Überlange Verfahrensdauer und Belastung der Justiz in Deutschland
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Überlange Verfahrensdauer und Belastung der Justiz in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5430
21. Wahlperiode 17.04.2026
Große Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Knuth Meyer-
Soltau, Thomas Fetsch, Dr. Christoph Birghan, Rainer Galla, Peter Bohnhof und
der Fraktion der AfD
Überlange Verfahrensdauer und Belastung der Justiz in Deutschland
Die Funktionsfähigkeit der Justiz ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaats.
Effektiver Rechtsschutz setzt voraus, dass gerichtliche Verfahren innerhalb
angemessener Zeiträume durchgeführt werden. Nach Angaben des Deutschen
Richterbundes, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte e. V. (DRB) hat die Zahl der offenen Strafverfahren zum
Jahresende 2025 erstmals die Marke von 1 Million überschritten (www.lto.de/recht/n
achrichten/n/justiz-ueberlastet-richterbund-mehr-als-eine-million-offene-strafve
rfahren). Dies deutet auf eine erhebliche Belastung der Strafjustiz hin und wirft
bei den Fragestellern Fragen nach den Ursachen, den Auswirkungen auf die
Verfahrensdauer sowie den Folgerungen für die Gewährleistung effektiven
Rechtsschutzes auf. Gleichzeitig liegen zahlreiche parlamentarische Anfragen
zu einzelnen Aspekten der Justiz vor, ohne dass hieraus ein konsolidiertes
Gesamtbild zur Lage der Justiz in Deutschland hervorgeht (z. B.
Bundestagsdrucksachen 21/1358, 21/3437, 21/1954).
Die Bundesregierung verfügt nach außen erkennbar über vielfältige
Erkenntnisse aus Statistiken, Berichten und fachlichen Abstimmungen. Es bleibt jedoch
unklar, inwieweit diese Erkenntnisse zusammengeführt, ausgewertet und für
eine übergreifende Bewertung der Funktionsfähigkeit der Justiz genutzt
werden. Eine belastbare Grundlage für gesetzgeberische Entscheidungen setzt
jedoch eine hinreichende und systematisch aufbereitete Erkenntnislage voraus.
Ohne eine solche Datengrundlage ist weder eine verlässliche Bewertung
bestehender Defizite noch die zielgerichtete Entwicklung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Situation möglich.
Hinweise auf strukturelle Herausforderungen ergeben sich aus verschiedenen
Bereichen. So wird über eine zunehmende Belastung der Gerichte durch
steigende Verfahrenszahlen und komplexer werdende Verfahren berichtet. Auch
die Digitalisierung der Justiz wird seit Jahren als zentrales
Modernisierungsvorhaben benannt, wobei weiterhin von Verzögerungen, Umsetzungsproblemen
und fehlender Einheitlichkeit berichtet wird.
Darüber hinaus stellen sich den Fragestellern Fragen hinsichtlich der Ursachen
von Verfahrensdauer, etwa im Hinblick auf Personalausstattung,
Verfahrensaufkommen, organisatorischer Abläufe sowie der Ausgestaltung des Prozessrechts.
Auch die Rolle strukturierter Verfahrensführung, etwa durch organisierte
Rechtshilfe, Verbände oder vergleichbare Strukturen, wird nach Kenntnis der
Fragesteller in der öffentlichen Diskussion zunehmend thematisiert, ohne dass
hierzu ein umfassendes und belastbares Lagebild vorliegt.
Die Auswirkungen überlanger Verfahrensdauern betreffen nicht nur die
Funktionsfähigkeit der Justiz selbst, sondern auch Bürger und Wirtschaft. Verzögerte
Verfahren können die Durchsetzung von Rechten erschweren oder faktisch
unmöglich machen, wirtschaftliche Entscheidungen beeinträchtigen und das
Vertrauen in den Rechtsstaat beeinflussen. Auch finanzielle Auswirkungen sind
nicht auszuschließen, etwa durch Entschädigungszahlungen wegen überlanger
Verfahren oder durch zusätzliche Belastungen für Verfahrensbeteiligte.
