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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0903 Energie und Nachhaltigkeit Überblick zum Kapitel 0903 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 413 110 327 000 +86 110 70 030 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 413 110 327 000 +86 110 70 030 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 100 496 101 906 -1 410 86 471 311 818 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 015 227 2 335 703 -1 320 476 61 919 870 589 Ausgaben für Investitionen...................................... 13 041 891 456 -878 415 114 559 1 729 782 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 1 128 764 3 329 065 -2 200 301 262 949 2 912 189 davon nicht flexibilisiert........................................... 1 128 764 3 329 065 -2 200 301 262 949 2 912 189 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 742 691 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 233 261 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 238 467 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 228 207 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 138 755 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 107 765 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 5 804 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 790 432 - 61 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -332 Vermischte Einnahmen 2 000 2 000 70 030 121 01 -649 Gewinne und Einnahmen aus Beteiligungen 411 110 - - Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen bis zu einem Betrag von 15 000 T€ zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02. 2. Ausgaben für anfallende Nebenkosten und Steuern dürfen aus zu erwartenden Einnahmen geleistet werden. Übrige Einnahmen 232 01 -632 Beiträge der Bundesländer zur Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind aufgrund des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH mit den Ländern Thüringen und Sachsen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 12. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 526 01. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 526 02. 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 25. 4. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: 526 01. - 62 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 526 01 -051 Gerichts- und ähnliche Kosten 12 000 12 000 7 012 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 13 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und Kap. 0904. 3. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln belegt werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und Kap. 0904. 526 02 -643 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 39 202 28 391 25 495 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 25 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903. 3. Einsparungen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 831 21. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Strom........................... 16 200 2. Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG........................................... 4 300 3. Gas- und Energieversorgungskrise................................................. 17 702 4. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Wärme, Wasserstoff und Effizienz.................................................................................... 1 000 Zusammen............................................................................................ 39 202 Zu 1.: Aus dem Titel werden im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für Ausarbeitungen und Sachverständige im Bereich Strom und Netze, insbesondere für Erneuerbare Energien Kraft-Wärme- und Sektorkopplung im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer Instrumente für die Energiewende im Stromsektor sowie zur Erfüllung von diesbezüglichen Berichtspflichten und für Informationskampagnen und -materialien. - 63 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 526 02 Zu 2.: Aus dem Titel wird der Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG im Auftrag des BMWE finanziert. Daneben können Ausgaben für fachbezogene Projekte zum Betrieb der Clearingstelle geleistet werden. Die Clearingstelle EEG wurde als außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG eingerichtet. Rechtsgrundlage für Einrichtung und Betrieb der Clearingstelle EEG ist § 81 EEG 2023. Sie hat ihren Betrieb im Jahr 2007 aufgenommen. Seit dem Jahr 2017 ist die Clearingstelle auch für Anwendungsfragen und Streitigkeiten zum KWKG zuständig (§ 32a KWKG). Zu 3.: Der Titel dient der Finanzierung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gas- und Energieversorgungskrise und deren Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich Stabilisierungsmaßnahmen für Energieunternehmen bzw. der laufenden Beteiligungsführung. Hinzu kommen Beratungsleistungen zur Umsetzung und Abwicklung der Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E), schwerpunktmäßig die Evaluation des WSF-E sowie die nachlaufende Missbrauchsaufsicht der Energiepreisbremsen. Zu 4.: Aus dem Titel werden Sachverständigen- oder Gutachteraufträge zu den Themen Wärme, Wasserstoff und Energieeffizienz finanziert. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 439 541 01 -649 Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für das Energie-Monitoring und die Emissionsberichterstattung für die Bundesrepublik Deutschland 1 515 1 636 1 407 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen zur regelmäßigen und aktuellen Erstellung von Energiebilanzen als statistische Informationsbasis für die Energiepolitik Deutschlands sowie für die Berechnung energiebedingter CO2-Emissionen. Zusätzlich werden Mittel verwendet: 1. für Sondererhebungen und Studien zur Ermittlung von anderweitig nicht verfügbaren, für die Energiepolitik und/oder die Erfüllung nationaler und internationaler Berichtspflichten benötigten Daten, 2. für die Durchführung und methodische Weiterentwicklung der Statistik einschließlich notwendiger Zusatzerhebungen, 3. für die Koordinierung der Statistik in Deutschland mit internationalen Institutionen (Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Internationale Energieagentur (IEA)). - 64 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 03 -642 Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absicherung von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen 750 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 49 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 14 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 01. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung des Förderinstruments zur Abfederung des Ausfallrisikos bei Tiefengeothermiebohrungen. Für die Nutzung geothermischer Lagerstätten sind kostenintensive Bohrungen notwendig, die hohe Anfangsinvestitionen erfordern. Gleichzeitig sind diese Investitionen mit erheblichen Risiken verbunden, welche ein zentrales Hemmnis zur Erschließung von geothermischer Wärme und somit dem Erreichen der Ausbauziele des Bundes darstellen. Mit diesem neuartigen Ansatz werden Schadensfälle aus erfolglosen geothermischen Tiefenbohrungen anteilig finanziert. Dabei wird der Schaden in einen privatwirtschaftlichen (Versicherung) und in einen öffentlichen (Bund) Haftungsanteil aufgeteilt. Fördermechanismus ist ein KfW-Förderdarlehen zur anteiligen Finanzierung der Tiefenbohrung, das im Schadensfall, also einer erfolglosen Bohrung ohne Wärmeertrag, nicht zurückgezahlt werden muss. 683 01 -165 Energieforschung 486 114 569 034 501 960 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 433 025 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.............................................. 116 243 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.............................................. 119 703 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 108 250 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 57 342 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 26 224 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 263 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 671 03. 3. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 08. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 2 951 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 08. Haushaltsjahr 2026 .................................................................. 951 T€ Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 1 000 T€ Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 1 000 T€ 5. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. - 65 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 683 01 6. Einnahmen zu Nr. 1 und 4 der Erläuterungen aus Finanzierungsbeiträgen von öffentlichen Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur gemeinsamen Finanzierung von Förderprojekten fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Energienutzung (Gebäude und Quartiere, Industrie und Gewerbe, Energiewende im Verkehr, Brennstoffzellen, Forschung an CO2- einsparenden Baustoffen)............................................................... 114 133 2. Energiebereitstellung (Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie, Thermische Kraftwerke).............................................................................................. 224 952 3. Systemintegration (Stromnetze, Stromspeicher, Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien)......................................................... 94 504 4. Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende (Technologieorientierte Systemanalyse, Technologien für die CO2-Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung der Energiewende, Ressourceneffizienz, gesellschaftliche Fragestellungen der Energiewende) und Querschnittsaktivitäten................................................ 52 525 5. Projekte aus ERA-NET und ERA-NET PLUS................................. - Zusammen............................................................................................ 486 114 Die Mittel werden an Forschungseinrichtungen (u. a. Institute der Fraunhofer- Gesellschaft, Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Universitäten), an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u. a. Hersteller und Betreiber von energietechnischen Anlagen, Versorgungsunternehmen, Bauindustrie) sowie an Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung vergeben. Bei der Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung i. d. R. in Höhe von 50 Prozent vorausgesetzt. Der bis zum Jahr 2050 geplante Umbau der deutschen Energieversorgung ist nur durch erhebliche technologische Innovationen in nahezu allen Komponenten des Energiesystems erreichbar. Der dazu nötige kontinuierliche Innovationsprozess wird durch Förderung von Forschung, Entwicklung und Demonstration im Energieforschungsprogramm der Bundesregierung unterstützt und beschleunigt. Die Energieforschung ist somit ein strategisches Element der Energie- und Wirtschaftspolitik bei der Gestaltung der Energiewende. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Technologien und Konzepte, die deutliche Effizienzsteigerungen, Integration erneuerbarer Energien, sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit versprechen. Die einzeltechnologiebasierte Forschung und Entwicklung wird erweitert um systemische und systemübergreifende Aspekte (Digitalisierung der Energiewende, Sektorkopplung). Neue Formate der Modellprojekte dienen einer weiteren Beschleunigung des Transfers von Forschungsergebnissen in den Markt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 26 790 Gutachten/Begleitforschung.................................................................. - Weniger wegen bedarfsgerechter Veranschlagung. 686 05 -165 Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien - - - Erläuterungen: Deutschland hat sich gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens zum EEG 2012 (SA.33995(2013/C)) verpflichtet, insgesamt 50 Mio. € in europäische Energieprojekte oder Interkonnektorenprojekte zu investieren. Da der EuGH mit Urteil vom 28. März 2019 (Az. C 405/16 P) den Beschluss (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November 2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) für nichtig erklärt hat, besteht aus diesem Beschluss keine rechtliche Verpflichtung Deutschlands zur Leistung von Ausgaben. Der Titel wird als Leertitel fortgeführt, falls sich u. a. - 66 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 05 mangels Übertragbarkeit des EuGH-Urteils auf die Folgefassungen des EEG die Notwendigkeit weiterer Ausgaben ergeben sollten. 686 06 -332 Zuschüsse an Vereine der Energiewende 2 287 1 678 327 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Mitgliedsbeitrag an das Deutsch-Französiche Büro für die Energiewende e. V.................................................................................. 417 2. Mitgliedsbeitrag an die Fachagentur Wind- und Solarenergie e. V.. 1 870 Zusammen............................................................................................ 2 287 Das Deutsch-Französische Büro für die Energiewende (DFBEW) fördert die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Regierungen bei der Energiewende und unterstützt als Informations und Netzwerkplattform Industrieverbände und Unternehmen in beiden Ländern bei deren Aktivitäten auf dem Energiemarkt. Die Fachagentur begleitet und unterstützt den natur und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland, fördert die Systemintegration sowie die Förderung von Bildung und Wissenschaft in diesem Bereich. 686 07 -165 Kompetenzzentren im Energiebereich - - 10 667 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kompetenzzentrum Wärmewende.................................................. - 2. Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäude.................................................................... - Zusammen............................................................................................ - Das Kompetenzzentrum Wärmewende und das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäude werden als Maßnahme nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen finanziert. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 07 zu buchen. 686 08 -642 Reallabore der Energiewende 83 968 101 456 35 049 70 222 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 053 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 951 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 728 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 379 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 913 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 541 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 541 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 2 951 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. Haushaltsjahr 2026 .................................................................. 951 T€ Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 1 000 T€ Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 1 000 T€ - 67 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 08 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 08 zu buchen. Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme "Kommunale Reallabore der Energiewende" werden im Haushaltsjahr 2025 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 15 074 T€ bereitgestellt. Zudem werden für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme „Projektbezogene Forschung (u. a. SINTEG-Programm, Reallabore der Energiewende und Klimaschutz-Forschung)“ im Haushaltsjahr 2025 aus diesem Titel Mittel in Höhe von 6 402 T€ bereitgestellt. Weniger wegen bedarfsrechter Veranschlagung. 686 90 -332 Stiftung Umweltenergierecht 4 998 4 400 - Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Stiftung Umweltenergierecht....................................................................... 100,00 100,00 4 998 - - - aus Kap. 0903 Tit. 686 90 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0903. Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist zum Stand des Haushaltsentwurfs noch vorläufig. Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine unabhängige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform einer gemeinnützigen und rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2011 in Würzburg gegründet und beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen der Energiewende. Forschungsschwerpunkte sind das Recht der erneuerbaren Energien, die Transformationen des Energierechts, das europäische Klima- und Energierecht sowie das Planungs- und Genehmigungsrecht für Erneuerbare-Anlagen und Energie(wende) infrastrukturen. Es handelt sich um eine institutionelle Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO. 686 91 -332 Klima-Allianz 1 200 1 200 1 031 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Klima-Allianz............................................................................................... - - - - aus Kap. 0903 Tit. 686 91 1. Klima-Allianz Deutschland e. V.............................................................. 80,00 100,00 1 200 1 200 1 031 - aus Kap. 0903 Tit. 686 91 Zusammen................................................................................................. 1 200 1 200 1 031 - Summe Tit. 686 91................................................................................... 1 200 1 200 1 031 Zu 1. : Zu 1. : Die Klima-Allianz ist ein gesellschaftliches Bündnis für den Klimaschutz in Form eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins mit Sitz in Berlin. Sie besteht aus verschiedenen Mitgliedsorganisationen und setzt sie sich für eine ambitionierte und sozial gerechte Klimapolitik auf lokaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein. Ziel ist es insbesondere, das zivilgesellschaftliche Wirken im Kampf gegen die Erderwärmung zu stärken. Hierbei stellt die Klima-Allianz eine Plattform für Austausch, Vernetzung und Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen zu klima- und energiepolitischen Themen bereit. - 68 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 697 04 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung des Anlegers für verflüssigte Gase in Wilhelmshaven durch die KfW - - - 698 01 -253 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG) 179 990 235 218 72 238 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 320 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 60 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 80 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0902 Tit. 882 01. 3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Zur Abfederung der sozialen Folgen der Reduzierung und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle aufgrund des am 14. August 2020 in Kraft getretenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) als Artikel 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) in Deutschland wurde ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren eingeführt, denen ein früherer Übergang in den Ruhestand durch die Gewährung eines Anpassungsgelds (APG) für längstens fünf Jahre erleichtert werden soll. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Unternehmens, das Kohle verstromt bzw. abbaut und das von einer Stilllegungsmaßnahme des KVBG betroffen ist. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Tochterunternehmens, das nahezu ausschließlich und unmittelbar für das Unternehmen tätig ist. Anspruchsberechtigt sind ebenfalls Beschäftigte von Partnerunternehmen, wenn diese nahezu ausschließlich und spezifisch im Braunkohlebergbau tätig sind. Einzelheiten regeln die am 3. September 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen "Richtlinien zur Gewährung von APG an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen". Weniger aufgrund bedarfsgerechter Veranschlagung. Ausgaben für Investitionen 893 03 -649 Investitionen für die Transformation ostdeutscher Raffinerien und Häfen - 5 000 - Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet werden. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Begleitforschung, Vernetzungs- und Transfermaßnahmen, (Machbarkeits-)Studien, Gutachten, Ausarbeitungen und Maßnahmen der Fachinformation sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen geleistet werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (307) - 69 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen (158 121) (168 820) (33 270) 526 12 -632 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 70 70 39 Erläuterungen: Kosten für Gutachten und begleitende Beratung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eigentümerin und Zuwendungsgeberin der Wismut GmbH. 682 11 -632 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb 126 500 126 500 2 500 115 350 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 11. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch die Aufwendungen des Bundes auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten geleistet werden. Erläuterungen: Die Wismut GmbH wickelt die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten ab. Der Bund hat die Wismut GmbH von Kosten der Stilllegung und Sanierung freigestellt. Die Aufwendungen werden sich voraussichtlich auf etwa 8,9 Mrd. € belaufen. Das ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sah eine weitere Beteiligung des Bundes an der Sanierung der sächsischen Wismut- Altstandorte von 2013 bis 2022 vor. Zur Finanzierung des fortbestehenden hohen Sanierungsbedarfs über 2022 hinaus und zur Sicherung des Erfolgs der bisherigen Abkommen sieht das Zweite Ergänzende Verwaltungsabkommen ab 2021 eine abschließende Beteiligung des Bundes an der Sanierung sächsischer Wismut- Altstandorte von insgesamt 114,5 Mio. € vor. Danach trägt Sachsen fortwährenden Bedarf selbst. Im Gegenzug hat sich Sachsen bereit erklärt, in Gespräche mit dem Bund zur Übernahme von Wismut-Langzeitaufgaben nach Beendigung der Kernsanierung einzutreten. Die Aufnahme der Finanzierung bereits ab 2021 dient dem Ausgleich der Auslaufkurve im ergänzenden Verwaltungsabkommen. Die Verstetigung der Mittel soll eine kontinuierliche Sanierung und den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz bei den ausführenden Unternehmen, den Genehmigungsbehörden sowie beim Projektträger Wismut GmbH ermöglichen. 686 12 -632 Umsetzungskonzept Wismut-Erbe 3 051 3 250 12 489 283 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haus- - 70 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 12 (Titelgruppe 01): haltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesförderung............................................................................. 3 051 2. Beiträge der Bundesländer.............................................................. - Zusammen............................................................................................ 3 051 Förderung der Wismut Stiftung gGmbH zur Umsetzung des Wismut-Erbe- Konzepts durch den Bund und die Freistaaten Sachsen und Thüringen. 698 11 -253 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus 18 500 29 000 11 881 38 619 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 876 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 622 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 254 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Drittelbeteiligung der Bundesländer fließt den Ausgaben zu. Erläuterungen: 1. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme des Steinkohlenbergbaus ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, können nach der Entlassung Anpassungsgeld (APG) erhalten. Die Leistungen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährt, die im Falle der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren die Voraussetzungen für den Bezug bestimmter Rentenleistungen oder der Knappschaftsausgleichsleistung nach dem Sozialgesetzbuch VI erfüllen würden. Die Höhe des APG bemisst sich nach der Rentenanwartschaft im Zeitpunkt der Entlassung. Näheres regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 2. Mit der Zahlung von APG werden die Ergebnisse der kohlepolitischen Verständigung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung vom Februar 2007, die in der Rahmenvereinbarung vom 14. August 2007 und dem Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 festgeschrieben sind, sozialverträglich umgesetzt. An dem Ausgabenbedarf beteiligen sich entsprechend der Rahmenvereinbarung sowie der abgeschlossenen Vorschaltvereinbarungen der Bund mit zwei Dritteln sowie das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit einem Drittel. Weniger wegen Auslaufens der Maßnahme. 891 11 -632 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Investitionen 10 000 10 000 6 400 11 000 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 11. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation (82 491) (-) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 71 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 121 01. 671 21 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an TransnetBW durch die KfW 10 481 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 698 881 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 067 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 958 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 024 T€ in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 657 832 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 2. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B. Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0903 Tit. 671 01 ............................................ 0 0 671 22 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an 50Hertz durch die KfW 50 142 Verpflichtungsermächtigung in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 132 600 T€ Erläuterungen: Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0903 Tit. 671 02 ............................................ 55 720 0 Kap. 0903 Tit. 697 01 ............................................ 0 32 569 Zusammen ............................................................ 55 720 32 569 671 23 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an der German LNG GmbH 13 968 Erläuterungen: Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0903 Tit. 697 02 ............................................ 15 900 1 250 671 24 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland - Erläuterungen: Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0903 Tit. 697 03 ............................................ 0 0 - 72 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 671 25 -661 Ausgaben und Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Wandelanleihe von Northvolt durch die KfW 5 000 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben in Bezug auf Verwaltungskosten der KfW oder sonstigen Umsetzungskosten dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903. Erläuterungen: Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0901 Tit. 671 11 ............................................ 950 1 703 831 21 -649 Bundesbeteiligung SEFE 2 900 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 526 02. Erläuterungen: Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 0903 Tit. 831 01 ............................................ 900 0 Titelgruppe 03 Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (10 029) (10 803) 511 31 -642 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 46 50 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 517 31 und 812 31. 517 31 -642 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 926 1 000 901 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 511 31 und 812 31. - 73 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 518 32 -642 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 1 466 978 852 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 511 31, 517 31 und 812 31. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. 687 33 -642 Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) 7 450 8 625 7 113 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Internationale Organisation für erneuerbare Energien...................... 7 123 USD 6 856 594 7 450 Rechtsgrundlage: Abkommen Zweck: Ausbau erneuerbarer Energien weltweit Der Beitrag in Fremdwährung umfasst den Mitgliedsbeitrag (rd. 25 Prozent) und die Finanzierung des IRENA Innovation and Technology Centre (IITC) in Bonn. 812 31 -642 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 141 150 - Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 511 31 und 517 31. Titelgruppe 04 Tgr. 04 Klimaschutz (66 099) (810 637) (100 205) Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 687 41. - 74 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 531 41 -332 Klimaschutzkampagne 2 271 3 456 3 156 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 531 42, 532 42, 532 45 und 544 41. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Ziel der Kampagne ist es, die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass die Klimakrise unsere Lebensgrundlagen gefährdet und unsere Freiheit, unseren Wohlstand und unsere Sicherheit bedroht. Deutschland und Europa müssen angesichts eines verschärften globalen Wettbewerbs ihre ökonomische Stärke neu begründen. Im internationalen Systemwettstreit gilt es, unsere Werte entschlossen mit demokratischen Partnern zu verteidigen. Hierzu wollen wir die Zielgruppen auch motivieren, dauerhaft die Emission von Treibhausgasen durch Innovationen zu vermeiden und damit zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele beizutragen. Zielgruppen der Mitmachkampagne sind primär Kleinverbraucher wie private Haushalte und Kleinst- und Kleinunternehmen, Bildungseinrichtungen sowie sekundär Multiplikatoren und Experten vor Ort. 531 42 -332 Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung 11 698 20 750 2 000 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 485 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 900 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 975 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 610 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 531 41, 532 42, 532 45 und 544 41. Erläuterungen: Die Maßnahmen dienen der durch Veranstaltungen (größer 1000 Personen einschließlich europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze) und klimaneutralen Kompensation der durch Dienstreisen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung per Flugzeug oder Dienst-Kfz verursachten Treibhausgasemissionen. Der Ausgleich erfolgt durch zusätzliche anspruchsvolle Klimaschutzprojekte (auch in den Entwicklungsländern) gemäß den Qualitätskriterien des Kyoto-Protokolls. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerkosten zur Durchführung der Projekte geleistet werden. 532 42 -332 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 218 2 575 5 944 Haushaltsvermerk: 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 531 41, 531 42, 532 45 und 544 41. 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 75 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 532 42 (Titelgruppe 04) Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kompetenzzentrum Nationales Dekarbonisierungsprogramm........ 1 545 2. PtX-Kompetenzzentrum inklusive Demonstrationsanlage (PtXLab Lausitz)............................................................................................ - 3. Ständiges Sekretariat der International Zero Emission Vehicle Alliance (IZEVA).................................................................................. 32 4. Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB)........ 641 5. Sonstiges......................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 2 218 Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 532 42 zu buchen. 532 45 -332 Internationale Zusammenarbeit 24 203 25 700 25 029 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 596 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 7 859 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 883 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 854 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 531 41, 531 42, 532 42 und 544 41. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Umlenkung der globalen Finanzflüsse und Marktmechanismen des Kohlenstoffmarktes................................................................... 4 699 2. Maßnahmen zur Schaffung eines internationalen Kohlenstoffmarktes............................................................................................ 1 880 3. Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Klimaschutzinitiative............................................................................................... 17 624 Zusammen............................................................................................ 24 203 Zu 1.: Die Ausgaben dienen der Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung von Kohlenstoffmarktmechanismen und zur Umlenkung der globalen Finanzflüsse hin zu einem klimaneutralen und klimaresilienten Wirtschaftssystem. Die Maßnahmen unterstützen dabei die Nutzung verschiedener finanzieller Anreize Regularien und Allianzen zur Ausrichtung der Finanzflüsse auf das Pariser Abkommen, wie bspw. durch Kohlenstoffbepreisung und Ausstieg aus fossiler Finanzierung und Klimafinanzierung. Im Kohlenstoffmarktbereich fördern die Maßnahmen die stärkere Nutzung projektbezogener, programmatischer und sektoraler Mechanismen auf der Grundlage des Art. 6 des Paris Abkommens und anderer internationaler Vereinbarungen, wie beispielsweise der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Hier bedarf es an Maßnahmen der Qualitätssicherung der Minderungseinheiten (CO2-Zertifikate) und der Stärkung nationaler Kohlenstoffmarktinstrumente zur Ambitionssteigerung der Klimaschutzbeiträge der Entwicklungsländer. Zu 2.: Deutschland hat sich dazu bekannt, den Emissionshandel als vorrangiges Klimaschutzinstrument zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausbauen zu wollen und hierzu Initiativen zu ergreifen, um regionale Emissionshandelssysteme zu verbinden. Mit ICAP (International Carbon Action Partnership) hat Deutschland bereits - 76 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 532 45 (Titelgruppe 04) seit 2007 eine Initiative zur Annäherung und Verknüpfung des EU- Emissionshandels mit anderen regionalen EHS angestoßen. Außerdem sollen zur Schaffung von Verbindungen von Emissionshandelssystemen auf internationaler Ebene auch bilaterale Aktivitäten verstärkt und zusätzliche multilaterale Initiativen auf politischer Ebene angestoßen werden. Zu 3.: Die Maßnahmen dienen dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten und -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau sowie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau in EU- Mitgliedsstaaten und -Beitrittsländern zur verbesserten Implementierung des EU- Klima- und Energierahmens, der Unterstützung von Transformationsprozessen im Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft und Gesellschaft in EU- Mitgliedsstaaten und -Beitrittsländern, der grenzüberschreitenden klimapolitischen Bildungsarbeit sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im europäischen Ausland. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten und/oder Projektmanagement sowie Ausgaben für Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 541 41 -332 Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung - - 86 471 - 544 41 -332 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 4 881 5 300 5 076 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 212 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 212 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 600 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 531 41, 531 42, 532 42 und 532 45. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 42. 686 41 -332 Kompetenz Klima - Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag 3 800 2 050 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 320 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 040 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 280 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haus- - 77 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 686 41 (Titelgruppe 04): haltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 4. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. 5. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Programmausgaben Kompetenz Klima........................................... 3 500 2. Programmumsetzungskosten Kompetenz Klima............................ 300 3. Kofinanzierung der Maßnahme Kompetenz Klima aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)....................................... - Zusammen............................................................................................ 3 800 686 42 -332 Klimaschutzprogramm 2030, Klimaschutzplan 2050, Maßnahmenprogramme 11 028 12 800 6 257 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 497 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 597 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 41. Erläuterungen: Es sollen Aufträge vergeben und Zuwendungen gewährt werden für strategische Maßnahmen und Projekte zur Begleitung und zum Monitoring sowie zur Fortschreibung und Überprüfung der Strategie der Bundesregierung Klimaschutzprogramme sowie des Klimaschutzes insbesondere: 1. Klimaschutzkonzepte, 2. Gutachten, Studien, 3. Dialogprozesse und Öffentlichkeitsarbeit zur Beteiligung der relevanten gesellschaftlichen Interessengruppen und der Bürgerinnen und Bürger 4. Einrichtung und Begleitung von Gremien für zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Begleitung des Umsetzungs-, Überprüfungs- und Fortschreibungsprozesses. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten im Zusammenhang mit der Projektträgerschaft (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. - 78 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 687 41 -332 Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz 6 000 3 000 1 738 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 146 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 270 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 286 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 590 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 04. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen dem Aufbau und dem Betrieb eines Sekretariats für den Klimaclub gemäß Beschluss der G7. Aus dem Ansatz dürfen Beiträge an internationale Organisationen sowie Ausgaben für Beratungsaufträge, Gutachten und Studien sowie Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 124 01 -649 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 325 000 - 129 01 -649 Nutzungsentgelt aus dem Übereinkommen mit der Ferngas Nordbayern GmbH - - 671 01 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an TransnetBW durch die KfW - - 671 02 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb und Verkauf von 50Hertz-Anteilen durch die KfW 55 720 - 682 01 -649 Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte 1 165 872 - 697 02 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an der German LNG GmbH 15 900 1 250 697 03 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland - - 831 01 -649 Bundesbeteiligung SEFE 900 - 893 01 -649 Maßnahmen zur Sicherung der Pipelinerohölversorgung der für die Versorgung von Nordostdeutschland mit Mineralölprodukten und Kraftstoffen essenziellen Erdölraffinerie PCK Schwedt 140 400 94 425 102 896 41 -332 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland 735 006 13 734 699 029 - 79 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich Außenwirtschaftsförderung - “Chancen der Globalisierung“ umfasst ein finanzielles Volumen von rd. 440 Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht haben die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als Investitions- und Tourismusstandort. Für die Förderung der Erschließung von Auslandsmärkten, stehen insgesamt rd. 106 Mio. Euro zur Verfügung, u. a. für die Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen, das Programm Partnering in Business with Germany, das Markterschließungsprogramm für KMU und für Exportinitiativen in den Bereichen Energie und Umwelt sowie für den Schwerpunkt Afrika. Das Netzwerk deutscher Auslandshandelskammern und die GTAI (“Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH“) werden mit insgesamt ca. 104 Mio. Euro gefördert. Für die Finanzierung der Beteiligungskosten an strategischen Rohstoffprojekten mit einem Gesamtbeteiligungswert in Höhe von 1 Mrd. Euro stehen rd. 13 Mio. Euro zur Verfügung. Damit soll ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen geleistet werden. Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. erhält eine institutionelle Förderung von rd. 39,9 Mio. Euro. Damit wirbt sie im Ausland für das Reiseland Deutschland und koordiniert u. a. die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort. Für die energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine stehen 120 Mio. Euro zur Verfügung. Die deutschen Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen internationalen Organisationen sind ebenfalls in diesem Kapitel veranschlagt. Der Ansatz beträgt rd. 25 Mio. Euro, davon gehen fast 65 Prozent (rd. 16 Mio. Euro) an die Welthandelsorganisation in Genf. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Grundsätzliches Ziel der Außenwirtschaftsförderung des BMWE ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte zu unterstützen und für Deutschland als Standort für ausländische Investitionen zu werben. Ziel der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie der Stärkung Deutschlands als Investitionsstandort ist es, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht zuletzt aus den neuen Bundesländern, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Dies soll z. B. durch eine Fortführung des erfolgreichen Auslandsmesseprogramms erreicht werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können rd. 230 Messebeteiligungen realisiert werden. Das Netz der deutschen Auslandshandelskammern, welches vor allem der Unterstützung von KMU dient, soll weiter ausgebaut werden. Neue Außenwirtschaftsförderstrukturen sollen an solchen Standorten errichtet werden, die für die deutsche Wirtschaft ein großes Potenzial aufweisen. Gemeinsam mit dem Auslandshandelskammernetz wird die GTAI die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte fortsetzen und ausländische Unternehmen beraten, die in Deutschland investieren wollen. Der Bedarf an kritischen Rohstoffen ist erheblich. Ziel des Rohstofffonds ist es daher, einen Beitrag für resiliente Lieferketten und zur Sicherung der Importwege für stategische Rohstoffe zu leisten und die Abhängigkeit von anderen Ländern zu reduzieren. Hierfür wird sich der Bund über die KfW mit insgesamt bis zu 1 Mrd. Euro an stategischen Rohstoffprojekten beteiligen. Bei der Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort stehen zwei Ziele im Vordergrund: die Förderung des positiven Images des Reiselands Deutschland im Ausland sowie die Wertschöpfung durch Reisen nach Deutschland. Verstärkt berücksichtigt werden dabei auch Aspekte des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Die Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen internationalen Organisationen dienen dem Interesse Deutschlands, an der Gestaltung der internationalen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen mitzuwirken und insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den Abbau von Marktzugangsschranken hinzuwirken. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 7, 8, 9, 13 und 17 der DNS bei. - 80 - 0903 Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2025 Soll 2024 besetzt am 1. Oktober 2024 1 2 3 4 Zu Titel 686 90 Stiftung Umweltenergierecht Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 4)............................................................................. 1,0 - - AT (B 2)............................................................................. 1,0 - - Zusammen........................................................................ 2,0 - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 10,0 - - E 14................................................................................... 16,8 - - E 13................................................................................... 2,6 - - E 11................................................................................... 3,0 - - E 9b................................................................................... 1,0 - - E 7..................................................................................... 1,2 - - E 6..................................................................................... 3,0 - - Zusammen........................................................................ 37,6 - - Insgesamt.......................................................................... 39,6 - - - 246 - 0903 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0904 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) - 247 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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