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Schriftliche Frage 6 von Matthias Rentzsch (AfD): Ist es den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) gestattet, die Verwendungsnachweise gemäß § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (B…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 6 von Matthias Rentzsch (AfD): Ist es den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) gestattet, die Verwendungsnachweise gemäß § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (B… Frage 6 (Matthias Rentzsch, AfD): Ist es den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (MdB) gestattet, die Verwendungsnachweise gemäß § 44 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit Nummer 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) einzusehen, und wenn ja, wie ist der Werdegang der Einsichtnahme für MdB, und wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage ist eine Einsichtnahme für MdB nicht gestattet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 20. Oktober 2025: Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung, nicht aber der Erörterung abstrakter Rechtsfragen. Es vermittelt auch keinen Anspruch auf Aktenvorlage oder Einsichtnahme. Auch das Zuwendungsrecht enthält keine Regelungen zur Einsichtnahme durch Mitglieder des Deutschen Bundestages in Verwendungsnachweise von Zuwendungsempfängern des Bundes.

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