Besondere Bedeutung kommt Verfahren zu, die ihrer Natur nach einer
beschleunigten Behandlung erfordern. Hierzu zählen insbesondere Verfahren des
einstweiligen Rechtsschutzes, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, etwa
im Asyl- oder Infrastrukturrecht, sowie Verfahren vor den Sozialgerichten, in
denen häufig existenzsichernde Leistungen betroffen sind. Verzögerungen in
diesen Bereichen können erhebliche Auswirkungen auf staatliche
Handlungsfähigkeit, wirtschaftliche Entwicklungen sowie die Lebenssituation der
Betroffenen haben.
Als besonders sensibel stellt sich zudem der Bereich der Untersuchungshaft
dar. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes mussten im Jahr 2025
bundesweit 50 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil
Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten (www1.wdr.de/nach
richten/justiz-nrw-ueberlastung-staatsanwaltschaften-gerichte-strafverfahren-10
0.html). Solche Fälle werfen bei den Fragestellern Fragen nach den Ursachen,
der Häufigkeit und den Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der
Strafrechtspflege auf. Zugleich können vorzeitige Entlassungen aus der
Untersuchungshaft im Einzelfall mit Risiken für die Sicherheit der Allgemeinheit
verbunden sein (www.lto.de/recht/justiz/j/berlin-justiz-verurteilter-aus-untersuchu
ngshaft-entlassen-verstoss-beschleunigungsgebot). Vor diesem Hintergrund ist
für die Fragesteller von besonderem Interesse, in welchem Umfang
Untersuchungshaft bundesweit angeordnet wird und in wie vielen Fällen eine
vorzeitige Entlassung aus der Untersuchungshaft aufgrund überlanger Verfahrensdauer
erfolgt. Eine bundesweit vergleichbare und systematisch erhobene
Datengrundlage sowohl zur Anzahl angeordneter Untersuchungshaftfälle als auch zu
vorzeitigen Entlassungen aufgrund überlanger Verfahrensdauer ist nicht
ersichtlich.
Insgesamt entsteht bei den Fragestellern der Eindruck, dass zwar zahlreiche
Einzelinformationen zu verschiedenen Aspekten der Justiz vorliegen, jedoch
ein umfassendes, zusammengeführtes und strategisch nutzbares Lagebild fehlt.
Vor diesem Hintergrund ist es in den Augen der Fragesteller erforderlich, die
vorhandenen Erkenntnisse, Bewertungen und Planungen der Bundesregierung
systematisch zu erfassen und transparent darzustellen, um eine fundierte
Grundlage für die Bewertung der Funktionsfähigkeit der Justiz und etwaigen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche über öffentlich zugängliche statistische Daten hinausgehenden,
aggregierten und zusammengefassten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung ggf. zur Entwicklung der Verfahrensdauer in den verschiedenen
Gerichtsbarkeiten seit 2018 vor, und falls entsprechende Erkenntnisse
vorliegen, welche konkreten Entwicklungen und Trends leitet sie daraus ab,
falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen
nimmt die Bundesregierung keine eigene zusammenfassende Auswertung
vor?
2. Welche aggregierten und bewerteten Erkenntnisse auf Grundlage der der
Bundesregierung vorliegenden Daten bestehen ggf. hinsichtlich
struktureller Unterschiede zwischen den Ländern bei Verfahrensdauer und
Belastung der Justiz, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden,
falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen
erfolgt keine entsprechende länderübergreifende Auswertung?
3. Verfügt die Bundesregierung über ein auf aggregierten Erkenntnissen
beruhendes Gesamtbild zur Belastung der Justiz in Deutschland, und falls ja,
welche zentralen Defizite ergeben sich daraus, falls nein, wie begründet
die Bundesregierung, dass sie trotz wiederholter parlamentarischer
Befassung über kein entsprechendes Gesamtbild verfügt?
4. Welche auf Grundlage aggregierter Erkenntnisse gewonnenen
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zur Verfahrensdauer für die
Funktionsfähigkeit der Justiz, und falls keine entsprechenden
Schlussfolgerungen gezogen wurden, aus welchen Gründen unterbleibt eine
entsprechende zusammenfassende Bewertung?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Entwicklung der durchschnittlichen Verfahrensdauer im internationalen Vergleich
vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, hat sie sich zur
Position Deutschlands eine eigene Positionierung erarbeitet, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden solche
Vergleiche nicht vorgenommen?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob und
in welchen Bereichen sich Verfahrensdauern besonders deutlich verlängert
haben, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse
vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine entsprechende
Differenzierung?
7. Hat sich die Bundesregierung zur aktuellen Funktionsfähigkeit der Justiz
im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes eine eigene
Auffassung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und falls sie diese als
uneingeschränkt funktionsfähig betrachtet, wie begründet sie dies vor dem
Hintergrund bekannter Verfahrensverzögerungen, falls sie Defizite sieht,
welche konkreten Defizite bestehen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Auswirkungen der Verfahrensdauer auf die Durchsetzung materieller Rechte vor,
und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche konkreten
Auswirkungen ergeben sich daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse
vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese bislang nicht erhoben oder
ausgewertet?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über den
Zusammenhang zwischen Verfahrensdauer und dem Vertrauen in den Rechtsstaat
vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Zusammenhang, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese bislang nicht
erhoben?
10. Welche wesentlichen Ursachen für Belastungen und Verzögerungen in der
Justiz sind der Bundesregierung bekannt, und falls entsprechende
Ursachen identifiziert wurden, welche davon sind nach Auffassung der
Bundesregierung maßgeblich für steigende Verfahrensdauer, falls keine
entsprechende Ursachenanalyse vorliegt, wie begründet die Bundesregierung
das Fehlen einer solchen Analyse?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über den Einfluss
von Personalausstattung, Verfahrenskomplexität und
Verfahrensaufkommen auf die Verfahrensdauer vor, und falls entsprechende Erkenntnisse
vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht
erhoben?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Auswirkungen einer großen Anzahl gleichartiger Verfahren (sogenannter
Massenverfahren, z. B. Diesel-Verfahren) auf die Funktionsfähigkeit der Justiz
vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Auswirkungen, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht
untersucht?
13. Hat die Bundesregierung eigene Analysen zu den Ursachen von
Verfahrensverzögerungen durchgeführt oder in Auftrag gegeben, und falls ja, zu
welchen Ergebnissen sind diese gelangt, falls nein, aus welchen Gründen
wurden keine entsprechenden Analysen durchgeführt?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor,
inwieweit organisatorische Abläufe innerhalb der Justiz zur Verfahrensdauer
beitragen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
strukturellen Defizite wurden identifiziert, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
gesetzliche Regelungen zu einer Verlängerung von Verfahren beitragen, und
falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Regelungen sind
hiervon betroffen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus
welchen Gründen wurde dies nicht untersucht?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Unterschiede
zwischen den Gerichtsbarkeiten hinsichtlich der Ursachen von
Verfahrensdauer vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen Unterschieden, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine
entsprechende Differenzierung?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Entwicklung von Verfahren vor, die durch organisierte Rechtshilfe, Verbände oder
vergleichbare Strukturen unterstützt werden, und falls entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, wie hat sich deren Anteil entwickelt, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden solche
Entwicklungen nicht erfasst?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Bedeutung
von Verbandsklagen und vergleichbaren Verfahren im Umweltrecht für
die Belastung der Justiz vor, und falls entsprechende Erkenntnisse
vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese
nicht systematisch ausgewertet?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor,
inwieweit organisierte oder strukturierte Vertretung, insbesondere im Asylrecht,
Einfluss auf Verfahrensdauer und Verfahrensaufkommen hat, und falls
entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus
welchen Gründen wurde dies nicht untersucht?
20. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten ggf. ergriffen, um die Verfahrensdauer in der Justiz zu
reduzieren, und falls entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden, welche
nachweisbaren Verbesserungen wurden erzielt, falls keine oder keine
wirksamen Maßnahmen ergriffen wurden, wie begründet die
Bundesregierung dies?
21. In welcher Weise nutzt die Bundesregierung ihre Möglichkeiten zur
Koordinierung mit den Ländern im Bereich der Justiz, und falls
entsprechende Koordinierungsmaßnahmen erfolgen, welche konkreten Inhalte und
Ergebnisse haben diese, falls keine oder nur eingeschränkte Koordinierung
erfolgt, aus welchen Gründen wird auf weitergehende Koordinierung
verzichtet?
22. Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der Justizministerkonferenz
oder vergleichbaren Gremien zur Verbesserung der Verfahrensdauer ggf.
eingebracht, und falls entsprechende Initiativen eingebracht wurden,
welche Ergebnisse wurden erzielt, falls keine entsprechenden Initiativen
eingebracht wurden, aus welchen Gründen nicht?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Wirksamkeit ihrer Maßnahmen und Initiativen im Bereich der Justiz vor, und falls
entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus
welchen Gründen erfolgt keine systematische Evaluation?
24. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Koordinierungsfunktion im Bereich der Justiz, und falls entsprechende
Ziele bestehen, wie wird deren Erreichung überprüft, falls keine
entsprechenden Ziele definiert sind, aus welchen Gründen nicht?
25. Hat die Bundesregierung Initiativen zur Vereinheitlichung von Standards
in der Justiz unterstützt, wenn ja, inwieweit, und falls entsprechende
Initiativen bestehen, welche Ergebnisse wurden erzielt, falls keine
entsprechenden Initiativen bestehen, aus welchen Gründen nicht?
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
Unterschiede in der Organisation der Justiz zwischen den Ländern zu
unterschiedlichen Verfahrensdauern führen, und falls entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen, falls
keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen
erfolgt keine entsprechende Analyse?
27. Welche über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden,
aggregierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zum Stand der
Digitalisierung der Justiz vor, und falls entsprechende Erkenntnisse
vorliegen, welche zentralen Defizite bestehen weiterhin, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, wie begründet die Bundesregierung das
Fehlen einer eigenen Gesamtbewertung?
28. Welche auf aggregierten Erkenntnissen beruhenden Bewertungen hat die
Bundesregierung zu den Auswirkungen der Digitalisierung der Justiz auf
die Dauer und Effizienz von Verfahren ggf. vorgenommen, und falls
entsprechende Bewertungen vorliegen, wie fallen diese aus, falls keine
entsprechenden Bewertungen vorliegen, aus welchen Gründen wurde eine
solche Untersuchung nicht durchgeführt?
29. Welche konkreten Probleme, Verzögerungen oder strukturellen Defizite
sind der Bundesregierung ggf. bei der Digitalisierung der Justiz bekannt,
und falls entsprechende Probleme bekannt sind, welche Maßnahmen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu deren Behebung ergriffen,
falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen
wurden diese nicht erhoben?
30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. zur Förderung der
Digitalisierung der Justiz ergriffen oder geplant, und falls entsprechende
Maßnahmen existieren, welche konkreten Ziele und Zeitpläne verfolgen
diese, falls keine entsprechenden Maßnahmen geplant sind, aus welchen
Gründen nicht?
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor,
inwieweit digitale Verfahren geeignet sind, Verfahrensdauern zu verkürzen, und
falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche konkreten Effekte
wurden festgestellt, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen,
aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht?
32. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Hemmnisse
bei der Einführung digitaler Verfahren vor, und falls entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, welche zentralen Hindernisse wurden identifiziert,
falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen
erfolgt keine entsprechende Analyse?
33. Inwieweit hat die Bundesregierung ggf. den Einsatz moderner
Technologien zur Beschleunigung von Verfahren geprüft, und falls entsprechende
Prüfungen erfolgt sind, zu welchen Ergebnissen sind diese gelangt, falls
keine entsprechenden Prüfungen erfolgt sind, aus welchen Gründen nicht?
34. Inwieweit sieht die Bundesregierung im geltenden Prozessrecht ggf.
Reformbedarf zur Beschleunigung von Verfahren, und falls sie keinen
Reformbedarf sieht, wie begründet sie dies angesichts bekannter
Verfahrensverzögerungen, falls sie Reformbedarf sieht, welche konkreten
Maßnahmen hat sie ergriffen oder plant sie?
35. Welche konkreten Reformüberlegungen zur Vereinfachung und
Beschleunigung von Verfahren wurden seit 2018 ggf. geprüft, umgesetzt oder
verworfen, und falls entsprechende Überlegungen verworfen wurden, aus
welchen Gründen erfolgte dies?
36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Wirksamkeit
bestehender Instrumente der Verfahrensbeschleunigung vor, und falls
entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen
Gründen erfolgt keine entsprechende Evaluation?
37. Inwieweit wurden ggf. die Auswirkungen prozessrechtlicher Regelungen
auf die Verfahrensdauer systematisch untersucht, und falls entsprechende
Untersuchungen vorliegen, welche Ergebnisse wurden erzielt, falls keine
entsprechenden Untersuchungen vorliegen, aus welchen Gründen nicht?
38. Welche Möglichkeiten zur Vereinfachung von Verfahrensabläufen wurden
im Rahmen gesetzgeberischer Maßnahmen ggf. geprüft, und falls
entsprechende Möglichkeiten geprüft wurden, welche wurden umgesetzt und
welche verworfen, falls keine entsprechenden Prüfungen erfolgt sind, aus
welchen Gründen nicht?
39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
bestehende Rechtsmittelstrukturen Einfluss auf die Verfahrensdauer haben,
und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen,
aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht?
40. Inwieweit wurden ggf. alternative Verfahrensformen zur Entlastung der
Justiz geprüft, und falls entsprechende Prüfungen erfolgt sind, welche
Ergebnisse liegen vor, falls keine entsprechenden Prüfungen erfolgt sind, aus
welchen Gründen nicht?
41. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Auswirkungen langer Verfahrensdauern auf Bürger vor, und falls entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, in welchem Umfang beeinträchtigen lange
Verfahren nach Bewertung der Bundesregierung die Durchsetzung von
Rechten, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, wie begründet die
Bundesregierung das Fehlen solcher Untersuchungen?
42. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über wirtschaftliche
Auswirkungen langer Verfahrensdauern sowie hierdurch entstehende
Unsicherheiten vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese
nicht untersucht?
43. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Auswirkungen
auf den Zugang zum Recht vor, insbesondere für einkommensschwächere
Personen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht
erhoben?
44. Hat die Bundesregierung die genannten Auswirkungen (vgl. Frage 43)
systematisch untersuchen lassen, und falls ja, mit welchem Ergebnis, falls
nein, aus welchen Gründen wurde auf eine solche Untersuchung
verzichtet?
45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
lange Verfahrensdauern dazu führen, dass Ansprüche nicht weiterverfolgt
werden, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse
vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht?
46. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders von langen Verfahrensdauern
betroffen sind, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Gruppen sind dies, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus
welchen Gründen wurde dies nicht untersucht?
47. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
finanziellen Auswirkungen überlanger Verfahrensdauern auf die öffentliche Hand
vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Kosten
entstehen hierdurch, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus
welchen Gründen werden diese nicht systematisch erfasst?
48. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Entschädigungszahlungen wegen überlanger Gerichtsverfahren nach § 198 des
Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vor, und falls entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, wie haben sich diese in den vergangenen Jahren
entwickelt, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen
Gründen werden diese nicht ausgewertet?
49. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
finanziellen Belastungen von Verfahrensbeteiligten durch lange Verfahrensdauern
vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht
untersucht?
50. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
überlange Verfahrensdauern zu zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen
oder Folgekosten führen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht
untersucht?
51. Welche über öffentlich zugängliche Statistiken hinausgehenden Daten und
aggregierten Auswertungen nutzt die Bundesregierung ggf. zur Bewertung
der Funktionsfähigkeit der Justiz, und falls entsprechende Daten und
Auswertungen genutzt werden, welche sind dies, falls keine entsprechenden
aggregierten Auswertungen vorgenommen werden, aus welchen Gründen
verzichtet die Bundesregierung hierauf?
52. Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Datengrundlage
einschließlich der ihr vorliegenden aggregierten Erkenntnisse ggf. für
ausreichend, um belastbare Bewertungen vorzunehmen, und falls sie diese als
ausreichend betrachtet, wie begründet sie dies, falls sie diese als nicht
ausreichend betrachtet, welche konkreten Defizite bestehen?
53. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur Verbesserung der
Datenlage, und falls entsprechende Maßnahmen geplant sind, welche
konkreten Schritte und Zeitpläne bestehen, falls keine Maßnahmen geplant
sind, aus welchen Gründen nicht?
54. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor,
inwieweit vorhandene Daten für eine wirksame Steuerung der Justiz genutzt
werden, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Defizite
bestehen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen
Gründen wurde dies nicht untersucht?
55. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. geprüft, um eine
bessere Vergleichbarkeit von Daten zwischen den Ländern zu erreichen, und
falls entsprechende Maßnahmen geprüft wurden, welche wurden
umgesetzt, falls keine entsprechenden Maßnahmen geprüft wurden, aus
welchen Gründen nicht?
56. Verfügt die Bundesregierung über eine ressortübergreifende Strategie zur
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Justiz, und falls ja, welche
messbaren Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne umfasst diese Strategie, falls
nein, wie begründet die Bundesregierung das Fehlen einer solchen
Gesamtstrategie?
57. Welche prioritären Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur
Verbesserung der Verfahrensdauer und Effizienz der Justiz, und falls
entsprechende Maßnahmen geplant sind, bis wann sollen diese umgesetzt
werden, falls keine entsprechenden Maßnahmen geplant sind, aus welchen
Gründen nicht?
58. Bis wann rechnet die Bundesregierung ggf. mit einer messbaren
Verbesserung der Verfahrensdauer, und falls eine solche Prognose nicht möglich
ist, aus welchen Gründen verfügt die Bundesregierung über keine
entsprechende Einschätzung?
59. Welche Kriterien legt die Bundesregierung ggf. zugrunde, um
Verbesserungen der Funktionsfähigkeit der Justiz zu messen, und falls
entsprechende Kriterien bestehen, wie werden diese angewendet, falls keine
entsprechenden Kriterien bestehen, aus welchen Gründen wurden keine solchen
Kriterien entwickelt?
60. Welche konkreten Zielwerte strebt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich
der Verfahrensdauer an, und falls entsprechende Zielwerte bestehen, wie
werden diese überprüft, falls keine entsprechenden Zielwerte bestehen,
aus welchen Gründen wurden keine solchen Zielwerte definiert?
61. Welche Prioritäten setzt die Bundesregierung ggf. bei der Verbesserung
der Funktionsfähigkeit der Justiz, und falls entsprechende Prioritäten
bestehen, wie wurden diese festgelegt, falls keine klaren Prioritäten
bestehen, aus welchen Gründen nicht?
62. Inwieweit hat die Bundesregierung ggf. die bisherigen Maßnahmen zur
Verbesserung der Verfahrensdauer evaluiert, und falls entsprechende
Evaluationen vorliegen, welche Ergebnisse wurden erzielt, falls keine
entsprechenden Evaluationen vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht
durchgeführt?
63. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Anzahl
von Fällen vor, in denen Untersuchungshaft aufgrund überlanger
Verfahrensdauer beendet wurde, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen,
wie haben sich diese Fallzahlen entwickelt, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden solche Fälle nicht
systematisch erfasst?
64. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von
Verfahren in Haftsachen vor, und falls entsprechende Erkenntnisse
vorliegen, inwieweit kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu
besonders langen Verfahrensdauern, falls keine entsprechenden Erkenntnisse
vorliegen, aus welchen Gründen werden diese nicht erhoben?
65. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Deliktsbereiche vor, in denen Untersuchungshaft aufgrund überlanger
Verfahrensdauer beendet wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und falls
entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche Delikte sind nach Kenntnis
der Bundesregierung hiervon besonders betroffen, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen erfolgt keine
entsprechende Erfassung?
66. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die weitere
Entwicklung von Personen vor, deren Untersuchungshaft aufgrund
überlanger Verfahrensdauer beendet wurde, und falls entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen
Gründen werden solche Entwicklungen nicht systematisch untersucht?
67. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus vorzeitigen
Entlassungen aus der Untersuchungshaft aufgrund überlanger
Verfahrensdauer auf die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege, und falls sie sich
dazu keine eigene Positionierung erarbeitet hat, aus welchen Gründen
nicht?
68. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen
solcher Haftentlassungen auf die Sicherheit der Allgemeinheit vor, wenn
ja, welche, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese
nicht erhoben?
69. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten ggf. ergriffen oder geprüft, um überlange Verfahrensdauern in
Haftsachen zu vermeiden, und falls entsprechende Maßnahmen bestehen,
welche konkreten Wirkungen wurden erzielt, falls keine entsprechenden
Maßnahmen bestehen, aus welchen Gründen nicht?
70. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
Fälle der Beendigung von Untersuchungshaft aufgrund überlanger
Verfahrensdauer systematisch statistisch erfasst werden, und falls entsprechende
Erfassungen erfolgen, welche Daten liegen hierzu vor, falls keine
entsprechenden Erfassungen erfolgen, wie bewertet die Bundesregierung das
Fehlen einer solchen Datengrundlage?
71. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. die Notwendigkeit, eine
bundesweit vergleichbare und aggregierte Datengrundlage zu Fällen überlanger
Verfahrensdauer in Haftsachen zu schaffen, und falls sie eine solche
Notwendigkeit sieht, welche Maßnahmen hat sie hierzu ggf. ergriffen oder
geprüft, falls sie keine solche Notwendigkeit sieht, wie begründet sie dies?
72. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor,
inwieweit das Fehlen einer systematischen Datenerhebung die Bewertung und
Weiterentwicklung gesetzgeberischer Maßnahmen im Bereich der
Strafrechtspflege erschwert, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht
untersucht?
73. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung ggf., um die
Erkenntnislage zu überlangen Verfahrensdauern in Haftsachen zu verbessern und eine
Grundlage für mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zu schaffen, und
falls keine entsprechende Strategie besteht, aus welchen Gründen wurde
bislang keine solche Strategie entwickelt?
74. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von
Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor, insbesondere in
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, und falls entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen
Gründen werden diese nicht erhoben?
75. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von
Asylverfahren vor den Verwaltungsgerichten vor, und falls entsprechende
Erkenntnisse vorliegen, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen
im Hinblick auf die besondere Eilbedürftigkeit solcher Verfahren, falls
keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen
werden diese nicht systematisch ausgewertet?
76. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von
verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Infrastruktur-
und Bauvorhaben vor, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen,
welche Auswirkungen ergeben sich daraus nach Auffassung der
Bundesregierung, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen
Gründen werden diese nicht erhoben?
77. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor,
inwieweit Eilverfahren ihren Zweck der kurzfristigen Rechtsschutzgewährung
tatsächlich erfüllen, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen,
welche Defizite wurden identifiziert, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurde dies nicht untersucht?
78. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Dauer von
Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit vor, insbesondere in
existenzsichernden Angelegenheiten, und falls entsprechende Erkenntnisse
vorliegen, inwieweit führen lange Verfahrensdauern nach Kenntnis der
Bundesregierung zu Einschränkungen der Existenzsicherung, falls keine
entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen werden diese
nicht erhoben?
79. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor,
inwieweit überlange Verfahrensdauern in der Sozialgerichtsbarkeit dazu führen,
dass Leistungsansprüche verspätet oder nicht realisiert werden können,
und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen im Hinblick auf
existenzsichernde Leistungen, falls keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen,
aus welchen Gründen wurden diese nicht untersucht?
80. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten ggf. ergriffen oder geprüft, um eine Beschleunigung besonders
eilbedürftiger Verfahren zu erreichen, und falls entsprechende Maßnahmen
bestehen, welche konkreten Wirkungen wurden erzielt, falls keine
entsprechenden Maßnahmen bestehen, aus welchen Gründen nicht?
81. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob
überlange Verfahrensdauern in den genannten Bereichen Auswirkungen
auf staatliche Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklungen
haben, und falls entsprechende Erkenntnisse vorliegen, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen, falls keine entsprechenden
Erkenntnisse vorliegen, aus welchen Gründen wurden diese nicht
untersucht?
Berlin, den 15. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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