Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Überblick zum Kapitel 0903
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 413 110 327 000 +86 110 70 030
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 413 110 327 000 +86 110 70 030
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 100 496 101 906 -1 410 86 471 311 818
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 015 227 2 335 703 -1 320 476 61 919 870 589
Ausgaben für Investitionen...................................... 13 041 891 456 -878 415 114 559 1 729 782
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 1 128 764 3 329 065 -2 200 301 262 949 2 912 189
davon nicht flexibilisiert........................................... 1 128 764 3 329 065 -2 200 301 262 949 2 912 189
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 742 691
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 233 261
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 238 467
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 228 207
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 138 755
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 107 765
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 5 804
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 790 432
- 61 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-332
Vermischte Einnahmen 2 000
2 000
70 030
121 01
-649
Gewinne und Einnahmen aus Beteiligungen 411 110
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen bis zu einem Betrag von 15 000 T€ zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02.
2. Ausgaben für anfallende Nebenkosten und Steuern dürfen aus zu
erwartenden Einnahmen geleistet werden.
Übrige Einnahmen
232 01
-632
Beiträge der Bundesländer zur Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH -
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind aufgrund des Verwaltungsabkommens zur
Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH mit den Ländern
Thüringen und Sachsen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 12.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 526 01.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 526 02.
3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 25.
4. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel:
526 01.
- 62 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
526 01
-051
Gerichts- und ähnliche Kosten 12 000
12 000
7 012
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 13 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und
Kap. 0904.
3. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
belegt werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und Kap. 0904.
526 02
-643
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
39 202
28 391
25 495
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 1 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
von 25 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 0903.
3. Einsparungen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 831 21.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Strom........................... 16 200
2. Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG........................................... 4 300
3. Gas- und Energieversorgungskrise................................................. 17 702
4. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Wärme, Wasserstoff
und Effizienz.................................................................................... 1 000
Zusammen............................................................................................ 39 202
Zu 1.:
Aus dem Titel werden im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für
Ausarbeitungen und Sachverständige im Bereich Strom und Netze, insbesondere
für Erneuerbare Energien Kraft-Wärme- und Sektorkopplung im Rahmen der
Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer Instrumente
für die Energiewende im Stromsektor sowie zur Erfüllung von diesbezüglichen
Berichtspflichten und für Informationskampagnen und -materialien.
- 63 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 526 02
Zu 2.:
Aus dem Titel wird der Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG im Auftrag des
BMWE finanziert. Daneben können Ausgaben für fachbezogene Projekte zum
Betrieb der Clearingstelle geleistet werden. Die Clearingstelle EEG wurde als
außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Streitigkeiten und
Anwendungsfragen zum EEG eingerichtet. Rechtsgrundlage für Einrichtung und Betrieb
der Clearingstelle EEG ist § 81 EEG 2023. Sie hat ihren Betrieb im Jahr 2007
aufgenommen. Seit dem Jahr 2017 ist die Clearingstelle auch für Anwendungsfragen
und Streitigkeiten zum KWKG zuständig (§ 32a KWKG).
Zu 3.:
Der Titel dient der Finanzierung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
der Gas- und Energieversorgungskrise und deren Auswirkungen, insbesondere
hinsichtlich Stabilisierungsmaßnahmen für Energieunternehmen bzw. der
laufenden Beteiligungsführung. Hinzu kommen Beratungsleistungen zur Umsetzung
und Abwicklung der Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise
(WSF-E), schwerpunktmäßig die Evaluation des WSF-E sowie die nachlaufende
Missbrauchsaufsicht der Energiepreisbremsen.
Zu 4.:
Aus dem Titel werden Sachverständigen- oder Gutachteraufträge zu den Themen
Wärme, Wasserstoff und Energieeffizienz finanziert.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 439
541 01
-649
Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für
das Energie-Monitoring und die Emissionsberichterstattung für die
Bundesrepublik Deutschland
1 515
1 636
1 407
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Mittel dienen zur regelmäßigen und aktuellen Erstellung von Energiebilanzen
als statistische Informationsbasis für die Energiepolitik Deutschlands sowie für die
Berechnung energiebedingter CO2-Emissionen. Zusätzlich werden Mittel
verwendet:
1. für Sondererhebungen und Studien zur Ermittlung von anderweitig nicht
verfügbaren, für die Energiepolitik und/oder die Erfüllung nationaler und
internationaler Berichtspflichten benötigten Daten,
2. für die Durchführung und methodische Weiterentwicklung der Statistik
einschließlich notwendiger Zusatzerhebungen,
3. für die Koordinierung der Statistik in Deutschland mit internationalen
Institutionen (Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Internationale
Energieagentur (IEA)).
