Schriftliche Frage 9 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung bei ihrem Kabinettsbeschluss zur Erhöhung der Alkoholbesteuerung (siehe www.meininger.de/spiritu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 9 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung bei ihrem Kabinettsbeschluss zur Erhöhung der Alkoholbesteuerung (siehe www.meininger.de/spiritu…
Frage 9 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung bei ihrem Kabinettsbeschluss zur Erhöhung der Alkoholbesteuerung (siehe www.meininger.de/spirituo sen/politik-und-verbaende/kabinett-beschliesst-er hoehung-der-alkoholsteuer) vom Reformvorschlag der FinanzKommission Gesundheit abgewichen, die eine Steueranhebung ausschließlich bei Spirituosen vorgesehen hat aufgrund einer zu erwartenden stärkeren Wirkung auf den Konsum (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/filea dmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommissio n_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Ers ter_Bericht_20260330.pdf S. 429 bis 433), und inwieweit hat die Bundesregierung vor dem Kabinettsbeschluss eine systematische Folgenabschätzung einer höheren Besteuerung von Schaumwein auf die existenzielle strukturelle Krise des Weinbaus in Deutschland vorgenommen, auch hinsichtlich der Strategie vieler Winzerbetriebe, dem strukturellen Rückgang bei der Nachfrage von Stillwein durch Investitionen in Schaumweinerzeugung zu begegnen (vgl. https://deutscher-wein bauverband.de/position-des-deutschen-weinbauve rbands-e-v-zur-geplanten-erhoehung-der-schaum weinsteuer/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. August 2026:
Die Bundesregierung hat sich mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 als Ergebnis einer Gesamtabwägung darauf verständigt, wie der notwendige Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert wird. Dazu sollten die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 soweit umgesetzt werden, dass sie etatreif sind. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 6. Juli 2026 beschlossen, die Steuersätze des Alkoholsteuergesetzes, des Schaumweinund Zwischenerzeugnissteuergesetzes und des Alkopopsteuergesetzes im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 zum 1. Januar 2027 um 20 Prozent zu erhöhen. Ungeachtet dessen ist sich die Bundesregierung der schwierigen Situation des deutschen Weinbaus sehr bewusst und unterstützt die Branche mit zahlreichen Maßnahmen. So wird auf Wein auch weiterhin keine Verbrauchsteuer erhoben. Im Übrigen wird auf den Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 verwiesen.
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