Schriftliche Frage 32 von Robin Jünger (AfD): Hat die Bundesregierung geprüft, ob durch die Bündelung von Zuständigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 32 von Robin Jünger (AfD): Hat die Bundesregierung geprüft, ob durch die Bündelung von Zuständigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei…
Frage 32 (Robin Jünger, AfD):
Hat die Bundesregierung geprüft, ob durch die Bündelung von Zuständigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei sowie weiterer Bundesstellen in einer organisatorisch eigenständigen Bundesstruktur Verfahrensdauer, Vollzugsquote, Verwaltungsaufwand und Koordinierungsaufwand reduziert werden könnten, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Prüfungen gelangt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2026:
Im Bereich der Bundesbehörden finden kontinuierliche Prüfungen von Prozessen und Abläufen der Aufgabenwahrnehmung mit dem Ziel statt, die Aufgaben effektiver und effizienter wahrzunehmen bzw. bei neuen Aufgabenstellungen diese zügig abbilden zu können. In den Rahmen dieser Prüfungen wird regelmäßig auch die Fragestellung einbezogen, ob Veränderungen von Zuständigkeiten, die Reduzierung von Schnittstellen oder Veränderungen der Zusammenarbeitsprozesse Vorteile für die Aufgabenwahrnehmung zeigen können. Die heutige Aufstellung der genannten Behörden ist dabei Ergebnis dieser Prüfungen. Sie ist dabei nicht statisch, sondern, wie angeführt, auch weiterhin Gegenstand regelmäßiger Prozessbetrachtungen.
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