- 64 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
671 03
-642
Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absicherung
von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen
750
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 49 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 14 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 16 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 683 01.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung des Förderinstruments zur Abfederung des
Ausfallrisikos bei Tiefengeothermiebohrungen. Für die Nutzung geothermischer
Lagerstätten sind kostenintensive Bohrungen notwendig, die hohe
Anfangsinvestitionen erfordern. Gleichzeitig sind diese Investitionen mit erheblichen Risiken
verbunden, welche ein zentrales Hemmnis zur Erschließung von geothermischer
Wärme und somit dem Erreichen der Ausbauziele des Bundes darstellen. Mit
diesem neuartigen Ansatz werden Schadensfälle aus erfolglosen geothermischen
Tiefenbohrungen anteilig finanziert. Dabei wird der Schaden in einen
privatwirtschaftlichen (Versicherung) und in einen öffentlichen (Bund) Haftungsanteil
aufgeteilt. Fördermechanismus ist ein KfW-Förderdarlehen zur anteiligen Finanzierung
der Tiefenbohrung, das im Schadensfall, also einer erfolglosen Bohrung ohne
Wärmeertrag, nicht zurückgezahlt werden muss.
683 01
-165
Energieforschung 486 114
569 034
501 960
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 433 025 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.............................................. 116 243 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.............................................. 119 703 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 108 250 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 57 342 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 26 224 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 263 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 671 03.
3. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 08.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 2 951 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 08.
Haushaltsjahr 2026 .................................................................. 951 T€
Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 1 000 T€
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 1 000 T€
5. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.
- 65 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 683 01
6. Einnahmen zu Nr. 1 und 4 der Erläuterungen aus
Finanzierungsbeiträgen von öffentlichen Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur
gemeinsamen Finanzierung von Förderprojekten fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Energienutzung (Gebäude und Quartiere, Industrie und Gewerbe,
Energiewende im Verkehr, Brennstoffzellen, Forschung an CO2-
einsparenden Baustoffen)............................................................... 114 133
2. Energiebereitstellung (Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie,
Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie, Thermische
Kraftwerke).............................................................................................. 224 952
3. Systemintegration (Stromnetze, Stromspeicher, Sektorkopplung
und Wasserstofftechnologien)......................................................... 94 504
4. Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende
(Technologieorientierte Systemanalyse, Technologien für die
CO2-Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung der Energiewende,
Ressourceneffizienz, gesellschaftliche Fragestellungen der
Energiewende) und Querschnittsaktivitäten................................................ 52 525
5. Projekte aus ERA-NET und ERA-NET PLUS................................. -
Zusammen............................................................................................ 486 114
Die Mittel werden an Forschungseinrichtungen (u. a. Institute der Fraunhofer-
Gesellschaft, Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Universitäten), an
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u. a. Hersteller und Betreiber von
energietechnischen Anlagen, Versorgungsunternehmen, Bauindustrie) sowie an
Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung vergeben.
Bei der Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung i. d. R. in Höhe von
50 Prozent vorausgesetzt.
Der bis zum Jahr 2050 geplante Umbau der deutschen Energieversorgung ist
nur durch erhebliche technologische Innovationen in nahezu allen Komponenten
des Energiesystems erreichbar. Der dazu nötige kontinuierliche
Innovationsprozess wird durch Förderung von Forschung, Entwicklung und Demonstration im
Energieforschungsprogramm der Bundesregierung unterstützt und beschleunigt.
Die Energieforschung ist somit ein strategisches Element der Energie- und
Wirtschaftspolitik bei der Gestaltung der Energiewende.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Technologien und Konzepte, die deutliche
Effizienzsteigerungen, Integration erneuerbarer Energien, sowie die Gewährleistung
der Versorgungssicherheit versprechen. Die einzeltechnologiebasierte Forschung
und Entwicklung wird erweitert um systemische und systemübergreifende Aspekte
(Digitalisierung der Energiewende, Sektorkopplung).
Neue Formate der Modellprojekte dienen einer weiteren Beschleunigung des
Transfers von Forschungsergebnissen in den Markt.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 26 790
Gutachten/Begleitforschung.................................................................. -
Weniger wegen bedarfsgerechter Veranschlagung.
