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Überlange Verfahrensdauer und Belastung der Justiz in Deutschland

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5430 · Große Anfrage · Original ↗

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Überlange Verfahrensdauer und Belastung der Justiz in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/5430 21. Wahlperiode 17.04.2026 Große Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Knuth Meyer- Soltau, Thomas Fetsch, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, Peter Bohnhof und der Fraktion der AfD Überlange Verfahrensdauer und Belastung der Justiz in Deutschland Die Funktionsfähigkeit der Justiz ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaats. Effektiver Rechtsschutz setzt voraus, dass gerichtliche Verfahren innerhalb angemessener Zeiträume durchgeführt werden. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) hat die Zahl der offenen Strafverfahren zum Jahresende 2025 erstmals die Marke von 1 Million überschritten (www.lto.de/recht/n achrichten/n/justiz-ueberlastet-richterbund-mehr-als-eine-million-offene-strafve rfahren). Dies deutet auf eine erhebliche Belastung der Strafjustiz hin und wirft bei den Fragestellern Fragen nach den Ursachen, den Auswirkungen auf die Verfahrensdauer sowie den Folgerungen für die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auf. Gleichzeitig liegen zahlreiche parlamentarische Anfragen zu einzelnen Aspekten der Justiz vor, ohne dass hieraus ein konsolidiertes Gesamtbild zur Lage der Justiz in Deutschland hervorgeht (z. B. Bundestagsdrucksachen 21/1358, 21/3437, 21/1954). Die Bundesregierung verfügt nach außen erkennbar über vielfältige Erkenntnisse aus Statistiken, Berichten und fachlichen Abstimmungen. Es bleibt jedoch unklar, inwieweit diese Erkenntnisse zusammengeführt, ausgewertet und für eine übergreifende Bewertung der Funktionsfähigkeit der Justiz genutzt werden. Eine belastbare Grundlage für gesetzgeberische Entscheidungen setzt jedoch eine hinreichende und systematisch aufbereitete Erkenntnislage voraus. Ohne eine solche Datengrundlage ist weder eine verlässliche Bewertung bestehender Defizite noch die zielgerichtete Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation möglich. Hinweise auf strukturelle Herausforderungen ergeben sich aus verschiedenen Bereichen. So wird über eine zunehmende Belastung der Gerichte durch steigende Verfahrenszahlen und komplexer werdende Verfahren berichtet. Auch die Digitalisierung der Justiz wird seit Jahren als zentrales Modernisierungsvorhaben benannt, wobei weiterhin von Verzögerungen, Umsetzungsproblemen und fehlender Einheitlichkeit berichtet wird. Darüber hinaus stellen sich den Fragestellern Fragen hinsichtlich der Ursachen von Verfahrensdauer, etwa im Hinblick auf Personalausstattung, Verfahrensaufkommen, organisatorischer Abläufe sowie der Ausgestaltung des Prozessrechts. Auch die Rolle strukturierter Verfahrensführung, etwa durch organisierte Rechtshilfe, Verbände oder vergleichbare Strukturen, wird nach Kenntnis der Fragesteller in der öffentlichen Diskussion zunehmend thematisiert, ohne dass hierzu ein umfassendes und belastbares Lagebild vorliegt. Die Auswirkungen überlanger Verfahrensdauern betreffen nicht nur die Funktionsfähigkeit der Justiz selbst, sondern auch Bürger und Wirtschaft. Verzögerte Verfahren können die Durchsetzung von Rechten erschweren oder faktisch unmöglich machen, wirtschaftliche Entscheidungen beeinträchtigen und das Vertrauen in den Rechtsstaat beeinflussen. Auch finanzielle Auswirkungen sind nicht auszuschließen, etwa durch Entschädigungszahlungen wegen überlanger Verfahren oder durch zusätzliche Belastungen für Verfahrensbeteiligte. Besondere Bedeutung kommt Verfahren zu, die ihrer Natur nach einer beschleunigten Behandlung erfordern. Hierzu zählen insbesondere Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, etwa im Asyl- oder Infrastrukturrecht, sowie Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen häufig existenzsichernde Leistungen betroffen sind. Verzögerungen in diesen Bereichen können erhebliche Auswirkungen auf staatliche Handlungsfähigkeit, wirtschaftliche Entwicklungen sowie die Lebenssituation der Betroffenen haben. Als besonders sensibel stellt sich zudem der Bereich der Untersuchungshaft dar. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes mussten im Jahr 2025 bundesweit 50 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten (www1.wdr.de/nach richten/justiz-nrw-ueberlastung-staatsanwaltschaften-gerichte-strafverfahren-10 0.html). Solche Fälle werfen bei den Fragestellern Fragen nach den Ursachen, der Häufigkeit und den Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege auf. Zugleich können vorzeitige Entlassungen aus der Untersuchungshaft im Einzelfall mit Risiken für die Sicherheit der Allgemeinheit verbunden sein (www.lto.de/recht/justiz/j/berlin-justiz-verurteilter-aus-untersuchu ngshaft-entlassen-verstoss-beschleunigungsgebot). Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller von besonderem Interesse, in welchem Umfang Untersuchungshaft bundesweit angeordnet wird und in wie vielen Fällen eine vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft aufgrund überlanger Verfahrensdauer erfolgt. Eine bundesweit vergleichbare und systematisch erhobene Datengrundlage sowohl zur Anzahl angeordneter Untersuchungshaftfälle als auch zu vorzeitigen Entlassungen aufgrund überlanger Verfahrensdauer ist nicht ersichtlich. Insgesamt entsteht bei den Fragestellern der Eindruck, dass zwar zahlreiche Einzelinformationen zu verschiedenen Aspekten der Justiz vorliegen, jedoch ein umfassendes, zusammengeführtes und strategisch nutzbares Lagebild fehlt. Vor diesem Hintergrund ist es in den Augen der Fragesteller erforderlich, die vorhandenen Erkenntnisse, Bewertungen und Planungen der Bundesregierung systematisch zu erfassen und transparent darzustellen, um eine fundierte Grundlage für die Bewertung der Funktionsfähigkeit der Justiz und etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu schaffen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche über öffentlich zugängliche statistische Daten hinausgehenden, aggregierten und zusammengefassten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Entwicklung der Verfahrensdauer in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten seit 2018 vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche konkreten Entwicklungen und Trends leitet sie daraus ab, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung keine eigene zusammenfassende Auswertung vor?  2. Welche aggregierten und bewerteten Erkenntnisse auf Grundlage der der Bundesregierung vorliegenden Daten bestehen ggf. hinsichtlich struktureller Unterschiede zwischen den Ländern bei Verfahrensdauer und Belastung der Justiz, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine entsprechende länderübergreifende Auswertung?  3. Verfügt die Bundesregierung über ein auf aggregierten Erkenntnissen beruhendes Gesamtbild zur Belastung der Justiz in Deutschland, und falls ja, welche zentralen Defizite ergeben sich daraus, falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass sie trotz wiederholter parlamentarischer Befassung über kein entsprechendes Gesamtbild verfügt?  4. Welche auf Grundlage aggregierter Erkenntnisse gewonnenen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zur Verfahrensdauer für die Funktionsfähigkeit der Justiz, und falls keine entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen wurden, aus welchen Gründen unterbleibt eine entsprechende zusammenfassende Bewertung?  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Entwicklung der durchschnittlichen Verfahrensdauer im internationalen Vergleich vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, hat sie sich zur Position Deutschlands eine eigene Positionierung erarbeitet, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden solche Vergleiche nicht vorgenommen?  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob und in welchen Bereichen sich Verfahrensdauern besonders deutlich verlängert haben, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine entsprechende Differenzierung?  7. Hat sich die Bundesregierung zur aktuellen Funktionsfähigkeit der Justiz im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes eine eigene Auffassung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und falls sie diese als uneingeschränkt funktionsfähig betrachtet, wie begründet sie dies vor dem Hintergrund bekannter Verfahrensverzögerungen, falls sie Defizite sieht, welche konkreten Defizite bestehen?  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Auswirkungen der Verfahrensdauer auf die Durchsetzung materieller Rechte vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche konkreten Auswirkungen ergeben sich daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese bislang nicht erhoben oder ausgewertet?  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über den Zusammenhang zwischen Verfahrensdauer und dem Vertrauen in den Rechtsstaat vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Zusammenhang, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese bislang nicht erhoben? 10. Welche wesentlichen Ursachen für Belastungen und Verzögerungen in der Justiz sind der Bundesregierung bekannt, und falls entsprechende Ursachen identifiziert wurden, welche davon sind nach Auffassung der Bundesregierung maßgeblich für steigende Verfahrensdauer, falls keine entsprechende Ursachenanalyse vorliegt, wie begründet die Bundesregierung das Fehlen einer solchen Analyse? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über den Einfluss von Personalausstattung, Verfahrenskomplexität und Verfahrensaufkommen auf die Verfahrensdauer vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht erhoben? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Auswirkungen einer großen Anzahl gleichartiger Verfahren (sogenannter Massenverfahren, z. B. Diesel-Verfahren) auf die Funktionsfähigkeit der Justiz vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Auswirkungen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht? 13. Hat die Bundesregierung eigene Analysen zu den Ursachen von Verfahrensverzögerungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben, und falls ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gelangt, falls nein, aus welchen Gründen wurden keine entsprechenden Analysen durchgeführt? 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, inwieweit organisatorische Abläufe innerhalb der Justiz zur Verfahrensdauer beitragen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche strukturellen Defizite wurden identifiziert, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht? 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob gesetzliche Regelungen zu einer Verlängerung von Verfahren beitragen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Regelungen sind hiervon betroffen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht? 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Unterschiede zwischen den Gerichtsbarkeiten hinsichtlich der Ursachen von Verfahrensdauer vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Unterschieden, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine entsprechende Differenzierung? 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Entwicklung von Verfahren vor, die durch organisierte Rechtshilfe, Verbände oder vergleichbare Strukturen unterstützt werden, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, wie hat sich deren Anteil entwickelt, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden solche Entwicklungen nicht erfasst? 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Bedeutung von Verbandsklagen und vergleichbaren Verfahren im Umweltrecht für die Belastung der Justiz vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht systematisch ausgewertet? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, inwieweit organisierte oder strukturierte Vertretung, insbesondere im Asylrecht, Einfluss auf Verfahrensdauer und Verfahrensaufkommen hat, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht? 20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ggf. ergriffen, um die Verfahrensdauer in der Justiz zu reduzieren, und falls entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden, welche nachweisbaren Verbesserungen wurden erzielt, falls keine oder keine wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, wie begründet die Bundesregierung dies? 21. In welcher Weise nutzt die Bundesregierung ihre Möglichkeiten zur Koordinierung mit den Ländern im Bereich der Justiz, und falls entsprechende Koordinierungsmaßnahmen erfolgen, welche konkreten Inhalte und Ergebnisse haben diese, falls keine oder nur eingeschränkte Koordinierung erfolgt, aus welchen Gründen wird auf weitergehende Koordinierung verzichtet? 22. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der Justizministerkonferenz oder vergleichbaren Gremien zur Verbesserung der Verfahrensdauer ggf. eingebracht, und falls entsprechende Initiativen eingebracht wurden, welche Ergebnisse wurden erzielt, falls keine entsprechenden Initiativen eingebracht wurden, aus welchen Gründen nicht? 23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen und Initiativen im Bereich der Justiz vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine systematische Evaluation? 24. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Koordinierungsfunktion im Bereich der Justiz, und falls entsprechende Ziele bestehen, wie wird deren Erreichung überprüft, falls keine entsprechenden Ziele definiert sind, aus welchen Gründen nicht? 25. Hat die Bundesregierung Initiativen zur Vereinheitlichung von Standards in der Justiz unterstützt, wenn ja, inwieweit, und falls entsprechende Initiativen bestehen, welche Ergebnisse wurden erzielt, falls keine entsprechenden Initiativen bestehen, aus welchen Gründen nicht? 26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob Unterschiede in der Organisation der Justiz zwischen den Ländern zu unterschiedlichen Verfahrensdauern führen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine entsprechende Analyse? 27. Welche über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden, aggregierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zum Stand der Digitalisierung der Justiz vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche zentralen Defizite bestehen weiterhin, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, wie begründet die Bundesregierung das Fehlen einer eigenen Gesamtbewertung? 28. Welche auf aggregierten Erkenntnissen beruhenden Bewertungen hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Digitalisierung der Justiz auf die Dauer und Effizienz von Verfahren ggf. vorgenommen, und falls entsprechende Bewertungen vorliegen, wie fallen diese aus, falls keine entsprechenden Bewertungen vorliegen, aus welchen Gründen wurde eine solche Untersuchung nicht durchgeführt? 29. Welche konkreten Probleme, Verzögerungen oder strukturellen Defizite sind der Bundesregierung ggf. bei der Digitalisierung der Justiz bekannt, und falls entsprechende Probleme bekannt sind, welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu deren Behebung ergriffen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht erhoben? 30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. zur Förderung der Digitalisierung der Justiz ergriffen oder geplant, und falls entsprechende Maßnahmen existieren, welche konkreten Ziele und Zeitpläne verfolgen diese, falls keine entsprechenden Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen nicht? 31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, inwieweit digitale Verfahren geeignet sind, Verfahrensdauern zu verkürzen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche konkreten Effekte wurden festgestellt, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht? 32. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Hemmnisse bei der Einführung digitaler Verfahren vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche zentralen Hindernisse wurden identifiziert, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine entsprechende Analyse? 33. Inwieweit hat die Bundesregierung ggf. den Einsatz moderner Technologien zur Beschleunigung von Verfahren geprüft, und falls entsprechende Prüfungen erfolgt sind, zu welchen Ergebnissen sind diese gelangt, falls keine entsprechenden Prüfungen erfolgt sind, aus welchen Gründen nicht? 34. Inwieweit sieht die Bundesregierung im geltenden Prozessrecht ggf. Reformbedarf zur Beschleunigung von Verfahren, und falls sie keinen Reformbedarf sieht, wie begründet sie dies angesichts bekannter Verfahrensverzögerungen, falls sie Reformbedarf sieht, welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen oder plant sie? 35. Welche konkreten Reformüberlegungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren wurden seit 2018 ggf. geprüft, umgesetzt oder verworfen, und falls entsprechende Überlegungen verworfen wurden, aus welchen Gründen erfolgte dies? 36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Wirksamkeit bestehender Instrumente der Verfahrensbeschleunigung vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine entsprechende Evaluation? 37. Inwieweit wurden ggf. die Auswirkungen prozessrechtlicher Regelungen auf die Verfahrensdauer systematisch untersucht, und falls entsprechende Untersuchungen vorliegen, welche Ergebnisse wurden erzielt, falls keine entsprechenden Untersuchungen vorliegen, aus welchen Gründen nicht? 38. Welche Möglichkeiten zur Vereinfachung von Verfahrensabläufen wurden im Rahmen gesetzgeberischer Maßnahmen ggf. geprüft, und falls entsprechende Möglichkeiten geprüft wurden, welche wurden umgesetzt und welche verworfen, falls keine entsprechenden Prüfungen erfolgt sind, aus welchen Gründen nicht? 39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob bestehende Rechtsmittelstrukturen Einfluss auf die Verfahrensdauer haben, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht? 40. Inwieweit wurden ggf. alternative Verfahrensformen zur Entlastung der Justiz geprüft, und falls entsprechende Prüfungen erfolgt sind, welche Ergebnisse liegen vor, falls keine entsprechenden Prüfungen erfolgt sind, aus welchen Gründen nicht? 41. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Auswirkungen langer Verfahrensdauern auf Bürger vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, in welchem Umfang beeinträchtigen lange Verfahren nach Bewertung der Bundesregierung die Durchsetzung von Rechten, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, wie begründet die Bundesregierung das Fehlen solcher Untersuchungen? 42. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über wirtschaftliche Auswirkungen langer Verfahrensdauern sowie hierdurch entstehende Unsicherheiten vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht? 43. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Auswirkungen auf den Zugang zum Recht vor, insbesondere für einkommensschwächere Personen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht erhoben? 44. Hat die Bundesregierung die genannten Auswirkungen (vgl. Frage 43) systematisch untersuchen lassen, und falls ja, mit welchem Ergebnis, falls nein, aus welchen Gründen wurde auf eine solche Untersuchung verzichtet? 45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob lange Verfahrensdauern dazu führen, dass Ansprüche nicht weiterverfolgt werden, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht? 46. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders von langen Verfahrensdauern betroffen sind, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Gruppen sind dies, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht? 47. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die finanziellen Auswirkungen überlanger Verfahrensdauern auf die öffentliche Hand vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Kosten entstehen hierdurch, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht systematisch erfasst? 48. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Entschädigungszahlungen wegen überlanger Gerichtsverfahren nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, wie haben sich diese in den vergangenen Jahren entwickelt, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht ausgewertet? 49. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die finanziellen Belastungen von Verfahrensbeteiligten durch lange Verfahrensdauern vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht? 50. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob überlange Verfahrensdauern zu zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen oder Folgekosten führen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht? 51. Welche über öffentlich zugängliche Statistiken hinausgehenden Daten und aggregierten Auswertungen nutzt die Bundesregierung ggf. zur Bewertung der Funktionsfähigkeit der Justiz, und falls entsprechende Daten und Auswertungen genutzt werden, welche sind dies, falls keine entsprechenden aggregierten Auswertungen vorgenommen werden, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung hierauf? 52. Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Datengrundlage einschließlich der ihr vorliegenden aggregierten Erkenntnisse ggf. für ausreichend, um belastbare Bewertungen vorzunehmen, und falls sie diese als ausreichend betrachtet, wie begründet sie dies, falls sie diese als nicht ausreichend betrachtet, welche konkreten Defizite bestehen? 53. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur Verbesserung der Datenlage, und falls entsprechende Maßnahmen geplant sind, welche konkreten Schritte und Zeitpläne bestehen, falls keine Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen nicht? 54. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, inwieweit vorhandene Daten für eine wirksame Steuerung der Justiz genutzt werden, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Defizite bestehen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht? 55. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. geprüft, um eine bessere Vergleichbarkeit von Daten zwischen den Ländern zu erreichen, und falls entsprechende Maßnahmen geprüft wurden, welche wurden umgesetzt, falls keine entsprechenden Maßnahmen geprüft wurden, aus welchen Gründen nicht? 56. Verfügt die Bundesregierung über eine ressortübergreifende Strategie zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Justiz, und falls ja, welche messbaren Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne umfasst diese Strategie, falls nein, wie begründet die Bundesregierung das Fehlen einer solchen Gesamtstrategie? 57. Welche prioritären Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur Verbesserung der Verfahrensdauer und Effizienz der Justiz, und falls entsprechende Maßnahmen geplant sind, bis wann sollen diese umgesetzt werden, falls keine entsprechenden Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen nicht? 58. Bis wann rechnet die Bundesregierung ggf. mit einer messbaren Verbesserung der Verfahrensdauer, und falls eine solche Prognose nicht möglich ist, aus welchen Gründen verfügt die Bundesregierung über keine entsprechende Einschätzung? 59. Welche Kriterien legt die Bundesregierung ggf. zugrunde, um Verbesserungen der Funktionsfähigkeit der Justiz zu messen, und falls entsprechende Kriterien bestehen, wie werden diese angewendet, falls keine entsprechenden Kriterien bestehen, aus welchen Gründen wurden keine solchen Kriterien entwickelt? 60. Welche konkreten Zielwerte strebt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich der Verfahrensdauer an, und falls entsprechende Zielwerte bestehen, wie werden diese überprüft, falls keine entsprechenden Zielwerte bestehen, aus welchen Gründen wurden keine solchen Zielwerte definiert? 61. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung ggf. bei der Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Justiz, und falls entsprechende Prioritäten bestehen, wie wurden diese festgelegt, falls keine klaren Prioritäten bestehen, aus welchen Gründen nicht? 62. Inwieweit hat die Bundesregierung ggf. die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verfahrensdauer evaluiert, und falls entsprechende Evaluationen vorliegen, welche Ergebnisse wurden erzielt, falls keine entsprechenden Evaluationen vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht durchgeführt? 63. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Anzahl von Fällen vor, in denen Untersuchungshaft aufgrund überlanger Verfahrensdauer beendet wurde, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, wie haben sich diese Fallzahlen entwickelt, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden solche Fälle nicht systematisch erfasst? 64. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von Verfahren in Haftsachen vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, inwieweit kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu besonders langen Verfahrensdauern, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht erhoben? 65. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Deliktsbereiche vor, in denen Untersuchungshaft aufgrund überlanger Verfahrensdauer beendet wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Delikte sind nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon besonders betroffen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine entsprechende Erfassung? 66. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die weitere Entwicklung von Personen vor, deren Untersuchungshaft aufgrund überlanger Verfahrensdauer beendet wurde, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden solche Entwicklungen nicht systematisch untersucht? 67. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus vorzeitigen Entlassungen aus der Untersuchungshaft aufgrund überlanger Verfahrensdauer auf die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege, und falls sie sich dazu keine eigene Positionierung erarbeitet hat, aus welchen Gründen nicht? 68. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen solcher Haftentlassungen auf die Sicherheit der Allgemeinheit vor, wenn ja, welche, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht erhoben? 69. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ggf. ergriffen oder geprüft, um überlange Verfahrensdauern in Haftsachen zu vermeiden, und falls entsprechende Maßnahmen bestehen, welche konkreten Wirkungen wurden erzielt, falls keine entsprechenden Maßnahmen bestehen, aus welchen Gründen nicht? 70. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob Fälle der Beendigung von Untersuchungshaft aufgrund überlanger Verfahrensdauer systematisch statistisch erfasst werden, und falls entsprechende Erfassungen erfolgen, welche Daten liegen hierzu vor, falls keine entsprechenden Erfassungen erfolgen, wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen einer solchen Datengrundlage? 71. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. die Notwendigkeit, eine bundesweit vergleichbare und aggregierte Datengrundlage zu Fällen überlanger Verfahrensdauer in Haftsachen zu schaffen, und falls sie eine solche Notwendigkeit sieht, welche Maßnahmen hat sie hierzu ggf. ergriffen oder geprüft, falls sie keine solche Notwendigkeit sieht, wie begründet sie dies? 72. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, inwieweit das Fehlen einer systematischen Datenerhebung die Bewertung und Weiterentwicklung gesetzgeberischer Maßnahmen im Bereich der Strafrechtspflege erschwert, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht? 73. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung ggf., um die Erkenntnislage zu überlangen Verfahrensdauern in Haftsachen zu verbessern und eine Grundlage für mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zu schaffen, und falls keine entsprechende Strategie besteht, aus welchen Gründen wurde bislang keine solche Strategie entwickelt? 74. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor, insbesondere in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht erhoben? 75. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen im Hinblick auf die besondere Eilbedürftigkeit solcher Verfahren, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht systematisch ausgewertet? 76. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Infrastruktur- und Bauvorhaben vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Auswirkungen ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht erhoben? 77. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, inwieweit Eilverfahren ihren Zweck der kurzfristigen Rechtsschutzgewährung tatsächlich erfüllen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Defizite wurden identifiziert, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht? 78. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit vor, insbesondere in existenzsichernden Angelegenheiten, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, inwieweit führen lange Verfahrensdauern nach Kenntnis der Bundesregierung zu Einschränkungen der Existenzsicherung, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht erhoben? 79. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, inwieweit überlange Verfahrensdauern in der Sozialgerichtsbarkeit dazu führen, dass Leistungsansprüche verspätet oder nicht realisiert werden können, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen im Hinblick auf existenzsichernde Leistungen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht? 80. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ggf. ergriffen oder geprüft, um eine Beschleunigung besonders eilbedürftiger Verfahren zu erreichen, und falls entsprechende Maßnahmen bestehen, welche konkreten Wirkungen wurden erzielt, falls keine entsprechenden Maßnahmen bestehen, aus welchen Gründen nicht? 81. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob überlange Verfahrensdauern in den genannten Bereichen Auswirkungen auf staatliche Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklungen haben, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht? Berlin, den 15. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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