Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren (Antwort zu Drs. 21/3931)
Text
Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren (Antwort zu Drs. 21/3931)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4114
21. Wahlperiode 12.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike
Michaelsen, Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3931 –
Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2021 verabschiedete Deutschland das weltweit erste Gesetz zum
autonomen Fahren (bis Level 4), wodurch die Bundesrepublik Deutschland zur
Vorreiterin bei der Integration von Level‑4-Fahrzeugen in den Regelbetrieb
wurde. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigt, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes
Fahren zu machen und gemeinsam mit den Ländern Modellregionen zu
entwickeln und mitzufinanzieren.
Nach Ansicht der Fragestellenden kommt dem Einsatz von Level‑4-
Fahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zukünftig eine besondere
Rolle zu. Autonome Fahrzeuge im ÖPNV bieten das Potenzial, Teilhabe zu
ermöglichen und damit zu mehr Mobilitätsgerechtigkeit beizutragen. Ferner
können mit autonomen Fahrzeugen trotz des akuten Mangels an
Busfahrerinnen und Busfahrern und der angespannten kommunalen Haushalte ÖPNV-
Angebote, besonders auch im ländlichen Raum, ausgebaut werden. Autonome
Fahrzeuge im ÖPNV könnten zukünftig zur Veränderung des Modal-Split
führen und den Anteil des öffentlichen Verkehrs sogar auf bis zu 35 Prozent der
Verkehrsleistung erhöhen (www.deutschebahn.com/resource/blob/13716080/2
f2ddd8466675f69eb655136fcb487e5/01-2026_Langversion_Studie-Autonom
es-Fahren-Schluessel-zur-Mobilitaet-von-Morgen-data.pdf).
Vor diesem Hintergrund sollten Modellregionen die Inbetriebnahme von
Level‑4-Fahrzeugen im ÖPNV in den Mittelpunkt stellen und praktische
Erfahrungen im Regelbetrieb sammeln.
1. Wann plant die Bundesregierung, die Modellregionen für autonomes und
vernetztes Fahren festzulegen?
2. Wann plant die Bundesregierung, die Modellregionen für autonomes und
vernetztes Fahren in Betrieb zu setzen?
3. Wie lange sollen die Erprobungen des autonomen und vernetzen Fahrens
in den Modellregionen dauern?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 11. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Nach welchen Kriterien sollen mögliche Modellregionen für autonomes
und vernetztes Fahren ausgewählt werden, und wie werden diese
Kriterien erarbeitet?
5. Welche räumliche Gestaltung werden die Modellregionen aufweisen?
a) Wird es eine Modellregion im urbanen Raum geben?
b) Wird es eine Modellregion im suburbanen Raum geben?
c) Wird es eine Modellregion im ländlichen Raum geben?
d) Wird es bundeslandübergreifende Modellregionen geben?
e) Wird es grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit
mit Nachbarstaaten geben?
6. Inwieweit werden die autonomen Fahrzeuge in den Modellregionen
barrierefrei nutzbar sein?
a) Wie soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Ein- und
Ausstieg auch dann allen Menschen möglich sein wird, wenn kein
Personal mitfährt?
b) Wenn nicht für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine
barrierefreie Nutzung vorgesehen ist, warum nicht?
7. Welche Mobilitätsangebote sollen in den Modellregionen in Betrieb
genommen werden, und welche Rolle spielen dabei On-Demand-Shuttles
und ÖPNV?
8. Wie viele autonome Fahrzeuge sollen mindestens je Modellregion
eingesetzt werden?
9. In welcher Höhe stellt der Bund Mittel für die Planung und
Durchführung von Modellregionen bereit, und plant die Bundesregierung, diese
Mittel zukünftig zu erhöhen?
10. Welche Mittel werden seitens der Länder für die Planung und
Durchführung von Modellregionen bereitgestellt?
11. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der
Einrichtung von Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren?
12. Wie werden die aus den Modellregionen gewonnenen Erkenntnisse
ausgewertet, und wie sollen diese später für andere Regionen nutzbar
gemacht werden?
13. Plant die Bundesregierung, bereits vorhandene Projekte zum autonomen
und vernetzen Fahren sowie deren Erkenntnisse und Erfahrungen in die
neuen Modellregionen einfließen zu lassen, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des autonomen
Fahrens in Deutschland seit der Einführung einzelner Pilotprojekte?
15. Wie und in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, das im
Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, Deutschland zu einem Leitmarkt für
autonomes Fahren zu entwickeln, umzusetzen?
16. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Angebot mit
autonomen Fahrzeugen im ÖPNV in den Modellregionen nach dem
Ausschöpfen der Fördermittel des Bundes weiterhin bestehen bleibt?
17. Welche Anpassungen der physischen und digitalen Infrastruktur sind
notwendig, um in den Modellregionen einen sicheren, fahrerlosen ÖPNV-
Regelbetrieb zu gewährleisten, und unterstützt die Bundesregierung im
Rahmen der Förderung auch bauliche Maßnahmen zur Einrichtung
spezieller Betriebsbereiche?
Die Fragen 1 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung will den Innovations- und Industriestandort Deutschland
für den globalen Wettbewerb sichern. Automatisiertes und vernetztes Fahren ist
hierbei eine Schlüsseltechnologie. Die Bundesregierung arbeitet daher
kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen und zu verbessern.
Dabei liefern Forschungsprojekte wichtige Erkenntnisse für den späteren
Regelbetrieb.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Übergang vom Pilotbetrieb in den
Regelbetrieb zu beschleunigen, den Markthochlauf zu unterstützen und den
Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Dies entspricht auch der Strategie der
Bundesregierung „Die Zukunft fährt autonom“. Die Entwicklung der im
Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode genannten Modellregionen gemeinsam
mit den Ländern ist ein konkreter Ansatz für die nationale Umsetzung, in
Städten ebenso wie in ländlichen Räumen.
Daher begrüßt die Bundesregierung, dass die Verkehrsministerkonferenz in
ihrer Sitzung vom 8./9. Oktober 2025 beschlossen hat, eine länderoffene
temporäre Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen
einzurichten.
Hinsichtlich der weiteren in dieser Anfrage angesprochenen Einzelheiten sind
die Ergebnisse der länderoffenen Projekt-Arbeitsgruppe abzuwarten.
Soweit grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit
Nachbarstaaten angesprochen werden, wird auf den am 5. März 2025 von der EU-
Kommission veröffentlichten Aktionsplan für die EU-Automobilindustrie
hingewiesen.
Darin sieht die EU-Kommission zur Förderung der Marktreife und
Vermarktung autonomer Fahrzeuge die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor,
um grenzüberschreitende Umgebungen (sog. „Testbeds“) für autonomes Fahren
einzurichten. Die Bundesregierung erörtert das Thema derzeit mit der EU-
Kommission, Mitgliedstaaten und den Ländern. Die Ergebnisse dieser
Diskussionen bleiben abzuwarten.
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ISSN 0722-8333
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