Schriftliche Frage 114 von Sebastian Maack (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu gebildet, dass es für Frauen, die Schutz vor Gewalt suchen, 7.800 Plätze in rund 400 Frauenhä…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 114 von Sebastian Maack (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu gebildet, dass es für Frauen, die Schutz vor Gewalt suchen, 7.800 Plätze in rund 400 Frauenhä…
Frage 114 (Sebastian Maack, AfD):
Hat sich die Bundesregierung eine Haltung dazu gebildet, dass es für Frauen, die Schutz vor Gewalt suchen, 7.800 Plätze in rund 400 Frauenhäusern gibt (www.frauenhauskoordinierung.de/publi kationen/detail/frauenhaus-statistik-2024), während für Männer lediglich 49 Plätze in nur wenigen Einrichtungen vorhanden sind (www.maenne rgesundheitsportal.de/aktuelles/aktuelle-meldunge n/bfkm-veroeffentlicht-nutzungsstatistik-der-mae nnerschutzeinrichtungen-2023/), also deutlich weniger als ein Prozent der Gesamtzahl der Schutzplätze Männern zur Verfügung stehen, obgleich rund 30 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt Männer sind (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsf j/aktuelles/pressemitteilungen/straftaten-gegen-fra uen-und-maedchen-nehmen-weiter-zuhaeuslichegewalt-auf-hoechststand-275492), wenn nein, warum nicht, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung dieses nach meiner Ansicht eklatante Missverhältnis zu heilen, und wie begründet sie darüber hinaus den im Gewalthilfegesetz bestehenden Ausschluss von Männern von bestimmten Hilfeleistungen (www.buzer.de/2_GewHG.htm; www.buzer.de/3_GewHG.htm)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 3. August 2026:
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für die Einrichtung und die Finanzierung von Unterstützungsangeboten 3 Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7509 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. für von Gewalt betroffene Männer und Frauen bei den Ländern, die dieser Aufgabe gemeinsam mit den Kommunen nachkommen. Gleichwohl sind der Schutz vor und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Neben dem Schutzangebot für Frauen setzt sie sich dafür ein, den bundesweiten Ausbau niedrigschwelliger und gut erreichbarer Hilfestrukturen auch insbesondere für von Gewalt betroffene Männer zu unterstützen. Daher fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unter anderem die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz, die Träger, Kommunen und Länder beim Aufbau und Betrieb von bestehenden Männerschutzprojekten berät und unterstützt. Auf ihrer Internetseite www.maennergewaltsch utz.de/ können Betroffene Männerschutzeinrichtungen und spezialisierte Beratungsstellen finden. Darüber hinaus fördert das BMBFSFJ das Weiterbildungsangebot „Männerfokussierte Beratung“ vom Sozialdienst katholischer Männer (SKM) Bundesverband e. V. sowie dessen digitale Anlaufstelle, die Männern anonym und niedrigschwellig passende Hilfsangebote vermittelt. Mit diesem Angebot unterstützt der Bund zugleich das Männerhilfetelefon. Zudem bündelt die Beratungslandkarte „Männerberatungsnetz“ des vom BMBFSFJ geförderten Bundesforum Männer (www.maennerberatungsn etz.de/) bundesweit über 440 Beratungsangebote für Jungen und Männer, darunter auch Angebote für von Gewalt betroffene Männer. Auf der Internetseite des BMBFSFJ findet sich außerdem eine Übersicht von Unterstützungsangeboten für Frauen und Männer (www.bmbfsfj.bun d.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/hilfe-u nd-vernetzung/hilfe-und-beratung-bei-gewalt-80640). Für Deutschland – aber auch für alle europäischen Staaten – ist seit langem wissenschaftlich eindeutig belegt, dass Mädchen und Frauen häufiger und schwerer von häuslicher Gewalt betroffen sind, als Jungen und Männer. Sowohl die Daten des Hell- als auch des Dunkelfelds zeigen regelmäßig eine erheblich stärkere Betroffenheit von Frauen im Vergleich zu Männern durch häusliche Gewalt: So zeigt das Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“ für das Berichtsjahr 2024 eine deutlich höhere Betroffenheit von weiblichen Opfern: 70,4 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt waren weiblich, 29,6 Prozent männlich. Häusliche Gewalt umfasst dabei die Bereiche „Partnerschaftsgewalt“ sowie „Innerfamiliäre Gewalt“. Die Erkenntnisse aus der Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ sollen ebenfalls dazu beitragen, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln. Die gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführte geschlechterübergreifende Dunkelfeldstudie erfragte erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie bestätigen, dass Frauen insgesamt von allen dort erhobenen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen sind als Männer. Sie zeigen zudem, dass der Schweregrad der Gewalterfahrungen bei Frauen über alle Gewaltformen hinweg (deutlich) höher ist als bei Männern. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland und soll eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Auf der Website des BKA sind die wichtigsten Ergebnisse und Publikationen zur Studie abrufbar (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/Forschun gsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/LeSuBiA/Ergebnisse_P ublikationen/ergebnisse_node.html). Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Länder Schutzund Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Männer weiter ausbauen. Darüber hinaus prüft sie derzeit, ob und inwieweit sich aus der Richtlinie (EU) 2024/1385 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt weiterer Umsetzungsbedarf ergibt.
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