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Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen

dip / drucksache 26.06.2025 · WP 21 · 21/654 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/654 21. Wahlperiode 26.06.2025 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Schuhmann und der Fraktion der AfD Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen In den Jahren von 2000 bis Juli 2024 wurden 2,13 Millionen Tonnen Mais aus der Ukraine nach Deutschland importiert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13455). Das entspricht in etwa einem Achtel der eigenen deutschen Maisproduktion. In der Ukraine darf kein genverändertes Getreide produziert werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13455 darauf hingewiesen, dass „auch Lebensmittel und Futtermittel, die aus Drittländern – wie der Ukraine – in dieEU eingeführt werden, die in der EU geltenden Anforderungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht einhalten müssen.“ Dennoch wurde in Ungarn 2024 nicht als solches gekennzeichnetes gentechnisch verändertes Saatgut für Mais aus der Ukraine festgestellt und beschlagnahmt (www.tridge.com/news/hungary-will-destroy-40-tons-of-genetically-mo difi). Auch in Deutschland wurden in diesem Zeitraum nicht gekennzeichnete genetisch veränderte Organismen (GVO) in Maissaatgut aus der Ukraine festgestellt. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11938 wie folgt bestätigt: „Zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 31. Mai 2024 untersuchten die zuständigen Landesbehörden 24 Saatgutproben mit der Ukraine als Erzeugerland oder weiterem Erzeugerland. Alle Untersuchungen fanden an Maissaatgut statt. In einer Probe wurden Anteile eines gentechnisch veränderten Organismus nachgewiesen. Das Saatgut ist nicht zur Aussaat gelangt“ (ebd.) Auch in Österreich wurden 2024 zwei nicht entsprechend gekennzeichnete Proben, u. a. aus Rumänien, positiv auf GVO getestet (www.baes.gv.at/fileadmin/baes/SaatundPflanzgut/Zulassun g/Gentechnikfreiheit/GVO_Monitoring_Barrrierefrei_2024_v2.pdf). Diese Fälle lassen die Fragesteller annehmen, dass die nach positivem Test aus dem Verkehr gezogenen Saatguten nicht die einzigen Lieferungen mit nicht entsprechend gekennzeichneten GV-Maissaatgut (GV = genetisch verändert) in die EU gewesen sind. Es wirft in ihren Augen die Frage auf, ob nicht nur GV- Saatgut, sondern möglicherweise auch unbemerkt GV-Mais als Nahrungsmittel oder Tierfutter in die EU exportiert worden ist. Dies läuft der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 sowie Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 zuwider und der Bundesregierung obliegt die Pflicht, dies zu überprüfen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD kümmern sich die Landesbehörden um die Qualitätsprüfung von importiertem Getreide. Diese Prüfungen beinhalten auch die Prüfung auf gentechnische Veränderungen. Die für die Kontrolle von Lebensmitteln zuständigen Behörden der Länder würden demnach zwar dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ergebnisse von Untersuchungen übermitteln. Jedoch lägen der Bundesregierung – insbesondere bei importierten Futtermitteln – keine aufgeschlüsselten Daten vor (Bundestagsdrucksache 20/11938). Beim Import von GVO in die EU sind vor allem Futtermittel von Bedeutung. Entlang der Lieferkette, von Saatgut im Ursprungsland bis zur Nutzung des Endprodukts durch die Konsumenten, sind viele unterschiedliche Akteure beteiligt. Derzeit ist die Nachverfolgbarkeit von Futtermittellieferungen vor allem für die Sicherstellung von gentechnikfreien Produkten und Bio-Produkten von Bedeutung. Diese Nachverfolgung wird auch durch Laborkontrollen unterstützt. Die momentane Praxis der Nachverfolgbarkeit ist allerdings primär auf die Qualität des Produkts ausgelegt und spezifische Informationen mit Bezug zu potenziell enthaltenen GVO (z. B. der enthaltenen Sorten laut Katalog) liegen zum Teil nicht vor. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viel Mais wurde vom 1. Januar 2024 bis heute aus der Ukraine nach Deutschland importiert (bitte nach Nahrungsmittel und Futtermittel aufschlüsseln)?  2. Über welche Wege wird Mais als Nahrungs- und Futtermittel aus der Ukraine nach Deutschland importiert?  3. Über welche Verteilzentren wird der Mais auf den verschiedenen Importwegen geführt?  4. Gab es im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) seit dem 1. Januar 2024 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu gentechnisch verändertem Getreide, speziell zu Mais und Maissaatgut aus der Ukraine (bitte ggf. ausführen)?  5. Gab es im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel seit dem 1. Januar 2024 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu gentechnisch verändertem Getreide und gentechnisch veränderten Feldfrüchten und speziell zu Mais und Maissaatgut aus anderen Erzeugerländern (bitte ggf. ausführen)?  6. Wie viele Stichproben zur Untersuchung von Getreide- und Feldfrüchte- Importen für Nahrungsmittel auf GVO wurden seit dem 1. Januar 2024 bis heute in den Landesbehörden durchgeführt, und in wie vielen Fällen gab es positive Befunde? a) Im Falle von positiven Befunden, aus welchem Herkunftsland stammten die genommenen Proben? b) Im Falle von positiven Befunden, welche Maßnahmen ordnete das BVL an?  7. Wie viele Stichproben zur Untersuchung von Getreide, insbesondere Mais, als Futtermittel auf GVO wurden seit dem 1. Januar 2024 bis heute in den Landesbehörden durchgeführt, und in wie vielen Fällen gab es positive Befunde? a) Im Falle von positiven Befunden, aus welchem Herkunftsland stammten die genommenen Proben? b) Im Falle von positiven Befunden, welche Maßnahmen ordnete das BVL an?  8. Wo, und in welchem Umfang werden die Stichproben für die Überprüfung durch die Landesbehörden entnommen?  9. Nach welchen Kriterien werden die Proben entnommen, und gibt es dafür eine bundeseinheitliche Regelung? 10. Über welches Meldesystem informieren die Landesbehörden das Bundesamt für Ernährungssicherheit und Verbraucherschutz, und in welchem Umfang und welchen zeitlichen Intervallen? 11. Wie groß ist der Anteil der stichprobenartig untersuchten Liefermengen im Verhältnis zur Gesamtimportmenge? 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die positive Stichprobe in Maissaatgut im Jahr 2024 angesichts des generellen Verbots von GVO in der Ukraine, und sieht die Bundesregierung deshalb Anlass zu einer Ausweitung bzw. Intensivierung der Stichprobenkontrollen zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit und Einhaltung der Verordnungen, und wenn nein, warum nicht? 13. Liegt der Bundesregierung eine detaillierte Auflistung der im Jahr 2024 und bisher im Jahr 2025 auf GVO geprüften Stichproben von Getreide- und Maisimporten mit Angaben der prüfenden Behörde, des Erzeugerlandes, der Sorte, der Liefermenge, aus der die Stichprobe gezogen wurde, und des Untersuchungsergebnisses vor, werden diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 25. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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