Schriftliche Frage 79 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wieso plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für PV-Dachanlagen unter 25 Kilowattpeak (kWp) die feste Einspeisevergütung zu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 79 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wieso plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für PV-Dachanlagen unter 25 Kilowattpeak (kWp) die feste Einspeisevergütung zu…
Frage 79 (Jörg Cezanne, Die Linke):
Wieso plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für PV-Dachanlagen unter 25 Kilowattpeak (kWp) die feste Einspeisevergütung zu streichen, in Anbetracht der Tatsache, dass die die Förderung ersetzende Direktvermarktung derzeit noch teuer und komplex ist und dieses PV-Anlagensegment (PV-Dachanlagen bis 25 kWp) allerdings 32 Prozent der Solarleistung in Deutschland ausmacht und damit eine wichtige Säule der Energiewende darstellt und Expertinnen und Experten vor einem Markteinbruch bei Umstellung auf Direktvermarktung ohne eine wirtschaftlich tragfähige Alternative warnen (www.ag ora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2026/202 6-07_DE_PV_auf_Dach/A-EW_419_Vom_Haus dach_in_den_Strommarkt_WEB.pdf), und erwägt die Bundesregierung ähnlich dem Vorschlag, der in der oben zitierten Studie vorgebracht wird, eine Übergangsfrist für die feste Einspeisevergütung bis Ende 2030 einzuräumen, um für kleine PV- Batteriesysteme den Übergang in die Direktvermarktung erfolgreich zu gestalten, um Zeit zu schaffen, dass die derzeit noch nicht massengeschäftstauglichen Mess-, Steuerungs- und Abwicklungsprozesse flächendeckend verfügbarer werden und Dienstleistungs- und Transaktionskosten der Direktvermarktung sinken, in Anbetracht der Tatsache, dass auch die fiskalischen Einsparpotenziale der festen Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen bis 25 kWp gering sind und in der oben zitierten Studie von Agora Energiewende und Fraunhofer ISE errechnet wurde, dass bei einer Verlängerung im Jahr 2030 lediglich rund 160 Mio. Euro zusätzlicher Kosten anfallen würden und somit nach Auffassung des Fragestellenden diese geringen Einsparpotenziale in keinem Verhältnis zum Risiko eines deutlichen Einbruchs beim Ausbau kleiner PV-Dachanlagen stehen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. August 2026:
Wir verweisen auf die Pressemitteilung und insbesondere auf die Begründung im Gesetzentwurf selbst, in der die Maßnahmen und Übergangsregelungen begründet und die Auswirkungen auf den Haushalt abgeschätzt wurden. Die Pressemitteilung ist unter dem nachstehenden Link abrufbar, sie enthält überdies einen weiterführenden Link zu dem angesprochenen Gesetzentwurf: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pr essemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzanschlusspake t.html.
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