Schriftliche Frage 42 von Janina Böttger (DIE LINKE): Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass beim Kohleausstieg an Standorten im mitteldeutschen Revier die Voraussetzungen für ältere B…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 42 von Janina Böttger (DIE LINKE): Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass beim Kohleausstieg an Standorten im mitteldeutschen Revier die Voraussetzungen für ältere B…
Frage 42 (Janina Böttger, Die Linke):
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass beim Kohleausstieg an Standorten im mitteldeutschen Revier die Voraussetzungen für ältere Beschäftigte für den Bezug von Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) erfüllt werden, wenn Arbeitsplätze bei der MIBRAG früher als im gesetzlichen Ausstiegspfad vorgesehen aus wirtschaftlichen Erwägungen wegfallen, (www.mdr.de/nachrichte n/deutschland/wirtschaft/mibragkohlekraftwerkegedrosselt-eher-abschalten-unwirtschaftlich-10 0.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 25. August 2026:
§ 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) sehen Anpassungsgeld (APG) nur für ältere Beschäftigte vor, deren Arbeitsplätze aus den im KVBG genannten Gründen wegfallen. Änderungen an dieser zentralen rechtlichen Voraussetzung für APG sind nicht vorgesehen.
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