Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von Modellregionen für autonomes Fahren
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Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von Modellregionen für autonomes Fahren
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 544/26
22.09.26
Vk - EU - Fz - In - Wi
Antrag
der Länder Niedersachsen, Saarland
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von
Modellregionen für autonomes Fahren
Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 22. September 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Länder Niedersachsen und Saarland haben beschlossen, dem Bundesrat die als
Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von Modellregionen
für autonomes Fahren
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des
Bundesrates unmittelbar den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Lies
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung von Modellregionen für
autonomes Fahren
Der Bundesrat möge beschließen:
Autonomes Fahren (inklusive Teleoperiertes Fahren) zählt zu den zentralen
Zukunftstechnologien für die Transformation des Verkehrssektors und bietet erhebliche Chancen für die
zukünftige Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Verkehrssysteme,
insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und in der Logistik. Zugleich handelt es sich um
ein zentrales industriepolitisches Zukunftsfeld für die deutsche und europäische Wirtschaft. Im
Zuge der Transformation der Mobilität verschiebt sich die Wertschöpfung zunehmend hin zu
software- und datengetriebenen Systemen und den damit zusammenhängenden
Industrieökosystemen.
Deutschland verfügt traditionell über eine starke Automobil- und Zulieferindustrie, exzellente
Forschungslandschaften sowie bereits geschaffene rechtliche Grundlagen für den Einsatz
autonomer Fahrzeuge. Dennoch gelingt bislang der Übergang von einzelnen Forschungs- und
Pilotprojekten im autonomen Fahren in einen wirtschaftlich tragfähigen Regelbetrieb nur in
begrenztem Umfang. Während andere Staaten die großflächige Einführung autonomer
Mobilitätsangebote zügig vorantreiben, droht Deutschland trotz guter Ausgangsbedingungen an
Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Der erfolgreiche Markthochlauf autonomer Fahrfunktionen
ist entscheidend, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Automobil- und
Zulieferstandorts langfristig zu sichern und neue Wertschöpfungspotenziale zu erschließen.
Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich die Zielsetzung der Bundesregierung Deutschland
zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu machen und gemeinsam mit den Ländern
Modellregionen zu entwickeln und mitzufinanzieren. Er begrüßt auch die für die nächsten Jahre
angekündigten Schritte, den gesetzgeberischen Rahmen dort, wo notwendig anzupassen, dann
zunächst wettbewerbsfähige Lösungen für den ÖPNV zu entwickeln und 2028 den weltweit
größten zusammenhängenden Betriebsbereich für Autonomes Fahren anbieten zu können.
Die bisherigen Anstrengungen der Bundesregierung, Deutschland zu einem Leitmarkt für
autonomes Fahren zu machen, reichen aus Sicht des Bundesrates noch nicht aus. Für den
Übergang von einzelnen Erprobungen zu einem Regelbetrieb und den Hochlauf des autonomen
und teleoperierten Fahrens sind weitere gemeinsame Anstrengungen bei diesem zentralen
industriepolitischen Zukunftsfeld erforderlich. Die Verkehrsministerkonferenz hat bereits
Empfehlungen ausgesprochen. Der Bundesrat bekräftigt die Bereitschaft der Länder, das
autonome Fahren zeitnah gemeinsam mit dem Bund voranzubringen und fordert die
Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern zügig alle Aktivitäten zur Errichtung von Modellregionen
zu bündeln und - wie bereits angekündigt - einen Übergang von der Erprobung zum
Regelbetrieb zu forcieren.
Der jüngste Förderaufruf der Bundesregierung wird begrüßt. Gleichwohl ist eine
ausschließliche Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen wie auch eine starke Zersplitterung der
Fördermittel in Einzelprojekte nicht zielführend, um einen Hochlauf autonomer Mobilitätslösungen
in absehbarer Zeit zu erreichen.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
1. die bestehenden Förderprogramme, aus denen auch Projekte zum autonomen Fahren
(inklusive teleoperierten Fahren) gefördert werden können, zu bündeln, um eine
Zersplitterung knapper Mittel zu vermeiden, und auf die Förderung von wenigen
Modellregionen in Deutschland für autonomes Fahren im öffentlichen Personennahverkehr und
in der Logistik zu konzentrieren. Um eine möglichst breite künftige Anwendung zu
ermöglichen, sollten sie einerseits Lösungen für den urbanen, andererseits Lösungen für
den ländlichen Raum abbilden;
2. sicherzustellen, dass bestehende Erfahrungen aus nationalen und internationalen
Kooperationsprojekten, auch zur Umsetzung von Erklärungen über grenzüberschreitende
Test- und Betriebsfelder, weiter strategisch unterstützt und vorangetrieben werden;
3. sicherzustellen, dass mit der Förderarchitektur nicht nur der Erprobungsbetrieb und
damit verbundenen Forschungsprojekte gefördert werden, sondern explizit der
Übergang in den Regelbetrieb in den Blick genommen wird, indem insbesondere
Investitionen in Fahrzeugflotten, Leitstellen und Infrastruktur sowie eine befristete
Betriebskostenunterstützung berücksichtigt werden. Hierbei sind gezielte Förderinstrumente zur
Markteinführung und Hochlauf autonomer, teleoperierter, klimaneutraler und
energieeffizienter Mobilitätslösungen vorzusehen, um durch Nachfrageimpulse die
wirtschaftliche Tragfähigkeit und schnelle Diffusion entsprechender Angebote zu ermöglichen;
4. rechtliche und regulatorische Hemmnisse für die Skalierung autonomer Fahrzeuge
abzubauen, um den Übergang in einen verkehrssicheren Regelbetrieb zu erleichtern.
Hierzu ist insbesondere eine Anpassung der Fahrzeugführeraufgaben der
Straßenverkehrsordnung hinsichtlich eines automatisierten fahrerlosen Betriebs eines Fahrzeugs
erforderlich.
5. die bestehende Regulatorik im Hinblick auf innovative Fahrzeuge zu öffnen. Die
Regelungen der Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV)
setzen derzeit ein typgenehmigtes Fahrzeug voraus. Dies verhindert die Entwicklung
und Erprobung neuartiger Fahrzeuge, welche nicht auf einem typgenehmigten und
fahrerzentrierten Fahrzeug basieren, sondern autonome Mobilität innovativ entwickeln.
6. die Öffnung des Erprobungsbetriebes nach § 1 i Straßenverkehrsgesetz für die
Einbindung von Erprobungen in bestehende Betriebsabläufe auch unter Betrachtung der
Verkehrssicherheit zu prüfen. Aufgrund des vorgeschriebenen ausschließlichen
Erprobungsbetriebes können insbesondere im Bereich der Kurier-, Express- und
Paketdienste (KEP-Dienste) Erprobungsprojekte noch nicht in die Betriebsabläufe
eingebunden werden.
7. sicherzustellen, dass die Verarbeitung sensibler Fahrzeug- und Sensordaten
ausschließlich im europäischen Rechtsraum geschieht und klare Leitplanken für den
Einsatz außereuropäischer Technologieanbieter zu definieren, um Datenschutz und
Datensicherheit wirksam durchsetzen zu können. Europäische Wertschöpfung,
Datensouveränität und Sicherheitsstandards sollten dabei besondere Berücksichtigung
finden;
8. sich auf europäischer Ebene für die Weiterentwicklung eines klaren und
innovationsfreundlichen Rahmens für standardessentielle Patente (SEP) einzusetzen, um
Planungssicherheit zu erhöhen und Kostenrisiken zu begrenzen;
9. die Entwicklung und den Einsatz autonomer und teleoperierter Mobilität gezielt zu
fördern, um eine wettbewerbsfähige europäische Wertschöpfungskette für autonome
Fahrfunktionen und dabei auf Klimaneutralität und Energieeffizienz ausgelegte sowie
auf künstliche Intelligenz (KI) -basierte Mobilitätssysteme aufzubauen und zugleich die
Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero zu erhöhen.
Begründung:
Zu 1. bis 3.
Nachdem in Deutschland bereits eine Vielzahl erfolgreicher Pilot- und Forschungsprojekte
durchgeführt wurden und werden, besteht nunmehr dringender Handlungsbedarf, um einen
wirtschaftlich tragfähigen Regelbetrieb und eine damit einhergehende Skalierbarkeit zu
erreichen. Die Handlungsbedarfe für Modellregionen sind klar: Die Herausforderungen liegen in
der Fragmentierung, unklarer Finanzierung und mangelnder Standardisierung. Ohne gezielte
Nachfrageimpulse und geeignete Finanzierungsinstrumente bleibt ein großskalierter
Markthochlauf aus. Darüber hinaus bestehen weiterhin regulatorische Hemmnisse, insbesondere
bei Genehmigungsverfahren und Typzulassungen, die eine schnelle Skalierung erschweren.
