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Herausforderungen der Brauwirtschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2127)

dip / drucksache 06.11.2025 · WP 21 · 21/2657 · Antwort · Original ↗

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Herausforderungen der Brauwirtschaft in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2127) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2657 21. Wahlperiode 06.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Schiller, Marc Bernhard, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2127 – Herausforderungen der Brauwirtschaft in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland steckt nicht nur tief in der Wirtschaftskrise, sondern nach Auffassung der Fragesteller auch tief in der Bierkrise. Die deutsche Brauereiindustrie steht vor großen Herausforderungen. Steigende Energie- und Rohstoffkosten sowie ein sinkender Bierkonsum haben erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Betriebe. Der Verlust des fünften Platzes unter den größten Bierproduzenten der Welt an Russland zeigt die kritische Lage (www.n-tv.de/wirtschaft/Rus sen-haengen-Deutschland-in-Bierproduktion-ab-article25917760.html). Deutschlands Bierexport sank 2024 gegenüber 2014 insgesamt um 6 Prozent (www.presseportal.de/pm/32102/6016882), der gesamte Absatz sank in diesem Zeitraum um 13,7 Prozent (www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/bie rabsatz-brauereien-corona-schliessungen-100.html). Das laufende Jahr 2025 allein brachte einen Erdrutsch von 7,5 Prozent weniger Absatz (www.bild.de/l eben-wissen/mein-recht-verbraucherportal/bier-oettinger-chef-warnt-vor- dembrauereien-kollaps-68ae962c8c33b226bcae9172). Seit Beginn des Ukraine-Krieges 2022 sanken die Verkäufe von deutschem Bier nach Russland um das 1,7-Fache, die Gesamtlieferungen von Bier aus der EU gingen um ein Viertel zurück. Gleichzeitig konnten Länder wie Tschechien den Getränkeexport steigern, Polen konnte seine Exporte nach Russland gar um das 4,6-Fache steigern (www.oreanda-news.com/en/torgovlya_i_uslug i/german-beer-supplies-to-russia-have-dropped-to-a-minimum/article1548 036/). Der Geschäftsführer der bayerischen Brauerei Oettinger, einem der Marktführer, malt im Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“ ein düsteres Bild: „Die Brauereien werden wie Fliegen von der Wand fallen.“ (www.bild.de/lebe n-wissen/mein-recht-verbraucherportal/bier-oettinger-chef-warnt-vor-dem-bra uereien-kollaps-68ae962c8c33b226bcae9172; https://borsemarket.de/nachricht en/deutscher-biermarkt-in-schieflage-brauereien-in-gefahr/). Eine große Insolvenzwelle rolle zuerst auf die kleinen, dann auf die großen Produzenten zu. DBB-Präsident (DBB = Deutscher Brauer-Bund) Christian Weber nennt die Faktoren „Corona und Energiepreiskrise“ als Ursachen. Dessen Hauptgeschäftsführer, Holger Eichele, erklärt, dass das schlechte Konsumklima und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 6. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. die Situation in der Gastronomie seit der Pandemie voll auf die Brauwirtschaft durchgeschlagen habe (https://brauer-bund.de/pressemitteilungen/2025-bleibt- ein-forderndes-jahr/). Im September 2022 machten die Erzeugerpreise bei Energie einen Sprung um 132 Prozent gegenüber dem gleichen Monat im Vorjahr (https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/700760/erzeugerpreise-fuer-e nergie-steigen-um-1322-prozent). Energiepreise liegen aktuell immer noch um ca. 30 bis 60 Prozent über dem Niveau von Ende 2021 (www.n-tv.de/ratgeber/ Energie-noch-immer-ueber-30-Prozent-teurer-als-2021-article25585708.html), sie machen zwischen 15 und 20 Prozent der Herstellungskosten im Brauprozess aus (www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/bierabsatz-brauereien-cor ona-schliessungen-100.html). Die