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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0903 Energie und Nachhaltigkeit (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -332 Vermischte Einnahmen 2 000 2 000 507 121 01 -649 Gewinne und Einnahmen aus Beteiligungen 300 000 411 110 275 000 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen bis zu einem Betrag von 15 000 T€ zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02. 2. Ausgaben für anfallende Nebenkosten und Steuern dürfen aus zu erwartenden Einnahmen geleistet werden. Erläuterungen: Weniger wegen aktueller Schätzung. 133 01 -649 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen - Haushaltsvermerk: Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung anfallenden Nebenkosten, Darlehen, Provisionszahlungen und Steuern geleistet werden. Übrige Einnahmen 232 01 -632 Beiträge der Bundesländer zur Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind aufgrund des Verwaltungsabkommens zur Finanzierung der Wismut Stiftung gGmbH mit den Ländern Thüringen und Sachsen zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 12. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 526 01. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 25 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 526 02. 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 25. - 61 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 4. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel: 526 01. Sächliche Verwaltungsausgaben 526 01 -051 Gerichts- und ähnliche Kosten 11 520 12 000 692 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und Kap. 0904. 3. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln belegt werden: Kap. 0901, Kap. 0902, Kap. 0903 und Kap. 0904. 526 02 -643 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 37 995 39 202 19 537 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 600 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 25 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903. 3. Einsparungen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 831 21. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Strom........................... 16 000 2. Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG........................................... 4 800 3. Gas- und Energieversorgungskrise sowie -sicherheit, Abwicklung Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie.......................................... 6 235 4. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Wärme, Wasserstoff und Effizienz.................................................................................... 960 5. FSRU, Aufbau der LNG-Infrastruktur, LNG-Versorgung und Versorgungssicherheit sowie Beteiligungsführung der DET................. 10 000 Zusammen............................................................................................ 37 995 Zu 1.: Aus dem Titel werden im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für Ausarbeitungen und Sachverständige im Bereich Strom und Netze, insbesonde- - 62 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 526 02 re für Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme- und Sektorkopplung im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer Instrumente für die Energiewende im Stromsektor sowie zur Erfüllung von diesbezüglichen Berichtspflichten und für Informationskampagnen und -materialien. Zu 2.: Aus dem Titel wird der Betrieb der Clearingstelle EEG/KWKG im Auftrag des BMWE finanziert. Daneben können Ausgaben für fachbezogene Projekte zum Betrieb der Clearingstelle geleistet werden. Die Clearingstelle EEG wurde als außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG eingerichtet. Rechtsgrundlage für Einrichtung und Betrieb der Clearingstelle EEG ist § 81 EEG 2023. Sie hat ihren Betrieb im Jahr 2007 aufgenommen. Seit dem Jahr 2017 ist die Clearingstelle auch für Anwendungsfragen und Streitigkeiten zum KWKG zuständig (§ 32a KWKG). Zu 3.: Der Titel dient der Finanzierung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gas- und Energieversorgungskrise und deren Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der laufenden Beteiligungsführung. Hinzu kommen Beratungsleistungen zur Umsetzung und Abwicklung der Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energiekrise (WSF-E), schwerpunktmäßig die Evaluation des WSF-E sowie die nachlaufende Missbrauchsaufsicht der Energiepreisbremsen. Zu 4.: Aus dem Titel werden Sachverständigen- oder Gutachteraufträge zu den Themen Wärme, Wasserstoff und Energieeffizienz finanziert. Zu 5.: Aus dem Titel werden Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Floating Storage and Regasification Units (FSRU’s), dem Aufbau der LNG-Infrastruktur, LNG-Versorgung und Versorgungssicherheit sowie der Beteiligungsführung der Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) finanziert. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 439 541 01 -649 Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für das Energie-Monitoring und die Emissionsberichterstattung für die Bundesrepublik Deutschland 1 505 1 515 1 173 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 350 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 150 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen zur regelmäßigen und aktuellen Erstellung von Energiebilanzen als statistische Informationsbasis für die Energiepolitik Deutschlands sowie für die Berechnung energiebedingter CO2-Emissionen. Zusätzlich werden Mittel verwendet: 1. für Sondererhebungen und Studien zur Ermittlung von anderweitig nicht verfügbaren, für die Energiepolitik und/oder die Erfüllung nationaler und internationaler Berichtspflichten benötigten Daten, 2. für die Durchführung und methodische Weiterentwicklung der Statistik einschließlich notwendiger Zusatzerhebungen, 3. für die Koordinierung der Statistik in Deutschland mit internationalen Institutionen (Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat), Internationale Energieagentur (IEA)). - 63 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 03 -642 Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absicherung von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen 8 250 750 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung des Förderinstruments zur Abfederung des Ausfallrisikos bei Tiefengeothermiebohrungen. Für die Nutzung geothermischer Lagerstätten sind kostenintensive Bohrungen notwendig, die hohe Anfangsinvestitionen erfordern. Gleichzeitig sind diese Investitionen mit erheblichen Risiken verbunden, welche ein zentrales Hemmnis zur Erschließung von geothermischer Wärme und somit dem Erreichen der Ausbauziele des Bundes darstellen. Mit diesem neuartigen Ansatz werden Schadensfälle aus erfolglosen geothermischen Tiefenbohrungen anteilig finanziert. Dabei wird der Schaden in einen privatwirtschaftlichen (Versicherung) und in einen öffentlichen (Bund) Haftungsanteil aufgeteilt. Fördermechanismus ist ein KfW-Förderdarlehen zur anteiligen Finanzierung der Tiefenbohrung, das im Schadensfall, also einer erfolglosen Bohrung ohne Wärmeertrag, nicht zurückgezahlt werden muss. 686 05 -165 Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien - - - Erläuterungen: Deutschland hat sich gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens zum EEG 2012 (SA.33995(2013/C)) verpflichtet, insgesamt 50 Mio. € in europäische Energieprojekte oder Interkonnektorenprojekte zu investieren. Da der EuGH mit Urteil vom 28. März 2019 (Az. C 405/16 P) den Beschluss (EU) 2015/1585 der Kommission vom 25. November 2014 über die Beihilferegelung SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) für nichtig erklärt hat, besteht aus diesem Beschluss keine rechtliche Verpflichtung Deutschlands zur Leistung von Ausgaben. Sollte sich u. a. mangels Übertragbarkeit des EuGH- Urteils auf die Folgefassungen des EEG die Notwendigkeit weiterer Ausgaben in 2025 ergeben, stehen dafür ausreichend Ausgabereste zur Verfügung. 686 06 -332 Zuschüsse an Vereine der Energiewende 2 620 2 287 1 767 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Mitgliedsbeitrag an das Deutsch-Französiche Büro für die Energiewende e. V.................................................................................. 417 2. Mitgliedsbeitrag an die Fachagentur Wind- und Solarenergie e. V.. 2 203 Zusammen............................................................................................ 2 620 Das Deutsch-Französische Büro für die Energiewende (DFBEW) fördert die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Regierungen bei der Energiewende und unterstützt als Informations- und Netzwerkplattform Industrieverbände und Unternehmen in beiden Ländern bei deren Aktivitäten auf dem Energiemarkt. Die Fachagentur begleitet und unterstützt den natur- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie an Land und der Solarenergie in Deutschland, fördert die Systemintegration sowie die Förderung von Bildung und Wissenschaft in diesem Bereich. - 64 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 686 07 -165 Kompetenzzentren im Energiebereich - - 13 485 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kompetenzzentrum Wärmewende.................................................. - 2. Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäude.................................................................... - Zusammen............................................................................................ - Das Kompetenzzentrum Wärmewende und das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäude werden als Maßnahme nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen finanziert. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 07 zu buchen. 686 08 -642 Reallabore der Energiewende - 83 968 80 220 Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 686 08 zu buchen. Weniger wegen Verschiebung in den KTF. Strukturstärkungsmittel laufen weiter über diesen Titel. 686 90 -332 Stiftung Umweltenergierecht 4 352 4 998 2 783 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Stiftung Umweltenergierecht....................................................................... 100,00 100,00 4 352 4 998 2 739 - aus Kap. 0903 Tit. 686 90 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0903. Ist 2024: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Jahr 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen Beträge. Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine unabhängige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform einer gemeinnützigen und rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde 2011 in Würzburg gegründet und beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen der Energiewende. Forschungsschwerpunkte sind das Recht der erneuerbaren Energien, die Transformationen des Energierechts, das europäische Klima- und Energierecht sowie das Planungs- und Genehmigungsrecht für Erneuerbare-Anlagen und Energie(wende) infrastrukturen. Es handelt sich um eine insitutionelle Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO. - 65 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 686 91 -332 Klima-Allianz 1 190 1 200 1 165 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Klima-Allianz............................................................................................... 1 190 - 1 118 - aus Kap. 0903 Tit. 686 91 1. Klima-Allianz Deutschland e. V.............................................................. 80,00 100,00 - 1 200 - - aus Kap. 0903 Tit. 686 91 Zusammen................................................................................................. 1 190 1 200 1 118 - Summe Tit. 686 91................................................................................... 1 190 1 200 1 118 Zu 1. : Ist 2024: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger im Jahr 2025 zurückgezahlten, in 2024 nicht in Anspruch genommenen Beträge. Die Klima-Allianz ist ein gesellschaftliches Bündnis für den Klimaschutz in Form eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins mit Sitz in Berlin. Sie besteht aus verschiedenen Mitgliedsorganisationen und setzt sie sich für eine ambitionierte und sozial gerechte Klimapolitik auf lokaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene ein. Ziel ist es insbesondere, das zivilgesellschaftliche Wirken im Kampf gegen die Erderwärmung zu stärken. Hierbei stellt die Klima-Allianz eine Plattform für Austausch, Vernetzung und Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen zu klima- und energiepolitischen Themen bereit. 697 04 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung des Anlegers für verflüssigte Gase in Wilhelmshaven - - - 698 01 -253 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG) 223 747 179 990 106 876 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 559 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 103 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 108 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.............................................. 112 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.............................................. 116 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 120 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0902 Tit. 882 01. 3. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Zur Abfederung der sozialen Folgen der Reduzierung und Beendigung der Verstromung von Braun- und Steinkohle aufgrund des am 14. August 2020 in Kraft getretenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) als Artikel 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) in Deutschland wurde ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren eingeführt, denen ein früherer Übergang in den Ruhestand durch die Gewährung eines Anpassungsgelds (APG) für längstens fünf Jahre erleichtert werden soll. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Unternehmens, das Kohle verstromt bzw. abbaut und das von einer Stilllegungsmaßnahme des KVBG betroffen ist. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Beschäftigte eines Tochterunternehmens, das nahezu ausschließlich und unmittelbar für das Unternehmen tätig ist. Anspruchsberechtigt sind ebenfalls Beschäftigte von Partnerunternehmen, wenn diese nahezu ausschließlich und spezifisch im Braunkohlebergbau tätig sind. Einzelheiten regeln die am 3. September 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassenen "Richtlinien - 66 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 698 01 zur Gewährung von APG an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen". Mehr wegen jährlichen Neuzugängen ins APG. Ausgaben für Investitionen 893 03 -649 Investitionen für die Transformation ostdeutscher Raffinerien und Häfen - - - Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben für Projektträgerleistungen geleistet werden. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Begleitforschung, Vernetzungs- und Transfermaßnahmen, (Machbarkeits-)Studien, Gutachten, Ausarbeitungen und Maßnahmen der Fachinformation sowie investitionsvorbereitende Maßnahmen geleistet werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (601) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen (152 208) (158 121) (9 400) 526 12 -632 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 100 70 46 Erläuterungen: Kosten für Gutachten und begleitende Beratung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eigentümerin und Zuwendungsgeberin der Wismut GmbH. 682 11 -632 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb 128 500 126 500 2 500 126 500 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 11. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch die Aufwendungen des Bundes auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten geleistet werden. Erläuterungen: Die Wismut GmbH wickelt die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anlagen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten ab. Der Bund hat die Wismut GmbH von Kosten der Stilllegung und Sanierung freigestellt. Die Aufwendungen werden sich voraussichtlich auf etwa 8,9 Mrd. € belaufen. Das ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sah eine weitere Beteiligung des Bundes an der Sanierung der sächsischen Wismut- Altstandorte von 2013 bis 2022 vor. - 67 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 682 11 (Titelgruppe 01) Zur Finanzierung des fortbestehenden hohen Sanierungsbedarfs über 2022 hinaus und zur Sicherung des Erfolgs der bisherigen Abkommen sieht das Zweite Ergänzende Verwaltungsabkommen ab 2021 eine abschließende Beteiligung des Bundes an der Sanierung sächsischer Wismut- Altstandorte von insgesamt 114,5 Mio. € vor. Danach trägt Sachsen fortwährenden Bedarf selbst. Im Gegenzug hat sich Sachsen bereit erklärt, in Gespräche mit dem Bund zur Übernahme von Wismut-Langzeitaufgaben nach Beendigung der Kernsanierung einzutreten. Die Aufnahme der Finanzierung bereits ab 2021 dient dem Ausgleich der Auslaufkurve im ergänzenden Verwaltungsabkommen. Die Verstetigung der Mittel soll eine kontinuierliche Sanierung und den wirtschaftlichen Ressourceneinsatz bei den ausführenden Unternehmen, den Genehmigungsbehörden sowie beim Projektträger Wismut GmbH ermöglichen. 686 12 -632 Umsetzungskonzept Wismut-Erbe 3 108 3 051 2 000 75 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesförderung............................................................................. 3 108 2. Beiträge der Bundesländer.............................................................. - Zusammen............................................................................................ 3 108 Förderung der Wismut Stiftung gGmbH zur Umsetzung des Wismut-Erbe- Konzepts durch den Bund und die Freistaaten Sachsen und Thüringen. 698 11 -253 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus 10 500 18 500 26 485 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Drittelbeteiligung der Bundesländer fließt den Ausgaben zu. Erläuterungen: 1. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme des Steinkohlenbergbaus ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, können nach der Entlassung Anpassungsgeld (APG) erhalten. Die Leistungen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährt, die im Falle der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren die Voraussetzungen für den Bezug bestimmter Rentenleistungen oder der Knappschaftsausgleichsleistung nach dem Sozialgesetzbuch VI erfüllen würden. Die Höhe des APG bemisst sich nach der Rentenanwartschaft im Zeitpunkt der Entlassung. Näheres regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 2. Mit der Zahlung von APG werden die Ergebnisse der kohlepolitischen Verständigung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung vom Februar 2007, die in der Rahmenvereinbarung vom 14. August 2007 und dem Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung - 68 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 698 11 (Titelgruppe 01) vom 11. Juli 2011 festgeschrieben sind, sozialverträglich umgesetzt. An dem Ausgabenbedarf beteiligen sich entsprechend der Rahmenvereinbarung sowie der abgeschlossenen Vorschaltvereinbarungen der Bund mit zwei Dritteln sowie das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit einem Drittel. 891 11 -632 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Investitionen 10 000 10 000 4 900 11 500 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 11. Titelgruppe 02 Tgr. 02 Unternehmen der Innovation und Transformation (84 039) (82 491) (360) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 121 01. 671 21 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an TransnetBW durch die KfW 16 076 10 481 - Verpflichtungsermächtigung in künftigen Haushaltsjahren bis zu................................. 2 306 573 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 3. Einnahmen aus dem Zuweisungsgeschäft an die KfW wie z. B. Gebührenerstattungen, Steuererstattungen und Dividenden fließen den Ausgaben zu. 671 22 -661 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an 50Hertz durch die KfW 44 631 50 142 - Verpflichtungsermächtigung in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 130 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. 671 23 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung an der German LNG GmbH 18 305 13 968 - 671 24 -649 Ausgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland - - - - 69 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 671 25 -661 Ausgaben und Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Wandelanleihe von Northvolt durch die KfW 1 427 5 000 - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben in Bezug auf Verwaltungskosten der KfW oder sonstigen Umsetzungskosten dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903. 831 21 -649 Bundesbeteiligung SEFE 3 600 2 900 360 - Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 526 02. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) (9 697) (10 029) (900) 511 31 -642 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 46 46 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 517 31 und 812 31. 517 31 -642 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 923 926 900 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 511 31 und 812 31. 518 32 -642 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 939 1 466 - Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 511 31, 517 31 und 812 31. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. - 70 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 687 33 -642 Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) 7 645 7 450 8 032 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Internationale Organisation für erneuerbare Energien...................... 7 123 USD 7 113 532 7 645 Rechtsgrundlage: Abkommen Zweck: Ausbau erneuerbarer Energien weltweit Der Beitrag in Fremdwährung umfasst den Mitgliedsbeitrag (rd. 25 Prozent) und die Finanzierung des IRENA Innovation and Technology Centre (IITC) in Bonn. 812 31 -642 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 144 141 - Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 32. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 511 31 und 517 31. Titelgruppe 04 Tgr. 04 Klimaschutz (-) (66 099) (144 130) 531 41 -332 Klimaschutzkampagne - 2 271 3 072 531 42 -332 Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen und Dienstfahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung - 11 698 16 128 4 622 532 42 -332 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) - 2 218 8 242 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Beauftragung des Kompetenzzentrums Nationales Dekarbonisierungsprogramm (KEI) mit der Umsetzung Strategischer Vorhaben - 2. PtX-Kompetenzzentrum inklusive Demonstrationsanlage (PtXLab Lausitz)............................................................................................ - Zusammen............................................................................................ - - 71 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 532 42 (Titelgruppe 04) Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0903 Tit. 532 42 zu buchen. 532 45 -332 Internationale Zusammenarbeit - 24 203 24 107 Erläuterungen: 541 41 -332 Ankauf von Emissionsrechten nach der EU-Lastenteilungsentscheidung - - 86 471 - 544 41 -332 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - 4 881 4 658 686 41 -332 Kompetenz Klima - Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag - 3 800 20 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. 4. Einnahmen aus Kostenerstattungen fließen den Ausgaben zu. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Programmausgaben Kompetenz Klima........................................... - 2. Programmumsetzungskosten Kompetenz Klima............................ - 3. Kofinanzierung der Maßnahme Kompetenz Klima aus Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)....................................... - Zusammen............................................................................................ - 686 42 -332 Klimaschutzprogramm 2030, Klimaschutzplan 2050, Maßnahmenprogramme - 11 028 7 506 - 72 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 687 41 -332 Multilaterale Initiativen zum Klimaschutz - 6 000 4 147 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 683 01 -165 Energieforschung 486 114 504 540 In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 896 41 -332 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland - 41 531 702 662 - 73 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Anlage zu Kapitel 0903 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 686 90 Stiftung Umweltenergierecht Wirtschaftsplan Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 4 685 5 266 3 027 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 3 200 3 239 2 258 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 452 1 994 763 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 13 13 2 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 20 20 4 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 4 685 5 266 3 027 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 333 268 288 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 4 352 4 998 2 739 aus Kap. 0903 Tit. 686 90..................................................................................................... 4 352 4 998 2 739 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 1 308 1 398 605 Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gremien der Zuwendungsgeber vorgelegt. - 74 - 0903 Anlage 1 Wirtschaftspläne Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich Außenwirtschaftsförderung - “Chancen der Globalisierung“ umfasst ein finanzielles Volumen von rd. 442 Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht haben die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als Investitions- und Tourismusstandort. Für die Förderung der Erschließung von Auslandsmärkten, stehen insgesamt rd. 111 Mio. Euro zur Verfügung, u. a. für die Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen, das Programm Partnering in Business with Germany, das Markterschließungsprogramm für KMU und für Exportinitiativen in den Bereichen Energie und Umwelt sowie für den Schwerpunkt Afrika. Das Netzwerk deutscher Auslandshandelskammern und die GTAI (“Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH“) werden mit insgesamt ca. 108,5 Mio. Euro gefördert. Für die Finanzierung der Beteiligungskosten an strategischen Rohstoffprojekten mit einem Gesamtbeteiligungswert in Höhe von 1 Mrd. Euro stehen rd. 43,6 Mio. Euro zur Verfügung. Damit soll ein Beitrag zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen geleistet werden. Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. erhält eine institutionelle Förderung von rd. 40,6 Mio. Euro. Damit wirbt sie im Ausland für das Reiseland Deutschland und koordiniert u. a. die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort. Für die energie-, klima- und wirtschaftspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine stehen rd. 99 Mio. Euro zur Verfügung. Die deutschen Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen internationalen Organisationen sind ebenfalls in diesem Kapitel veranschlagt. Der Ansatz beträgt rd. 25 Mio. Euro, davon gehen fast 65 Prozent (rd. 16 Mio. Euro) an die Welthandelsorganisation in Genf. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Grundsätzliches Ziel der Außenwirtschaftsförderung des BMWE ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte zu unterstützen und für Deutschland als Standort für ausländische Investitionen zu werben. Ziel der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie der Stärkung Deutschlands als Investitionsstandort ist es, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht zuletzt aus den neuen Bundesländern, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Dies soll z. B. durch eine Fortführung des erfolgreichen Auslandsmesseprogramms erreicht werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können rd. 230 Messebeteiligungen realisiert werden. Das Netz der deutschen Auslandshandelskammern, welches vor allem der Unterstützung von KMU dient, soll weiter ausgebaut werden. Neue Außenwirtschaftsförderstrukturen sollen an solchen Standorten errichtet werden, die für die deutsche Wirtschaft ein großes Potenzial aufweisen. Gemeinsam mit dem Auslandshandelskammernetz wird die GTAI die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte fortsetzen und ausländische Unternehmen beraten, die in Deutschland investieren wollen. Der Bedarf an kritischen Rohstoffen ist erheblich. Ziel des Rohstofffonds ist es daher, einen Beitrag für resiliente Lieferketten und zur Sicherung der Importwege für stategische Rohstoffe zu leisten und die Abhängigkeit von anderen Ländern zu reduzieren. Hierfür wird sich der Bund über die KfW mit insgesamt bis zu 1 Mrd. Euro an stategischen Rohstoffprojekten beteiligen. Bei der Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort stehen zwei Ziele im Vordergrund: die Förderung des positiven Images des Reiselands Deutschland im Ausland sowie die Wertschöpfung durch Reisen nach Deutschland. Verstärkt berücksichtigt werden dabei auch Aspekte des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Die Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen internationalen Organisationen dienen dem Interesse Deutschlands, an der Gestaltung der internationalen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen mitzuwirken und insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den Abbau von Marktzugangsschranken hinzuwirken. Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung der SDGs 3, 7, 8, 9, 13 und 17 der DNS bei. - 75 - Chancen der Globalisierung 0904 Überblick zum Kapitel 0904 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 6 827 25 000 -18 173 9 909 15 917 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 435 528 414 647 +20 881 3 000 335 856 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 72 642 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 442 355 439 647 +2 708 85 551 351 773 davon nicht flexibilisiert........................................... 442 355 439 647 +2 708 85 551 351 773 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 528 541 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 132 338 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 70 549 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 69 254 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 16 000 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 160 400 - 76 - 0903 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2026 Soll 2025 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 686 90 Stiftung Umweltenergierecht Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT (B 4)............................................................................. 1,0 1,0 - AT (B 2)............................................................................. 1,0 1,0 - Zusammen........................................................................ 2,0 2,0 - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15................................................................................... 10,0 10,0 - E 14................................................................................... 16,8 16,8 - E 13................................................................................... 2,6 2,6 - E 11................................................................................... 3,0 3,0 - E 9b................................................................................... 1,0 1,0 - E 7..................................................................................... 1,2 1,2 - E 6..................................................................................... 3,0 3,0 - Zusammen........................................................................ 37,6 37,6 - Insgesamt.......................................................................... 39,6 39,6 - - 241 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger 0903 Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0904 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M. 687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) - 242 -

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