Forschungs-, Technologie- und Transferstand beim autonomen Fahren in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6182)
Text
Forschungs-, Technologie- und Transferstand beim autonomen Fahren in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6182)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6783
21. Wahlperiode 29.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Schröder und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6182 –
Forschungs-, Technologie- und Transferstand beim autonomen Fahren
in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat früh einen Rechtsrahmen für autonomes Fahren geschaffen.
Gleichwohl ist nach Ansicht der Fragesteller bislang nicht erkennbar, dass
Deutschland beim Übergang von Forschung, Entwicklung und Pilotierung hin
zu einer breiten technologischen und industriellen Umsetzung international
eine Führungsrolle einnimmt. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit
wiederholt auf die Potenziale des autonomen und vernetzten Fahrens
hingewiesen. Zugleich werden neue Mobilitätsformen, darunter autonom fahrende
Taxis, Busse und On-Demand-Shuttles, in der Hightech-Agenda des Bundes
ausdrücklich als innovations- und technologiepolitisch relevantes Feld
benannt. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
fördert zudem einschlägige Maßnahmen im Bereich klimaneutraler
Mobilitätssysteme sowie der Elektronik- und Softwareentwicklung für die
Digitalisierung der Automobilität (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strasse
nverkehr/foerili-autonomes-fahren.html).
International veröffentlichen Unternehmen wie Waymo inzwischen Angaben
zu sehr großen fahrerlosen Fahrleistungen und zu Sicherheitskennzahlen, die
auf erhebliche Fortschritte beim autonomen Fahren hindeuten (https://waym
o.com/safety/impact/). Vor diesem Hintergrund besteht Klärungsbedarf, wie
die Bundesregierung den deutschen Forschungs-, Technologie- und
Transferstand bewertet, welche technologischen Defizite sie identifiziert und mit
welchen Maßnahmen sie Deutschland als Innovations- und
Wertschöpfungsstandort für autonomes Fahren stärken will.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 29. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche ressortübergreifende Forschungs- und Technologiestrategie
verfolgt die Bundesregierung derzeit im Bereich des autonomen Fahrens?
2. Welche konkreten technologischen Zielmarken verfolgt die
Bundesregierung bis zum Jahr 2030 im Bereich des autonomen Fahrens?
24. Welche konkreten quantitativen Zielmarken, Meilensteine oder
Szenarien legt die Bundesregierung derzeit für den Anteil autonomer Fahrzeuge
oder autonom erbrachter Verkehrsleistungen am Straßenverkehr in
Deutschland bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus zugrunde,
insbesondere in den Bereichen öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV),
Logistik und Individualverkehr, und durch welche Maßnahmen sollen diese
Zielmarken jeweils erreicht werden?
30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Deutschland nicht
nur als Regulierungsstandort, sondern auch als Entwicklungs-,
Produktions- und Skalierungsstandort für autonomes Fahren zu stärken?
Die Fragen 1, 2, 24 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die „Strategie der Bundesregierung für autonomes Fahren im
Straßenverkehr – Die Zukunft fährt autonom“ verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren“ auf Bundestagsdrucksache
21/4114 verwiesen.
3. Welche Schlüsseltechnologien sind nach Einschätzung der
Bundesregierung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im
Bereich des autonomen Fahrens besonders entscheidend, und wie bewertet
sie den aktuellen technologischen Entwicklungsstand Deutschlands in
diesen Bereichen im internationalen Vergleich?
4. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit bei der
Entwicklung von Software für autonome Fahrfunktionen?
5. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit bei
Sensorik, Sensorfusion und Umgebungswahrnehmung für autonome
Fahrzeuge?
6. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit bei
Simulationsumgebungen, digitalen Zwillingen und virtueller Validierung
autonomer Fahrfunktionen?
7. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit bei
Sicherheitsnachweisen, Testmethoden und wissenschaftlicher Validierung
autonomer Systeme?
