_Black-Friday-Deals_Betrugsmaschen.html,
• Checklisten in Kooperation mit ProPK, z. B. Betrug beim Onlinebanking;
www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschue
ren/Wegweiser_Checklisten_Flyer/Checkliste_BSI_ProPK_Onlinebanking.
pdf?__blob=publicationFile&v=3,
• Checklisten in Kooperation mit Verbraucherzentralen zum Thema
Onlineshopping; www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Kampagne/O
nlineshopping_SOS_Karte.pdf?__blob=publicationFile&v=5.
Zudem wird das Thema durch das BSI sowie durch die Verbraucherzentralen
und Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) auch regelmäßig auf
Social Media und auf Veranstaltungen aufgegriffen.
Des Weiteren wird im Digitalen Verbraucherschutz des BSI die Transparenz
von Produkten durch Maßnahmen wie das IT-Sicherheitskennzeichen gefördert,
um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Möglichkeit der Auswahl sicherer
Produkte an die Hand zu geben.
Insgesamt wird das Sicherheitsniveau von Produkten durch Anforderungen im
Rahmen der Standardisierung und Regelsetzung zu Produkten angehoben. Für
digitale Produkte wird im Rahmen des Cyber Resilience Acts ab dem Jahr 2027
eine weitere Grundlage für Produktsicherheit gesetzt.
a) Inwieweit hat sich dieser Ansatz im Zuge des Gesetzes über Digitale
Dienste verändert?
Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischer Kommission dafür
ein, dass der Digital Services Act („DSA“, europäisches Gesetz über Digitale
Dienste) konsequent umgesetzt wird. Dieser legt Plattformbetreibern
umfassende Sorgfaltspflichten im Internet auf. Sehr große Plattformen müssen eine
Risikoanalyse und Risikominderungsmaßnahmen durchführen und spätestens,
wenn sie von Angeboten für Fälschungen oder illegale Produkte Kenntnis
erlangen, diese entfernen.
Der DSA umfasst lediglich die Rechte und Pflichten von Vermittlungsdiensten,
wozu insbesondere Online-Plattformen zählen. Er ist daher insbesondere nicht
anwendbar für Fake-Shop-Webseiten. Zu den grundsätzlichen Inhalten des
DSA wird auf die Antworten zu den Fragen 10a bis 10d verwiesen.
Für die Durchsetzung der DSA-Vorschriften über systemische Risiken
gegenüber Vermittlungsdiensten ist die EU-Kommission zuständig. Diese hat bereits
Verfahren gegen die sehr große Online-Marktplätze AliExpress und Temu
eröffnet, dies insbesondere mit Blick auf die Verbreitung illegaler Produkte. Ali-
Express hat Verpflichtungszusagen abgegeben.
Der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur (BNetzA)
hat seit Sommer 2025 Kontakt zu verschiedenen Behörden in Deutschland
aufgenommen, die sich seit geraumer Zeit mit dem Thema Online-Betrug
beschäftigen. Auf der europäischen Ebene hat der DSC in Arbeitsgruppe 5
„Verbraucherschutz und Online-Marktplätze“ des Europäischen Gremiums für digitale
Dienste den stellvertretenden Vorsitz inne. In dieser Arbeitsgruppe wurde
zuletzt ein eigener Workstream zu Online-Betrug eingerichtet.
b) Wie viele Verstöße liegen dem Digital Service Coordinator (DSC)
bereits vor, und wie viele gehen regelmäßig ein?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass sie sich auf dem DSC
vorliegende Ermittlungen des DSC zu Online-Marktplätzen handelt. Der DSC nimmt
ausschließlich Beschwerden aufgrund von DSA-Verstößen entgegen. Der DSC
ist nicht zuständig für die Bearbeitung von Meldungen zu illegalen Produkten
oder Betrugsfällen. Er übernimmt in keinem Fall eine Bewertung oder
Kontrolle von Inhalten oder Produkten. Er prüft, ob die Plattformen die Rechte und
Pflichten aus dem DSA erfüllen, also z. B. eine geeignete Möglichkeit zur
Meldung rechtswidriger Inhalte bereitstellen und Beschwerde- und
Streitbeilegungsmechanismen eingerichtet haben.
