polradar

Politische, menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar vor den angekündigten Scheinwahlen 2025/2026 (Antwort zu Drs. 21/3690)

dip / drucksache 13.02.2026 · WP 21 · 21/4144 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Politische, menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar vor den angekündigten Scheinwahlen 2025/2026 (Antwort zu Drs. 21/3690) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4144 21. Wahlperiode 13.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatović, Max Lucks, Deborah Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3690 – Politische, menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar vor den angekündigten Scheinwahlen 2025/2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Februar 2021 putschte das Militär Myanmars (Tatmadaw) gegen die gewählte Regierung der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) und verhinderte die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments. Präsident Win Myint, Staatsrätin Aung San Suu Kyi und zahlreiche Abgeordnete sowie Regierungsmitglieder wurden festgenommen. Die Junta erklärte den Ausnahmezustand und übernahm die vollständige Kontrolle über die staatlichen Institutionen. Die zuvor international als im Wesentlichen frei und fair anerkannten Wahlen vom November 2020 wurden vom Militär als manipuliert bezeichnet. Seither hat die Junta den schrittweisen politischen Öffnungsprozess der vergangenen Dekade beendet und die demokratischen Strukturen systematisch zerstört. Die seit Ende Dezember 2025 laufenden Scheinwahlen finden nach UN-Berichten (UN = Vereinte Nationen) in einem Klima aus Angst, Gewalt und tiefer politischer Repression statt, wobei zahlreiche Parteien ausgeschlossen und zehntausende politische Gegnerinnen und Gegner inhaftiert sind. Das UN-Menschenrechtsbüro (OHCHR) warnt, dass diese militärisch kontrollierte Abstimmung durch Überwachung, Einschüchterung und elektronische Wahlsysteme keine echte politische Teilhabe ermöglicht. Der UN- Sonderberichterstatter Tom Andrews bezeichnete die Wahlpläne als „Scharade“, die der internationalen Legitimierung der Junta dienen, anstatt Demokratie oder Stabilität wiederherzustellen (https://news.un.org/en/story/2025/11/1166472). Das Militär löste durch den Putsch 2021 landesweite Proteste und einen blutigen Bürgerkrieg aus. Die innenpolitische Lage verschärft sich seitdem stetig. Die Junta hat hunderte politische Parteien und Gruppen aufgelöst, oppositionelle Organisationen wie die Nationale Einheitsregierung (NUG) kriminalisiert und die Repression massiv ausgeweitet. Schätzungen zufolge wurden über 30 000 politische Gegner inhaftiert; führende Politikerinnen und Politiker wie Aung San Suu Kyi und Win Myint erhielten langjährige Haftstrafen aufgrund politisch motivierter Verfahren. Mit neuen Wahl- und Parteiengesetzen sowie der Einsetzung einer militärtreuen Wahlkommission führt die Junta seit dem 28. Dezember 2025 in drei Phasen vermeintliche Parlamentswahlen durch. Neben dem 28. Dezember 2025 soll auch am 11. und am 25. Januar 2026 gewählt werden (www.dw.com/de/myanmar-demokratie-parlamentswah Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. l-aung-san-suu-kyi-min-aung-hlaing-yangon-mandalay-junta-putsch/a-7532 0274). Nach dem Ende des verhängten Ausnahmezustandes ernannte sich der Militärchef Min Aung Hlaing zum Präsidenten, wodurch die Wahlkommission, die die Scheinwahlen beaufsichtigen soll, unter seiner Kontrolle agiert. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren, dass die Junta im Vorfeld der angekündigten Wahlen gezielt militärische Offensiven in oppositionell kontrollierten Gebieten durchführt, einschließlich Luftangriffen auf zivile Infrastruktur, um Territorium zu sichern und politischen Widerstand zu schwächen. Kritikerinnen und Kritikern zufolge benutzt die Junta militärische Gewalt, um den Wahlausgang zu beeinflussen (www.hrw.org/news/2025/11/16/ myanmarelections-a-fraudulent-claim-for-credibility). Die Menschenrechtslage in Myanmar ist geprägt von systematischer Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten, extralegalen Tötungen, Folter, sexualisierter Gewalt, digitaler Überwachung sowie der Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern. Seit 2021 wurden tausende Menschen willkürlich festgenommen; in Oppositionsgebieten dokumentieren Nichtregierungsorganisationen (NGOs) regelmäßig Kriegsverbrechen durch die Sicherheitskräfte. Schätzungen zufolge kamen seit dem Coup mehr als 50 000 Menschen bei Kämpfen und Luftschlägen ums Leben (www.aljazeera.com/news/longform/2025/1/31/ a-ray-of-sunshine-for-myanmars-wounded-rebels-as-civil-war-rages). Die Junta nutzt weitreichende Kommunikationsabschaltungen, Zensur und ein verschärftes Cybergesetz zur Kontrolle des Informationsraums (www.hrw.org/ne ws/2025/11/16/myanmar-elections-a-fraudulent-claim-for-credibility). Deutschland trat 2022 dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) bei, das Gambia wegen des mutmaßlichen Völkermords an den Rohingya 2019 gegen Myanmar eingeleitet hatte (www.icj-cij.org/sites/default/files/c ase-related/178/178-20191111-PRE-01-00-EN.pdf; www.icj-cij.org/sites/defa ult/files/case-related/178/178-20231115-wri-01-00-en.pdf). Der IGH hat mehrfach vorläufige Maßnahmen gegen Myanmar bestätigt (www.icj-cij.org/c ase/178/provisional-measures). Im November 2024 beantragte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Haftbefehl gegen den Armeegeneral Min Aung Hlaing. Ihm werden aufgrund von Vertreibung und Verfolgung der Rohingya während der Militäreinsätze 2017 Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen (www.icc-cpi.int/victims/bangladesh-myanmar). Die humanitäre Lage in Myanmar hat sich seit dem Militärputsch dramatisch verschlechtert. Mehr als 