8. Welche Defizite sieht die Bundesregierung in Deutschland derzeit beim
Transfer von Forschungsergebnissen in marktreife Produkte und Dienste
des autonomen Fahrens?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur internationalen
Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen und
Forschungseinrichtungen im Bereich des autonomen Fahrens vor?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Position Deutschlands im
internationalen Vergleich mit den USA und China im Bereich Forschung,
Entwicklung und kommerzielle Skalierung des autonomen Fahrens?
29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem autonomen Fahren
für die künftige industrielle Wertschöpfung in Deutschland bei,
insbesondere für Fahrzeugbau, Zulieferindustrie, Software, Halbleiter, Sensorik
und digitale Dienste?
Die Fragen 3 bis 8, 14, 15 und 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung misst dem autonomen Fahren eine erhebliche Bedeutung
für die zukünftige industrielle Wertschöpfung in Deutschland bei. Diese
Technologie stellt einen wesentlichen Innovations- und Wachstumstreiber dar und
wird sowohl bestehende industrielle Wertschöpfungsketten transformieren als
auch neue Wertschöpfungspotenziale erschließen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind für die internationale
Wettbewerbsfähigkeit im Bereich des autonomen Fahrens insbesondere
Schlüsseltechnologien in den Bereichen Software und KI, Sensorik und Datenverarbeitung,
leistungsfähige Simulations- und Validierungsverfahren sowie sichere und
verlässliche Systemarchitekturen von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung
setzt sich daher dafür ein, durch geeignete Rahmenbedingungen die
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Die Bundesregierung bewertet Deutschland als gut aufgestellt in Forschung
und Entwicklung im Bereich des autonomen Fahrens. Die Bundesregierung
misst dem Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen
eine hohe Bedeutung bei. Die deutsche Automobilwirtschaft hat im Bereich des
automatisierten Fahrens Autobahnpiloten etablieren, welche weltweit eine
Vorreiterrolle einnehmen. Weiterhin werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Fahrerassistenzsysteme weiterentwickelt.
9. Welche Bundesprogramme fördern derzeit Forschung und Entwicklung
im Bereich des autonomen Fahrens oder der hierfür besonders relevanten
Schlüsseltechnologien (bitte nach Ressort, Förderprogramm, Laufzeit
und Mittelvolumen aufschlüsseln)?
Förderrichtlinien der Ressorts Laufzeit Umfang in Euro
a) des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)
Förderrichtline „Autonomes und vernetztes Fahren
in öffentlichen Verkehren“
12/2026 127 765 000,00
Country2City Bridge 1 im Rahmen des DZM 12/2026 12 330 608,35
Country2City Bridge 2 im Rahmen des DZM 12/2027 12 700 588,45
b) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderrichtlinie „DNS der zukunftsfähigen
Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“, bis
12/2024 Förderrichtlinie „Neue Fahrzeug- und
Systemtechnologien
06/2027 209 400 318,00
c) des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten zum Thema KI-basierte
klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen
(KIMM)
10/26 – 12/2031 20 000 000,00
Projekt MILA.mobility (Middleware-Integration
von Leitstellen- und Dispositionssystemen für
Autonome Mobilität)
08/2026 – 03/2030 32 606 000,00
Darüber hinaus gibt es verschiedene anwendungsoffene Förderrichtlinien, in
denen Forschungsprojekte zu einzelnen Technologiebausteinen des autonomen
Fahrens gefördert werden können.
10. Welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Hochschulen und
wissenschaftlichen Verbünde werden derzeit durch Bundesmittel im
Bereich des autonomen Fahrens oder angrenzender Schlüsseltechnologien
gefördert?