In eigener Zuständigkeit ermittelt der Digital Services Coordinator in sechs
Fällen gegen Online Marktplätze und prüft, ob diese die Vorschriften des DSA
einhalten, hierunter die Vorschriften über das Melde- und Abhilfeverfahren
sowie die Nachverfolgbarkeit von Händlern. Da es sich hierbei um Online-
Plattformen unterhalb der Schwelle sehr großer Online-Plattformen handelt, sind
nur die allgemeinen DSA-Vorschriften (Artikel 11 bis 32 DSA) einschlägig,
nicht jedoch die Vorschriften über systemische Risiken. In einigen Fällen haben
die Anbieter von Online-Marktplätzen ihren Dienst nach Intervention des DSC
DSA-konform ausgestaltet. In anderen Fällen sind die Ermittlungen noch nicht
abgeschlossen. Entsprechend ist noch in keinem Fall ein Verstoß gegen den
DSA durch einen Online-Marktplatz mit Sitz oder gesetzlichem Vertreter in
Deutschland festgestellt worden.
c) Wie plant die Bundesregierung, bei wachsendem Aufkommen von
Online-Scams nachzusteuern und die Aufsichtsbehörden zu stärken?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für fairen Wettbewerb im Onlinehandel
sowie den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. Im Januar hat
die Bundesregierung einen Aktionsplan E-Commerce veröffentlicht, der darauf
abzielt, dem zunehmenden Import nichtkonformer Produkte aus Drittstaaten
entgegenzuwirken. Dabei liegt ein Fokus auf der Stärkung der
Marktüberwachung im Onlinehandel. Im Rahmen des Praxischecks „Marktüberwachung im
Onlinehandel“ entwickelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) derzeit gemeinsam mit Marktüberwachungsbehörden und anderen
relevanten Stakeholdern konkrete Vorschläge, wie die
Marktüberwachungsbehörden effizienter und wirkungsstärker im Onlinehandel vorgehen können. Das
BMWE wird sich zudem aktiv bei dem von der Europäischen Kommission
geplanten „Product Act“ u. a. zur Überarbeitung der Marktüberwachungs-
Verordnung und des New Legislative Frameworks einbringen. Darüber hinaus
unterstützt das BMWE die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene
Marktüberwachungsbehörde auf EU-Ebene in einigen Prioritätsbereichen wie
E-Commerce Importe aus Drittstaaten.
d) An welche (Beschwerde-)Stellen können sich betrogene Verbraucher
und Verbraucherinnen wenden, und wie machen diese Anlaufstellen
auf sich und die Betrugsmaschen aufmerksam?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht immer die Möglichkeit, sich an
eine Verbraucherzentrale zu wenden. Diese können auch in Einzelfällen
beratend tätig werden. Sofern es sich jedoch um eine Straftat handelt, sind
vorrangig die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Strafanzeigen können in Präsenz
auf der zuständigen Polizeiwache oder auch online in sogenannten
Onlinewachen gestellt werden.
Das BSI verweist auf seiner Webseite über das Format Cyber-
Sicherheitslotse auf die relevanten Akteure und Anlaufstellen zum Thema Fakeshops:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Information
en-und-Empfehlungen/Online-Banking-Online-Shopping-und-mobil-bezahlen/
Online-Shopping/Worauf-beim-Online-Einkauf-zu-achten-ist/worauf-beim-onli
ne-einkauf-zu-achten-ist.html.
e) Sind aus Sicht der Bundesregierung die Beschwerdestellen, wie zum
Beispiel der Digital Service Coordinator ausreichend bekannt, und
wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, um die
Bekanntheit für Verbraucher und Verbraucherinnen zu erhöhen, um ihre Fälle
zu melden und sichtbar zu machen?
Der DSC beteiligt sich an einer Informationskampagne zu Betrug, der
beispielsweise über Online-Plattformen oder Online-Marktplätzen angebahnt wird.
In diesem Zusammenhang veröffentlichte der DSC am 28. November 2025
eine Pressemitteilung sowie einen Hinweisartikel auf seiner Website, um
Verbraucherinnen und Verbrauchern Hilfestellungen zum Umgang mit
betrügerischen Inhalten auf Vermittlungsdiensten bereitzustellen. Zudem flankiert der
DSC eine Informationskampagne der EU-Kommission zu Online Scams über
Social Media Post auf den Kanälen der BNetzA.
