Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen
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Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/654
21. Wahlperiode 26.06.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Bernd Schuhmann und der Fraktion der AfD
Kontrolle von Getreideimporten auf genetisch veränderte Organismen
In den Jahren von 2000 bis Juli 2024 wurden 2,13 Millionen Tonnen Mais aus
der Ukraine nach Deutschland importiert (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13455). Das entspricht in etwa
einem Achtel der eigenen deutschen Maisproduktion.
In der Ukraine darf kein genverändertes Getreide produziert werden. Die
Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
auf Bundestagsdrucksache 20/13455 darauf hingewiesen, dass „auch
Lebensmittel und Futtermittel, die aus Drittländern – wie der Ukraine – in dieEU
eingeführt werden, die in der EU geltenden Anforderungen nach dem
Lebensmittel- und Futtermittelrecht einhalten müssen.“
Dennoch wurde in Ungarn 2024 nicht als solches gekennzeichnetes
gentechnisch verändertes Saatgut für Mais aus der Ukraine festgestellt und
beschlagnahmt (www.tridge.com/news/hungary-will-destroy-40-tons-of-genetically-mo
difi). Auch in Deutschland wurden in diesem Zeitraum nicht gekennzeichnete
genetisch veränderte Organismen (GVO) in Maissaatgut aus der Ukraine
festgestellt. Die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/11938 wie folgt bestätigt: „Zwischen dem 1.
Februar 2022 und dem 31. Mai 2024 untersuchten die zuständigen
Landesbehörden 24 Saatgutproben mit der Ukraine als Erzeugerland oder weiterem
Erzeugerland. Alle Untersuchungen fanden an Maissaatgut statt. In einer Probe
wurden Anteile eines gentechnisch veränderten Organismus nachgewiesen. Das
Saatgut ist nicht zur Aussaat gelangt“ (ebd.) Auch in Österreich wurden 2024
zwei nicht entsprechend gekennzeichnete Proben, u. a. aus Rumänien, positiv
auf GVO getestet (www.baes.gv.at/fileadmin/baes/SaatundPflanzgut/Zulassun
g/Gentechnikfreiheit/GVO_Monitoring_Barrrierefrei_2024_v2.pdf).
Diese Fälle lassen die Fragesteller annehmen, dass die nach positivem Test aus
dem Verkehr gezogenen Saatguten nicht die einzigen Lieferungen mit nicht
entsprechend gekennzeichneten GV-Maissaatgut (GV = genetisch verändert) in die
EU gewesen sind. Es wirft in ihren Augen die Frage auf, ob nicht nur GV-
Saatgut, sondern möglicherweise auch unbemerkt GV-Mais als Nahrungsmittel
oder Tierfutter in die EU exportiert worden ist. Dies läuft der Verordnung (EG)
Nr. 1946/2003 sowie Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 zuwider und der
Bundesregierung obliegt die Pflicht, dies zu überprüfen, um die Lebensmittelsicherheit
zu gewährleisten.
Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD kümmern sich die Landesbehörden um die Qualitätsprüfung von
importiertem Getreide. Diese Prüfungen beinhalten auch die Prüfung auf
gentechnische Veränderungen. Die für die Kontrolle von Lebensmitteln zuständigen
Behörden der Länder würden demnach zwar dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ergebnisse von Untersuchungen
übermitteln. Jedoch lägen der Bundesregierung – insbesondere bei importierten
Futtermitteln – keine aufgeschlüsselten Daten vor (Bundestagsdrucksache
20/11938).
Beim Import von GVO in die EU sind vor allem Futtermittel von Bedeutung.
Entlang der Lieferkette, von Saatgut im Ursprungsland bis zur Nutzung des
Endprodukts durch die Konsumenten, sind viele unterschiedliche Akteure
beteiligt. Derzeit ist die Nachverfolgbarkeit von Futtermittellieferungen vor allem
für die Sicherstellung von gentechnikfreien Produkten und Bio-Produkten von
Bedeutung. Diese Nachverfolgung wird auch durch Laborkontrollen
unterstützt. Die momentane Praxis der Nachverfolgbarkeit ist allerdings primär auf
die Qualität des Produkts ausgelegt und spezifische Informationen mit Bezug
zu potenziell enthaltenen GVO (z. B. der enthaltenen Sorten laut Katalog)
liegen zum Teil nicht vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel Mais wurde vom 1. Januar 2024 bis heute aus der Ukraine nach
Deutschland importiert (bitte nach Nahrungsmittel und Futtermittel
aufschlüsseln)?
2. Über welche Wege wird Mais als Nahrungs- und Futtermittel aus der
Ukraine nach Deutschland importiert?
3. Über welche Verteilzentren wird der Mais auf den verschiedenen
Importwegen geführt?
4. Gab es im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel
(RASFF) seit dem 1. Januar 2024 bis heute nach Kenntnis der
Bundesregierung Meldungen zu gentechnisch verändertem Getreide, speziell zu
Mais und Maissaatgut aus der Ukraine (bitte ggf. ausführen)?
5. Gab es im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel
seit dem 1. Januar 2024 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung
Meldungen zu gentechnisch verändertem Getreide und gentechnisch
veränderten Feldfrüchten und speziell zu Mais und Maissaatgut aus anderen
Erzeugerländern (bitte ggf. ausführen)?
6. Wie viele Stichproben zur Untersuchung von Getreide- und Feldfrüchte-
Importen für Nahrungsmittel auf GVO wurden seit dem 1. Januar 2024 bis
heute in den Landesbehörden durchgeführt, und in wie vielen Fällen gab
es positive Befunde?
a) Im Falle von positiven Befunden, aus welchem Herkunftsland
stammten die genommenen Proben?
b) Im Falle von positiven Befunden, welche Maßnahmen ordnete das
BVL an?
7. Wie viele Stichproben zur Untersuchung von Getreide, insbesondere
Mais, als Futtermittel auf GVO wurden seit dem 1. Januar 2024 bis heute
in den Landesbehörden durchgeführt, und in wie vielen Fällen gab es
positive Befunde?
a) Im Falle von positiven Befunden, aus welchem Herkunftsland
stammten die genommenen Proben?
b) Im Falle von positiven Befunden, welche Maßnahmen ordnete das
BVL an?
8. Wo, und in welchem Umfang werden die Stichproben für die Überprüfung
durch die Landesbehörden entnommen?
9. Nach welchen Kriterien werden die Proben entnommen, und gibt es dafür
eine bundeseinheitliche Regelung?
10. Über welches Meldesystem informieren die Landesbehörden das
Bundesamt für Ernährungssicherheit und Verbraucherschutz, und in welchem
Umfang und welchen zeitlichen Intervallen?
11. Wie groß ist der Anteil der stichprobenartig untersuchten Liefermengen
im Verhältnis zur Gesamtimportmenge?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die positive Stichprobe in Maissaatgut
im Jahr 2024 angesichts des generellen Verbots von GVO in der Ukraine,
und sieht die Bundesregierung deshalb Anlass zu einer Ausweitung bzw.
Intensivierung der Stichprobenkontrollen zur Sicherstellung der
Lebensmittelsicherheit und Einhaltung der Verordnungen, und wenn nein, warum
nicht?
13. Liegt der Bundesregierung eine detaillierte Auflistung der im Jahr 2024
und bisher im Jahr 2025 auf GVO geprüften Stichproben von Getreide-
und Maisimporten mit Angaben der prüfenden Behörde, des
Erzeugerlandes, der Sorte, der Liefermenge, aus der die Stichprobe gezogen wurde,
und des Untersuchungsergebnisses vor, werden diese Informationen der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 25. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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