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Verkehr (BMV) werden –
als Beteiligte an Forschungsvorhaben zum Autonomen Fahren – das
Forschungszentrum Informatik, das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität
– Recht, Ökonomie und Politik e. V., die Fraunhofer-Gesellschaft zur
Förderung der angewandten Forschung eingetragener Verein (Institut für offene
Kommunikationssysteme (FOKUS), Institut für Verkehrs- und
Infrastruktursysteme (IVI) sowie Institut für industrielle Automation (INA)), das Institut für
Automation und Kommunikation e. V., das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V., das Karlsruher Institut für Technologie, die Hochschule
Karlsruhe – Technik und Wirtschaft und die Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit gGmbH (CISPA) gefördert.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) werden im Rahmen der Fördermaßnahme DNS/NFST im Kontext
des autonomen Fahrens und angrenzender Schlüsseltechnologien die folgenden
Institutionen in aktuell laufenden Forschungsvorhaben mit Bezug zum
autonomen Fahren gefördert: Die Hochschule für angewandte Wissenschaften
München, die Technische Universität Chemnitz, die Technische Universität
Darmstadt, die Technische Universität München, die Technische Universität
Dresden, die Hochschule Offenburg – Hochschule für Technik, Wirtschaft und
Medien, das Karlsruher Institut für Technologie, die THD – Technische
Hochschule Deggendorf, die Technische Universität Braunschweig, die Technische
Universität Hamburg, die Leibniz Universität Hannover, die Ludwig-Maximilians-
Universität München, die Technische Universität Berlin, die Albert-Ludwigs-
Universität Freiburg, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, die Hochschule der Medien Stuttgart,
die Universität Stuttgart, die Technische Universität Ilmenau, die Universität
Ulm, die Technische Hochschule Augsburg, die Technische Hochschule
Ostwestfalen-Lippe, die Technische Universität Dortmund, die Universität
Paderborn, die Humboldt-Universität zu Berlin, das Deutsche Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e. V., das FZI Forschungszentrum Informatik, die IHP GmbH –
Leibniz Institute for High Performance Microelectronics / Leibniz-Institut für
innovative Mikroelektronik, die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung eingetragener Verein, das CISPA – Helmholtz-Zentrum
für Informationssicherheit gGmbH, das IPH – Institut für Integrierte
Produktion Hannover gGmbH, das Forschungszentrum Jülich GmbH, das
Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren Stuttgart (FKFS) und das
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) werden die Technische Universität Dresden, Professur
Informationstechnik für Verkehrssysteme (ITVS) und Professur
Fahrzeugmechatronik (FZM) gefördert.
11. Welche Forschungsschwerpunkte fördert die Bundesregierung derzeit
besonders, insbesondere in den Bereichen Künstliche Intelligenz,
maschinelles Lernen, Computer Vision, Sensorik, Fahrzeugsoftware,
Cybersicherheit, Halbleiter, Mensch-Maschine-Interaktion und funktionale
Sicherheit?
Es wird auf die im Internet frei verfügbaren Informationen zu Förderrichtlinien
der Bundesregierung verwiesen (bspw.: Förderrichtlinie „Autonomes und
vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“ und Förderrichtlinie „DNS der
zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ sowie die
Hightech Agenda Deutschland).
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den
Technologietransfer aus öffentlich finanzierter Forschung in industrielle
Anwendungen des autonomen Fahrens zu verbessern?
Die Bundesregierung ergreift vielfältige Maßnahmen, um den
Technologietransfer aus der Forschung in die industrielle Anwendung im Allgemeinen, wie
auch beim autonomen Fahren im Speziellen zu unterstützen. Beispielsweise
wird im Kontext des Ende 2024 novellierten Fachprogramms „DNS der
zukunftsfähigen Mobilität“ der Technologietransfer durch die Einführung von
Leitgedanken auf Programmebene gezielt adressiert. Mit MILA fördert das
Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ein
bundesweites Demonstrationsprojekt, mit dem eine technische Basis geschaffen
wird, um autonome Fahrzeuge einfach und sicher in den ÖPNV zu integrieren
und proprietäre Insellösungen zu vermeiden. Hierzu wird eine interoperable
Kommunikations- und Steuerungsebene (Middleware) entwickelt und erprobt,
die als universelle Schnittstelle zwischen autonomen Fahrzeugen verschiedener
Hersteller und verschiedenen Dispositions- und Flottenmanagementsystemen
öffentlicher Verkehrsunternehmen fungiert und eine sichere Kommunikation
zwischen allen Beteiligten ermöglicht.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl von
Patentanmeldungen, Ausgründungen und Unternehmensneugründungen aus dem
Bereich autonomes Fahren oder unmittelbar angrenzender
Schlüsseltechnologien in Deutschland vor?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von
Waymo veröffentlichten Sicherheits- und Betriebsdaten für die deutsche
Forschungs- und Technologiepolitik?
