Herausforderungen der Brauwirtschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2127)
Text
Herausforderungen der Brauwirtschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2127)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2657
21. Wahlperiode 06.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Marc Bernhard, Bernd
Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2127 –
Herausforderungen der Brauwirtschaft in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland steckt nicht nur tief in der Wirtschaftskrise, sondern nach
Auffassung der Fragesteller auch tief in der Bierkrise. Die deutsche Brauereiindustrie
steht vor großen Herausforderungen. Steigende Energie- und Rohstoffkosten
sowie ein sinkender Bierkonsum haben erhebliche Auswirkungen auf
zahlreiche Betriebe. Der Verlust des fünften Platzes unter den größten
Bierproduzenten der Welt an Russland zeigt die kritische Lage (www.n-tv.de/wirtschaft/Rus
sen-haengen-Deutschland-in-Bierproduktion-ab-article25917760.html).
Deutschlands Bierexport sank 2024 gegenüber 2014 insgesamt um 6 Prozent
(www.presseportal.de/pm/32102/6016882), der gesamte Absatz sank in
diesem Zeitraum um 13,7 Prozent (www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/bie
rabsatz-brauereien-corona-schliessungen-100.html). Das laufende Jahr 2025
allein brachte einen Erdrutsch von 7,5 Prozent weniger Absatz (www.bild.de/l
eben-wissen/mein-recht-verbraucherportal/bier-oettinger-chef-warnt-vor-
dembrauereien-kollaps-68ae962c8c33b226bcae9172).
Seit Beginn des Ukraine-Krieges 2022 sanken die Verkäufe von deutschem
Bier nach Russland um das 1,7-Fache, die Gesamtlieferungen von Bier aus der
EU gingen um ein Viertel zurück. Gleichzeitig konnten Länder wie
Tschechien den Getränkeexport steigern, Polen konnte seine Exporte nach Russland
gar um das 4,6-Fache steigern (www.oreanda-news.com/en/torgovlya_i_uslug
i/german-beer-supplies-to-russia-have-dropped-to-a-minimum/article1548
036/).
Der Geschäftsführer der bayerischen Brauerei Oettinger, einem der
Marktführer, malt im Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“ ein düsteres Bild:
„Die Brauereien werden wie Fliegen von der Wand fallen.“ (www.bild.de/lebe
n-wissen/mein-recht-verbraucherportal/bier-oettinger-chef-warnt-vor-dem-bra
uereien-kollaps-68ae962c8c33b226bcae9172; https://borsemarket.de/nachricht
en/deutscher-biermarkt-in-schieflage-brauereien-in-gefahr/). Eine große
Insolvenzwelle rolle zuerst auf die kleinen, dann auf die großen Produzenten
zu.
DBB-Präsident (DBB = Deutscher Brauer-Bund) Christian Weber nennt die
Faktoren „Corona und Energiepreiskrise“ als Ursachen. Dessen
Hauptgeschäftsführer, Holger Eichele, erklärt, dass das schlechte Konsumklima und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 6. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die Situation in der Gastronomie seit der Pandemie voll auf die Brauwirtschaft
durchgeschlagen habe (https://brauer-bund.de/pressemitteilungen/2025-bleibt-
ein-forderndes-jahr/). Im September 2022 machten die Erzeugerpreise bei
Energie einen Sprung um 132 Prozent gegenüber dem gleichen Monat im
Vorjahr (https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/700760/erzeugerpreise-fuer-e
nergie-steigen-um-1322-prozent). Energiepreise liegen aktuell immer noch um
ca. 30 bis 60 Prozent über dem Niveau von Ende 2021 (www.n-tv.de/ratgeber/
Energie-noch-immer-ueber-30-Prozent-teurer-als-2021-article25585708.html),
sie machen zwischen 15 und 20 Prozent der Herstellungskosten im
Brauprozess aus (www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/bierabsatz-brauereien-cor
ona-schliessungen-100.html). Die Entwicklung des Verbraucherpreisindex
Bier von 100 im Jahr 2020 auf 122,4 im Jahr 2024 zeigt daher eine
überdurchschnittliche Preisentwicklung, der eine überdurchschnittliche
Kostenentwicklung zugrunde liegt.
Der Trend zu alkoholfreiem Bier, dessen Produktion sich zwischen 2014 und
2024 nahezu verdoppelt hat (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Z
ahl-der-Woche/2025/PD25_31_p002.html?templateQueryString=bier), klingt
auf den ersten Blick vielversprechend, aber der Anteil am Gesamtbiermarkt
lag im Jahr 2023 gerade mal bei 7 Prozent, so Holger Eichele (www.tagesscha
u.de/wirtschaft/alkoholfreies-bier-brauereien-100.html). Außerdem erfordert
die Herstellung von alkoholfreiem Bier Investitionen in Verfahren wie
Vakuumdestillation oder Umkehrosmose, die für kleinere Betriebe oft unrentabel
sind.
Weitere Herausforderungen bringt die Zukunft durch die Umstellung der
Produktion auf Strom, verbunden mit dem Neubau der Anlagen von bis zu
80 Prozent, denn der Gesetzgeber strebt bis 2045 Klimaneutralität an (www.ta
gesschau.de/wirtschaft/konjunktur/bierabsatz-brauereien-corona-schliessunge
n-100.html). Die Branche rutscht nach Ansicht der Fragesteller von einer
unverschuldeten Krise in die nächste, unter anderem durch gesetzlichen
Investitionszwang, Risiken sind kaum mehr kalkulierbar und planbar.
Die traditionsreiche Schlössle-Brauerei in Neu-Ulm gibt nach 334 Jahren auf,
schuld sind gestiegene Energie- und Rohstoffkosten und sinkender Konsum
(www.bild.de/regional/bayern/brauerei-schloessle-macht-nach-334-jahren-dic
ht-66e2e782cb180e1cf9206a0d). Im letzten Jahr stellte die traditionsreiche
Gambrinus-Brauerei aus Weiden Insolvenzantrag (https://weiden-region.de/ga
mbrinus-brauerei-weiden/), sodass das Volksfest im September 2025 betroffen
war.
1. Welche wirtschaftliche, kulturelle und beschäftigungspolitische
Bedeutung misst die Bundesregierung der Brauwirtschaft zu, und gibt es
konkrete Maßnahmen bzw. sind konkrete Maßnahmen geplant, die diese
Bedeutung unterstreichen?
Die Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Brauwirtschaft in
Deutschland um eine wirtschaftlich bedeutsame Branche der
Ernährungswirtschaft handelt, die mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen sowie z. B. in
der Gastronomie, Wertschöpfung und Arbeitsplätze insbesondere auch im
ländlichen Raum generiert und sichert. Die wirtschaftlichen Kennziffern der
Brauwirtschaft wie z. B. die Anzahl der Brauereien oder der jährliche Bierausstoß
können der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten
Biersteuerstatistik unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Verbrauch
steuern/Publikationen/_publikationen-innen-absatz-bier.html oder der Website
des Deutschen Brauer-Bundes e. V. unter dem Link www.brauer-bund.de/statist
iken entnommen werden.
Für die Bundesregierung ist Bier zudem ein Kulturgut mit einer langen
Geschichte und Tradition. So hat die Bundesregierung den Antrag der
Brauwirtschaft, die handwerkliche Braukunst in das bundesweite Verzeichnis des
immateriellen Kulturerbes einzutragen, von Anfang an unterstützt. In dem Jahr 2020
ist diese Eintragung erfolgt. Nähere Informationen sind unter dem Link www.u
nesco.de/staette/handwerkliches-bierbrauen/ abrufbar.
Bei der vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
geplanten Exportstrategie für die hochqualitativen Produkte der Agrar- und
Ernährungswirtschaft ist auch die Brauwirtschaft zur Teilnahme eingeladen, um
die Exportquote für deutsches Bier zu sichern und ggf. noch auszubauen.
2. Hat die Bundesregierung seit 2022 konkrete Maßnahmen zur finanziellen
Entlastung von kleinen und mittelständischen Brauereien ergriffen, um
die Folgen gestiegener Energie- und Rohstoffpreise abzumildern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.
