Schriftliche Frage 28 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten gegen Sexarbeitende von den Polizeien in Deutschland systematisch erfasst, und wenn nein…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 28 von Denise Loop (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten gegen Sexarbeitende von den Polizeien in Deutschland systematisch erfasst, und wenn nein…
Frage 28 (Denise Loop, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Straftaten gegen Sexarbeitende von den Polizeien in Deutschland systematisch erfasst, und wenn nein, wie steht die Bundesregierung zu einer entsprechenden bundesweiten polizeilichen Erfassung zum besseren Schutz von Sexarbeitenden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. August 2026:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst Straftaten gegen Prostituierte im Rahmen der Opferspezifik nicht gesondert. Das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung bildet hingegen die Anzahl der Begleit- bzw. Logistikdelikte ab, die bei polizeilichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung festgestellt wurden. Das Bundeskriminalamt prüft – gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt – die Lagebetrachtung fortlaufend auf Anpassungsbedarf und nimmt bei Bedarf entsprechende Weiterentwicklungen vor.
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