3,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben; rund 16 Millionen Menschen benötigen humanitäre Hilfe, davon sind über 5 Millionen Kinder (https://myanmar.un.org/en/286727-myanmar-humanitarian-need s-and-response-plan-2025-december-2024). Über 1,2 Millionen Rohingya leben weiterhin unter prekären Bedingungen in Bangladesch, das seit Jahren eine hohe Belastung durch die Aufnahme und Versorgung in einem der ärmsten Landesteile trägt. Auch Thailand verzeichnet steigende Ankunftszahlen aus Myanmar, ebenso wie Malaysia, wobei die Zahlen der Rohingya, die über die Andamanensee nach Malaysia und Indonesien fliehen, bislang nur sehr grob geschätzt werden (www.tagesschau.de/ausland/asien/malaysia-bootsungl ueck-100.html). Der humanitäre Zugang nach Myanmar ist durch Kampfhandlungen, gezielte Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen sowie administrative Restriktionen der Junta eingeschränkt. Zusätzlich hat sich die humanitäre Lage in Myanmar durch ein schweres Erdbeben der Stärke 7,7 im März 2025, bei dem über 3 700 Menschen getötet wurden, weiter verschärft (www.icrc.org/en/news-rele ase/myanmar-rebuilding-lives-shattered-earthquake-and-armed-conflict). Die humanitäre Versorgung in Myanmar ist seit Jahren deutlich unterfinanziert. Für 2026 veranschlagt das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) einen Bedarf von rund 890 Mio. US-Dollar (https://myanmar.un.org/en/306830-conflict-fuels-suffering-myan mar-un-publishes-humanitarian-report-forecasting-most-urgent). Außenpolitisch destabilisiert der Bürgerkrieg die Region. Bangladesch, Indien und Thailand stehen unter erheblichem Migrations- und Sicherheitsdruck. Grenzregionen im Norden Myanmars sind zunehmend von bewaffneten Konflikten geprägt, in denen auch transnationale organisierte Strukturen agieren. China und Russland unterstützen weiterhin die Militärjunta, insbesondere durch Waffenlieferungen, und blockieren Maßnahmen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (https://amp.dw.com/en/china-russia-reportedly-block-un- statement-on-myanmar-crisis/a-61961339). Aufgrund des Prinzips der Nichteinmischung und des Einstimmigkeitsprinzips ist der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) trotz einzelner kritischer Positionen mancher Mitgliedstaaten bislang nicht in der Lage, wirksamen politischen Druck auf die Militärjunta auszuüben (www.ohchr.org/en/press-releases/2025/10/ myanmarun-expert-urges-asean-not-step-backward-recognising-juntas-sham). Myanmar hat erhebliche strategische Bedeutung für den globalen Zugang zu sogenannten schweren Seltenen Erden (Dysprosium und Terbium). Besonders im Kachin-Staat, in Teilen auch im Shan-Staat an der Grenze zu Thailand, haben Abbaugebiete und Minenvorhaben seit 2021 stark expandiert. Zwischen 2021 und 2024 wurden Seltene Erden im Wert von rund 3,6 Mrd. US-Dollar von Myanmar nach China ausgeführt, rund 84 Prozent des gesamten Exportwerts seit 2017. Der Höhepunkt lag 2023 mit Exporten im Wert von etwa 1,4 Mrd. US-Dollar. Dieser Anstieg geht vor allem auf die rasche Ausweitung illegaler und unregulierter Abbauaktivitäten in Konfliktregionen wie dem Kachin-Staat zurück. Satellitenbilder belegen die massive Zunahme solcher Abbaustätten, die sowohl von militärnahen Unternehmen als auch von bewaffneten ethnischen Organisationen betrieben werden. Der Rohstoffabbau trägt damit nicht nur zur Finanzierung des Konflikts bei, sondern verursacht gravierende ökologische Schäden und hat erhebliche menschenrechtliche Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung in Myanmar, durch die Ableitung der Minenabwasser in Flüsse, aber auch massive Umweltschäden in den Nachbarstaaten zum Beispiel in Nordthailand zur Folge (ispmyanmar.com/wp-content/ uploads/2025/06/Rare-Earth-Mining-in-Myanmars-War-Torn-Regions.pdf). Im Grenzgebiet zu Thailand haben sich seit der COVID-19-Pandemie sogenannte „Scam-Center“ ausgebreitet, in denen transnationale Betrugs- und Menschenhandelsnetzwerke operieren. Internationale Recherchen weisen auf Verbindungen zwischen der Junta, lokalen Milizen wie der Karen National Army (KNA) und dem Betrieb dieser Zentren hin, die bereits zu Sanktionen unter anderem durch die USA und die EU geführt haben (https://home.treasur y.gov/news/press-releases/sb0312; www.consilium.europa.eu/en/press/press-r eleases/2024/10/29/myanmarburma-eu-lists-three-individuals-and-one-entity-r esponsible-for-scam-operations-entailing-serious-human-rights-violations-an d-threatening-the-peace-security-and-stability-of-myanmar-and-the-region/ pdf/). Die Scam-Einnahmen finanzieren bewaffnete, mit der Junta verbündete Akteure, die am Bürgerkrieg beteiligt sind und lokale Gewalt durch Organisierte Kriminalität ermöglichen (www.business-humanrights.org/en/latest-new s/myanmar-phone-data-tracking-links-scam-operations-and-profit-sharing-to-t he-junta/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Seit dem Militärputsch am 1. Februar 2021 hat sich die bereits zuvor schwierige politische, wirtschaftliche und humanitäre Lage in Myanmar weiter verschlechtert. Das Militär verfolgt landesweit Oppositionelle und Mitglieder der Zivilgesellschaft und schlägt Proteste gewaltsam nieder. Berichten von Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen zufolge wurden seit dem Putsch ca. 7.700 Zivilisten durch das Regime getötet. Darüber hinaus ist die humanitäre Situation der über 3,5 Millionen Binnenvertriebenen infolge anhaltender Kämpfe, Gewalt und der Blockade von Hilfsgütern durch das Militär besorgniserregend. Weitreichende Schäden infolge des Erdbebens in den Regionen Mandalay und Sagaing im März 2025 haben die Lage weiter verschärft. Die Wahlen vom Dezember 2025 und Januar 2026 waren nach Einschätzung der Bundesregierung und weiterer internationaler Beobachter weder frei, fair noch inklusiv. Zahlreiche Parteien wurden im Vorfeld verboten oder nicht zu den Wahlen zugelassen, die geprägt waren von Repressionen gegen die Bevölkerung, Druck zur Stimmabgabe, Festnahmen und Verurteilungen auf der Grundlage neuer Strafgesetze. Auf die Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union (EU) vom 9. Dezember 2025 wird verwiesen. Die EU hat mittlerweile acht Sanktionspakete gegen Regimevertreter und regimenahe Unternehmen und Unternehmer verabschiedet. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen des Verbands Südostasiatischer Staaten (ASEAN) für eine politische Lösung im Rahmen des sogenannten Fünf- Punkte-Konsenses (u. a. Ende der Gewalt, Dialog zwischen den Beteiligten, humanitäre Hilfe, Unterstützung für ASEAN Sondergesandte). Die Bundesregierung stellte im Jahr 2024 15,8 Mio. Euro und im Jahr 2025 11,27 Mio. Euro an humanitärer Hilfe für Myanmar zur Verfügung. Darüber hinaus wurden aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2024 10 Mio. Euro und im Jahr 2025 4 Mio. Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.  1. In welchen Bereichen besteht aktuell eine Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Myanmar, und welche Herausforderungen ergeben sich daraus vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Krise in Myanmar? Kooperationsmaßnahmen mit myanmarischen Regierungsstellen sind weitgehend eingestellt. Die Bundesregierung ist in Myanmar nicht auf Botschafter- Ebene, sondern mit einem Geschäftsträger (Chargé d‘Affaires) vertreten. Auch bei der myanmarischen Botschaft in Berlin ist lediglich ein Geschäftsträger akkreditiert. Gleichzeitig ist es von Bedeutung, Kanäle für den Austausch zu konkreten Themen mit Bezug zu deutschen Interessen sowie der Lage in Myanmar offenzuhalten. Dazu gehören konsularische Fragen, Katastrophenhilfe, humanitärer Zugang und menschenrechtliche Themen.  2. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Lage in Myanmar im Kontext der zwischen dem 28. Dezember 2025 und dem 25. Januar 2026 stattfindenden Scheinwahlen?  3. Sind die aktuell stattfindenden Parlamentswahlen nach Auffassung der Bundesregierung frei und fair, und wenn nein, inwiefern kritisiert sie dies gegenüber der militärischen Führung in Myanmar? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Ihre Haltung bringt die Bundesregierung gegenüber der myanmarischen Militärregierung auch über den deutschen Geschäftsträger in Myanmar nachdrücklich zum Ausdruck.  4. Wie wird die Bundesregierung auf die politischen Signale der Nachbarländer wie Indien, der Volksrepublik China, Laos, Kambodscha und anderen, diese Wahlen anzuerkennen, reagieren (https://eastasiaforum.org/2 026/01/08/myanmars-election-is-a-litmus-test-for-asean-centrality/)? In Gesprächen mit internationalen Partnern unterstreicht die Bundesregierung ihre Ablehnung der Legitimierung der Wahlen, die Relevanz eines sofortigen Endes der Gewalt, eines inklusiven politischen Dialogs und die Freilassung aller politischen Gefangenen.  5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen militärischen Offensiven der Junta, die im Kontext von brutalen repressiven Wahlvorbereitungen stehen? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung aufmerksam und stimmt sich dazu mit ihren internationalen Partnern ab. Die Bundesregierung verurteilt das rücksichtslose Vorgehen des myanmarischen Militärs und bringt dies über die bestehenden diplomatischen Kanäle gegenüber der myanmarischen Regierung zum Ausdruck. Zu weiteren Maßnahmen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte Luftangriffe und andere militärische Operationen gegen Zivilistinnen und Zivilisten im Vorfeld der aktuellen Scheinwahlen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Militärregierung Luftangriffe und weitere militärische Operationen gegen die Zivilbevölkerung in den Wochen und Monaten vor den Wahlen fortgesetzt. Zu Luftangriffen kam es insbesondere in Gegenden mit starker Präsenz bewaffneter Widerstandsgruppen. Dabei wurden wiederholt vorsätzlich zivile Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Schulen getroffen. Die Bundesregierung verurteilt dieses Vorgehen scharf.  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammenarbeit der Junta mit lokalen Milizen bei militärischen Operationen vor? Die Militärregierung arbeitet mit lokalen Milizen zusammen, darunter örtliche Township-Milizen und mehrere ethnische bewaffnete Gruppen. Wichtige Verbündete sind u. a. die „Shanni Nationalities Army“, Teile der „Pa-O-Miliz“ sowie verschiedene Border Guard Forces (ethnische Milizen oder bewaffnete Gruppen, die formal dem Militär unterstehen, aber weitgehend autonom agieren). Diese Gruppen unterstützen das Regime durch gemeinsame Einsätze, lokale Kontrolle, Informationsbeschaffung und Repression gegen Widerstand und Zivilisten. Die Strukturen dieser Zusammenarbeit zwischen dem myanmarischen Militär und lokalen bewaffneten Gruppen bestehen in variierender Form teils bereits seit den 1990er Jahren und wurden unter der aktuellen Militärregierung weiter ausgebaut.  8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den trotz verhängter Sanktionen fortgesetzten Waffenlieferungen einzelner Staaten an die Junta (www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/myanmar/crp- sr-myanmar-2023-05-17.pdf; bitte nach Herkunftsstaat, Art und Umfang der Lieferungen aufschlüsseln)? Die EU hat ein Waffenembargo verhängt und den Export von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden können verboten. Der Bunderegierung liegen keine, über die genannte OHCHR-Veröffentlichung und Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der EU, um den politischen Druck auf die Junta weiter zu erhöhen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 10. Welche Rolle misst die Bundesregierung einem koordinierten internationalen Ansatz zur Konfliktbearbeitung – insbesondere zwischen EU, USA und ASEAN – bei? Die Bundesregierung begrüßt den engen Austausch zwischen der EU und ASEAN bei den Bemühungen zur Umsetzung des sogenannten Fünf-Punkte- Konsenses sowie der EU und den USA u. a. für ein koordiniertes Vorgehen in Sanktionsfragen. Zudem engagiert sich die Bundesregierung im G7-Rahmen für eine kohärente Haltung mit Blick auf die Wahlen sowie den koordinierten Umgang mit Online-Betrugscentern, die oftmals regimenah sind. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung der Menschenrechtslage, insbesondere hinsichtlich politischer Gefangener, Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie Oppositioneller in Myanmar? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie Oppositionellen aus Myanmar im Exil, insbesondere im Nachbarland Thailand, und inwiefern unterstützt sie diese? Zahlreiche Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle aus Myanmar haben in Nachbarstaaten, vor allem Thailand, Zuflucht gesucht. Ihre materielle und rechtliche Situation ist vielfach prekär, der aufenthaltsrechtliche Status zumeist nicht gesichert. Die Bundesregierung leistet Unterstützung für materielle Arbeitsbedingungen und Vernetzung von Journalisten im Exil. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den direkten Einfluss der Volksrepublik China auf lokale Milizen bei militärischen Operationen in der Grenzregion oder bei Projekten der Belt-and-Road-Initiative? China hat geostrategische und wirtschaftliche Interessen in Myanmar, vor allem strebt China den Zugang zum Indischen Ozean über den Bau des Tiefseehafens Kyaukphyu an. Vor diesem Hintergrund entfaltet China zunehmendes Engagement, um ethnische Gruppen im Nordosten des Landes zu bilateralen Waffenstillständen mit dem Regime zu bewegen. 14. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die anhaltenden Kommunikationsabschaltungen und restriktiven Cybergesetze des Regimes (www.context.news/digital-rights/opinion/myanmars-new-era-of-dig ital-oppression), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Überwachung der Bevölkerung, insbesondere im Vorfeld der Scheinwahlen? Die digitale Überwachung wurde von der Militärregierung weiter ausgebaut. Immer wieder wird in Konfliktgebieten der Internetzugang für kürzere oder längere Zeit gesperrt, auch Telefon- und Mobilfunkverbindungen werden unterbrochen; seit Ende Mai 2024 werden auch soziale Medien und Virtual Private Networks systematisch gestört. Die Telekommunikationsanbieter in Myanmar sind unter starkem Druck, Überwachungstechnologien installieren zu lassen und Benutzerdaten an Polizei und Militär zu übermitteln. Die Pflicht zur Registrierung aller Mobilgeräte und SIM-Karten ermöglicht dem Regime ungehinderte Ortung, Kommunikationsüberwachung und Erfassung privater Netzwerke. In vielen Landesteilen wurden Videokameras mit Gesichts- und Bewegungserkennungstechnologie installiert. Ein PSMS (Person Scrutinisation and Monitoring System) ist seit mindestens zehn Monaten im Einsatz, mit dem in Echtzeit Personen identifiziert, lokalisiert und ggf. umgehend verhaftet werden. KI-gestützte Überwachung der Internetnutzung bis hin zu automatisierter Gesichts- und Bewegungserkennung führten seit Anfang 2025 zu zahlreichen Verhaftungen, vor allem an Kontrollpunkten und Flughäfen. 15. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern aus Myanmar in Deutschland? Die Bundesregierung steht mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Myanmar in Deutschland im ständigen Austausch, u. a. zur aktuellen Lage in Myanmar oder als Ansprechpartner zur generellen passrechtlichen Situation geflüchteter Personen aus Myanmar. 16. Welche Planungen gibt es seitens der Bundesregierung, angesichts der sich weiter verschlechternden Lage in Myanmar den Schutz besonders gefährdeter Gruppen, wie politischer Gefangener, ethnischer Minderheiten (insbesondere Rohingya, Karen, Kachin, Shan, Chin), Frauen und Mädchen und LGBTQIA+, zu stärken? Die Bundesregierung bringt Erkenntnisse zu Benachteiligungen und Übergriffen auf gefährdete Gruppen in multilaterale Foren und Erklärungen ein und stimmt sich dazu eng mit internationalen Partnern ab. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung gefährdete Gruppen in Myanmar, etwa über die Förderung von Safe Houses und Unterstützung der Ausbildung von Journalisten. Weitere Planungen für das Jahr 2026 sind noch nicht abgeschlossen. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Versorgungslage der über 3,5 Millionen Binnenvertriebenen in Myanmar? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 18. Inwiefern und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die Binnenvertriebenen in Myanmar? Die Bundesregierung unterstützt die binnenvertriebene Bevölkerung im Rahmen von Projekten humanitärer VN-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und über das VN-System (Unterstützung des humanitären VN- Länderfonds des Office for the Coordination of Humanitarian Affairs of the United Nations – UN-OCHA) in Myanmar. Insgesamt beliefen sich die Fördermittel für Binnenvertriebene im Jahr 2025 auf 11,7 Mio. Euro, davon 2,3 Mio. Euro als humanitäre Hilfe nach dem schweren Erdbeben vom März 2025. Schwerpunkte sind Hilfen für Binnenvertriebene in den Sektoren Ernährungssicherung, WASH (Water-Sanitation- Health), Gesundheitsversorgung, Schutz und Unterkunft. Aus dem VN-Nothilfefonds CERF wurde nach dem schweren Erdbeben in Myanmar knapp 1 Mio. US-Dollar an finanzieller Unterstützung geleistet, weitere 11 Mio. US-Dollar gingen 2025 an die notleidende Bevölkerung in Myanmar durch bedarfsorientierte Ausschüttungen. Deutschland war im Jahr 2025 drittgrößter Geber des CERF mit 44 Mio. Euro. Darüber hinaus stellte die EU (Generaldirektion Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe – DG ECHO) im Jahr 2025 33 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in Myanmar bereit, sowie zusätzlich 8 Mio. Euro für Erdbebennothilfe. Deutschland ist über den regulären EU-Haushalt mit knapp 22 Prozent am EU-Budget für humanitäre Hilfe beteiligt. 