Schriftliche Frage 248 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Belastung von Hochschulen durch Hitzewellen vor, und wenn ja, welche, und wird sie gemeinsa…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 248 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Belastung von Hochschulen durch Hitzewellen vor, und wenn ja, welche, und wird sie gemeinsa…
Frage 248 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Belastung von Hochschulen durch Hitzewellen vor, und wenn ja, welche, und wird sie gemeinsam mit den Ländern Maßnahmen ergreifen, beispielsweise im Rahmen der sogenannten „Schnell-Bau-Initiative“, um bei Neubau- und Sanierungsprojekten verbindliche Hitzeschutzstandards wie Verschattung, gute Dämmung, Begrünung und passive Kühlung sicherzustellen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 9. Juli 2026:
Die originäre Zuständigkeit für den Hochschulbau liegt seit der Föderalismusreform bei den Ländern. Zur Situation der Hitzebelastung in Hochschulen liegen deswegen keine spezifischen Erkenntnisse vor. Auf Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über die Förderung von Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung der baulich-technischen Infrastruktur von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen stellt der Bund den Ländern von 2026 bis 2029 Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) zur Verfügung. Ziel der Initiative ist die Beschleunigung und Stärkung von Maßnahmen der Länder zur Schaffung einer zukunftsgerechten, innovativen und nachhaltigen Infrastruktur an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen. Förderfähig sind alle Maßnahmen zum Ausbau sowie zur Modernisierung und Sanierung der baulich-technischen Infrastruktur einschließlich energetischer Sanierung und Großgeräten im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme. Hierfür sowie für den Ausbau der Kindertagesbetreuung stehen im SVIK insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Länder entscheiden selbst entsprechend ihrer jeweiligen Bedarfe über die konkrete Mittelverteilung und verantworten die Mittelverwendung. Zudem fließen insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem SVIK in Infrastrukturmaßnahmen der Länder und Kommunen, die je nach Festlegung durch die Länder auch die Wissenschaftsinfrastruktur umfassen. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung, angesichts des fortschreitenden Klimawandels mit stärker und häufiger auftretenden Witterungsextremen, allgemein an der Verbesserung der Hitzevorsorge in der Stadtentwicklung und im Bauwesen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) führt hierzu Forschungsvorhaben zum Beispiel zur klimaresilienten Stadtplanung und zum klimaangepassten Bauen durch. Dabei gibt es zum Beispiel Empfehlungen und allgemeine Planungshinweise für Wohnungs- und Nichtwohnungsgebäude. Das BMWSB hat jedoch keine Kompetenzen in spezifischen Bedarfen besonderer Gebäudenutzungen (zum Beispiel als Krankenhaus, Kita, Schule oder Ähnliches) und gibt daher über den im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerten allgemeinen Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach anerkannten Regeln der Technik keine nutzungsspezifischen Empfehlungen und Anforderungen heraus. Allgemeine Empfehlungen zum hitzeangepassten Bauen zum Beispiel durch Verwendung von baulichen und naturbasierten Lösungen (Verschattung von Gebäudeöffnungen, Gebäudegrün etc.) finden sich in den Ausarbeitungen der Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Rahmen des BMWSB-Forschungsprogrammes Zukunft Bau: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/zukunft-b auen-fp/2022/band-30.html Jenseits der Gebäude sind Grün- und Wasserflächen, mehr Bäume für Schatten und Verdunstungskühle, Entsiegelung und das Freihalten von Kaltluftleitbahnen wichtige Beiträge, um Hitzebelastung in urbanen Räumen zu reduzieren und damit auch indirekt einen Beitrag zum Hitzeschutz in Gebäuden zu leisten, beispielsweise um Nachtauskühlung zu erleichtern. Ergänzender Hinweis zu Schulen (nicht Hochschulen): Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bietet unter www.klima-mensch-gesundheit.de/hitzeschutz/kitas-und-schulen/ qualitätsgesicherte Informationen für Kitas und Schulen an. Das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Portal „Hitzeservice.de“ sorgt für die Vernetzung von Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreise zum Hitzeschutz und stellt dazu auch evidenzbasierte Empfehlungen für Schulen bereit (unter https://hitzeservice.de/hitz eschutz-in-schulen).
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