Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-332
Vermischte Einnahmen 2 000
2 000
507
121 01
-649
Gewinne und Einnahmen aus Beteiligungen 300 000
411 110
275 000
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen bis zu einem Betrag von 15 000 T€ zur
Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02.
2. Ausgaben für anfallende Nebenkosten und Steuern dürfen aus zu
erwartenden Einnahmen geleistet werden.
Erläuterungen:
Weniger wegen aktueller Schätzung.
133 01
-649
Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem
Kapitalvermögen
-
Haushaltsvermerk:
Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung
anfallenden Nebenkosten, Darlehen, Provisionszahlungen und
Steuern geleistet werden.
Übrige Einnahmen
232 01
-632
Beiträge der Bundesländer zur Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind aufgrund des Verwaltungsabkommens zur
Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH mit den Ländern Thüringen und
Sachsen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 12.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 526 01.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 526 02.
3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 25.
- 61 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
4. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel:
526 01.
Sächliche Verwaltungsausgaben
526 01
-051
Gerichts- und ähnliche Kosten 11 520
12 000
692
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und
Kap. 0904.
3. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der
Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln
belegt werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und Kap. 0904.
526 02
-643
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
37 995
39 202
19 537
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 600 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 1 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
von 25 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet
werden: Kap. 0903.
3. Einsparungen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 831 21.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Strom........................... 16 000
2. Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG........................................... 4 800
3. Gas- und Energieversorgungskrise sowie -sicherheit, Abwicklung
Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie.......................................... 6 235
4. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Wärme, Wasserstoff
und Effizienz.................................................................................... 960
5. FSRU, Aufbau der LNG-Infrastruktur, LNG-Versorgung und
Versorgungssicherheit sowie Beteiligungsführung der DET................. 10 000
Zusammen............................................................................................ 37 995
Zu 1.:
Aus dem Titel werden im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für
Ausarbeitungen und Sachverständige im Bereich Strom und Netze, insbesonde-
- 62 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 526 02
re für Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme- und Sektorkopplung im Rahmen
der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer
Instrumente für die Energiewende im Stromsektor sowie zur Erfüllung von
diesbezüglichen Berichtspflichten und für Informationskampagnen und -materialien.
Zu 2.:
Aus dem Titel wird der Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG im Auftrag des
BMWE finanziert. Daneben können Ausgaben für fachbezogene Projekte zum
Betrieb der Clearingstelle geleistet werden. Die Clearingstelle EEG wurde als
außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Streitigkeiten und
Anwendungsfragen zum EEG eingerichtet. Rechtsgrundlage für Einrichtung und Betrieb
der Clearingstelle EEG ist § 81 EEG 2023. Sie hat ihren Betrieb im Jahr 2007
aufgenommen. Seit dem Jahr 2017 ist die Clearingstelle auch für Anwendungsfragen
und Streitigkeiten zum KWKG zuständig (§ 32a KWKG).
Zu 3.:
Der Titel dient der Finanzierung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
der Gas- und Energieversorgungskrise und deren Auswirkungen, insbesondere
hinsichtlich der laufenden Beteiligungsführung. Hinzu kommen
Beratungsleistungen zur Umsetzung und Abwicklung der Maßnahmen des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E), schwerpunktmäßig die Evaluation des WSF-E
sowie die nachlaufende Missbrauchsaufsicht der Energiepreisbremsen.
Zu 4.:
Aus dem Titel werden Sachverständigen- oder Gutachteraufträge zu den Themen
Wärme, Wasserstoff und Energieeffizienz finanziert.
Zu 5.:
Aus dem Titel werden Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Floating
Storage and Regasification Units (FSRU’s), dem Aufbau der LNG-Infrastruktur,
LNG-Versorgung und Versorgungssicherheit sowie der Beteiligungsführung der
Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) finanziert.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerkosten............................................................................... 439
541 01
-649
Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für
das Energie-Monitoring und die Emissionsberichterstattung für die
Bundesrepublik Deutschland
1 505
1 515
1 173
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 150 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die Mittel dienen zur regelmäßigen und aktuellen Erstellung von Energiebilanzen
als statistische Informationsbasis für die Energiepolitik Deutschlands sowie für die
Berechnung energiebedingter CO2-Emissionen. Zusätzlich werden Mittel
verwendet:
1. für Sondererhebungen und Studien zur Ermittlung von anderweitig nicht
verfügbaren, für die Energiepolitik und/oder die Erfüllung nationaler und
internationaler Berichtspflichten benötigten Daten,
2. für die Durchführung und methodische Weiterentwicklung der Statistik
einschließlich notwendiger Zusatzerhebungen,
3. für die Koordinierung der Statistik in Deutschland mit internationalen
Institutionen (Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Internationale
Energieagentur (IEA)).
- 63 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
671 03
-642
Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absicherung
von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen
8 250
750
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung des Förderinstruments zur Abfederung des
Ausfallrisikos bei Tiefengeothermiebohrungen. Für die Nutzung geothermischer
Lagerstätten sind kostenintensive Bohrungen notwendig, die hohe
Anfangsinvestitionen erfordern. Gleichzeitig sind diese Investitionen mit erheblichen Risiken
verbunden, welche ein zentrales Hemmnis zur Erschließung von geothermischer
Wärme und somit dem Erreichen der Ausbauziele des Bundes darstellen. Mit
diesem neuartigen Ansatz werden Schadensfälle aus erfolglosen geothermischen
Tiefenbohrungen anteilig finanziert. Dabei wird der Schaden in einen
privatwirtschaftlichen (Versicherung) und in einen öffentlichen (Bund) Haftungsanteil
aufgeteilt. Fördermechanismus ist ein KfW-Förderdarlehen zur anteiligen Finanzierung
der Tiefenbohrung, das im Schadensfall, also einer erfolglosen Bohrung ohne
Wärmeertrag, nicht zurückgezahlt werden muss.
686 05
-165
Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien -
-
-
Erläuterungen:
Deutschland hat sich gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des
beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens zum EEG 2012 (SA.33995(2013/C))
verpflichtet, insgesamt 50 Mio. € in europäische Energieprojekte oder
Interkonnektorenprojekte zu investieren. Da der EuGH mit Urteil vom 28. März 2019 (Az. C
405/16 P) den Beschluss (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November
2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) für nichtig erklärt
hat, besteht aus diesem Beschluss keine rechtliche Verpflichtung Deutschlands
zur Leistung von Ausgaben. Sollte sich u. a. mangels Übertragbarkeit des EuGH-
Urteils auf die Folgefassungen des EEG die Notwendigkeit weiterer Ausgaben in
2025 ergeben, stehen dafür ausreichend Ausgabereste zur Verfügung.
686 06
-332
Zuschüsse an Vereine der Energiewende 2 620
2 287
1 767
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Mitgliedsbeitrag an das Deutsch-Französiche Büro für die
Energiewende e. V.................................................................................. 417
2. Mitgliedsbeitrag an die Fachagentur Wind- und Solarenergie e. V.. 2 203
Zusammen............................................................................................ 2 620
Das Deutsch-Französische Büro für die Energiewende (DFBEW) fördert die
Zusammenarbeit der deutschen und französischen Regierungen bei der
Energiewende und unterstützt als Informations- und Netzwerkplattform Industrieverbände
und Unternehmen in beiden Ländern bei deren Aktivitäten auf dem Energiemarkt.
Die Fachagentur begleitet und unterstützt den natur- und umweltverträglichen
Ausbau der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland, fördert die
Systemintegration sowie die Förderung von Bildung und Wissenschaft in diesem
Bereich.
- 64 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
686 07
-165
Kompetenzzentren im Energiebereich -
-
13 485
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kompetenzzentrum Wärmewende.................................................. -
2. Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in
Industrie und Gebäude.................................................................... -
Zusammen............................................................................................ -
Das Kompetenzzentrum Wärmewende und das Kompetenzzentrum für
Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäude werden als Maßnahme
nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen finanziert.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 07 zu buchen.
686 08
-642
Reallabore der Energiewende -
83 968
80 220
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 08 zu buchen.
Weniger wegen Verschiebung in den KTF. Strukturstärkungsmittel laufen weiter
über diesen Titel.
686 90
-332
Stiftung Umweltenergierecht 4 352
4 998
2 783
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Stiftung Umweltenergierecht....................................................................... 100,00 100,00 4 352 4 998 2 739
- aus Kap. 0903 Tit. 686 90
Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0903.