Darüber hinaus steht der DSC im Austausch mit den
Marktüberwachungsbehörden und den Verbraucherschutzzentralen. Zudem führt der DSC unter dem
Titel „Online-Marktplätze @DSC“ in regelmäßigen Abständen Online-
Veranstaltungen mit unterschiedlichen Stakeholdern, u. a. auch zu den genannten
Themen, durch.
17. Welche Maßnahmen unternimmt oder plant die Bundesregierung, um
gegen Financial Scamming und unseriöse Trading-Angebote
vorzugehen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2145 sowie auf die Antwort
zu den Fragen 17b bis 17d wird verwiesen.
a) Welche Aufklärungskampagnen oder Informationsangebote gibt es,
um die Bevölkerung vor Financial Scamming zu schützen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2145 wird verwiesen.
b) Wie werden Plattformbetreiber (z. B. ETF (Exchange Trades Fund)-
und Trading-Plattformen) in die Präventionsarbeit einbezogen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezieht bei
Verbraucheraufklärungen zu Financial Scamming Plattformbetreiber nicht ein,
sondern wendet sich über ihre Webseite direkt an die Verbraucher.
c) Gibt es beim Bundeskriminalamt spezielle Einheiten oder
Ermittlungsgruppen innerhalb der Polizei, die auf Financial Scamming
spezialisiert sind, und wenn nein, ist dies noch geplant?
Das Bundeskriminalamt ist im Bereich des Financial Scammings als
Zentralstelle der deutschen Polizei tätig. Ermittlungsverfahren zu dem Phänomen Love
Scamming werden grundsätzlich von den jeweils zuständigen Strafverfolgungs-
und Polizeibehörden der Länder geführt.
d) Welche Hilfsangebote (z. B. Hotlines, Beratungsstellen) werden von
der Bundesregierung oder in Kooperation mit
Nichtregierungsorganisationen bereitgestellt oder unterstützt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2145 wird verwiesen.
e) Sind aus Sicht der Bundesregierung die Überwachung von
Kontoaktivitäten und technischen Systemen, wie Onlinebanking oder
Banking-Apps, gegen Angriffe ausreichend geschützt, und wenn nein,
warum verpflichtet die Bundesregierung die Anbieter nicht,
nachzujustieren?
f) Sind aus Sicht der Bundesregierung zum Schutz von Verbrauchern
und Verbraucherinnen Sorgfaltspflichten für Zahlungsdienstleister
ausreichend konkret gesetzlich definiert, und wenn nein, warum
nicht?
g) Wie plant die Bundesregierung, bei wachsendem Aufkommen von
Financial Scams nachzusteuern und die Aufsichtsbehörden zu
stärken?
Die Fragen 17e bis 17g werden gemeinsam beantwortet.
In Bezug auf die Zahlungsdienstleister bestehen seit der Umsetzung
sicherheitstechnischer Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (Payment
Services Directive, kurz PSD 2) zum 14. September 2019 aufsichtsrechtliche
Pflichten der Zahlungsdienstleister, die Betrugsfälle im Zahlungsverkehr
bekämpfen sollen (insbesondere Starke Kundenauthentifizierung und
Transaktionsüberwachung). Diese Pflichten sind in Deutschland insbesondere im
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz konkret gesetzlich definiert. Die BaFin
beaufsichtigt die Zahlungsdienstleister hinsichtlich der Einhaltung der aufsichtlichen
Anforderungen. Da es sich bei der PSD 2 um eine europäische
Vollharmonisierungsrichtlinie handelt, können auf nationaler Ebene weder strengere noch
weniger strenge Anforderungen umgesetzt werden. Auf EU-Ebene werden
derzeit Verhandlungen zum Vorschlag für eine Payment Services Regulation
(PSR) sowie eine Payment Services Directive 3 (PSD 3) geführt, die die
Regelungen der PSD 2 weiterentwickeln werden. Dabei enthält insbesondere die
PSR nach aktuellem Stand zusätzliche Pflichten für Zahlungsdienstleister, um
Zahlungsbetrug weiter einzugrenzen (etwa deutlichere Anforderungen an die
Transaktionsüberwachung sowie die Pflicht, Zahlungen bei Betrugsverdacht
künftig noch effektiver zu stoppen). Die Verhandlungen werden voraussichtlich
Anfang nächsten Jahres abgeschlossen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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