Mit den zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Energiepreisbremsen – der
Strompreisbremse und den Gas- und Wärmepreisbremsen – hat die
Bundesregierung Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Unternehmen,
einschließlich kleiner und mittelständischer Brauereien, umgesetzt.
Die Preisbremsen dienten der Abfederung der infolge des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine stark gestiegenen Energiepreise und sahen eine
gestaffelte Entlastung nach Verbrauchsmengen vor.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wurden die
ermäßigten Biersteuersätze der sogenannten Biersteuermengenstaffel entfristet,
um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen.
3. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung die im
Vergleich zu Nachbarländern erheblich höheren Energiepreise auf die
internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Brauereien aus, und sind
Maßnahmen geplant, um dem entgegenzusteuern (https://de.statista.com/stati
stik/daten/studie/151260/umfrage/strompreise-fuer-industriekunden-in-e
uropa/)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung befindet sich die Brauwirtschaft in
keiner Sondersituation gegenüber anderen Branchen der Ernährungswirtschaft.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Brauereien hängt nicht nur
von den Energiekosten ab, sondern von einer Reihe weiterer Faktoren. Auch
das veränderte Konsumverhalten und der daraus resultierende Absatz
alkoholischer und alkoholfreier Biere spielt eine Rolle.
4. Hat die Bundesregierung seit 2020 konkrete Gesetze oder Verordnungen
ersichtlich entschlackt oder vereinfacht, um kleine und mittlere
Brauereien von bürokratischen Pflichten zu entlasten?
a) Wenn ja, welche konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wurden
verschiedene Änderungen im Biersteuerrecht vorgenommen, die unter anderem
dem Bürokratieabbau und der Entlastung der Wirtschaft dienen und von denen
daher nicht nur kleine und mittlere Brauereien profitieren.
5. Fanden zwischen 2020 und 2025 strukturierte Gespräche zwischen der
Bundesregierung und den Brauereiverbänden statt, wenn ja, wie oft und
in welchem Format, und warum wurde auf Bundesebene bislang kein
institutionalisiertes Format etabliert, so wie es für andere Branchen, wie
beispielsweise die Automobilbranche, längst existiert?
Strukturierte Gespräche zwischen der Bundesregierung und den
Brauereiverbänden fanden zwischen den Jahren 2020 und 2025 nicht statt und sind auch
für die Zukunft nicht geplant.
Auch wenn es keine strukturierten bzw. institutionalisierten Gespräche im
genannten Zeitraum gab, fanden gleichwohl in den für die Brauwirtschaft fachlich
zuständigen Bundesministerien insbesondere Besprechungen mit den
Brauereiverbänden zu aktuellen Rechtsetzungsvorhaben auf EU- und nationaler Ebene
statt. Ferner bietet auch die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der für
die Brauwirtschaft fachlich zuständigen Bundesministerien am jährlich
stattfindenden Brauertag bzw. Brauerabend des Deutschen Brauer-Bundes e. V.
Gelegenheit zum fachlichen Austausch über aktuelle Fragen.
6. Warum erhebt die Bundesregierung keine branchenspezifischen Daten zu
Insolvenzen und Betriebsschließungen in der Brauwirtschaft, obwohl
viele kleine Betriebe strukturell gefährdet sind, und ist ein solches
Monitoring zur wirtschaftlichen Lage der Brauwirtschaft geplant (Antwort zu
den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6323)?
Die Brauwirtschaft befindet sich gegenüber anderen Branchen der
Ernährungswirtschaft nicht in einer Sondersituation, die die Notwendigkeit begründen
würde, spezifische Daten zu Insolvenzen oder Betriebsschließungen in der
Brauwirtschaft zu erheben.
Die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Biersteuerstatistik,
abrufbar unter folgendem Link www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Ver
brauchsteuern/Publikationen/_publikationen-innen-absatz-bier.html, enthält die
jährliche Zahl an Braustätten, die zudem gestaffelt nach der jährlichen
Bierausstoßmenge aufgeführt werden.
7. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Russland-
Sanktionen und einbrechendem Bierexport, und wenn ja, welchen (vgl.
www.n-tv.de/wirtschaft/Russen-haengen-Deutschland-in-Bierproduktio
n-ab-article25917760.html)?
8. Haben die EU-Sanktionen nach Ansicht der Bundesregierung, obwohl
sie explizit das Produkt Bier nicht betreffen, Russland dazu veranlasst,
langjährige Handelsbeziehungen zu deutschen Lieferanten zu kappen, die
eigene Produktion anzukurbeln und Ersatzlieferanten zu suchen zum
Schaden der deutschen Wirtschaft (vgl. Frage 7)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es gibt keine EU-Sanktionen, die den Bierexport nach Russland verbieten oder
faktisch beschränken. Unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskrieges
haben jedoch zahlreiche Brauereien den Export nach Russland auf Grundlage
ihrer jeweiligen unternehmensspezifischen Erwägungen eingestellt. Innerhalb
der letzten sechs Monate hat Russland den Einfuhrzoll auf alkoholhaltiges Bier
aus sogenannten „unfreundlichen Ländern“ dann zunächst verzehnfacht und
anschließend um weitere 50 Prozent angehoben. Infolge dieser Maßnahme der
russischen Seite kam es zu einem zweiten sehr deutlichen Rückgang der
Ausfuhren nach Russland. Der Export deutscher Biere wird darüber hinaus durch
Zölle der USA negativ beeinflusst.
Im Übrigen ist der Export von deutschem Bier in andere EU-Länder oder
Drittstaaten auch aufgrund des weltweit festzustellenden Rückgangs des
Bierkonsums rückläufig.
9. Spielt nach Ansicht der Bundesregierung die Energiewende eine Rolle
bei den gestiegenen Produktionskosten in der Brauereiindustrie und in
diesem Zusammenhang der Absatz- und Exportrückgang, und wenn ja,
welche Rolle ist dies?
Der Anstieg der Produktionskosten in der Brauereiindustrie ging im
Wesentlichen auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zurück, der nicht nur
zu einer Verteuerung der Energiepreise führte, sondern auch zu einer
Verteuerung z. B. von Glasflaschen und anderen Produktionsmitteln.
10. Inwieweit hilft die vom Bundeskabinett beschlossene Senkung der
Stromsteuer der Brauereiwirtschaft, insbesondere den kleinen und
mittleren Unternehmen (KMUs), bzw. gibt es bei den Gesamtkosten einer
mittelgroßen Brauerei überhaupt einen spürbaren Entlastungseffekt vor dem
Hintergrund der gestiegenen Strompreise seit Anfang 2022 und dem
hohen Energieanteil an den Produktionskosten?
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes soll die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach
§ 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt und diese damit in
Höhe von rund 3 Mrd. Euro jährlich zusätzlich entlastet werden. Auch
Brauereien profitieren wie bisher von dieser Entlastung.
11. Sieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Branche einer
weiteren Kostensteigerung ausgesetzt aufgrund der steigenden CO2-
Bepreisung im Hinblick auf die Integration in EU-ETS II (ETS = Emissions
Trading System; Einbindung von Verkehr und Gebäuden in das
Emissionshandelssystem), und wenn ja, inwiefern?
Brauereien sind nicht direkt im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-
ETS II) verpflichtet. Das System bepreist das Inverkehrbringen fossiler
Brennstoffe. Die Kosten für die Zertifikate werden von den Inverkehrbringern auf die
Brennstoffpreise umgelegt.
Soweit Brauereien fossile Brennstoffe einsetzen, sind sie von den
Preissteigerungen durch die CO₂-Bepreisung betroffen.
Bereits heute besteht im nationalen Emissionshandel nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe.
Zusätzliche Kosten beim Übergang zum EU-ETS II entstehen nur, soweit der
Preis im EU-ETS II über dem nationalen Preisniveau liegt. Der EU-ETS-II-
Preis bildet sich am Markt aus Angebot und Nachfrage und steht derzeit noch
nicht fest.