19. Welche Unterstützung leistet die Bundesregierung für die über 1,2 Millionen Flüchtlinge der Rohingya aus dem Rakhine-Staat nach Cox’s Bazar in Bangladesch? Die Bundesregierung stellte seit Beginn der Rohingya-Flüchtlingskrise im Jahr 2017 bis 2025 humanitäre Mittel in Höhe von rund 110 Mio. Euro zur Verfügung; davon 11,1 Mio. Euro im Jahr 2024 und 7,3 Mio. Euro im Jahr 2025. Schwerpunkte der humanitären Hilfe liegen in den Bereichen Ernährungssicherung, Basis-Gesundheitsversorgung, Unterkunft, WASH und Schutz. Das Engagement des BMZ in Cox’s Bazar fokussiert sich auf Rohingya- Geflüchtete sowie die Unterstützung aufnehmender Gemeinden (Friedensförderung, sozialer Zusammenhalt), v. a. in den Bereichen WASH, Bildung und Kinderschutz. Die Umsetzung erfolgt über VN-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie staatliche Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die EU (DG ECHO) hat im Jahr 2025 insgesamt 34,3 Mio. Euro für die Bewältigung der Rohingya-Flüchtlingskrise bereitgestellt, zudem 14 Mio. Euro an Mitteln für Bangladesch und Nachbarländer. 20. Wie hoch war die deutsche humanitäre Unterstützung für Myanmar und die Region in den Haushaltsjahren 2024 und 2025, und welche Mittel plant die Bundesregierung für 2026? Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 bilaterale Projekte im Bereich der humanitären Hilfe in der Region (in Myanmar und Bangladesch) in Höhe von 28,4 Mio. Euro gefördert. Im Jahr 2025 betrug die Förderung 18,9 Mio. Euro. Für das Jahr 2026 sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 21. Wie wirken sich die Haushaltskürzungen der humanitären Hilfe in Höhe von über 53 Prozent von 2025 im Vergleich zu 2024 im Flüchtlingslager Cox’s Bazar bereits jetzt aus, und was erwartet die Bundesregierung diesbezüglich für 2026? Die Haushaltskürzungen für humanitäre Hilfe wirken sich auf die Höhe und Anzahl der Projektförderungen weltweit aus. Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Für das Jahr 2026 sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung unterstützt zudem die strukturelle Neuaufstellung der VN („humanitarian reset“) zu humanitärer Hilfe auch in Cox’s Bazar mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. 22. Wie wirken sich die Kürzungen der humanitären Hilfe im Rahmen des deutschen Engagements in Myanmar konkret aus (bitte nach einzelnen Sektoren und Projekten aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. Zur bestmöglichen Allokation der Mittel orientiert sich die deutsche humanitäre Hilfe an den Bedarfsplänen der VN und an den dort genannten priorisierten Sektoren, wobei insgesamt weniger Betroffene erreicht werden, wenn weniger Mittel zur Verfügung stehen. In Myanmar wurde im Jahr 2025 mit deutschen Fördermitteln Hilfe für krisenbetroffene Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Gastgemeinden und andere vulnerable Gemeinden geleistet, sowie humanitäre Hilfe im WASH-Sektor für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung. Dies wird im Jahr 2026 entsprechend dem aktuellen humanitären Bedarfsplan der VN für Myanmar nach jetzigem Stand weitergeführt, wobei die Planungen für das Jahr 2026 noch nicht abgeschlossen sind. 23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den humanitären Zugang in besonders umkämpften Regionen sicherzustellen? Die Bundesregierung setzt sich über ihre diplomatischen Kontakte gegenüber der Militärregierung nachdrücklich dafür ein, den humanitären Zugang zu gewährleisten und humanitäres Völkerrecht einzuhalten. Gemeinsam mit ihren Partnern in den VN und der EU engagiert sich die Bundesregierung dafür, dass humanitärer Hilfsleistungen effizienter koordiniert werden und der politische Druck auf die Militärregierung und andere bewaffnete Gruppen aufrechterhalten wird, um Zugang zu gewährleisten und Hürden für internationale Hilfsorganisationen abzubauen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung humanitäre Organisationen, die sich für einen verbesserten humanitären Zugang einsetzen. 24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe in Myanmar nicht über militärnahe Institutionen umgesetzt wird? Seitens der Bundesregierung geförderte humanitäre Hilfsorganisationen müssen insbesondere nach den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit arbeiten. Die Förderung von Zuwendungsempfängern der Bundesregierung unterliegt strengen Kontrollmechanismen. Zuwendungsempfänger haben in ihrer Programm- und Projektumsetzung ein striktes Risikomanagement durchzuführen und Sorgfaltspflichten zu befolgen. 25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Empfehlungen aus internationalen Studien umzusetzen, humanitäre Hilfe im Krisenkontext Myanmar sicher, effektiv und unbürokratisch bereitzustellen (www.h rw.org/news/2025/04/29/myanmar-junta-assault-health-care-hinders-qua ke-response)? Auf die Antwort zu den Fragen 23 und 24 wird verwiesen. Alle Maßnahmen werden auf Grundlage humanitärer Bedarfe und einer Analyse der Lage vor Ort konzipiert und im Rahmen eines laufenden Projektmonitorings ggf. angepasst. Humanitäre Umsetzungspartner werden anhand einer Vielzahl von Kriterien danach ausgewählt, wie effizient, sicher, bedarfsorientiert und kostengünstig sie nach den humanitären Prinzipien lebensrettende humanitäre Hilfe leisten können. 