Forschungs-, Technologie- und Transferstand beim autonomen Fahren in Deutschland
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Forschungs-, Technologie- und Transferstand beim autonomen Fahren in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6182
21. Wahlperiode 01.06.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Forschungs-, Technologie- und Transferstand beim autonomen Fahren
in Deutschland
Deutschland hat früh einen Rechtsrahmen für autonomes Fahren geschaffen.
Gleichwohl ist nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht erkennbar, dass
Deutschland beim Übergang von Forschung, Entwicklung und Pilotierung hin
zu einer breiten technologischen und industriellen Umsetzung international eine
Führungsrolle einnimmt. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit
wiederholt auf die Potenziale des autonomen und vernetzten Fahrens hingewiesen.
Zugleich werden neue Mobilitätsformen, darunter autonom fahrende Taxis,
Busse und On-Demand-Shuttles, in der Hightech-Agenda des Bundes
ausdrücklich als innovations- und technologiepolitisch relevantes Feld benannt.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert
zudem einschlägige Maßnahmen im Bereich klimaneutraler Mobilitätssysteme
sowie der Elektronik- und Softwareentwicklung für die Digitalisierung der
Automobilität (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/
foerili-autonomes-fahren.html).
International veröffentlichen Unternehmen wie Waymo inzwischen Angaben zu
sehr großen fahrerlosen Fahrleistungen und zu Sicherheitskennzahlen, die auf
erhebliche Fortschritte beim autonomen Fahren hindeuten (https://waymo.com/
safety/impact/). Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf, wie die
Bundesregierung den deutschen Forschungs-, Technologie- und Transferstand
bewertet, welche technologischen Defizite sie identifiziert und mit welchen
Maßnahmen sie Deutschland als Innovations- und Wertschöpfungsstandort für
autonomes Fahren stärken will.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche ressortübergreifende Forschungs- und Technologiestrategie
verfolgt die Bundesregierung derzeit im Bereich des autonomen Fahrens?
2. Welche konkreten technologischen Zielmarken verfolgt die
Bundesregierung bis zum Jahr 2030 im Bereich des autonomen Fahrens?
3. Welche Schlüsseltechnologien sind nach Einschätzung der
Bundesregierung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Bereich
des autonomen Fahrens besonders entscheidend, und wie bewertet sie den
aktuellen technologischen Entwicklungsstand Deutschlands in diesen
Bereichen im internationalen Vergleich?
4. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit bei der
Entwicklung von Software für autonome Fahrfunktionen?
5. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit bei
Sensorik, Sensorfusion und Umgebungswahrnehmung für autonome
Fahrzeuge?
6. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit bei
Simulationsumgebungen, digitalen Zwillingen und virtueller Validierung
autonomer Fahrfunktionen?
7. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit bei
Sicherheitsnachweisen, Testmethoden und wissenschaftlicher Validierung
autonomer Systeme?
8. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit beim
Transfer von Forschungsergebnissen in marktreife Produkte und Dienste
des autonomen Fahrens?
9. Welche Bundesprogramme fördern derzeit Forschung und Entwicklung im
Bereich des autonomen Fahrens oder der hierfür besonders relevanten
Schlüsseltechnologien (bitte nach Ressort, Förderprogramm, Laufzeit und
Mittelvolumen aufschlüsseln)?
10. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen und
wissenschaftlichen Verbünde werden derzeit durch Bundesmittel im
Bereich des autonomen Fahrens oder angrenzender Schlüsseltechnologien
gefördert?
11. Welche Forschungsschwerpunkte fördert die Bundesregierung derzeit
besonders, insbesondere in den Bereichen Künstliche Intelligenz,
maschinelles Lernen, Computer Vision, Sensorik, Fahrzeugsoftware,
Cybersicherheit, Halbleiter, Mensch-Maschine-Interaktion und funktionale Sicherheit?
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den
Technologietransfer aus öffentlich finanzierter Forschung in industrielle
Anwendungen des autonomen Fahrens zu verbessern?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl von
Patentanmeldungen, Ausgründungen und Unternehmensneugründungen aus dem
Bereich autonomes Fahren oder unmittelbar angrenzender
Schlüsseltechnologien in Deutschland vor?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur internationalen
Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen und
Forschungseinrichtungen im Bereich des autonomen Fahrens vor?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Position Deutschlands im
internationalen Vergleich mit den USA und China im Bereich Forschung,
Entwicklung und kommerzielle Skalierung des autonomen Fahrens?
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von
Waymo veröffentlichten Sicherheits- und Betriebsdaten für die deutsche
Forschungs- und Technologiepolitik?
17. Welche wissenschaftlichen Vergleichsmaßstäbe hält die Bundesregierung
für geeignet, um die Sicherheit autonomer Fahrzeuge belastbar mit
menschlich geführten Fahrzeugen zu vergleichen?
18. Welche Maßnahmen unterstützt oder plant die Bundesregierung zur
Entwicklung einheitlicher wissenschaftlicher Bewertungsmaßstäbe für
Sicherheit, Robustheit und Zuverlässigkeit autonomer Fahrfunktionen?
19. Welche Testfelder, Forschungsinfrastrukturen und Reallabore zum
autonomen Fahren werden derzeit mit Bundesmitteln gefördert oder unterstützt
(bitte nach Standort, Träger, Laufzeit, Fördervolumen, Förderzweck und
aktuellem Umsetzungsstand aufschlüsseln)?
20. Welche wesentlichen wissenschaftlichen, technologischen oder
anwendungsbezogenen Erkenntnisse wurden aus bereits abgeschlossenen, mit
Bundesmitteln geförderten Testfeldern, Forschungsinfrastrukturen und
Reallaboren zum autonomen Fahren gewonnen, und inwieweit wurden die
mit der Förderung verfolgten Ziele nach Einschätzung der
Bundesregierung jeweils erreicht?
21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Cybersicherheit
autonomer Fahrzeuge und ihrer digitalen Infrastruktur aus forschungs- und
technologiepolitischer Sicht bei, und welche Forschungsmaßnahmen fördert
sie hierzu derzeit?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Akzeptanz
autonomen Fahrens in der Bevölkerung vor, insbesondere zu Vertrauen,
wahrgenommenem Sicherheitsniveau und zur Nutzungsbereitschaft
verschiedener Bereiche?
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um die
gesellschaftliche Akzeptanz und Nutzungsbereitschaft gegenüber dem
autonomen Fahren zu erhöhen, welche weiteren Maßnahmen plant sie hierzu,
und anhand welcher Indikatoren, Erhebungen oder Evaluationsmethoden
misst oder bewertet sie die Wirkung dieser Maßnahmen?
24. Welche konkreten quantitativen Zielmarken, Meilensteine oder Szenarien
legt die Bundesregierung derzeit für den Anteil autonomer Fahrzeuge oder
autonom erbrachter Verkehrsleistungen am Straßenverkehr in Deutschland
bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus zugrunde, insbesondere in den
Bereichen öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Logistik und
Individualverkehr, und durch welche Maßnahmen sollen diese Zielmarken jeweils
erreicht werden?
25. Welche Zielbilder verfolgt die Bundesregierung langfristig für das
Verhältnis zwischen autonomem und von Menschen selbst geführtem
Straßenverkehr, und welche Kenntnisse hat sie über Überlegungen auf
Bundes-, Länder-, EU- oder internationaler Ebene, den von Menschen
selbst geführten Straßenverkehr in bestimmten Bereichen künftig
einzuschränken oder zurückzudrängen?
26. Welche technischen, organisatorischen und regulatorischen
Sicherungsmechanismen hält die Bundesregierung für erforderlich, um unbefugtes
Wegbewegen von Fahrzeugen, missbräuchliche Fernsteuerung, digitale
Übernahmeversuche oder sonstige sicherheitsrelevante Manipulationen
wirksam zu verhindern?