12. Haben die Energiepreiskrise und der Zwang zu hohen Investitionen
aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Transformation nach Kenntnis der
Bundesregierung zu Marktverzerrungen und Standortnachteilen für die
deutsche Brauwirtschaft geführt, und wenn ja, wie gedenkt die
Bundesregierung in diesem Fall, den Standortnachteil ggf. auszugleichen?
Investitionen für eine künftige klimaneutrale Bierproduktion führen nach
Auffassung der Bundesregierung nicht zu einer Marktverzerrung im EU-
Binnenmarkt, da die Dekarbonisierung des Prozesses der Bierproduktion auch für
Brauereien in anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ein wichtiges
Unternehmensziel darstellt. Im Übrigen legen auch die Verbraucherinnen und
Verbraucher zunehmend Wert auf eine nachhaltige und umweltfreundliche
Bierbereitung.
13. Wie beeinflusst nach Kenntnis der Bundesregierung die allgemeine
Rezession die Beschäftigungslage in der Brauereiindustrie?
Die Beschäftigung in der Brauwirtschaft ist bereits seit einigen Jahren
rückläufig und nicht erst seit der allgemeinen Rezession der Jahre 2024/2025.
Ursächlich hierfür sind Brauereizusammenschlüsse und technologische
Fortschritte, die zu einer Reduzierung der Belegschaft führen. Ansonsten sei auch bei
dieser Frage betont, dass sich die Brauwirtschaft diesbezüglich nicht in einer
Sondersituation gegenüber anderen Branchen der Ernährungswirtschaft
befindet.
14. Wie hat sich die Beschäftigungssituation in der Brauereiindustrie
zwischen 2014 und 2024 entwickelt (bitte in einer Tabelle nach
Brauhauptbewerbe und Braunebengewerbe, nach KMU und Großunternehmen
sowie einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung werden
auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) ausgewiesen.
Die Entwicklung der Beschäftigungszahlen in der Wirtschaftsklasse 11.05
„Herstellung von Bier“ der WZ 2008 kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Eine Differenzierung nach Brauhauptbewerbe und Braunebengewerbe sowie
nach Unternehmensgröße liegt nicht vor. Als Jahreswerte wurden die Juni-
Werte ausgewiesen.
Tabelle: Beschäftigte im Wirtschaftszweig 11.05 „Herstellung von Bier“ (WZ
2008), Deutschland (Arbeitsort)
Stichtag Beschäftigte insgesamt
(Summe SvB+aGB)
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich geringfügig
Beschäftigte (aGB)
30. Juni 2014 34.546 29.832 4.714
30. Juni 2015 34.684 30.064 4.620
30. Juni 2016 34.804 30.260 4.544
30. Juni 2017 35.167 30.626 4.541
30. Juni 2018 35.519 30.822 4.697
30. Juni 2019 35.891 31.182 4.709
30. Juni 2020 34.034 30.417 3.617
30. Juni 2021 32.705 29.464 3.241
30. Juni 2022 33.287 29.773 3.514
Stichtag Beschäftigte insgesamt
(Summe SvB+aGB)
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (SvB)
Ausschließlich geringfügig
Beschäftigte (aGB)
30. Juni 2023 33.808 30.021 3.787
30. Juni 2024 33.408 29.618 3.790
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
15. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Brauwirtschaft
unausweichlich werden, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben, CO2-
Rückgewinnungsanlagen zu installieren nach dem Beispiel von Oettinger
Getränke, um einerseits Klimaneutralität zu erreichen und andererseits eine
nicht einschätzbare Kostensteigerung des Betriebsstoffes CO2
auszuschließen (www.gea.com/en/stories/closing-the-loop-key-lessons-for-bre
weries-from-oettinger/), und wenn ja, welche Gesamtkosten kommen
allein durch diesen Umstellungsprozess auf die Branche zu?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben CO2 abzuscheiden, um es dann z. B. in der
Getränkeproduktion einzusetzen. Ob Brauereien CO2 zur Bierproduktion
erwerben oder eigenes CO2 abscheiden, reinigen und zur Produktion verwenden,
ist eine unternehmerische Entscheidung.
16. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung durch weitere
Kostensteigerungen im Bereich Energie, Transformation und Klimaneutralität zu
weiterer Konzentration auf große Global Player in der Branche kommen?
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Insolvenzen in der
Branche bis 2030 ein, und geht sie davon aus, dass die Hauptbetroffenen
die KMUs der Branche sein werden?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ob in der deutschen, europäischen und internationalen Brauwirtschaft die
Konzentration auf größere Braukonzerne anhalten wird und in Deutschland
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom Markt verdrängt
werden, lässt sich heute noch nicht prognostizieren.
So gibt es in Deutschland eine große Zahl heimischer, insbesondere regional
verwurzelter Traditionsbrauereien, die seit Jahren alle Anstrengungen
unternehmen, möglichst klimaneutral das Bier zu produzieren und ihre
Vermarktungsstrategien durch Diversifizierung angepasst haben. Diese haben ihr Sortiment um
alkoholfreies Bier, Biermischgetränke und andere alkoholfreie
Erfrischungsgetränke erweitert und neue Märkte im In- und Ausland erschlossen.
18. Schätzt die Bundesregierung die Entwicklung im Braugewerbe als
exemplarisch ein für die Entwicklung der gesamten deutschen
Volkswirtschaft?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat die derzeitige negative Entwicklung
im Braugewerbe auch sektorspezifische Ursachen. Bei Bier handelt es sich
nicht um ein Grundnahrungsmittel. In Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession,
die mit einer allgemeinen Konsumzurückhaltung einhergeht, verzichten die
Verbraucherinnen und Verbraucher in erster Linie auf Genussmittel. Hinzu
kommt seit Jahren ein zu verzeichnender Rückgang des Pro-Kopf-Verbrauchs
an Bier und anderen alkoholischen Getränken, der u. a. auf den demografischen
Wandel und die veränderten Trinkgewohnheiten der jungen Erwachsenen
zurückzuführen ist. Die Coronakrise mit den Lockdowns in der Gastronomie und
von gesellschaftlichen Veranstaltungen hat ebenfalls zu einem veränderten
Trinkverhalten geführt.
19. Plant die Bundesregierung Entlastungen für das Braugewerbe speziell für
kleine und mittlere Betriebe, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Entlastungen speziell für kleine und
mittlere Betriebe der Brauwirtschaft.
20. Welche Fördermittel der EU stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
speziell der deutschen Brauwirtschaft im Bereich „Transformation“ zur
Verfügung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine EU-Fördermittel, die speziell
der deutschen oder EU-Brauwirtschaft im Bereich „Transformation“ gewährt
werden.
21. Können bundesdeutsche Fördermittel für Transformation (z. B. das
Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in
der Wirtschaft“) kleine und mittlere Betriebe der Branche effektiv
unterstützen, ohne am Ende nur ein Tropfen auf den heißen Stein zu sein und
zu finanzieller Überforderung zu führen (www.krones.com/de/unternehm
en/presse/magazine/referenz/fahrplan-zu-klimaneutralitaet-fuer-denkmal
geschuetzte-brauerei.php)?
Förderprogramme wie die Bundesförderung für Energie- und
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) haben einen starken Hebel für Investitionen des
Mittelstands in Energieeffizienz und Klimaschutz. Allein durch die EEW
konnten im Zeitraum von den Jahren 2019 bis 2023 mehr als 55.000 Projekte
gefördert werden (74 Prozent der Bewilligungen gingen an KMU). Mit 2,9 Mrd.
Euro Förderung wurden in dem Zeitraum 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivaltent
pro Jahr eingespart und insgesamt 9,7 Mrd. Euro an Investitionen ausgelöst.
Zugleich senken die geförderten Maßnahmen langfristig Energie- und
Betriebskosten, stärken die Unabhängigkeit von Energiepreisschwankungen und sichern
Arbeitsplätze. Mit der modularen Struktur des Programms können
Unternehmen passgenau in die Transformation einsteigen – vom Austausch ineffizienter
Anlagen bis hin zur Nutzung erneuerbarer Prozesswärme.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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