Die Bundesregierung verfolgt die internationalen Entwicklungen im Bereich
des autonomen Fahrens. Sie werden bei der Ausgestaltung geeigneter
Rahmenbedingungen berücksichtigt.
17. Welche wissenschaftlichen Vergleichsmaßstäbe hält die Bundesregierung
für geeignet, um die Sicherheit autonomer Fahrzeuge belastbar mit
menschlich geführten Fahrzeugen zu vergleichen?
Das Fahrzeug mit autonomer Fahrfunktion muss in jedem einzelnen Testfall
zeigen, dass es das erforderliche Maß an Sicherheit erbringt. Einschlägige
Prüfkriterien basieren auf international abgestimmten technischen Regelwerken der
Kraftfahrzeugtypgenehmigung.
18. Welche Maßnahmen unterstützt oder plant die Bundesregierung zur
Entwicklung einheitlicher wissenschaftlicher Bewertungsmaßstäbe für
Sicherheit, Robustheit und Zuverlässigkeit autonomer Fahrfunktionen?
In Bezug auf die Cybersicherheit hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) das Projekt „Erprobung und Weiterentwicklung von
Anforderungen an KI-Systeme anhand praktischer Use-Cases im Bereich
Mobilität (AIMobilityAudit)“ durchgeführt. Derzeit wird die Ausschreibung des
Projekts „Entwicklung und Evaluation praktischer Prüfkriterien für komplexe
Systeme im Kontext autonomes Fahren (ComplexMobilityAudit)“ vorbereitet. Ziel
ist eine einheitliche Bewertbarkeit der Cybersicherheit von autonomen
Fahrzeugen.
19. Welche Testfelder, Forschungsinfrastrukturen und Reallabore zum
autonomen Fahren werden derzeit mit Bundesmitteln gefördert oder
unterstützt (bitte nach Standort, Träger, Laufzeit, Fördervolumen,
Förderzweck und aktuellem Umsetzungsstand aufschlüsseln)?
Es werden derzeit keine Testfelder, Forschungsinfrastrukturen und Reallabore
gefördert.
20. Welche wesentlichen wissenschaftlichen, technologischen oder
anwendungsbezogenen Erkenntnisse wurden aus bereits abgeschlossenen, mit
Bundesmitteln geförderten Testfeldern, Forschungsinfrastrukturen und
Reallaboren zum autonomen Fahren gewonnen, und inwieweit wurden
die mit der Förderung verfolgten Ziele nach Einschätzung der
Bundesregierung jeweils erreicht?
Zu diesem Themenkomplex wird auf auf öffentlich zugängliche Informationen
und Fachpublikationen sowie projektbasierte Publikationen verwiesen, z. B.
www.testfeldmonitor.de/Testfeldmonitoring/DE/Home/home_node.html und
www.dlr.de/de/ts/forschung-und-transfer/projekte/kotam.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren“ auf Bundestagsdrucksache
21/4114 verwiesen.
21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Cybersicherheit
autonomer Fahrzeuge und ihrer digitalen Infrastruktur aus forschungs- und
technologiepolitischer Sicht bei, und welche Forschungsmaßnahmen
fördert sie hierzu derzeit?
Die Bundesregierung misst der Cybersicherheit autonomer Fahrzeuge und ihrer
digitalen Infrastruktur eine sehr hohe Bedeutung bei.