26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass humanitäre Helferinnen und Helfer in Myanmar zunehmend Ziel von Angriffen oder Repressionen werden, und wie reagiert die Bundesregierung darauf? Die Bundesregierung hat Kenntnis von zahlreichen Vorfällen seit dem Putsch 2021, bei denen humanitäre Helfer angegriffen wurden, darunter neben körperlichen Angriffen auch Festnahmen. Die Bundesregierung hat gegenüber der myanmarischen Militärregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts nachdrücklich unterstrichen und setzt sich im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie über verschiedene, auch multilaterale Foren für dessen Einhaltung ein. 27. Welche Kenntnisse (insbesondere zu Anzahl, Größe und Betreibern) hat die Bundesregierung über die Aktivitäten sogenannter Scam-Center, insbesondere an der thailändisch-myanmarischen Grenze und der chinesisch-myanmarischen Grenze, und deren Bedeutung für die Organisierte Kriminalität inklusive der Einnahmen zur Finanzierung des Bürgerkriegs in der Region? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3289 wird verwiesen. Zur Bedeutung der Einnahmen für die Finanzierung militärischer Aktivitäten wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Kooperation von privaten Firmen mit staatlichen Akteurinnen und Akteuren in Myanmar? Das myanmarische Militär und von ihm abhängige staatliche Strukturen verfügen über einen verzweigten und intransparenten wirtschaftlichen Unterbau: Das Militär profitiert von engen Verflechtungen mit einflussreichen Unternehmern und großen Wirtschaftskomplexen. Es liegen zahlreiche Berichte über die Verwicklung staatlicher Stellen in Drogen- und Rohstoffschmuggel, Online- Betrugszentren (Scam Center) sowie zu Waffen- und Munitionsproduzenten vor. 29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über vier Besuche des Generals der Militärjunta Min Aung Hlaing in Russland und Belarus allein im Jahr 2025, insbesondere zu möglichen Käufen von militärischem Gerät, Mitteln der Künstlichen Intelligenz und sonstigen IT-Systemen (https://thediplomat.com/2025/03/myanmar-junta-chief-lands-in-belarus- after-russia-visit; www.justiceformyanmar.org/stories/belarus- supplyingmyanmar-air-defence-operational-command-system-and-training-defenc e-industry-personnel)? Der Bundesregierung liegen keine über die allgemeine Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 30. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über mögliche Verbindungen zwischen der Junta, lokalen Milizen wie der Karen National Army und dem Betrieb der „Scam-Center“ vor? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Maßnahmen des Militärs und verbündeter Milizen gegen „Scam-Center“ in Myawaddy (www.reuters.com/world/china/global-pressure-forces-my anmar-junta-crack-down-scam-centres-sources-say-2025-11-21/)? Das Vorgehen des myanmarischen Militärs gegen Online-Betrugscenter erfolgte u. a. aufgrund politischen Drucks internationaler Partner wie China, die von den Auswirkungen in besonderem Maße betroffen sind. Ein mögliches Ziel der Militärregierung, die Aktivitäten der Betrugszentren nachhaltig einzuschränken oder zu beenden, kann daraus nicht abgeleitet werden. 32. Welche Auswirkungen haben die „Scam-Center“ aus Sicht der Bundesregierung auf Migration, Menschenhandel und regionale Sicherheit? Die Zunahme von Betrugszentren hat erhebliche Auswirkungen auf den Menschenhandel in der Region und auf die regionale Sicherheit. Schätzungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zufolge wurden allein in Myanmar und den angrenzenden Grenzregionen 120.000 Menschen verschleppt und zur Arbeit in Betrugszentren gezwungen (www.ohchr.or g/en/press-releases/2023/08/hundreds-thousands-trafficked-work-online-scam mers-se-asia-says-un-report). Korruption und Verwicklung öffentlicher Stellen wirken sich darüber hinaus destabilisierend aus. 33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entführungsfälle von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern anderer Nationen nach Myanmar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus den Maßnahmen der Volksrepublik China (www.d w.com/en/china-repatriates-hundreds-of-scam-factory-survivors/a-6840 8165) und der Republik Korea (https://asianews.network/3-south-korean- nationals-who-illegally-entered-myanmar-handed-over/) zu den jeweiligen öffentlich diskutierten Entführungsfällen? Der größte Teil der Opfer von Menschenhandel in den Betrugszentren stammt aus Ländern der Region, europäische und deutsche Staatsbürger sind kein primäres Ziel. Dies zeigen auch öffentlich bekannte Fälle von Verschleppungen anderer Staatsangehöriger, wie den in der Frage beschriebenen Fällen. Das AA warnt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für Myanmar explizit vor sogenannten „Scam Compounds“, wobei Ausländer mit Angeboten angeblich lukrativer Arbeit nach Myanmar gelockt, dann zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs gezwungen und festgehalten werden. 34. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen steht die Bundesregierung mit Thailand, der ASEAN oder anderen betroffenen Staaten zu Maßnahmen gegen transnationale Betrugs- und Menschenhandelsnetzwerke im Austausch? Zur Eindämmung der regional destabilisierenden Wirkung der Betrugszentren fördert die Bundesregierung die grenzüberschreitende Kooperation bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität und unterstützt den VN-Treuhandfonds für Opfer von Menschenhandel (UN Voluntary Trust Fund for Victims of Trafficking in Persons). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11h und 11i der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 21/3289 verwiesen. 35. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung internationale Bemühungen zur Rechenschaftslegung für Menschenrechts- und Völkerrechtsverbrechen der Junta? Im November 2023 trat Deutschland dem von Gambia vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) angestrengten Verfahren gegen Myanmar, in dem Vertreibungen und Gewalttaten gegen die Minderheit der Rohingya als Verletzung der Völkermordkonvention untersucht werden, bei. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten Independent Investigative Mechanism for Myanmar (IIMM), der den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu dessen Untersuchungen zu Vorwürfen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Verbrechen im Zusammenhang mit Vertreibungen und Gewalttaten gegen die Minderheit der Rohingya mit Analysen und Zeugenaussagen unterstützt. 36. Sind der Bundesregierung (Ermittlungs-)Verfahren auf Grundlage des (Völker-)Strafgesetzbuches wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen (z. B. gegen Rohingya oder andere Minderheiten oder im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe) gegen Angehörige der Militärjunta oder anderer bewaffneter Gruppen in Deutschland bekannt (bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)? Rechtskräftige Verurteilungen oder Anklageerhebungen wegen Straftaten aus der Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) gegen Personen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Auskünfte zu etwaigen Ermittlungsverfahren des GBA kann die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass durch den GBA kein Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein Verfahren eingeleitet worden ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen Verfahren des GBA wäre dann nicht mehr möglich. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausweitung des Abbaus schwerer Seltener Erden in Myanmar seit 2021? Der Abbau Seltener Erden in Myanmar hat seit 2015 deutlich zugenommen, wodurch auch dessen wirtschaftliche Bedeutung für Myanmar stieg. Der Ausbau umfasst zusätzlich zu den traditionellen Abbauregionen in Kachin neue Abbaugebiete u. a. im Shan-Staat im Nordosten des Landes bis nach Mergui in der Provinz Tanintharyi im Süden. 38. Inwieweit fließen Einnahmen aus dem Abbau von Seltenen Erden nach Erkenntnissen der Bundesregierung an bewaffnete Akteure oder an die Junta, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie und in welchem Umfang die Volksrepublik China wirtschaftlich vom Import, von der Weiterverarbeitung und dem Handel dieser Rohstoffe profitiert? Die Exporte Seltener Erden nach China sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen und machen seit der Machtübernahme durch das myanmarische Militär 2021 einen großen Teil der myanmarischen Exporte ins Ausland aus. Chinesische Unternehmen spielen dabei eine bedeutende Rolle. Viele Abbau- und Exportwege sind auf den chinesischen Markt ausgerichtet, oft über informelle und unlizenzierte Operationen, teils in Zusammenarbeit mit lokalen Milizen und anderen bewaffneten Gruppen. Neben lokalen bewaffneten Gruppen profitiert auch die Militärregierung in den von ihr kontrollierten Gebieten etwa durch Steuern und Gebühren, über die Kooperation mit lokalen Gruppen sowie über die Kontrolle verschiedener Grenzübergänge. 39. Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen und menschenrechtlichen Risiken beim Abbau Seltener Erden in den Konfliktregionen des Landes? 40. Welche Erkenntnisse zu Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Arbeitsbedingungen beim Abbau Seltener Erden in Myanmar liegen der Bundesregierung vor? Die Fragen 39 und 40 werden zusammen beantwortet. Aufgrund anhaltender Kämpfe mit häufigem Wechsel der Kontrolle und des Fehlens staatlicher Aufsicht bleiben Abbau- und Verarbeitungsstätten weitgehend unreguliert. Mit der Ausweitung der Abbauflächen gehen schwere Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung sowie Umweltrisiken einher. Im Rahmen der Erschließung neuer Abbauflächen kommt es zu Vertreibungen und weiteren Menschenrechtsverletzungen. Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in Abbaugebieten Seltener Erden entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung weitgehend nicht internationalen Standards; insbesondere sind Arbeiter vielfach nicht mit erforderlicher Schutzkleidung ausgestattet. Zudem werden viele Arbeitskräfte ohne formelle Verträge, Rechte oder soziale Absicherung eingesetzt und werden mit Blick auf Arbeitszeiten und -bedingungen ausgebeutet. 41. Wie wirkt die Bundesregierung – auch auf nationaler und europäischer Ebene und in Kooperation mit der Wirtschaft – darauf hin, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten transparent zu machen und bestenfalls zu verhindern? 42. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ende 2025 beschlossenen Änderungen am EU-Lieferkettengesetz geeignet sind, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang der Lieferketten, wie sie beim Abbau Seltener Erden in Myanmar vorkommen, vorzubeugen bzw. Abhilfe zu schaffen? Die Fragen 41 und 42 werden zusammen beantwortet. Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind die davon erfassten Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsvorgaben in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Zudem unterstützen etwa länderspezifische Umsetzungshilfen konkret Unternehmen bei der Risikoanalyse und tragen auch zur Transparenz bei. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Unterstützungsangebot von Germany Trade & Invest, dem AA und der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte, ein Unterstützungsangebot der Bundesregierung, bietet mit dem CSR Risiko-Check ein kostenloses Online-Tool an, mit dem Unternehmen Informationen zu potentiellen CSR-Risiken entlang ihrer Lieferkette erhalten können. Auf europäischer Ebene begleitet die Bundesregierung den Prozess zur Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die durch die Omnibus I-Richtlinie nachverhandelt wurde. Mit der CSDDD werden EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen, die von den erfassten europäischen Unternehmen auch beim Abbau Seltener Erden in Myanmar berücksichtigt werden müssen. 