686 05
-165
Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien -
-
-
Erläuterungen:
Deutschland hat sich gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des
beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens zum EEG 2012 (SA.33995(2013/C))
verpflichtet, insgesamt 50 Mio. € in europäische Energieprojekte oder
Interkonnektorenprojekte zu investieren. Da der EuGH mit Urteil vom 28. März 2019 (Az. C
405/16 P) den Beschluss (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November
2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) für nichtig erklärt
hat, besteht aus diesem Beschluss keine rechtliche Verpflichtung Deutschlands
zur Leistung von Ausgaben. Der Titel wird als Leertitel fortgeführt, falls sich u. a.
- 66 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
mangels Übertragbarkeit des EuGH-Urteils auf die Folgefassungen des EEG die
Notwendigkeit weiterer Ausgaben ergeben sollten.
686 06
-332
Zuschüsse an Vereine der Energiewende 2 287
1 678
327
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Mitgliedsbeitrag an das Deutsch-Französiche Büro für die
Energiewende e. V.................................................................................. 417
2. Mitgliedsbeitrag an die Fachagentur Wind- und Solarenergie e. V.. 1 870
Zusammen............................................................................................ 2 287
Das Deutsch-Französische Büro für die Energiewende (DFBEW) fördert die
Zusammenarbeit der deutschen und französischen Regierungen bei der
Energiewende und unterstützt als Informations und Netzwerkplattform Industrieverbände
und Unternehmen in beiden Ländern bei deren Aktivitäten auf dem Energiemarkt.
Die Fachagentur begleitet und unterstützt den natur und umweltverträglichen
Ausbau der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland, fördert die
Systemintegration sowie die Förderung von Bildung und Wissenschaft in diesem
Bereich.
686 07
-165
Kompetenzzentren im Energiebereich -
-
10 667
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kompetenzzentrum Wärmewende.................................................. -
2. Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in
Industrie und Gebäude.................................................................... -
Zusammen............................................................................................ -
Das Kompetenzzentrum Wärmewende und das Kompetenzzentrum für
Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäude werden als Maßnahme
nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen finanziert.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 07 zu buchen.
686 08
-642
Reallabore der Energiewende 83 968
101 456
35 049
70 222
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 053 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 951 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 728 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 379 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 913 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 541 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 541 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 2 951 T€ mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 683 01.
Haushaltsjahr 2026 .................................................................. 951 T€
Haushaltsjahr 2027 ............................................................... 1 000 T€
Haushaltsjahr 2028 ............................................................... 1 000 T€
- 67 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 08
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 08 zu buchen.
Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Kommunale Reallabore der Energiewende" werden im Haushaltsjahr 2025 aus diesem
Titel Mittel in Höhe von 15 074 T€ bereitgestellt.
Zudem werden für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene
Maßnahme „Projektbezogene Forschung (u. a. SINTEG-Programm, Reallabore der
Energiewende und Klimaschutz-Forschung)“ im Haushaltsjahr 2025 aus diesem
Titel Mittel in Höhe von 6 402 T€ bereitgestellt.
Weniger wegen bedarfsrechter Veranschlagung.
686 90
-332
Stiftung Umweltenergierecht 4 998
4 400
-
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Stiftung Umweltenergierecht....................................................................... 100,00 100,00 4 998 - -
- aus Kap. 0903 Tit. 686 90
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0903.
Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist zum Stand des Haushaltsentwurfs noch vorläufig.
Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine unabhängige außeruniversitäre
Forschungseinrichtung in der Rechtsform einer gemeinnützigen und
rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2011 in Würzburg
gegründet und beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen der Energiewende.
Forschungsschwerpunkte sind das Recht der erneuerbaren Energien, die Transformationen
des Energierechts, das europäische Klima- und Energierecht sowie das Planungs-
und Genehmigungsrecht für Erneuerbare-Anlagen und Energie(wende)
infrastrukturen.
Es handelt sich um eine institutionelle Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO.
686 91
-332
Klima-Allianz 1 200
1 200
1 031
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Klima-Allianz............................................................................................... - - -
- aus Kap. 0903 Tit. 686 91
1. Klima-Allianz Deutschland e. V.............................................................. 80,00 100,00 1 200 1 200 1 031
- aus Kap. 0903 Tit. 686 91
Zusammen................................................................................................. 1 200 1 200 1 031
- Summe Tit. 686 91................................................................................... 1 200 1 200 1 031
Zu 1. :
Zu 1. : Die Klima-Allianz ist ein gesellschaftliches Bündnis für den Klimaschutz in Form eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins
mit Sitz in Berlin. Sie besteht aus verschiedenen Mitgliedsorganisationen und setzt sie sich für eine ambitionierte und sozial gerechte
Klimapolitik auf lokaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein. Ziel ist es insbesondere, das zivilgesellschaftliche
Wirken im Kampf gegen die Erderwärmung zu stärken. Hierbei stellt die Klima-Allianz eine Plattform für Austausch, Vernetzung und
Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen zu klima- und energiepolitischen Themen bereit.
- 68 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
697 04
-649
Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung des Anlegers für
verflüssigte Gase in Wilhelmshaven durch die KfW
-
-
-
698 01
-253
Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des
Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG)
179 990
235 218
72 238
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 320 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 60 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 60 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 60 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 60 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 80 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung
von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0902 Tit. 882 01.
3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Zur Abfederung der sozialen Folgen der Reduzierung und Beendigung der
Verstromung von Braun- und Steinkohle aufgrund des am 14. August 2020 in Kraft
getretenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) als Artikel 1 des
Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur
Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) in Deutschland wurde ein
Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren eingeführt, denen ein
früherer Übergang in den Ruhestand durch die Gewährung eines Anpassungsgelds
(APG) für längstens fünf Jahre erleichtert werden soll. Anspruchsberechtigt sind
Beschäftigte eines Unternehmens, das Kohle verstromt bzw. abbaut und das von
einer Stilllegungsmaßnahme des KVBG betroffen ist. Ebenfalls
anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Tochterunternehmens, das nahezu ausschließlich und
unmittelbar für das Unternehmen tätig ist. Anspruchsberechtigt sind ebenfalls
Beschäftigte von Partnerunternehmen, wenn diese nahezu ausschließlich und
spezifisch im Braunkohlebergbau tätig sind. Einzelheiten regeln die am 3. September
2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen "Richtlinien
zur Gewährung von APG an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des
Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen".
Weniger aufgrund bedarfsgerechter Veranschlagung.
Ausgaben für Investitionen
893 03
-649
Investitionen für die Transformation ostdeutscher Raffinerien und Häfen -
5 000
-
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet werden.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Begleitforschung, Vernetzungs- und
Transfermaßnahmen, (Machbarkeits-)Studien, Gutachten, Ausarbeitungen und
Maßnahmen der Fachinformation sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen
geleistet werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(307)
- 69 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen (158 121)
(168 820)
(33 270)
526 12
-632
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
70
70
39
Erläuterungen:
Kosten für Gutachten und begleitende Beratung der Bundesregierung bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eigentümerin und Zuwendungsgeberin der
Wismut GmbH.
682 11
-632
Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb 126 500
126 500
2 500
115 350
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 11.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch die Aufwendungen des Bundes
auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den
sächsischen Wismut-Altstandorten geleistet werden.
Erläuterungen:
Die Wismut GmbH wickelt die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten
Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und
Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten ab. Der Bund
hat die Wismut GmbH von Kosten der Stilllegung und Sanierung freigestellt. Die
Aufwendungen werden sich voraussichtlich auf etwa 8,9 Mrd. € belaufen.
Das ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sah
eine weitere Beteiligung des Bundes an der Sanierung der sächsischen Wismut-
Altstandorte von 2013 bis 2022 vor.
Zur Finanzierung des fortbestehenden hohen Sanierungsbedarfs über 2022
hinaus und zur Sicherung des Erfolgs der bisherigen Abkommen sieht das
Zweite Ergänzende Verwaltungsabkommen ab 2021 eine abschließende Beteiligung
des Bundes an der Sanierung sächsischer Wismut- Altstandorte von insgesamt
114,5 Mio. € vor. Danach trägt Sachsen fortwährenden Bedarf selbst. Im
Gegenzug hat sich Sachsen bereit erklärt, in Gespräche mit dem Bund zur Übernahme
von Wismut-Langzeitaufgaben nach Beendigung der Kernsanierung einzutreten.
Die Aufnahme der Finanzierung bereits ab 2021 dient dem Ausgleich der
Auslaufkurve im ergänzenden Verwaltungsabkommen. Die Verstetigung der Mittel soll
eine kontinuierliche Sanierung und den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz bei
den ausführenden Unternehmen, den Genehmigungsbehörden sowie beim
Projektträger Wismut GmbH ermöglichen.
686 12
-632
Umsetzungskonzept Wismut-Erbe 3 051
3 250
12 489
283
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: 232 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haus-
- 70 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 12 (Titelgruppe 01):
haltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesförderung............................................................................. 3 051
2. Beiträge der Bundesländer.............................................................. -
Zusammen............................................................................................ 3 051
Förderung der Wismut Stiftung gGmbH zur Umsetzung des Wismut-Erbe-
Konzepts durch den Bund und die Freistaaten Sachsen und Thüringen.