Das BMV fördert das Projekt Cyber-Physische Widerstandsfähigkeit für
Autonome Fahrzeuge „CYPHER-AV“. Das BMFTR fördert im Kompetenzcluster
„ANYMOS II“ die Entwicklung und Evaluation von praxistauglichen
Methoden zur datenschutzkonformen Anonymisierung von Mobilitätsdaten. Das
BMWE fördert mit Forschungsvorhaben wie „DiForIT“ und „SafeAI
Engineering“ die IT-Sicherheit für automatisierte und vernetzte Mobilität bei
Cyberangriffen sowie die Implementierung von Cybersicherheit und die Entwicklung
robuster Sicherheitsmechanismen für KI-Funktionen im Kontext des
autonomen Fahrens.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Akzeptanz
autonomen Fahrens in der Bevölkerung vor, insbesondere zu Vertrauen,
wahrgenommenem Sicherheitsniveau und zur Nutzungsbereitschaft
verschiedener Bereiche?
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um die
gesellschaftliche Akzeptanz und Nutzungsbereitschaft gegenüber dem
autonomen Fahren zu erhöhen, welche weiteren Maßnahmen plant sie
hierzu, und anhand welcher Indikatoren, Erhebungen oder
Evaluationsmethoden misst oder bewertet sie die Wirkung dieser Maßnahmen?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Forschungsvorhaben wird die Akzeptanz zum autonomen
Fahren in der Bevölkerung als Begleitforschung (Gesellschaftlicher Dialog)
untersucht. Die Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor.
25. Welche Zielbilder verfolgt die Bundesregierung langfristig für das
Verhältnis zwischen autonomem und von Menschen selbst geführtem
Straßenverkehr, und welche Kenntnisse hat sie über Überlegungen auf
Bundes-, Länder-, EU- oder internationaler Ebene, den von Menschen selbst
geführten Straßenverkehr in bestimmten Bereichen künftig
einzuschränken oder zurückzudrängen?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass autonome Fahrfunktionen zu einer
Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit und Effizienz beitragen.
26. Welche technischen, organisatorischen und regulatorischen
Sicherungsmechanismen hält die Bundesregierung für erforderlich, um unbefugtes
Wegbewegen von Fahrzeugen, missbräuchliche Fernsteuerung, digitale
Übernahmeversuche oder sonstige sicherheitsrelevante Manipulationen
wirksam zu verhindern?
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zum autonomen Fahren bereits
nationale Regelungen geschaffen, die verpflichtende technische Anforderungen
enthalten. Zudem wurden europäische Vorgaben eingeführt. Hervorzuheben sind
die UNECE-Vorschriften zur Cybersicherheit (insbesondere UN‑Regelung
Nr. 155) und zu Software‑Updates (UN‑Regelung Nr. 156), die in der EU
verpflichtend Anwendung finden.
27. Plant die Bundesregierung, rechtliche, technische oder regulatorische
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass autonome oder
hochautomatisierte Fahrzeuge durch zuständige staatliche Stellen kontrolliert
übernommen, gestoppt oder umgelenkt werden können, wenn dies zur
Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung erforderlich ist, und wenn ja, welche?
Nein.
28. Welche europäische Zusammenarbeit im Bereich Forschung und
Entwicklung zum autonomen Fahren unterstützt die Bundesregierung
derzeit?
Am Rande des Verkehrsministerrats der Europäischen Union in Luxemburg am
8. Juni 2026 hat Deutschland eine gemeinsame Absichtserklärung mit sechzehn
weiteren Mitgliedstaaten unterzeichnet, um die Entwicklung und den Einsatz
autonomer Fahrzeuge im regulären Verkehr europaweit besser zu koordinieren.
Die Initiative geht auf den „Industrial Action Plan for the European automotive
sector“ zurück, mit dem die Europäische Kommission die
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der europäischen Automobilwirtschaft stärken will.
Ferner unterstützt die Bundesregierung die europäische Partnerschaft CCAM
(Connected, Cooperative and Automated Mobility) im Rahmen von Horizon
Europe, die damit verzahnte Industrieallianz ECAVA (European Connected and
Autonomous Vehicle Alliance) sowie strategische Schlüsselinitiativen im
Bereich der Halbleiter- und KI-Entwicklung.
Ein besonderes Augenmerk der Bundesregierung liegt auf dem IPCEI-AI, in
dem das BMWE die europäischen Aktivitäten koordiniert. Im Rahmen des
IPCEI-AI sollen hochinnovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie
Projekte der ersten gewerblichen Nutzung gefördert werden, um ein
leistungsfähiges KI-Ökosystem für die europäische Industrie zu schaffen. Ein
thematischer Schwerpunkt zur Unterstützung der deutschen und europäischen
Fahrzeugindustrie liegt auf dem automatisierten und autonomen Fahren.
31. Welche gesetzgeberischen, haushälterischen oder förderpolitischen
Maßnahmen hält die Bundesregierung aus heutiger Sicht für erforderlich,
damit Deutschland im Bereich des autonomen Fahrens international
technologisch anschlussfähig bleibt?
32. Welche aktuellen Hindernisfaktoren im EU-Raum sieht die
Bundesregierung derzeit als wesentlich für die weitere Entwicklung des autonomen
Fahrens in Europa und insbesondere in Deutschland an, und welchen
Änderungsbedarf leitet sie daraus auf europäischer und nationaler Ebene
ab?
33. Welche regulatorischen Vereinfachungen oder verschärfenden Initiativen
betreibt die Bundesregierung bezüglich des autonomen Fahrens in der
EU derzeit?
34. Welche Forderungen zu regulatorischen Änderungen bezüglich des
autonomen Fahrens sind der Bundesregierung aus Sicht der deutschen
Automobilindustrie herangetragen worden?
Die Fragen 31 bis 34 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung wird den Rechtsrahmen für autonomes und vernetztes
Fahren weiterentwickeln, um Innovationen zu ermöglichen und gleichzeitig ein
hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Modellregionen autonomes und vernetztes Fahren“ auf Bundestagsdrucksache
21/4114 verwiesen.
35. Welchen aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand hat das Smart
Mobility Lab in Schwarzkollm bei Hoyerswerda nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wann sollen Bau, Ausstattung und Inbetriebnahme jeweils
abgeschlossen sein?
36. Wird das Smart Mobility Lab aus Bundesmitteln gefördert, wenn ja, in
welcher Höhe, aus welchen Haushaltstiteln erfolgt diese Förderung, und
in welcher Höhe erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen oder sonstige öffentliche
Stellen?
37. Für welche konkreten Forschungs-, Entwicklungs-, Erprobungs- und
Transferzwecke soll das Smart Mobility Lab nach Kenntnis der
Bundesregierung genutzt werden, insbesondere in den Bereichen automatisierter
Straßenverkehr, autonome Flugsysteme, Robotik und automatisierte
Landwirtschaft?
38. Welche Einrichtungen, Institute, Professuren, Verbundprojekte oder
sonstigen Forschungsvorhaben sollen das Smart Mobility Lab nach
Kenntnis der Bundesregierung künftig dauerhaft oder schwerpunktmäßig
nutzen?
39. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Smart Mobility Lab
für die nationale Forschungsinfrastruktur im Bereich des autonomen
Fahrens und anderer autonomer Systeme bei?
40. Inwiefern soll das Smart Mobility Lab nach Kenntnis der
Bundesregierung auch kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups oder externen
Forschungseinrichtungen für die Erprobung, Validierung und den
Technologietransfer offenstehen?
41. Welche konkreten Beiträge zum Technologietransfer, zur industriellen
Wertschöpfung und zur Fachkräftesicherung in Sachsen und
insbesondere in der Lausitz erwartet die Bundesregierung vom Smart Mobility Lab?
42. Welche Kriterien legt die Bundesregierung an, um den
wissenschaftlichen, technologischen und strukturpolitischen Erfolg des Smart
Mobility Labs zu bewerten, und welche Zielgrößen werden hierfür zugrunde
gelegt?
43. Wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls das Verhältnis
zwischen dem Förderaufwand für das Smart Mobility Lab und dem
erwarteten wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Nutzen des
Vorhabens?
44. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass aus dem Smart Mobility Lab nicht nur befristete
Forschungsaktivitäten, sondern auch dauerhafte Forschungs-, Ausbildungs-,
Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte für die Lausitz entstehen?
Die Fragen 35 bis 44 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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