Ist 2024: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Jahr 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen
Beträge.
Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine unabhängige außeruniversitäre
Forschungseinrichtung in der Rechtsform einer gemeinnützigen und
rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2011 in Würzburg
gegründet und beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen der Energiewende.
Forschungsschwerpunkte sind das Recht der erneuerbaren Energien, die Transformationen
des Energierechts, das europäische Klima- und Energierecht sowie das Planungs-
und Genehmigungsrecht für Erneuerbare-Anlagen und Energie(wende)
infrastrukturen.
Es handelt sich um eine insitutionelle Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO.
- 65 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
686 91
-332
Klima-Allianz 1 190
1 200
1 165
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Klima-Allianz............................................................................................... 1 190 - 1 118
- aus Kap. 0903 Tit. 686 91
1. Klima-Allianz Deutschland e. V.............................................................. 80,00 100,00 - 1 200 -
- aus Kap. 0903 Tit. 686 91
Zusammen................................................................................................. 1 190 1 200 1 118
- Summe Tit. 686 91................................................................................... 1 190 1 200 1 118
Zu 1. :
Ist 2024: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Jahr 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen
Beträge. Die Klima-Allianz ist ein gesellschaftliches Bündnis für den Klimaschutz in Form eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins
mit Sitz in Berlin. Sie besteht aus verschiedenen Mitgliedsorganisationen und setzt sie sich für eine ambitionierte und sozial gerechte
Klimapolitik auf lokaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein. Ziel ist es insbesondere, das zivilgesellschaftliche
Wirken im Kampf gegen die Erderwärmung zu stärken. Hierbei stellt die Klima-Allianz eine Plattform für Austausch, Vernetzung und
Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen zu klima- und energiepolitischen Themen bereit.
697 04
-649
Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung des Anlegers für
verflüssigte Gase in Wilhelmshaven
-
-
-
698 01
-253
Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des
Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG)
223 747
179 990
106 876
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 559 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 103 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 108 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.............................................. 112 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.............................................. 116 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 120 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0902 Tit. 882 01.
3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Zur Abfederung der sozialen Folgen der Reduzierung und Beendigung der
Verstromung von Braun- und Steinkohle aufgrund des am 14. August 2020 in Kraft
getretenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) als Artikel 1 des
Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur
Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) in Deutschland wurde ein
Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren eingeführt, denen ein
früherer Übergang in den Ruhestand durch die Gewährung eines Anpassungsgelds
(APG) für längstens fünf Jahre erleichtert werden soll. Anspruchsberechtigt sind
Beschäftigte eines Unternehmens, das Kohle verstromt bzw. abbaut und das von
einer Stilllegungsmaßnahme des KVBG betroffen ist. Ebenfalls
anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Tochterunternehmens, das nahezu ausschließlich und
unmittelbar für das Unternehmen tätig ist. Anspruchsberechtigt sind ebenfalls
Beschäftigte von Partnerunternehmen, wenn diese nahezu ausschließlich und
spezifisch im Braunkohlebergbau tätig sind. Einzelheiten regeln die am 3. September
2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen "Richtlinien
- 66 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 698 01
zur Gewährung von APG an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des
Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen".
Mehr wegen jährlichen Neuzugängen ins APG.
Ausgaben für Investitionen
893 03
-649
Investitionen für die Transformation ostdeutscher Raffinerien und Häfen -
-
-
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet werden.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Begleitforschung, Vernetzungs- und
Transfermaßnahmen, (Machbarkeits-)Studien, Gutachten, Ausarbeitungen und
Maßnahmen der Fachinformation sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen
geleistet werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(601)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen (152 208)
(158 121)
(9 400)
526 12
-632
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
100
70
46
Erläuterungen:
Kosten für Gutachten und begleitende Beratung der Bundesregierung bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eigentümerin und Zuwendungsgeberin der
Wismut GmbH.
682 11
-632
Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb 128 500
126 500
2 500
126 500
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
891 11.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch die Aufwendungen des Bundes
auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den
sächsischen Wismut-Altstandorten geleistet werden.
Erläuterungen:
Die Wismut GmbH wickelt die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten
Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und
Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten ab. Der Bund
hat die Wismut GmbH von Kosten der Stilllegung und Sanierung freigestellt. Die
Aufwendungen werden sich voraussichtlich auf etwa 8,9 Mrd. € belaufen.