698 11
-253
Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus 18 500
29 000
11 881
38 619
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 876 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 622 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 254 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Drittelbeteiligung der Bundesländer fließt den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
1. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer
Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme des Steinkohlenbergbaus ihren
Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, können nach der Entlassung Anpassungsgeld
(APG) erhalten. Die Leistungen werden Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern gewährt, die im Falle der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren
die Voraussetzungen für den Bezug bestimmter Rentenleistungen oder der
Knappschaftsausgleichsleistung nach dem Sozialgesetzbuch VI erfüllen
würden. Die Höhe des APG bemisst sich nach der Rentenanwartschaft im
Zeitpunkt der Entlassung. Näheres regeln die Richtlinien des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie.
2. Mit der Zahlung von APG werden die Ergebnisse der kohlepolitischen
Verständigung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung vom
Februar 2007, die in der Rahmenvereinbarung vom 14. August 2007 und
dem Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung
vom 11. Juli 2011 festgeschrieben sind, sozialverträglich umgesetzt. An dem
Ausgabenbedarf beteiligen sich entsprechend der Rahmenvereinbarung
sowie der abgeschlossenen Vorschaltvereinbarungen der Bund mit zwei Dritteln
sowie das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit einem Drittel.
Weniger wegen Auslaufens der Maßnahme.
891 11
-632
Zuwendungen an die Wismut GmbH - Investitionen 10 000
10 000
6 400
11 000
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
682 11.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation (82 491)
(-)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 71 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 121 01.
671 21
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer
Beteiligung an TransnetBW durch die KfW
10 481
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 698 881 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 067 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 958 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 23 024 T€
in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 657 832 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.
2. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B.
Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 671 01 ............................................ 0 0
671 22
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer
Beteiligung an 50Hertz durch die KfW
50 142
Verpflichtungsermächtigung
in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 132 600 T€
Erläuterungen:
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 671 02 ............................................ 55 720 0
Kap. 0903 Tit. 697 01 ............................................ 0 32 569
Zusammen ............................................................ 55 720 32 569
671 23
-649
Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an der German LNG
GmbH
13 968
Erläuterungen:
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 697 02 ............................................ 15 900 1 250
671 24
-649
Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der
Energieversorgung in Deutschland
-
Erläuterungen:
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 697 03 ............................................ 0 0
- 72 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
671 25
-661
Ausgaben und Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb
einer Wandelanleihe von Northvolt durch die KfW
5 000
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben in Bezug auf Verwaltungskosten der KfW oder
sonstigen Umsetzungskosten dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der
Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903.
Erläuterungen:
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0901 Tit. 671 11 ............................................ 950 1 703
831 21
-649
Bundesbeteiligung SEFE 2 900
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu......................................... 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: 526 02.
Erläuterungen:
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024
1 000 €
Ist 2023
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 831 01 ............................................ 900 0
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (10 029)
(10 803)
511 31
-642
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
46
50
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 32.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
517 31 und 812 31.
517 31
-642
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 926
1 000
901
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 32.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
511 31 und 812 31.
- 73 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
518 32
-642
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
1 466
978
852
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 511 31, 517 31 und 812 31.
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in
den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
687 33
-642
Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien
(IRENA)
7 450
8 625
7 113
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Internationale Organisation für erneuerbare Energien...................... 7 123 USD 6 856 594 7 450
Rechtsgrundlage: Abkommen
Zweck: Ausbau erneuerbarer Energien weltweit
Der Beitrag in Fremdwährung umfasst den Mitgliedsbeitrag (rd. 25 Prozent) und
die Finanzierung des IRENA Innovation and Technology Centre (IITC) in Bonn.
812 31
-642
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
141
150
-
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 32.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
511 31 und 517 31.
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Klimaschutz (66 099)
(810 637)
(100 205)
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 687 41.
- 74 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
531 41
-332
Klimaschutzkampagne 2 271
3 456
3 156
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
531 42, 532 42, 532 45 und 544 41.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Ziel der Kampagne ist es, die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass
die Klimakrise unsere Lebensgrundlagen gefährdet und unsere Freiheit, unseren
Wohlstand und unsere Sicherheit bedroht. Deutschland und Europa müssen
angesichts eines verschärften globalen Wettbewerbs ihre ökonomische Stärke neu
begründen. Im internationalen Systemwettstreit gilt es, unsere Werte entschlossen
mit demokratischen Partnern zu verteidigen. Hierzu wollen wir die Zielgruppen
auch motivieren, dauerhaft die Emission von Treibhausgasen durch Innovationen
zu vermeiden und damit zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele
beizutragen. Zielgruppen der Mitmachkampagne sind primär Kleinverbraucher wie private
Haushalte und Kleinst- und Kleinunternehmen, Bildungseinrichtungen sowie
sekundär Multiplikatoren und Experten vor Ort.
531 42
-332
Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und
Dienstfahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der
Bundesverwaltung
11 698
20 750
2 000
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 485 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 900 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 975 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 610 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
531 41, 532 42, 532 45 und 544 41.
Erläuterungen:
Die Maßnahmen dienen der durch Veranstaltungen (größer 1000 Personen
einschließlich europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze) und
klimaneutralen Kompensation der durch Dienstreisen der Bundesregierung und
der Bundesverwaltung per Flugzeug oder Dienst-Kfz verursachten
Treibhausgasemissionen. Der Ausgleich erfolgt durch zusätzliche anspruchsvolle
Klimaschutzprojekte (auch in den Entwicklungsländern) gemäß den Qualitätskriterien des
Kyoto-Protokolls. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerkosten zur
Durchführung der Projekte geleistet werden.
532 42
-332
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 218
2 575
5 944
Haushaltsvermerk:
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
531 41, 531 42, 532 45 und 544 41.
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 75 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 532 42 (Titelgruppe 04)
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kompetenzzentrum Nationales Dekarbonisierungsprogramm........ 1 545
2. PtX-Kompetenzzentrum inklusive Demonstrationsanlage (PtXLab
Lausitz)............................................................................................ -
3. Ständiges Sekretariat der International Zero Emission Vehicle
Alliance (IZEVA).................................................................................. 32
4. Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB)........ 641
5. Sonstiges......................................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 2 218
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 532 42 zu buchen.
532 45
-332
Internationale Zusammenarbeit 24 203
25 700
25 029
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 596 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 7 859 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 883 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 854 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
531 41, 531 42, 532 42 und 544 41.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Umlenkung der globalen Finanzflüsse und Marktmechanismen
des Kohlenstoffmarktes................................................................... 4 699
2. Maßnahmen zur Schaffung eines internationalen
Kohlenstoffmarktes............................................................................................ 1 880
3. Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen
Klimaschutzinitiative............................................................................................... 17 624
Zusammen............................................................................................ 24 203
Zu 1.:
Die Ausgaben dienen der Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung von
Kohlenstoffmarktmechanismen und zur Umlenkung der globalen Finanzflüsse hin
zu einem klimaneutralen und klimaresilienten Wirtschaftssystem. Die Maßnahmen
unterstützen dabei die Nutzung verschiedener finanzieller Anreize Regularien
und Allianzen zur Ausrichtung der Finanzflüsse auf das Pariser Abkommen, wie
bspw. durch Kohlenstoffbepreisung und Ausstieg aus fossiler Finanzierung und
Klimafinanzierung. Im Kohlenstoffmarktbereich fördern die Maßnahmen die
stärkere Nutzung projektbezogener, programmatischer und sektoraler Mechanismen
auf der Grundlage des Art. 6 des Paris Abkommens und anderer internationaler
Vereinbarungen, wie beispielsweise der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation
(ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Hier bedarf es
an Maßnahmen der Qualitätssicherung der Minderungseinheiten (CO2-Zertifikate)
und der Stärkung nationaler Kohlenstoffmarktinstrumente zur Ambitionssteigerung
der Klimaschutzbeiträge der Entwicklungsländer.
Zu 2.:
Deutschland hat sich dazu bekannt, den Emissionshandel als vorrangiges
Klimaschutzinstrument zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausbauen zu wollen und
hierzu Initiativen zu ergreifen, um regionale Emissionshandelssysteme zu
verbinden. Mit ICAP (International Carbon Action Partnership) hat Deutschland bereits
- 76 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 532 45 (Titelgruppe 04)
seit 2007 eine Initiative zur Annäherung und Verknüpfung des EU-
Emissionshandels mit anderen regionalen EHS angestoßen. Außerdem sollen zur Schaffung
von Verbindungen von Emissionshandelssystemen auf internationaler Ebene auch
bilaterale Aktivitäten verstärkt und zusätzliche multilaterale Initiativen auf
politischer Ebene angestoßen werden.
Zu 3.:
Die Maßnahmen dienen dem klimapolitischen Dialog zwischen Deutschland und
den anderen EU-Mitgliedsstaaten und -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau
sowie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes
zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus Deutschland und
anderen EU-Mitgliedsstaaten sowie -Beitrittsländern, dem Kapazitätsaufbau in EU-
Mitgliedsstaaten und -Beitrittsländern zur verbesserten Implementierung des EU-
Klima- und Energierahmens, der Unterstützung von Transformationsprozessen
im Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft und Gesellschaft in EU-
Mitgliedsstaaten und -Beitrittsländern, der grenzüberschreitenden klimapolitischen
Bildungsarbeit sowie dem besseren Verständnis der deutschen Klimapolitik im
europäischen Ausland.
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten und/oder
Projektmanagement sowie Ausgaben für Gutachten (u. a. externe Evaluierung)
geleistet werden.
541 41
-332
Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung -
-
86 471
-
544 41
-332
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 4 881
5 300
5 076
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 212 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 212 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
531 41, 531 42, 532 42 und 532 45.
3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 42.
686 41
-332
Kompetenz Klima - Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag 3 800
2 050
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 320 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 040 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 280 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur
Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
Kap. 1106 Tit. 686 12.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haus-
- 77 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 686 41 (Titelgruppe 04):
haltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
4. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen
und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und
aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung
fließen den Ausgaben zu.
5. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu.
6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Programmausgaben Kompetenz Klima........................................... 3 500
2. Programmumsetzungskosten Kompetenz Klima............................ 300
3. Kofinanzierung der Maßnahme Kompetenz Klima aus
Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)....................................... -
Zusammen............................................................................................ 3 800
686 42
-332
Klimaschutzprogramm 2030, Klimaschutzplan 2050,
Maßnahmenprogramme
11 028
12 800
6 257
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 497 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 597 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
544 41.
Erläuterungen:
Es sollen Aufträge vergeben und Zuwendungen gewährt werden für strategische
Maßnahmen und Projekte zur Begleitung und zum Monitoring sowie zur
Fortschreibung und Überprüfung der Strategie der Bundesregierung
Klimaschutzprogramme sowie des Klimaschutzes insbesondere:
1. Klimaschutzkonzepte,
2. Gutachten, Studien,
3. Dialogprozesse und Öffentlichkeitsarbeit zur Beteiligung der relevanten
gesellschaftlichen Interessengruppen und der Bürgerinnen und Bürger
4. Einrichtung und Begleitung von Gremien für zivilgesellschaftliche und
wissenschaftliche Begleitung des Umsetzungs-, Überprüfungs- und
Fortschreibungsprozesses.
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten im Zusammenhang mit der Projektträgerschaft
(u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
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0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
687 41
-332
Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz 6 000
3 000
1 738
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 146 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 270 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 286 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 590 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Tgr. 04.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen dem Aufbau und dem Betrieb eines Sekretariats für den
Klimaclub gemäß Beschluss der G7.
Aus dem Ansatz dürfen Beiträge an internationale Organisationen sowie
Ausgaben für Beratungsaufträge, Gutachten und Studien sowie Ausgaben für die
Bewirtung mit Erfrischungen sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
124 01
-649
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung
325 000
-
129 01
-649
Nutzungsentgelt aus dem Übereinkommen mit der Ferngas Nordbayern
GmbH
-
-
671 01
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer
Beteiligung an TransnetBW durch die KfW
-
-
671 02
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb und Verkauf von
50Hertz-Anteilen durch die KfW
55 720
-
682 01
-649
Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und
FSRU-Standorte
1 165 872
-
697 02
-649
Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an der German LNG
GmbH
15 900
1 250
697 03
-649
Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der
Energieversorgung in Deutschland
-
-
831 01
-649
Bundesbeteiligung SEFE
900
-
893 01
-649
Maßnahmen zur Sicherung der Pipelinerohölversorgung der für die
Versorgung von Nordostdeutschland mit Mineralölprodukten und Kraftstoffen
essenziellen Erdölraffinerie PCK Schwedt
140 400
94 425
102
896 41
-332
Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland
735 006
13 734
699 029
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Energie und Nachhaltigkeit 0903
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Der Bereich Außenwirtschaftsförderung - “Chancen der
Globalisierung“ umfasst ein finanzielles Volumen von rd. 440
Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht haben die
Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher
Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als
Investitions- und Tourismusstandort. Für die Förderung der
Erschließung von Auslandsmärkten, stehen insgesamt rd. 106
Mio. Euro zur Verfügung, u. a. für die Beteiligung des Bundes
an Auslandsmessen, das Programm Partnering in Business
with Germany, das Markterschließungsprogramm für KMU und
für Exportinitiativen in den Bereichen Energie und Umwelt
sowie für den Schwerpunkt Afrika. Das Netzwerk deutscher
Auslandshandelskammern und die GTAI (“Germany Trade and
Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing
mbH“) werden mit insgesamt ca. 104 Mio. Euro gefördert.
