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Schriftliche Frage 9 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was unternimmt die Bundesregierung, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung auf die neue CEN-Norm für elektronische…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 9 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was unternimmt die Bundesregierung, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung auf die neue CEN-Norm für elektronische… Frage 9 (Dr. Moritz Heuberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was unternimmt die Bundesregierung, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung auf die neue CEN-Norm für elektronische Rechnungen EN 16931-1:2026 und die damit einhergehenden Schwierigkeiten zu unterstützen (www.handwerk.com/steuern-und-finanzen/h andwerk-fordert-spaeteren-starttermin-fuer-dieerechnung), und welchen Einfluss hat das auf den Zeitplan zur Einführung der E-Rechnungspflicht, insbesondere die Frist Anfang 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 31. Juli 2026: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verwaltungsauffassung zur E‑Rechnung in bislang zwei BMF-Schreiben (vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, und vom 15. Oktober 2025, BStBl I S. 1806) veröffentlicht und damit für Rechtssicherheit zu vielen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der E‑Rechnung gesorgt. Weitere Themen werden auch in den FAQ zur E‑Rechnung (www.bundesfinanzministeriu m.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html) behandelt. Die Normenreihe EN 16931 wurde ursprünglich vom CEN (Europäisches Komitee für Normung) für die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung (B2G-Bereich) erarbeitet. Die Vorgaben gelten nunmehr auch für den B2B-Bereich. Mit der Aktualisierung durch die EN 16931-1:2026 ist daher auch eine Nutzung für komplexe Geschäftsvorfälle im B2B-Bereich möglich. Die Norm EN 16931 ist bereits heute geeignet, um die meisten Geschäftsvorfälle auch im B2B-Bereich darzustellen und wird auch in anderen europäischen Ländern schon hierfür eingesetzt. Bei der am 18. März 2026 veröffentlichten EN 16931‑1:2026 handelt es sich nicht um eine neue Norm, sondern um eine Aktualisierung der erstmals im Jahr 2017 veröffentlichten. Entsprechend ergeben sich keine grundlegend neuen steuerlichen Fragen über die hinaus, die bereits in den beiden BMF-Schreiben bzw. den FAQ beantwortet worden sind. Dennoch erörtert das BMF laufend mit den obersten Finanzbehörden der Länder, welche weiteren steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der E‑Rechnung durch die Finanzverwaltung geklärt werden können. Es besteht dabei Einigkeit zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder, dass erkannten Problemen mit Augenmaß begegnet werden soll, z. B. mit zeitlich begrenzten, passgenauen Nichtbeanstandungsregelungen zu tatsächlich bestehenden Problemen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der langen Übergangsfristen (seit dem 1. Januar 2025) geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass die Veröffentlichung der EN 16931-1:2026 keinen Einfluss auf die in § 27 Absatz 38 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelten Fristen zur Ausstellung von E‑Rechnungen hat.

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