43. Wie bewertet die Bundesregierung die Kachin Independence Organisation (KIO), unter anderem mit Blick auf ihren Einfluss auf Verbesserungen im Bereich des Abbaus Seltener Erden? Nach der Eroberung weiter Teile des Kachin-Staates hat die „Kachin Independence Organisation“ (KIO) die Kontrolle über zahlreiche Vorkommen an Seltenen Erden übernommen. Dort stellt sie Berichten zufolge unter anderem eigene Abbau- und Export-Genehmigungen aus. Nach eigener Darstellung hat die KIO nach Protesten lokaler Gemeinden und zivilgesellschaftlicher Organisationen zeitweise Projekte zum Abbau Seltener Erden gestoppt. Dennoch bleibt der Abbau mit seinen umwelt- und sozialbezogenen Risiken auch unter Kontrolle der KIO weitgehend unreguliert. Insbesondere fehlt es weiter an effektiven und transparenten Mechanismen zur Überwachung von Umwelt- und Sozialstandards. 44. Wie wirkt sich die aktuelle Lage in Myanmar nach Kenntnis der Bundesregierung auf indigene Gruppen und deren Rechte aus, und welche Erfahrungen hat die Bundesregierung seit 2021 mit den Kriseninstrumenten strukturbildende Übergangshilfe und der Sonderinitiative Flucht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Kontext Myanmar gemacht? Ethnische Minderheiten sind in Myanmar seit vielen Jahren dem Entzug von Land und Eigentum, Diskriminierung, Mord, Folter und sexueller Gewalt ausgesetzt; Identität, Religion, Kultur und Traditionen ethnischer Minderheiten wurden jahrzehntelang unterdrückt. Diese Entwicklungen haben sich seit 2021 weiter verschärft. In besonderem Maß ist weiterhin die muslimische Volksgruppe der Rohingya Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ihnen wird die myanmarische Staatsangehörigkeit verweigert; sie sind dadurch weit überwiegend staatenlos. Damit einher geht der Verlust von Rechten auf Bildung, Eigentum und Bewegungsfreiheit. Zahlreiche Rohingya wurden bereits 2012 binnenvertrieben, die Mehrheit nach 2017 während einer ethnischen Kampagne durch das Militär nach Bangladesch, wo sich nun über eine Million Flüchtlinge befinden. Für die von Bangladesch geforderten und von Myanmar zugesagten Rückführungen bestehen noch immer zahlreiche Hindernisse in Myanmar, eine Umsetzung ist nicht absehbar. Verstärkt unter Druck geraten sind die in Myanmar verbliebenen Rohingya zuletzt durch gewaltsame Übergriffe und Vertreibungen auch von Seiten der Widerstandsgruppen. Die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar wurde im Frühjahr 2020 wegen der Vertreibung der Rohingya ausgesetzt und nach dem Militärputsch 2021 endgültig beendet. Das Engagement der strukturbildenden Übergangshilfe sowie der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“ (SI GA) wurde zur Unterstützung der zivilen Bevölkerung, besonders der Binnenvertriebenen und Geflüchteten, fortgesetzt. Ziel ist die Förderung von Beschäftigungsperspektiven und die Stärkung der Resilienz der Zivilbevölkerung gegen Krisen durch Stärkung der Grundversorgung. Umsetzungspartner sind überwiegend Nichtregierungsorganisationen mit guten Zugängen zu besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Insbesondere nach dem verheerenden Erdbeben im März 2025 konnten die Organisationen die notleidende Bevölkerung schnell beim Wiederaufbau, z. B. von Gemeindezentren oder Bewässerungskanälen, unterstützen. Die regierungsferne Umsetzung über internationale und nationale Nichtregierungsorganisationen ermöglicht eine Unterstützung der Zielgruppen ohne eine direkte Zusammenarbeit mit der Militärregierung und Verwaltung. Durch die Stärkung lokaler Partnerorganisationen können diese die Ansätze nach Beendigung der BMZ-Finanzierung selbstständig weiterführen. Dies gewährleistet die Nachhaltigkeit der Ansätze und das Profitieren der Zielgruppen über die Projektlaufzeit hinaus. 45. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen und lokalen Initiativen in Myanmar seit dem Militärputsch 2021, insbesondere im Hinblick auf die Förderung demokratischer Strukturen, den Schutz von Menschenrechten und die humanitäre Unterstützung der Bevölkerung unter den Bedingungen von Repression und bewaffnetem Konflikt? Die myanmarische Zivilgesellschaft ist im Rahmen oppositioneller Gruppen, über Vertreter der Schattenregierung „National Unity Government“ (NUG) und verschiedene ethnische Gruppen untereinander weitgehend vernetzt und erhält über Aktivitäten im Land und Austausch mit internationalen Partnern weiterhin ihre Resilienz, sodass der Zivilgesellschaft insgesamt eine wichtige Rolle beim Schutz von Menschenrechten und Förderung demokratischer Strukturen zukommt. Mit Blick auf die humanitäre Rolle lokaler Initiativen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. 46. Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen und menschenrechtlichen Risiken beim Abbau Seltener Erden in den Konfliktregionen des Landes? Auf die zu Frage 39 wird verwiesen. 47. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Anerkennung der vom myanmarischen Außenminister ernannten Person als offiziellen Repräsentanten Myanmars in der UN-Generalversammlung und wie bringt sie diese Haltung international zum Ausdruck? Über die Akkreditierung von Vertretern in der Generalversammlung der VN entscheidet der zuständige Ausschuss der VN-Generalversammlung, das „Credentials Committee“. Aktuell ist der für Myanmar akkreditierte Vertreter ein Diplomat, der sich nach dem Putsch der zivilen Widerstandsbewegung angeschlossen hat und von der myanmarischen Militärregierung nicht als Vertreter Myanmars anerkannt wird. Die Bundesregierung steht mit diesem akkreditierten Vertreter im Austausch. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen