Schriftliche Frage 11 von Karsten Hilse (AfD): Werden Verwendungsnachweise für anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten an d…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 11 von Karsten Hilse (AfD): Werden Verwendungsnachweise für anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten an d…
Frage 11 (Karsten Hilse, AfD):
Werden Verwendungsnachweise für anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten an die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung übermittelt, aus denen die angefallenen Anwaltskosten hervorgehen, und falls ja, in welcher Form und in welcher Detailtiefe erfolgt dies?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Juli 2026:
Zu den Aufgaben der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung als externe Prüfungsstelle gehört auch die Durchführung der Mittelverwendungsprüfung im Auftrag des Bundes und der ostdeutschen Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sind Bestandteil der projektbezogenen Zwischen- und Verwendungsnachweise der LMBV, die an die Bund- Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung übermittelt werden. Die LMBV benennt darin gegebenenfalls den konkreten Streitfall und weist summarisch die Anwaltskosten aus.
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