Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren
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Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3931
21. Wahlperiode 30.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Matthias Gastel,
Tarek Al-Wazir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren
Im Jahr 2021 verabschiedete Deutschland das weltweit erste Gesetz zum
autonomen Fahren (bis Level 4), wodurch die Bundesrepublik Deutschland zur
Vorreiterin bei der Integration von Level‑4-Fahrzeugen in den Regelbetrieb wurde.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD angekündigt, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu
machen und gemeinsam mit den Ländern Modellregionen zu entwickeln und
mitzufinanzieren.
Nach Ansicht der Fragestellenden kommt dem Einsatz von Level‑4-Fahrzeugen
im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zukünftig eine besondere Rolle
zu. Autonome Fahrzeuge im ÖPNV bieten das Potenzial, Teilhabe zu
ermöglichen und damit zu mehr Mobilitätsgerechtigkeit beizutragen. Ferner können
mit autonomen Fahrzeugen trotz des akuten Mangels an Busfahrerinnen und
Busfahrern und der angespannten kommunalen Haushalte ÖPNV-Angebote,
besonders auch im ländlichen Raum, ausgebaut werden. Autonome Fahrzeuge
im ÖPNV könnten zukünftig zur Veränderung des Modal-Split führen und den
Anteil des öffentlichen Verkehrs sogar auf bis zu 35 Prozent der
Verkehrsleistung erhöhen (www.deutschebahn.com/resource/blob/13716080/2f2ddd846667
5f69eb655136fcb487e5/01-2026_Langversion_Studie-Autonomes-Fahren-Schl
uessel-zur-Mobilitaet-von-Morgen-data.pdf).
Vor diesem Hintergrund sollten Modellregionen die Inbetriebnahme von
Level‑4-Fahrzeugen im ÖPNV in den Mittelpunkt stellen und praktische
Erfahrungen im Regelbetrieb sammeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann plant die Bundesregierung, die Modellregionen für autonomes und
vernetztes Fahren festzulegen?
2. Wann plant die Bundesregierung, die Modellregionen für autonomes und
vernetztes Fahren in Betrieb zu setzen?
3. Wie lange sollen die Erprobungen des autonomen und vernetzen Fahrens
in den Modellregionen dauern?
4. Nach welchen Kriterien sollen mögliche Modellregionen für autonomes
und vernetztes Fahren ausgewählt werden, und wie werden diese Kriterien
erarbeitet?
5. Welche räumliche Gestaltung werden die Modellregionen aufweisen?
a) Wird es eine Modellregion im urbanen Raum geben?
b) Wird es eine Modellregion im suburbanen Raum geben?
c) Wird es eine Modellregion im ländlichen Raum geben?
d) Wird es bundeslandübergreifende Modellregionen geben?
e) Wird es grenzüberschreitende Modellregionen in Zusammenarbeit mit
Nachbarstaaten geben?
6. Inwieweit werden die autonomen Fahrzeuge in den Modellregionen
barrierefrei nutzbar sein?
a) Wie soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Ein- und
Ausstieg auch dann allen Menschen möglich sein wird, wenn kein
Personal mitfährt?
b) Wenn nicht für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine
barrierefreie Nutzung vorgesehen ist, warum nicht?
7. Welche Mobilitätsangebote sollen in den Modellregionen in Betrieb
genommen werden, und welche Rolle spielen dabei On-Demand-Shuttles
und ÖPNV?
8. Wie viele autonome Fahrzeuge sollen mindestens je Modellregion
eingesetzt werden?
9. In welcher Höhe stellt der Bund Mittel für die Planung und Durchführung
von Modellregionen bereit, und plant die Bundesregierung, diese Mittel
zukünftig zu erhöhen?
10. Welche Mittel werden seitens der Länder für die Planung und
Durchführung von Modellregionen bereitgestellt?
11. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung
von Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren?
12. Wie werden die aus den Modellregionen gewonnenen Erkenntnisse
ausgewertet, und wie sollen diese später für andere Regionen nutzbar gemacht
werden?
13. Plant die Bundesregierung, bereits vorhandene Projekte zum autonomen
und vernetzen Fahren sowie deren Erkenntnisse und Erfahrungen in die
neuen Modellregionen einfließen zu lassen, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des autonomen
Fahrens in Deutschland seit der Einführung einzelner Pilotprojekte?
15. Wie und in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, das im
Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, Deutschland zu einem Leitmarkt für
autonomes Fahren zu entwickeln, umzusetzen?
16. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Angebot mit
autonomen Fahrzeugen im ÖPNV in den Modellregionen nach dem
Ausschöpfen der Fördermittel des Bundes weiterhin bestehen bleibt?
17. Welche Anpassungen der physischen und digitalen Infrastruktur sind
notwendig, um in den Modellregionen einen sicheren, fahrerlosen ÖPNV-
Regelbetrieb zu gewährleisten, und unterstützt die Bundesregierung im
Rahmen der Förderung auch bauliche Maßnahmen zur Einrichtung
spezieller Betriebsbereiche?
Berlin, den 28. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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