Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie verteilt die Bundesregierung die im Rahmen der Sudan-Konferenz zugesagten 232 Mio. Euro für humanitäre Hilfe konkret auf internationale…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie verteilt die Bundesregierung die im Rahmen der Sudan-Konferenz zugesagten 232 Mio. Euro für humanitäre Hilfe konkret auf internationale…
Frage 48 (Vinzenz Glaser, Die Linke):
Wie verteilt die Bundesregierung die im Rahmen der Sudan-Konferenz zugesagten 232 Mio. Euro für humanitäre Hilfe konkret auf internationale Organisationen, Länder- und Regionalfonds sowie lokale Akteure (bitte die neun größten Mittelverwendungen samt entsprechender Organisation bzw. entsprechendem Fonds und der Lokalisierungsquote angeben), und unternimmt sie infolge der Konferenz konkrete politische, wirtschaftliche oder diplomatische Schritte zur Förderung eines Waffenstillstands und eines zivilen Friedensprozesses im Sudan, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 11. Mai 2026:
Die vom Auswärtigen Amt zugesagten 212 Mio. Euro verteilen sich wie folgt: 208,91 Mio. Euro stammen aus dem Titel für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Kapitel 0501). Davon sind 87,21 Mio. Euro für internationale Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen vorgesehen, 18 Mio. Euro für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, 25 Mio. Euro für die vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten verwalteten Länderfonds Äthiopien, Sudan, Südsudan und Zentralafrikanische Republik sowie 78,7 Mio. Euro für Nichtregierungsorganisationen. 2 Mio. Euro stammen aus dem Titel Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung, Klima- und Sicherheitspolitik (Kapitel 0514). Davon sind 1,2 Mio. Euro für das Netzwerk United Nations Action Against Sexual Violence in Conflict (UN Action) zur Stärkung koordinierter Reaktionen auf konfliktbezogene sexualisierte Gewalt vorgesehen, weitere 0,8 Mio. Euro für Stabilisierungsvorhaben mit verschiedenen Partnern. 1,09 Mio. Euro stammen aus dem Kulturhaushalt (Kapitel 0504) und sind zur Umsetzung durch deutsche Nichtregierungsorganisationen und Kulturmittler vorgesehen. Zur jeweiligen Lokalisierungsquote liegen dem Auswärtigen Amt noch keine abschließenden Informationen vor. Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zugesagten 20 Mio. Euro sollen die Basisversorgung für die Menschen in Sudan, vor allem in den Bereichen Wasser, Gesundheit, Bildung und Ernährung, verbessern und den sozialen Zusammenhalt in der Bevölkerung fördern. Die Vorhaben befinden sich derzeit noch in Planung. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen.
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