Das ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sah
eine weitere Beteiligung des Bundes an der Sanierung der sächsischen Wismut-
Altstandorte von 2013 bis 2022 vor.
- 67 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 682 11 (Titelgruppe 01)
Zur Finanzierung des fortbestehenden hohen Sanierungsbedarfs über 2022
hinaus und zur Sicherung des Erfolgs der bisherigen Abkommen sieht das
Zweite Ergänzende Verwaltungsabkommen ab 2021 eine abschließende Beteiligung
des Bundes an der Sanierung sächsischer Wismut- Altstandorte von insgesamt
114,5 Mio. € vor. Danach trägt Sachsen fortwährenden Bedarf selbst. Im
Gegenzug hat sich Sachsen bereit erklärt, in Gespräche mit dem Bund zur Übernahme
von Wismut-Langzeitaufgaben nach Beendigung der Kernsanierung einzutreten.
Die Aufnahme der Finanzierung bereits ab 2021 dient dem Ausgleich der
Auslaufkurve im ergänzenden Verwaltungsabkommen. Die Verstetigung der Mittel soll
eine kontinuierliche Sanierung und den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz bei
den ausführenden Unternehmen, den Genehmigungsbehörden sowie beim
Projektträger Wismut GmbH ermöglichen.
686 12
-632
Umsetzungskonzept Wismut-Erbe 3 108
3 051
2 000
75
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 232 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesförderung............................................................................. 3 108
2. Beiträge der Bundesländer.............................................................. -
Zusammen............................................................................................ 3 108
Förderung der Wismut Stiftung gGmbH zur Umsetzung des Wismut-Erbe-
Konzepts durch den Bund und die Freistaaten Sachsen und Thüringen.
698 11
-253
Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus 10 500
18 500
26 485
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 250 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Drittelbeteiligung der Bundesländer fließt den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
1. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer
Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme des Steinkohlenbergbaus ihren
Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, können nach der Entlassung Anpassungsgeld
(APG) erhalten. Die Leistungen werden Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern gewährt, die im Falle der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren
die Voraussetzungen für den Bezug bestimmter Rentenleistungen oder der
Knappschaftsausgleichsleistung nach dem Sozialgesetzbuch VI erfüllen
würden. Die Höhe des APG bemisst sich nach der Rentenanwartschaft im
Zeitpunkt der Entlassung. Näheres regeln die Richtlinien des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie.
2. Mit der Zahlung von APG werden die Ergebnisse der kohlepolitischen
Verständigung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung vom
Februar 2007, die in der Rahmenvereinbarung vom 14. August 2007 und
dem Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung
- 68 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 698 11 (Titelgruppe 01)
vom 11. Juli 2011 festgeschrieben sind, sozialverträglich umgesetzt. An dem
Ausgabenbedarf beteiligen sich entsprechend der Rahmenvereinbarung
sowie der abgeschlossenen Vorschaltvereinbarungen der Bund mit zwei Dritteln
sowie das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit einem Drittel.
891 11
-632
Zuwendungen an die Wismut GmbH - Investitionen 10 000
10 000
4 900
11 500
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
682 11.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation (84 039)
(82 491)
(360)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 121 01.
671 21
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer
Beteiligung an TransnetBW durch die KfW
16 076
10 481
-
Verpflichtungsermächtigung
in künftigen Haushaltsjahren bis zu................................. 2 306 573 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 09.
3. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B.
Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden fließen den
Ausgaben zu.
671 22
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer
Beteiligung an 50Hertz durch die KfW
44 631
50 142
-
Verpflichtungsermächtigung
in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 130 800 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
671 23
-649
Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an der German LNG
GmbH
18 305
13 968
-
671 24
-649
Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der
Energieversorgung in Deutschland
-
-
-
- 69 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
671 25
-661
Ausgaben und Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb
einer Wandelanleihe von Northvolt durch die KfW
1 427
5 000
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben in Bezug auf Verwaltungskosten der KfW oder sonstigen
Umsetzungskosten dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903.
831 21
-649
Bundesbeteiligung SEFE 3 600
2 900
360
-
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 526 02.
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (9 697)
(10 029)
(900)
511 31
-642
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
46
46
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 32.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
517 31 und 812 31.
517 31
-642
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 923
926
900
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 32.
3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
511 31 und 812 31.
518 32
-642
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
939
1 466
-
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: 511 31, 517 31 und 812 31.
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in
den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
- 70 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
687 33
-642
Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien
(IRENA)
7 645
7 450
8 032
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Internationale Organisation für erneuerbare Energien...................... 7 123 USD 7 113 532 7 645
Rechtsgrundlage: Abkommen
Zweck: Ausbau erneuerbarer Energien weltweit
Der Beitrag in Fremdwährung umfasst den Mitgliedsbeitrag (rd. 25 Prozent) und
die Finanzierung des IRENA Innovation and Technology Centre (IITC) in Bonn.
812 31
-642
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
144
141
-
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 518 32.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
511 31 und 517 31.
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Klimaschutz (-)
(66 099)
(144 130)
531 41
-332
Klimaschutzkampagne -
2 271
3 072
531 42
-332
Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und
Dienstfahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der
Bundesverwaltung
-
11 698
16 128
4 622
532 42
-332
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) -
2 218
8 242
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Beauftragung des Kompetenzzentrums Nationales
Dekarbonisierungsprogramm (KEI) mit der Umsetzung Strategischer Vorhaben -
2. PtX-Kompetenzzentrum inklusive Demonstrationsanlage (PtXLab
Lausitz)............................................................................................ -
Zusammen............................................................................................ -
- 71 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 532 42 (Titelgruppe 04)
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 532 42 zu buchen.
532 45
-332
Internationale Zusammenarbeit -
24 203
24 107
Erläuterungen:
541 41
-332
Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung -
-
86 471
-
544 41
-332
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -
4 881
4 658
686 41
-332
Kompetenz Klima - Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag -
3 800
20
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und
Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus
Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben
zu.
4. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu.
5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Programmausgaben Kompetenz Klima........................................... -
2. Programmumsetzungskosten Kompetenz Klima............................ -
3. Kofinanzierung der Maßnahme Kompetenz Klima aus
Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)....................................... -
Zusammen............................................................................................ -
686 42
-332
Klimaschutzprogramm 2030, Klimaschutzplan 2050,
Maßnahmenprogramme
-
11 028
7 506
- 72 -
0903 Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
687 41
-332
Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz -
6 000
4 147
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
683 01
-165
Energieforschung
486 114
504 540
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
896 41
-332
Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland
-
41 531
702 662
- 73 -
Energie und Nachhaltigkeit 0903
Anlage zu Kapitel 0903 - Wirtschaftspläne
Zu Tit. 686 90
Stiftung Umweltenergierecht
Wirtschaftsplan
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
1 2 3 4
Institutionelle Förderung
1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 685 5 266 3 027
1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 200 3 239 2 258
1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 452 1 994 763
1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 13 13 2
1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 20 20 4
2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 685 5 266 3 027
2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 333 268 288
2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 352 4 998 2 739
aus Kap. 0903 Tit. 686 90..................................................................................................... 4 352 4 998 2 739
nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 1 308 1 398 605
Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen
Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt.
- 74 -
0903 Anlage 1
Wirtschaftspläne
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Der Bereich Außenwirtschaftsförderung - “Chancen der
Globalisierung“ umfasst ein finanzielles Volumen von rd. 442
Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht haben die
Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher
Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als
Investitions- und Tourismusstandort. Für die Förderung der
Erschließung von Auslandsmärkten, stehen insgesamt rd. 111
Mio. Euro zur Verfügung, u. a. für die Beteiligung des Bundes
an Auslandsmessen, das Programm Partnering in Business
with Germany, das Markterschließungsprogramm für KMU und
für Exportinitiativen in den Bereichen Energie und Umwelt
sowie für den Schwerpunkt Afrika. Das Netzwerk deutscher
Auslandshandelskammern und die GTAI (“Germany Trade and
Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing
mbH“) werden mit insgesamt ca. 108,5 Mio. Euro gefördert.
Für die Finanzierung der Beteiligungskosten an strategischen
Rohstoffprojekten mit einem Gesamtbeteiligungswert in Höhe
von 1 Mrd. Euro stehen rd. 43,6 Mio. Euro zur Verfügung.
Damit soll ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung mit
kritischen Rohstoffen geleistet werden.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. erhält eine
institutionelle Förderung von rd. 40,6 Mio. Euro. Damit wirbt sie im
Ausland für das Reiseland Deutschland und koordiniert u. a.
die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung
Deutschlands als Tourismusstandort.
Für die energie-, klima- und wirtschaftspolitische
Zusammenarbeit mit der Ukraine stehen rd. 99 Mio. Euro zur
Verfügung.
Die deutschen Beiträge zu außenwirtschaftlich
maßgeblichen internationalen Organisationen sind ebenfalls in
diesem Kapitel veranschlagt. Der Ansatz beträgt rd. 25 Mio.
Euro, davon gehen fast 65 Prozent (rd. 16 Mio. Euro) an die
Welthandelsorganisation in Genf.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Grundsätzliches Ziel der Außenwirtschaftsförderung des
BMWE ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur
Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte zu
unterstützen und für Deutschland als Standort für ausländische
Investitionen zu werben.
Ziel der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter
deutscher Unternehmen sowie der Stärkung
Deutschlands als Investitionsstandort ist es, dass insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht zuletzt aus
den neuen Bundesländern, ihre internationale
Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- und
Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Dies soll z. B. durch eine
Fortführung des erfolgreichen Auslandsmesseprogramms
erreicht werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln
können rd. 230 Messebeteiligungen realisiert werden. Das Netz
der deutschen Auslandshandelskammern, welches vor allem
der Unterstützung von KMU dient, soll weiter ausgebaut
werden. Neue Außenwirtschaftsförderstrukturen sollen an solchen
Standorten errichtet werden, die für die deutsche Wirtschaft
ein großes Potenzial aufweisen. Gemeinsam mit dem
Auslandshandelskammernetz wird die GTAI die Unterstützung
außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der
Erschließung ausländischer Märkte fortsetzen und
ausländische Unternehmen beraten, die in Deutschland investieren
wollen.
Der Bedarf an kritischen Rohstoffen ist erheblich. Ziel des
Rohstofffonds ist es daher, einen Beitrag für resiliente
Lieferketten und zur Sicherung der Importwege für stategische
Rohstoffe zu leisten und die Abhängigkeit von anderen Ländern
zu reduzieren. Hierfür wird sich der Bund über die KfW mit
insgesamt bis zu 1 Mrd. Euro an stategischen Rohstoffprojekten
beteiligen.
Bei der Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort
stehen zwei Ziele im Vordergrund: die Förderung des positiven
Images des Reiselands Deutschland im Ausland sowie die
Wertschöpfung durch Reisen nach Deutschland. Verstärkt
berücksichtigt werden dabei auch Aspekte des Klimaschutzes
und der Nachhaltigkeit.
Die Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen
internationalen Organisationen dienen dem Interesse
Deutschlands, an der Gestaltung der internationalen
Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen mitzuwirken und
insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den
Abbau von Marktzugangsschranken hinzuwirken.
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung der SDGs 3, 7, 8, 9, 13 und 17 der DNS bei.
- 75 -
Chancen der Globalisierung 0904
Überblick zum Kapitel 0904
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 6 827 25 000 -18 173 9 909 15 917
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 435 528 414 647 +20 881 3 000 335 856
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 72 642 -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 442 355 439 647 +2 708 85 551 351 773
davon nicht flexibilisiert........................................... 442 355 439 647 +2 708 85 551 351 773
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 528 541
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 132 338
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 70 549
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 69 254
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 16 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 000
in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 160 400
- 76 -
0903 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2026
Soll
2025
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 686 90
Stiftung Umweltenergierecht
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 4)............................................................................. 1,0 1,0 -
AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 -
Zusammen........................................................................ 2,0 2,0 -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15................................................................................... 10,0 10,0 -
E 14................................................................................... 16,8 16,8 -
E 13................................................................................... 2,6 2,6 -
E 11................................................................................... 3,0 3,0 -
E 9b................................................................................... 1,0 1,0 -
E 7..................................................................................... 1,2 1,2 -
E 6..................................................................................... 3,0 3,0 -
Zusammen........................................................................ 37,6 37,6 -
Insgesamt.......................................................................... 39,6 39,6 -
- 241 -
Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
0903
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0904
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
1 2 3
686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.
687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)
- 242 -