27. Plant die Bundesregierung, rechtliche, technische oder regulatorische
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass autonome oder hochautomatisierte
Fahrzeuge durch zuständige staatliche Stellen kontrolliert übernommen,
gestoppt oder umgelenkt werden können, wenn dies zur Gefahrenabwehr
oder Strafverfolgung erforderlich ist, und wenn ja, welche?
28. Welche europäische Zusammenarbeit im Bereich Forschung und
Entwicklung zum autonomen Fahren unterstützt die Bundesregierung derzeit?
29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem autonomen Fahren für
die künftige industrielle Wertschöpfung in Deutschland bei, insbesondere
für Fahrzeugbau, Zulieferindustrie, Software, Halbleiter, Sensorik und
digitale Dienste?
30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Deutschland nicht nur
als Regulierungsstandort, sondern auch als Entwicklungs-, Produktions-
und Skalierungsstandort für autonomes Fahren zu stärken?
31. Welche gesetzgeberischen, haushälterischen oder förderpolitischen
Maßnahmen hält die Bundesregierung aus heutiger Sicht für erforderlich,
damit Deutschland im Bereich des autonomen Fahrens international
technologisch anschlussfähig bleibt?
32. Welche aktuellen Hindernisfaktoren im EU-Raum sieht die
Bundesregierung derzeit als wesentlich für die weitere Entwicklung des autonomen
Fahrens in Europa und insbesondere in Deutschland an, und welchen
Änderungsbedarf leitet sie daraus auf europäischer und nationaler Ebene ab?
33. Welche regulatorischen Vereinfachungen oder verschärfenden Initiativen
betreibt die Bundesregierung bezüglich des autonomen Fahrens in der EU
derzeit?
34. Welche Forderungen zu regulatorischen Änderungen bezüglich des
autonomen Fahrens sind der Bundesregierung aus Sicht der deutschen
Automobilindustrie herangetragen worden?
35. Welchen aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand hat das Smart
Mobility Lab in Schwarzkollm bei Hoyerswerda nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wann sollen Bau, Ausstattung und Inbetriebnahme jeweils
abgeschlossen sein?
36. Wird das Smart Mobility Lab aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, in
welcher Höhe, aus welchen Haushaltstiteln erfolgt diese Förderung, und
in welcher Höhe erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen oder sonstige öffentliche Stellen?
37. Für welche konkreten Forschungs-, Entwicklungs-, Erprobungs- und
Transferzwecke soll das Smart Mobility Lab nach Kenntnis der
Bundesregierung genutzt werden, insbesondere in den Bereichen automatisierter
Straßenverkehr, autonome Flugsysteme, Robotik und automatisierte
Landwirtschaft?
38. Welche Einrichtungen, Institute, Professuren, Verbundprojekte oder
sonstigen Forschungsvorhaben sollen das Smart Mobility Lab nach Kenntnis
der Bundesregierung künftig dauerhaft oder schwerpunktmäßig nutzen?
39. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Smart Mobility Lab
für die nationale Forschungsinfrastruktur im Bereich des autonomen
Fahrens und anderer autonomer Systeme bei?
40. Inwiefern soll das Smart Mobility Lab nach Kenntnis der
Bundesregierung auch kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups oder externen
Forschungseinrichtungen für die Erprobung, Validierung und den
Technologietransfer offenstehen?
41. Welche konkreten Beiträge zum Technologietransfer, zur industriellen
Wertschöpfung und zur Fachkräftesicherung in Sachsen und insbesondere
in der Lausitz erwartet die Bundesregierung vom Smart Mobility Lab?
42. Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um den wissenschaftlichen,
technologischen und strukturpolitischen Erfolg des Smart Mobility Labs
zu bewerten, und welche Zielgrößen werden hierfür zugrunde gelegt?
43. Wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls das Verhältnis
zwischen dem Förderaufwand für das Smart Mobility Lab und dem
erwarteten wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Nutzen des
Vorhabens?
44. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass aus dem Smart Mobility Lab nicht nur befristete
Forschungsaktivitäten, sondern auch dauerhafte Forschungs-, Ausbildungs-,
Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte für die Lausitz entstehen?
Berlin, den 21. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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