Schriftliche Frage 57 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Unterstützungsangebote wurden durch deutsche Akteure (z. B. die Bundesregierung, deutsche staatliche Stellen und deutsche Hilfsorgani…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Text
Schriftliche Frage 57 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Unterstützungsangebote wurden durch deutsche Akteure (z. B. die Bundesregierung, deutsche staatliche Stellen und deutsche Hilfsorgani…
Frage 57 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
Welche Unterstützungsangebote wurden durch deutsche Akteure (z. B. die Bundesregierung, deutsche staatliche Stellen und deutsche Hilfsorganisationen) nach den Erdbeben in Venezuela unterbreitet (bitte z. B. die bereitgestellten beziehungsweise zugesagten finanziellen Mittel, Sachleistungen, Hilfsgüter, technischen Unterstützungsleistungen sowie die Entsendung von Rettungs- und Katastrophenschutzkräften einzeln aufschlüsseln), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob deutsche Rettungs-, Hilfs- oder Katastrophenschutzkräfte bei ihrer Arbeit (z. B. bei der Einreise, der Aufnahme ihrer Tätigkeit vor Ort oder der Verteilung von Hilfsgütern) durch venezolanische Behörden behindert oder in ihrer Tätigkeit eingeschränkt wurden, und falls ja, welche Maßnahmen leitet die Bundesregierung hieraus ab (siehe z. B. www.washingto npost.com/world/2026/07/01/after-quakes-trap-ve nezuelans-government-blocks-rescuers-aid/ und www.samariterbund.net/nationaleinternationaleprojekte/katastrophenhilfe/aktuelles/details/mediz inischer-hilfseinsatz-fuer-venezuela-mit-samariter bund-beteiligung-muss-abgebrochen-werden-17 434/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juli 2026:
Am 25. Juni2026 erreichte die Bundesregierung ein offizielles Hilfeleistungsersuchen Venezuelas über das europäische Katastrophenschutzverfahren (UCPM). Daraufhin hat die Bundesregierung unverzüglich Hilfe geleistet. Über die Internationale Katastrophenhilfe übernimmt die Bundesregierung die Einsatzfinanzierung von folgenden Urban Search and Rescue (USAR) Teams und Emergency Medical Teams (EMTs): Rettungsteam Typ Einsatzzeitraum Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland (SEEBA) des Technischen Hilfswerks (THW) Medium USAR Team 26.06.26 bis 03.07.26 @fire Light USAR Team 26.06.26 bis 01.07.26 Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) EMT Typ 1 30.06.26 (andauernd) Über die Bundeswehr stellt die Bundesregierung bis zu fünf Luftfahrzeuge A 400M für die Lufttransportunterstützung für Rettungskräfte und Hilfsgüter sowie ein Luftfahrzeug für den Transport von Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall bereit. Infolge der multiplen Erdbeben in Venezuela stellt die Bundesregierung zusätzlich 5,5 Mio. Euro humanitäre Hilfe zur Verfügung: 4,5 Mio. für den Venezuela Humanitarian Fund des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN OCHA) sowie je 500.000 Euro für Caritas und Diakonie. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von vorsätzlicher Behinderung oder Einschränkung der Arbeit deutscher Rettungs-, Hilfs- oder Katastrophenschutzkräfte durch die venezolanischen Behörden. Einsätze von Urban Search and Rescue (USAR) Teams und Emergency Medical Teams (EMTs) folgen festgelegten Abläufen. Ein Einsatz ist erst nach Akzeptanz durch den Empfängerstaat möglich. Dadurch soll Bedarfsdeckung sichergestellt werden.
Relationen
- asked ← Vinzenz Glaser (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung