Schriftliche Frage 76 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland (www.bka.de/SharedD ocs/Downloa…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 76 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland (www.bka.de/SharedD ocs/Downloa…
Frage 76 (Nyke Slawik, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die zunehmende Gewalt gegen queere Menschen in Deutschland (www.bka.de/SharedD ocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsberei che/PMK/2024PMKFallzahlen.pdf?%20__blob=p ublicationFile&v=2), die auch durch die Warnung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Gefahr für Leib und Leben von queeren Menschen (www.rnd.de/politik/rechtsextreme-jugendgruppe n-beschaeftigen-die-sicherheitsbehoerden-5EIXO FGC2NBJBNRTWRORMSD7J4.html) und die Bedrohungslage von CSD-Demonstrationen zutage tritt, zu bekämpfen, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem zu berücksichtigenden Hintergrund die Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, der Deutsche Bundestag sei kein Zirkuszelt, auf dem man beliebig Fahnen wechselt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 22. Juli 2025:
Anspruch der Bundesregierung ist, dass es für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, selbstverständlich ist, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Die Bundesregierung nimmt daher die zunehmende Gewalt gegen LSBTIQ* in Deutschland sehr ernst. Die Zuständigkeit für Gefährdungsbewertungen für die jeweiligen Veranstaltungslagen bei CSD-Demonstrationen sowie die polizeilichen Schutzmaßnahmen für gefährdete queere Personen und deren Einrichtungen obliegen den Polizeien der Länder. Um Straftaten gegen queere Personen besser zu ahnden, wurden bereits zum 1. Oktober 2023 „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in die Liste der nach § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen. In Bezug auf die Erfassung von politisch motivierten Straftaten in diesem Kontext wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen. Das damalige Bundesministerium des Innern und für Heimat hat, einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) von 2021 folgend, einen temporären Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet und Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie die Bekämpfung von gegen LSBTIQ* gerichteten Gewalttaten weiter verbessert werden kann. Der Arbeitskreis hat seinen Bericht im März 2023 vorgelegt: www.bmi.bund.de/SharedDocs/downlo ads/DE/veroeffentlichungen/nach-richten/2023/06/ak-abschlussbericht.p df?_blob=publicationFile&v=5). Um die statistische Erfassung zu verbessern, wurde die Ermittlung aktueller Dunkelfeldzahlen bis 2025 durch eine Befragung von rund 15.000 Männern und Frauen – einschließlich der Messung von Gewalterfahrungen von LSBTIQ* – im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium des Inneren und dem Bundeskriminalamt durchgeführten geschlechterübergreifenden Opferbefragung zur Gewaltbetroffenheit von Männern und Frauen „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ beauftragt. In LeSuBiA werden Variablen zur Erfassung von LSBTIQ*-Zugehörigkeit erhoben (insbesondere soziales Geschlecht, sexuelle Orientierung). Ebenso werden der Beziehungsstatus sowie die Beziehungskonstellation erfasst. Die Ergebnisse werden für 2025 erwartet. Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat in der Regierungsbefragung am 9. Juli 2025 zu der zitierten Äußerung Stellung genommen, insofern wird auf Plenarprotokoll 21/17 verwiesen.
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