Entwicklung des Verbraucherpreisindex Bier von 100 im Jahr 2020 auf 122,4 im Jahr 2024 zeigt daher eine überdurchschnittliche Preisentwicklung, der eine überdurchschnittliche Kostenentwicklung zugrunde liegt. Der Trend zu alkoholfreiem Bier, dessen Produktion sich zwischen 2014 und 2024 nahezu verdoppelt hat (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Z ahl-der-Woche/2025/PD25_31_p002.html?templateQueryString=bier), klingt auf den ersten Blick vielversprechend, aber der Anteil am Gesamtbiermarkt lag im Jahr 2023 gerade mal bei 7 Prozent, so Holger Eichele (www.tagesscha u.de/wirtschaft/alkoholfreies-bier-brauereien-100.html). Außerdem erfordert die Herstellung von alkoholfreiem Bier Investitionen in Verfahren wie Vakuumdestillation oder Umkehrosmose, die für kleinere Betriebe oft unrentabel sind. Weitere Herausforderungen bringt die Zukunft durch die Umstellung der Produktion auf Strom, verbunden mit dem Neubau der Anlagen von bis zu 80 Prozent, denn der Gesetzgeber strebt bis 2045 Klimaneutralität an (www.ta gesschau.de/wirtschaft/konjunktur/bierabsatz-brauereien-corona-schliessunge n-100.html). Die Branche rutscht nach Ansicht der Fragesteller von einer unverschuldeten Krise in die nächste, unter anderem durch gesetzlichen Investitionszwang, Risiken sind kaum mehr kalkulierbar und planbar. Die traditionsreiche Schlössle-Brauerei in Neu-Ulm gibt nach 334 Jahren auf, schuld sind gestiegene Energie- und Rohstoffkosten und sinkender Konsum (www.bild.de/regional/bayern/brauerei-schloessle-macht-nach-334-jahren-dic ht-66e2e782cb180e1cf9206a0d). Im letzten Jahr stellte die traditionsreiche Gambrinus-Brauerei aus Weiden Insolvenzantrag (https://weiden-region.de/ga mbrinus-brauerei-weiden/), sodass das Volksfest im September 2025 betroffen war.  1. Welche wirtschaftliche, kulturelle und beschäftigungspolitische Bedeutung misst die Bundesregierung der Brauwirtschaft zu, und gibt es konkrete Maßnahmen bzw. sind konkrete Maßnahmen geplant, die diese Bedeutung unterstreichen? Die Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Brauwirtschaft in Deutschland um eine wirtschaftlich bedeutsame Branche der Ernährungswirtschaft handelt, die mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen sowie z. B. in der Gastronomie, Wertschöpfung und Arbeitsplätze insbesondere auch im ländlichen Raum generiert und sichert. Die wirtschaftlichen Kennziffern der Brauwirtschaft wie z. B. die Anzahl der Brauereien oder der jährliche Bierausstoß können der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Biersteuerstatistik unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Verbrauch steuern/Publikationen/_publikationen-innen-absatz-bier.html oder der Website des Deutschen Brauer-Bundes e. V. unter dem Link www.brauer-bund.de/statist iken entnommen werden. Für die Bundesregierung ist Bier zudem ein Kulturgut mit einer langen Geschichte und Tradition. So hat die Bundesregierung den Antrag der Brauwirtschaft, die handwerkliche Braukunst in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes einzutragen, von Anfang an unterstützt. In dem Jahr 2020 ist diese Eintragung erfolgt. Nähere Informationen sind unter dem Link www.u nesco.de/staette/handwerkliches-bierbrauen/ abrufbar. Bei der vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geplanten Exportstrategie für die hochqualitativen Produkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist auch die Brauwirtschaft zur Teilnahme eingeladen, um die Exportquote für deutsches Bier zu sichern und ggf. noch auszubauen.  2. Hat die Bundesregierung seit 2022 konkrete Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von kleinen und mittelständischen Brauereien ergriffen, um die Folgen gestiegener Energie- und Rohstoffpreise abzumildern? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet. Mit den zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Energiepreisbremsen – der Strompreisbremse und den Gas- und Wärmepreisbremsen – hat die Bundesregierung Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittelständischer Brauereien, umgesetzt. Die Preisbremsen dienten der Abfederung der infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stark gestiegenen Energiepreise und sahen eine gestaffelte Entlastung nach Verbrauchsmengen vor. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wurden die ermäßigten Biersteuersätze der sogenannten Biersteuermengenstaffel entfristet, um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen.  3. Wie wirken sich nach Einschätzung der Bundesregierung die im Vergleich zu Nachbarländern erheblich höheren Energiepreise auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Brauereien aus, und sind Maßnahmen geplant, um dem entgegenzusteuern (https://de.statista.com/stati stik/daten/studie/151260/umfrage/strompreise-fuer-industriekunden-in-e uropa/)? Nach Einschätzung der Bundesregierung befindet sich die Brauwirtschaft in keiner Sondersituation gegenüber anderen Branchen der Ernährungswirtschaft. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Brauereien hängt nicht nur von den Energiekosten ab, sondern von einer Reihe weiterer Faktoren. Auch das veränderte Konsumverhalten und der daraus resultierende Absatz alkoholischer und alkoholfreier Biere spielt eine Rolle.  4. Hat die Bundesregierung seit 2020 konkrete Gesetze oder Verordnungen ersichtlich entschlackt oder vereinfacht, um kleine und mittlere Brauereien von bürokratischen Pflichten zu entlasten? a) Wenn ja, welche konkret? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen wurden verschiedene Änderungen im Biersteuerrecht vorgenommen, die unter anderem dem Bürokratieabbau und der Entlastung der Wirtschaft dienen und von denen daher nicht nur kleine und mittlere Brauereien profitieren.  5. Fanden zwischen 2020 und 2025 strukturierte Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Brauereiverbänden statt, wenn ja, wie oft und in welchem Format, und warum wurde auf Bundesebene bislang kein institutionalisiertes Format etabliert, so wie es für andere Branchen, wie beispielsweise die Automobilbranche, längst existiert? Strukturierte Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Brauereiverbänden fanden zwischen den Jahren 2020 und 2025 nicht statt und sind auch für die Zukunft nicht geplant. Auch wenn es keine strukturierten bzw. institutionalisierten Gespräche im genannten Zeitraum gab, fanden gleichwohl in den für die Brauwirtschaft fachlich zuständigen Bundesministerien insbesondere Besprechungen mit den Brauereiverbänden zu aktuellen Rechtsetzungsvorhaben auf EU- und nationaler Ebene statt. Ferner bietet auch die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der für die Brauwirtschaft fachlich zuständigen Bundesministerien am jährlich stattfindenden Brauertag bzw. Brauerabend des Deutschen Brauer-Bundes e. V. Gelegenheit zum fachlichen Austausch über aktuelle Fragen.  6. Warum erhebt die Bundesregierung keine branchenspezifischen Daten zu Insolvenzen und Betriebsschließungen in der Brauwirtschaft, obwohl viele kleine Betriebe strukturell gefährdet sind, und ist ein solches Monitoring zur wirtschaftlichen Lage der Brauwirtschaft geplant (Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6323)? Die Brauwirtschaft befindet sich gegenüber anderen Branchen der Ernährungswirtschaft nicht in einer Sondersituation, die die Notwendigkeit begründen würde, spezifische Daten zu Insolvenzen oder Betriebsschließungen in der Brauwirtschaft zu erheben. Die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Biersteuerstatistik, abrufbar unter folgendem Link www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Ver brauchsteuern/Publikationen/_publikationen-innen-absatz-bier.html, enthält die jährliche Zahl an Braustätten, die zudem gestaffelt nach der jährlichen Bierausstoßmenge aufgeführt werden.  7. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Russland- Sanktionen und einbrechendem Bierexport, und wenn ja, welchen (vgl. www.n-tv.de/wirtschaft/Russen-haengen-Deutschland-in-Bierproduktio n-ab-article25917760.html)?  8. Haben die EU-Sanktionen nach Ansicht der Bundesregierung, obwohl sie explizit das Produkt Bier nicht betreffen, Russland dazu veranlasst, langjährige Handelsbeziehungen zu deutschen Lieferanten zu kappen, die eigene Produktion anzukurbeln und Ersatzlieferanten zu suchen zum Schaden der deutschen Wirtschaft (vgl. Frage 7)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es gibt keine EU-Sanktionen, die den Bierexport nach Russland verbieten oder faktisch beschränken. Unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskrieges haben jedoch zahlreiche Brauereien den Export nach Russland auf Grundlage ihrer jeweiligen unternehmensspezifischen Erwägungen eingestellt. Innerhalb der letzten sechs Monate hat Russland den Einfuhrzoll auf alkoholhaltiges Bier aus sogenannten „unfreundlichen Ländern“ dann zunächst verzehnfacht und anschließend um weitere 50 Prozent angehoben. Infolge dieser Maßnahme der russischen Seite kam es zu einem zweiten sehr deutlichen Rückgang der Ausfuhren nach Russland. Der Export deutscher Biere wird darüber hinaus durch Zölle der USA negativ beeinflusst. Im Übrigen ist der Export von deutschem Bier in andere EU-Länder oder Drittstaaten auch aufgrund des weltweit festzustellenden Rückgangs des Bierkonsums rückläufig.  9. Spielt nach Ansicht der Bundesregierung die Energiewende eine Rolle bei den gestiegenen Produktionskosten in der Brauereiindustrie und in diesem Zusammenhang der Absatz- und Exportrückgang, und wenn ja, welche Rolle ist dies? Der Anstieg der Produktionskosten in der Brauereiindustrie ging im Wesentlichen auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zurück, der nicht nur zu einer Verteuerung der Energiepreise führte, sondern auch zu einer Verteuerung z. B. von Glasflaschen und anderen Produktionsmitteln. 10. Inwieweit hilft die vom Bundeskabinett beschlossene Senkung der Stromsteuer der Brauereiwirtschaft, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), bzw. gibt es bei den Gesamtkosten einer mittelgroßen Brauerei überhaupt einen spürbaren Entlastungseffekt vor dem Hintergrund der gestiegenen Strompreise seit Anfang 2022 und dem hohen Energieanteil an den Produktionskosten? Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt und diese damit in Höhe von rund 3 Mrd. Euro jährlich zusätzlich entlastet werden. Auch Brauereien profitieren wie bisher von dieser Entlastung. 11. Sieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Branche einer weiteren Kostensteigerung ausgesetzt aufgrund der steigenden CO2- Bepreisung im Hinblick auf die Integration in EU-ETS II (ETS = Emissions Trading System; Einbindung von Verkehr und Gebäuden in das Emissionshandelssystem), und wenn ja, inwiefern? Brauereien sind nicht direkt im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU- ETS II) verpflichtet. Das System bepreist das Inverkehrbringen fossiler Brennstoffe. Die Kosten für die Zertifikate werden von den Inverkehrbringern auf die Brennstoffpreise umgelegt. Soweit Brauereien fossile Brennstoffe einsetzen, sind sie von den Preissteigerungen durch die CO₂-Bepreisung betroffen. Bereits heute besteht im nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe. Zusätzliche Kosten beim Übergang zum EU-ETS II entstehen nur, soweit der Preis im EU-ETS II über dem nationalen Preisniveau liegt. Der EU-ETS-II- Preis bildet sich am Markt aus Angebot und Nachfrage und steht derzeit noch nicht fest. 12. Haben die Energiepreiskrise und der Zwang zu hohen Investitionen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Transformation nach Kenntnis der Bundesregierung zu Marktverzerrungen und Standortnachteilen für die deutsche Brauwirtschaft geführt, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall, den Standortnachteil ggf. auszugleichen? Investitionen für eine künftige klimaneutrale Bierproduktion führen nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu einer Marktverzerrung im EU- Binnenmarkt, da die Dekarbonisierung des Prozesses der Bierproduktion auch für Brauereien in anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ein wichtiges Unternehmensziel darstellt. Im Übrigen legen auch die Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend Wert auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Bierbereitung. 13. Wie beeinflusst nach Kenntnis der Bundesregierung die allgemeine Rezession die Beschäftigungslage in der Brauereiindustrie? Die Beschäftigung in der Brauwirtschaft ist bereits seit einigen Jahren rückläufig und nicht erst seit der allgemeinen Rezession der Jahre 2024/2025. Ursächlich hierfür sind Brauereizusammenschlüsse und technologische Fortschritte, die zu einer Reduzierung der Belegschaft führen. Ansonsten sei auch bei dieser Frage betont, dass sich die Brauwirtschaft diesbezüglich nicht in einer Sondersituation gegenüber anderen Branchen der Ernährungswirtschaft befindet. 14. Wie hat sich die Beschäftigungssituation in der Brauereiindustrie zwischen 2014 und 2024 entwickelt (bitte in einer Tabelle nach Brauhauptbewerbe und Braunebengewerbe, nach KMU und Großunternehmen sowie einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung werden auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) ausgewiesen. Die Entwicklung der Beschäftigungszahlen in der Wirtschaftsklasse 11.05 „Herstellung von Bier“ der WZ 2008 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Differenzierung nach Brauhauptbewerbe und Braunebengewerbe sowie nach Unternehmensgröße liegt nicht vor. Als Jahreswerte wurden die Juni- Werte ausgewiesen. Tabelle: Beschäftigte im Wirtschaftszweig 11.05 „Herstellung von Bier“ (WZ 2008), Deutschland (Arbeitsort) Stichtag Beschäftigte insgesamt (Summe SvB+aGB) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGB) 30. Juni 2014 34.546 29.832 4.714 30. Juni 2015 34.684 30.064 4.620 30. Juni 2016 34.804 30.260 4.544 30. Juni 2017 35.167 30.626 4.541 30. Juni 2018 35.519 30.822 4.697 30. Juni 2019 35.891 31.182 4.709 30. Juni 2020 34.034 30.417 3.617 30. Juni 2021 32.705 29.464 3.241 30. Juni 2022 33.287 29.773 3.514 Stichtag Beschäftigte insgesamt (Summe SvB+aGB) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (aGB) 30. Juni 2023 33.808 30.021 3.787 30. Juni 2024 33.408 29.618 3.790 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 15. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Brauwirtschaft unausweichlich werden, z. B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben, CO2- Rückgewinnungsanlagen zu installieren nach dem Beispiel von Oettinger Getränke, um einerseits Klimaneutralität zu erreichen und andererseits eine nicht einschätzbare Kostensteigerung des Betriebsstoffes CO2 auszuschließen (www.gea.com/en/stories/closing-the-loop-key-lessons-for-bre weries-from-oettinger/), und wenn ja, welche Gesamtkosten kommen allein durch diesen Umstellungsprozess auf die Branche zu? Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben CO2 abzuscheiden, um es dann z. B. in der Getränkeproduktion einzusetzen. Ob Brauereien CO2 zur Bierproduktion erwerben oder eigenes CO2 abscheiden, reinigen und zur Produktion verwenden, ist eine unternehmerische Entscheidung. 16. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung durch weitere Kostensteigerungen im Bereich Energie, Transformation und Klimaneutralität zu weiterer Konzentration auf große Global Player in der Branche kommen? 17. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Insolvenzen in der Branche bis 2030 ein, und geht sie davon aus, dass die Hauptbetroffenen die KMUs der Branche sein werden? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ob in der deutschen, europäischen und internationalen Brauwirtschaft die Konzentration auf größere Braukonzerne anhalten wird und in Deutschland insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vom Markt verdrängt werden, lässt sich heute noch nicht prognostizieren. So gibt es in Deutschland eine große Zahl heimischer, insbesondere regional verwurzelter Traditionsbrauereien, die seit Jahren alle Anstrengungen unternehmen, möglichst klimaneutral das Bier zu produzieren und ihre Vermarktungsstrategien durch Diversifizierung angepasst haben. Diese haben ihr Sortiment um alkoholfreies Bier, Biermischgetränke und andere alkoholfreie Erfrischungsgetränke erweitert und neue Märkte im In- und Ausland erschlossen. 18. Schätzt die Bundesregierung die Entwicklung im Braugewerbe als exemplarisch ein für die Entwicklung der gesamten deutschen Volkswirtschaft? Nach Auffassung der Bundesregierung hat die derzeitige negative Entwicklung im Braugewerbe auch sektorspezifische Ursachen. Bei Bier handelt es sich nicht um ein Grundnahrungsmittel. In Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession, die mit einer allgemeinen Konsumzurückhaltung einhergeht, verzichten die Verbraucherinnen und Verbraucher in erster Linie auf Genussmittel. Hinzu kommt seit Jahren ein zu verzeichnender Rückgang des Pro-Kopf-Verbrauchs an Bier und anderen alkoholischen Getränken, der u. a. auf den demografischen Wandel und die veränderten Trinkgewohnheiten der jungen Erwachsenen zurückzuführen ist. Die Coronakrise mit den Lockdowns in der Gastronomie und von gesellschaftlichen Veranstaltungen hat ebenfalls zu einem veränderten Trinkverhalten geführt. 19. Plant die Bundesregierung Entlastungen für das Braugewerbe speziell für kleine und mittlere Betriebe, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung plant derzeit keine Entlastungen speziell für kleine und mittlere Betriebe der Brauwirtschaft. 20. Welche Fördermittel der EU stehen nach Kenntnis der Bundesregierung speziell der deutschen Brauwirtschaft im Bereich „Transformation“ zur Verfügung? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine EU-Fördermittel, die speziell der deutschen oder EU-Brauwirtschaft im Bereich „Transformation“ gewährt werden. 21. Können bundesdeutsche Fördermittel für Transformation (z. B. das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“) kleine und mittlere Betriebe der Branche effektiv unterstützen, ohne am Ende nur ein Tropfen auf den heißen Stein zu sein und zu finanzieller Überforderung zu führen (www.krones.com/de/unternehm en/presse/magazine/referenz/fahrplan-zu-klimaneutralitaet-fuer-denkmal geschuetzte-brauerei.php)? Förderprogramme wie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) haben einen starken Hebel für Investitionen des Mittelstands in Energieeffizienz und Klimaschutz. Allein durch die EEW konnten im Zeitraum von den Jahren 2019 bis 2023 mehr als 55.000 Projekte gefördert werden (74 Prozent der Bewilligungen gingen an KMU). Mit 2,9 Mrd. Euro Förderung wurden in dem Zeitraum 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivaltent pro Jahr eingespart und insgesamt 9,7 Mrd. Euro an Investitionen ausgelöst. Zugleich senken die geförderten Maßnahmen langfristig Energie- und Betriebskosten, stärken die Unabhängigkeit von Energiepreisschwankungen und sichern Arbeitsplätze. Mit der modularen Struktur des Programms können Unternehmen passgenau in die Transformation einsteigen – vom Austausch ineffizienter Anlagen bis hin zur Nutzung erneuerbarer Prozesswärme. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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