polradar

Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren (Antwort zu Drs. 21/3931)

dip / drucksache 12.02.2026 · WP 21 · 21/4114 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren (Antwort zu Drs. 21/3931) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4114 21. Wahlperiode 12.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3931 – Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2021 verabschiedete Deutschland das weltweit erste Gesetz zum autonomen Fahren (bis Level 4), wodurch die Bundesrepublik Deutschland zur Vorreiterin bei der Integration von Level‑4-Fahrzeugen in den Regelbetrieb wurde. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu machen und gemeinsam mit den Ländern Modellregionen zu entwickeln und mitzufinanzieren. Nach Ansicht der Fragestellenden kommt dem Einsatz von Level‑4- Fahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zukünftig eine besondere Rolle zu. Autonome Fahrzeuge im ÖPNV bieten das Potenzial, Teilhabe zu ermöglichen und damit zu mehr Mobilitätsgerechtigkeit beizutragen. Ferner können mit autonomen Fahrzeugen trotz des akuten Mangels an Busfahrerinnen und Busfahrern und der angespannten kommunalen Haushalte ÖPNV- Angebote, besonders auch im ländlichen Raum, ausgebaut werden. Autonome Fahrzeuge im ÖPNV könnten zukünftig zur Veränderung des Modal-Split führen und den Anteil des öffentlichen Verkehrs sogar auf bis zu 35 Prozent der Verkehrsleistung erhöhen (www.deutschebahn.com/resource/blob/13716080/2 f2ddd8466675f69eb655136fcb487e5/01-2026_Langversion_Studie-Autonom es-Fahren-Schluessel-zur-Mobilitaet-von-Morgen-data.pdf). Vor diesem Hintergrund sollten Modellregionen die Inbetriebnahme von Level‑4-Fahrzeugen im ÖPNV in den Mittelpunkt stellen und praktische Erfahrungen im Regelbetrieb sammeln.  1. Wann plant die Bundesregierung, die Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren festzulegen?  2. Wann plant die Bundesregierung, die Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren in Betrieb zu setzen?  3. Wie lange sollen die Erprobungen des autonomen und vernetzen Fahrens in den Modellregionen dauern? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 11. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  4. Nach welchen Kriterien sollen mögliche Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren ausgewählt werden, und wie werden diese Kriterien erarbeitet?  5. Welche räumliche Gestaltung werden die Modellregionen aufweisen? a) Wird es eine Modellregion im urbanen Raum geben? b) Wird es eine Modellregion im suburbanen Raum geben? c) Wird es eine Modellregion im ländlichen Raum geben? d) Wird es bundeslandübergreifende Modellregionen geben? e) Wird es grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten geben?  6. Inwieweit werden die autonomen Fahrzeuge in den Modellregionen barrierefrei nutzbar sein? a) Wie soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Ein- und Ausstieg auch dann allen Menschen möglich sein wird, wenn kein Personal mitfährt? b) Wenn nicht für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine barrierefreie Nutzung vorgesehen ist, warum nicht?  7. Welche Mobilitätsangebote sollen in den Modellregionen in Betrieb genommen werden, und welche Rolle spielen dabei On-Demand-Shuttles und ÖPNV?  8. Wie viele autonome Fahrzeuge sollen mindestens je Modellregion eingesetzt werden?  9. In welcher Höhe stellt der Bund Mittel für die Planung und Durchführung von Modellregionen bereit, und plant die Bundesregierung, diese Mittel zukünftig zu erhöhen? 10. Welche Mittel werden seitens der Länder für die Planung und Durchführung von Modellregionen bereitgestellt? 11. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung von Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren? 12. Wie werden die aus den Modellregionen gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet, und wie sollen diese später für andere Regionen nutzbar gemacht werden? 13. Plant die Bundesregierung, bereits vorhandene Projekte zum autonomen und vernetzen Fahren sowie deren Erkenntnisse und Erfahrungen in die neuen Modellregionen einfließen zu lassen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland seit der Einführung einzelner Pilotprojekte? 15. Wie und in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, Deutschland zu einem Leitmarkt für autonomes Fahren zu entwickeln, umzusetzen? 16. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Angebot mit autonomen Fahrzeugen im ÖPNV in den Modellregionen nach dem Ausschöpfen der Fördermittel des Bundes weiterhin bestehen bleibt? 17. Welche Anpassungen der physischen und digitalen Infrastruktur sind notwendig, um in den Modellregionen einen sicheren, fahrerlosen ÖPNV- Regelbetrieb zu gewährleisten, und unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Förderung auch bauliche Maßnahmen zur Einrichtung spezieller Betriebsbereiche? Die Fragen 1 bis 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung will den Innovations- und Industriestandort Deutschland für den globalen Wettbewerb sichern. Automatisiertes und vernetztes Fahren ist hierbei eine Schlüsseltechnologie. Die Bundesregierung arbeitet daher kontinuierlich daran, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen und zu verbessern. Dabei liefern Forschungsprojekte wichtige Erkenntnisse für den späteren Regelbetrieb. Ziel der Bundesregierung ist es, den Übergang vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb zu beschleunigen, den Markthochlauf zu unterstützen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Dies entspricht auch der Strategie der Bundesregierung „Die Zukunft fährt autonom“. Die Entwicklung der im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode genannten Modellregionen gemeinsam mit den Ländern ist ein konkreter Ansatz für die nationale Umsetzung, in Städten ebenso wie in ländlichen Räumen. Daher begrüßt die Bundesregierung, dass die Verkehrsministerkonferenz in ihrer Sitzung vom 8./9. Oktober 2025 beschlossen hat, eine länderoffene temporäre Projekt-Arbeitsgruppe zum autonomen Fahren in Modellregionen einzurichten. Hinsichtlich der weiteren in dieser Anfrage angesprochenen Einzelheiten sind die Ergebnisse der länderoffenen Projekt-Arbeitsgruppe abzuwarten. Soweit grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten angesprochen werden, wird auf den am 5. März 2025 von der EU- Kommission veröffentlichten Aktionsplan für die EU-Automobilindustrie hingewiesen. Darin sieht die EU-Kommission zur Förderung der Marktreife und Vermarktung autonomer Fahrzeuge die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor, um grenzüberschreitende Umgebungen (sog. „Testbeds“) für autonomes Fahren einzurichten. Die Bundesregierung erörtert das Thema derzeit mit der EU- Kommission, Mitgliedstaaten und den Ländern. Die Ergebnisse dieser Diskussionen bleiben abzuwarten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen