Schriftliche Frage 89 von Iris Nieland (AfD): Welche Ausgaben will die Bundesregierung als Verwendung der ab 2027 im Kernhaushalt vereinnahmten ETS-Erlöse an die Europäische Kommission m…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 89 von Iris Nieland (AfD): Welche Ausgaben will die Bundesregierung als Verwendung der ab 2027 im Kernhaushalt vereinnahmten ETS-Erlöse an die Europäische Kommission m…
Frage 89 (Iris Nieland, AfD):
Welche Ausgaben will die Bundesregierung als Verwendung der ab 2027 im Kernhaushalt vereinnahmten ETS-Erlöse an die Europäische Kommission melden (Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1999), und welche davon waren bereits vor der Entscheidung über die teilweise Vereinnahmung im Kernhaushalt eingeplant (Quelle: https://epaper.handelsblatt.com/epaper/h andelsblatt-2026-07-16-epa-2983/?interactivelaye r=128947)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 31. Juli 2026:
Der Bericht nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1999 für das Jahr 2027 wird im Jahr 2028 erstellt. Die Bundesregierung wird im Jahr 2028 über Struktur und Inhalt dieses Berichts entscheiden.
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