Vor dem Hintergrund zunehmender globaler Technologiekonkurrenz ist es zudem erforderlich,
die technologische Souveränität Europas zu stärken und den Aufbau eigener
Wertschöpfungsketten im Bereich autonomer Mobilität aktiv zu fördern.
Der Bundesrat hält es für zielführend, die bestehenden Einzelinteressen der Länder
zusammenzuführen und die knappen Ressourcen klar zu bündeln, um Deutschland zu einem
Leitmarkt für autonomes Fahren zu entwickeln und in der Zukunft gemeinsam von dieser
Entwicklung zu profitieren.
Zu 4.
Daneben bestehen weiterhin rechtliche und regulatorische Hemmnisse, die einer breiten
Einführung autonomer Fahrzeuge entgegenstehen. Insbesondere Vorschriften, die auf die
Anwesenheit oder Verantwortlichkeit eines Fahrzeugführers ausgerichtet sind, werden den
Anforderungen hochautomatisierter und fahrerloser Systeme nicht mehr vollständig gerecht. Die
bestehenden Regelungen sollten deshalb konsequent daraufhin überprüft und
weiterentwickelt werden, ob sie den regulatorischen Rahmen für einen sicheren und zugleich
innovationsfreundlichen Regelbetrieb gewährleisten.
Zu 5.
Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass innovative Fahrzeugkonzepte nicht bereits durch
regulatorische Anforderungen an klassische Typgenehmigungen von einer Entwicklung oder
Erprobung ausgeschlossen werden. Gerade neue Fahrzeugkategorien, die speziell für autonome
Anwendungen konzipiert werden, benötigen geeignete rechtliche Spielräume, um ihre
technischen und wirtschaftlichen Potenziale nachweisen zu können.
Zu 6.
Auch die gegenwärtigen Anforderungen an den ausschließlichen Erprobungsbetrieb
erschweren insbesondere im Bereich der Logistik die Integration autonomer Fahrzeuge in reale
Betriebsabläufe. Für eine belastbare Bewertung der Praxistauglichkeit autonomer Systeme ist es
jedoch erforderlich, diese unter alltäglichen Betriebsbedingungen einzusetzen. Daher sollte
geprüft werden, wie bestehende Regelungen so weiterentwickelt werden können, dass
Erprobung und betriebliche Nutzung in einem angemessenen und sicheren Rahmen miteinander
verbunden werden können.
Zu 7.
Autonome Fahrzeuge sind in besonderem Maße auf die Verarbeitung großer Datenmengen
angewiesen. Dabei entstehen sensible Fahrzeug-, Bewegungs- und Sensordaten, deren
Schutz für die Akzeptanz dieser Technologie von zentraler Bedeutung ist. Die
Datenverarbeitung sollte daher grundsätzlich im europäischen Rechtsraum erfolgen und hohen
europäischen Datenschutz- und Sicherheitsstandards unterliegen. Gleichzeitig bedarf es klarer
Vorgaben für den Einsatz außereuropäischer Technologieanbieter, um Datensouveränität,
Cybersicherheit und die Kontrolle über kritische Mobilitätsinfrastrukturen nachhaltig zu
gewährleisten.
Zu 8.
Für die wirtschaftliche Entwicklung autonomer Mobilität gewinnen zudem Fragen des geistigen
Eigentums und der Lizenzierung standardessentieller Patente zunehmend an Bedeutung. Ein
transparenter, vorhersehbarer und innovationsfreundlicher europäischer Rechtsrahmen kann
dazu beitragen, Rechtsunsicherheiten zu reduzieren, Investitionen zu fördern und
Kostenrisiken für Unternehmen zu begrenzen.
Zu 9.
Schließlich sollte die Förderung autonomer Mobilität konsequent mit dem Ziel verknüpft
werden, eine wettbewerbsfähige europäische Wertschöpfungskette für autonome und
teleoperierter Fahrfunktionen, Klimaneutralität, Energieeffizienz, Künstliche Intelligenz,
Softwareplattformen, Sensorik und digitale Mobilitätsdienste aufzubauen. Dies stärkt die technologische
Souveränität Europas, sichert hochwertige Arbeitsplätze und ermöglicht es Deutschland und
Europa, eine führende Rolle in einem globalen Zukunftsmarkt einzunehmen. Darüber hinaus
kann die zunehmende Automatisierung des Straßenverkehrs durch die Reduzierung
menschlich verursachter Fehler einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
und zur Erreichung der Ziele der Vision Zero leisten.
Drucksache 544/26 - 4 -
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