Für die Finanzierung der Beteiligungskosten an strategischen
Rohstoffprojekten mit einem Gesamtbeteiligungswert in Höhe
von 1 Mrd. Euro stehen rd. 13 Mio. Euro zur Verfügung. Damit
soll ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung mit kritischen
Rohstoffen geleistet werden.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. erhält eine
institutionelle Förderung von rd. 39,9 Mio. Euro. Damit wirbt sie im
Ausland für das Reiseland Deutschland und koordiniert u. a.
die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung
Deutschlands als Tourismusstandort.
Für die energie-, klima- und wirtschaftspolitische
Zusammenarbeit mit der Ukraine stehen 120 Mio. Euro zur
Verfügung.
Die deutschen Beiträge zu außenwirtschaftlich
maßgeblichen internationalen Organisationen sind ebenfalls in
diesem Kapitel veranschlagt. Der Ansatz beträgt rd. 25 Mio.
Euro, davon gehen fast 65 Prozent (rd. 16 Mio. Euro) an die
Welthandelsorganisation in Genf.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Grundsätzliches Ziel der Außenwirtschaftsförderung des
BMWE ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur
Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte zu
unterstützen und für Deutschland als Standort für ausländische
Investitionen zu werben.
Ziel der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter
deutscher Unternehmen sowie der Stärkung
Deutschlands als Investitionsstandort ist es, dass insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht zuletzt aus
den neuen Bundesländern, ihre internationale
Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- und
Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Dies soll z. B. durch eine
Fortführung des erfolgreichen Auslandsmesseprogramms
erreicht werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
können rd. 230 Messebeteiligungen realisiert werden. Das Netz
der deutschen Auslandshandelskammern, welches vor allem
der Unterstützung von KMU dient, soll weiter ausgebaut
werden. Neue Außenwirtschaftsförderstrukturen sollen an solchen
Standorten errichtet werden, die für die deutsche Wirtschaft
ein großes Potenzial aufweisen. Gemeinsam mit dem
Auslandshandelskammernetz wird die GTAI die Unterstützung
außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der
Erschließung ausländischer Märkte fortsetzen und
ausländische Unternehmen beraten, die in Deutschland investieren
wollen.
Der Bedarf an kritischen Rohstoffen ist erheblich. Ziel des
Rohstofffonds ist es daher, einen Beitrag für resiliente
Lieferketten und zur Sicherung der Importwege für stategische
Rohstoffe zu leisten und die Abhängigkeit von anderen Ländern
zu reduzieren. Hierfür wird sich der Bund über die KfW mit
insgesamt bis zu 1 Mrd. Euro an stategischen Rohstoffprojekten
beteiligen.
Bei der Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort
stehen zwei Ziele im Vordergrund: die Förderung des positiven
Images des Reiselands Deutschland im Ausland sowie die
Wertschöpfung durch Reisen nach Deutschland. Verstärkt
berücksichtigt werden dabei auch Aspekte des Klimaschutzes
und der Nachhaltigkeit.
Die Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen
internationalen Organisationen dienen dem Interesse
Deutschlands, an der Gestaltung der internationalen
Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen mitzuwirken und
insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den
Abbau von Marktzugangsschranken hinzuwirken.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3, 7, 8, 9, 13 und 17 der DNS bei.
- 80 -
0903
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2025
Soll
2024
besetzt am
1. Oktober
2024
1 2 3 4
Zu Titel 686 90
Stiftung Umweltenergierecht
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 4)............................................................................. 1,0 - -
AT (B 2)............................................................................. 1,0 - -
Zusammen........................................................................ 2,0 - -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 10,0 - -
E 14................................................................................... 16,8 - -
E 13................................................................................... 2,6 - -
E 11................................................................................... 3,0 - -
E 9b................................................................................... 1,0 - -
E 7..................................................................................... 1,2 - -
E 6..................................................................................... 3,0 - -
Zusammen........................................................................ 37,6 - -
Insgesamt.......................................................................... 39,6 - -
- 246 -
0903 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0904
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.
687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)
- 247 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger