Auswirkungen der deutschen Rohstoffpolitik auf Länder des Globalen Südens
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Auswirkungen der deutschen Rohstoffpolitik auf Länder des Globalen Südens
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4597
21. Wahlperiode 09.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Dr. Fabian Fahl, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates
Gürpinar, Maren Kaminski, Jan Köstering, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada
Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Auswirkungen der deutschen Rohstoffpolitik auf Länder des Globalen Südens
Am 27. und 28. Januar 2026 kam es im Osten der Demokratischen Republik
Kongo zu einem Minenunglück, bei dem mehr als 200 Menschen ums Leben
kamen. In der Coltanmine Rubaya, in der Menschen unter prekärsten
Bedingungen arbeiten, werden 15 Prozent des weltweiten Coltans gefördert (www.ta
gesschau.de/ausland/afrika/tote-minenunglueck-kongo-100.html). Tantal, das
aus Coltanerz gewonnen wird, ist zentral für die Halbleiterindustrie und
unverzichtbar für die Digitalisierung und Energiewende. Ob beim Abbau im Kongo,
in Ruanda, und Nigeria oder als Nebenprodukt im brasilianischen Zinnbergbau,
geht der Abbau dieses Erzes mit der Entwaldung, Zerstörung der Umwelt und
der Ausbeutung von Menschen und Umwelt im Globalen Süden einher.
Grüne Transformation und Digitalisierung haben eine extreme Nachfrage nach
Ressourcen ausgelöst. Nickel, Kupfer, Aluminium, Lithium, Kobalt, Gallium,
Tantal und Seltene Erden sind dringend benötigte Rohstoffe in den Ökonomien
des 21. Jahrhunderts. Digitalisierung und grüne Transformation haben eine
stoffliche Basis. Die Nachfrage nach den genannten Rohstoffen wird in den
kommenden Jahren extrem steigen (www.iea.org/reports/global-critical-mineral
s-outlook-2025). Während die Extraktion dieser Rohstoffe maßgeblich im
Globalen Süden stattfindet, verbleiben Wertschöpfung und technologische Vorteile
im Globalen Norden. Damit gehen die ökologischen und sozialen Folgekosten
des Abbaus häufig zulasten der Förderregionen, während Nutzen und Gewinne
anderswo konzentriert sind. Transformationsprozesse, die sich hier „grün“
geben, führen zu Umweltzerstörung an anderen Orten.
Staatliche Instrumente der Rohstoffsicherung prägen die Rahmenbedingungen,
unter denen globale Lieferketten wirken. Dabei besteht die Gefahr, dass
rohstoffreiche Länder weiterhin vor allem auf den Export wenig oder
unverarbeiteter Primärgüter ausgerichtet bleiben. Auch die Bundesrepublik Deutschland
verfolgt im Rahmen ihrer Rohstoffstrategie das Ziel, den Zugang zu strategisch
wichtigen Rohstoffen langfristig zu sichern. Sie nutzt hierfür unter anderem
Rohstoffpartnerschaften, außenwirtschaftliche Förderinstrumente und
entwicklungspolitische Programme. Gleichzeitig wird durch die Abschwächung
verbindlicher unternehmerischer Sorgfaltspflichten, insbesondere im Zuge der
Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, die Kontrolle von
Menschenrechts- und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten
geschwächt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die deutsche
Rohstoffpolitik Rohstoffsicherung, wirtschaftliche Interessen und
entwicklungspolitische Verantwortung miteinander in Einklang bringt oder bestehende
ökologische und soziale Risiken entlang globaler Lieferketten in Förderländer
verlagert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 2021 unternommen, um die
Rohstoffstrategie der Bundesregierung weiterzuentwickeln (bitte
chronologisch darstellen und jeweils federführendes Ressort, beteiligte Ressorts
bzw. Gremien, zentrale Ergebnisse und aktuellen Stand benennen)?
2. Inwieweit gelten die im Eckpunktepapier „Wege zu einer nachhaltigen
und resilienten Rohstoffversorgung“ (Januar 2023) genannten
Schwerpunktsetzungen Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Recycling,
Diversifizierung der Rohstofflieferketten, Sicherstellung eines fairen und
nachhaltigen Marktrahmens für die aktuelle Rohstoffpolitik der
Bundesregierung weiterhin, und welche Änderungen oder
Prioritätsverschiebungen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt vorgenommen?
3. Verfolgt die Bundesregierung konkrete Planungen für eine Überarbeitung,
Aktualisierung oder Neufassung der Rohstoffstrategie, wenn ja, mit
welchem Zeitplan, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht sie derzeit
keinen Bedarf?
4. Welche Formate der Beteiligung gab es seit 2021 im Rahmen der
Aktualisierung bzw. Fortschreibung der Rohstoffstrategie für
zivilgesellschaftliche Akteure, Wirtschaftsverbände und Unternehmen oder Akteurinnen
und Akteure aus rohstoffreichen Partnerländern (bitte Formate, Zeitpunkte
sowie den Kreis der eingeladenen bzw. teilnehmenden Organisationen
benennen und angeben, ob Ergebnisse dokumentiert und veröffentlicht
wurden)?
5. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihrer
Rohstoffpolitik insbesondere im Hinblick auf die Versorgungssicherheit für die
deutsche Industrie, ihren Beitrag zur globalen Energiewende, die
Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz sowie die Reduktion des
absoluten Primärrohstoffverbrauchs?
6. Welche quantitativen Zielgrößen oder Indikatoren nutzt die
Bundesregierung, um die Wirksamkeit ihrer Rohstoffpolitik zu messen (bitte
Indikatoren, Datenquellen und Messintervalle nennen, insbesondere zu
Diversifizierung bzw. Abhängigkeiten, Recycling bzw. Rezyklatanteilen,
Materialeffizienz sowie absolutem Primärrohstoffverbrauch)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte der aktuellen
Rohstoffstrategie die Kritik zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure, nach der
die deutsche und europäische Rohstoffpolitik extraktivistische
Wirtschaftsmodelle im Globalen Süden vertiefe und koloniale Kontinuitäten
verstärke?
8. Wie definiert die Bundesregierung die Begriffe „kritische Rohstoffe“ und
„strategische Rohstoffe“ im Rahmen ihrer Rohstoffpolitik, welche
Kriterien werden dafür herangezogen, und welche Rohstoffe fallen nach dem
aktuellen Stand darunter?
9. Welche Schätzungen oder Modelle liegen der Bundesregierung zur
Größenordnung importierter Treibhausgasemissionen vor, die mit dem
deutschen Bedarf an für die Energiewende und Digitalisierung zentralen
Rohstoffen und Vorprodukten (z. B. Nickel, Kupfer, Lithium, Kobalt, Seltene
Erden) verbunden sind, und wie verteilen sich diese Emissionen nach
Rohstoff- bzw. Produktgruppe und Herkunftsregion (bitte, soweit
verfügbar, in aggregierter Form darstellen und die verwendeten Datenquellen
bzw. Methoden benennen)?
10. Welche Kriterien gelten bzw. plant die Bundesregierung, um importierte
Emissionen bei Rohstoffpartnerschaften, der Außenwirtschaftsförderung
sowie bei KfW-Finanzierungen (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau)
zu berücksichtigen, und wie wird die Einhaltung überprüft?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre Rohstoffpolitik im
Kontext der grünen Transformation nicht zu Zielkonflikten führt, bei denen
Klimaziele durch Biodiversitätsverlust, Wasserstress, Landkonflikte oder
Verletzungen von Beteiligungsrechten (free, prior and informed consent –
FPIC) erkauft werden, und welche Indikatoren nutzt sie hierfür?
12. Welche bilateralen Vereinbarungen, Absichtserklärungen,
Rohstoffpartnerschaften oder vergleichbaren Kooperationen hat die Bundesregierung
seit 2021 mit Drittstaaten im Bereich Rohstoffe abgeschlossen, erneuert
oder verhandelt (bitte tabellarisch nach Land, Datum, Art des Instruments,
federführendem Ressort, beteiligten Ressorts bzw. Behörden, betroffenen
Rohstoffen bzw. Produktgruppen und Laufzeit auflisten)?
13. Welche konkreten Inhalte und Verpflichtungen enthalten diese
Vereinbarungen jeweils (bitte je Vereinbarung strukturiert darstellen), bezüglich
a) Ziele und Prioritäten (Rohstoffe bzw. Produktgruppen),
b) Zusagen zu Marktzugang, Investitionsförderung oder
Absicherungsinstrumenten,
c) Zusagen zu Verarbeitung bzw. Wertschöpfung vor Ort,
Technologieoder Wissenstransfer,
d) Transparenz- bzw. Monitoringregelungen?
14. Welche menschenrechtlichen, arbeitsrechtlichen, umwelt- und
klimapolitischen Mindeststandards sowie Beteiligungs- und
Beschwerdemechanismen sind in den jeweiligen Vereinbarungen verankert (bitte je
Vereinbarung angeben, ob diese verbindlich sind, welche Monitoring-
Mechanismen bestehen und ob Sanktionen bzw. Abhilfeschritte oder
Aussetzungsklauseln vorgesehen sind)?
15. Welche Projekte bzw. Vorhaben mit Rohstoffbezug wurden seit 2021 im
Rahmen von Global Gateway oder vergleichbaren EU-Initiativen
gestartet, fortgeführt oder vorbereitet, an denen Deutschland
a) finanziell (Bundesmittel, KfW bzw. Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft [DEG], Garantien, Beiträge zu EU-
Instrumenten bzw. Trust Funds bzw. Guarantees),
b) operativ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH [GIZ GmbH] bzw. KfW bzw. DEG als Durchführer),
oder
c) politisch (Mitinitiierung bzw. Federführung) beteiligt ist
(bitte tabellarisch nach Land bzw. Region, Projektname, Rohstoffbezug,
Instrument, Gesamtvolumen, deutschem Beitrag, beteiligten Institutionen
und Status auflisten)?
16. Gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung zu den aktuell laufenden
Rohstoffpartnerschaften, und welche Evaluierungen, Monitoringberichte,
Risikoanalysen oder ressortinternen Lagebilder liegen der
Bundesregierung seit 2021 zu bestehenden rohstoffbezogenen Partnerschaften bzw.
Abkommen vor?
17. Plant die Bundesregierung neue eigene Rohstoffpartnerschaften, und
wenn ja, mit welchem Fokus?
18. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für neue
Rohstoffpartnerschaften ein, und wenn ja, mit welchen bevorzugten Partnerländern und
welchem Fokus?
19. Welche Rolle spielen deutsche Wirtschaftsverbände und Unternehmen bei
der Vorbereitung solcher Rohstoffabkommen, und in welcher Form
werden Organisationen aus rohstoffreichen Partnerländern sowie deutsche
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in diese Prozesse einbezogen
(bitte Formate, Zeitpunkte und Einladungs- bzw. Teilnehmendenkreis
nennen)?
20. In welchen Fällen wurden seit 2021 rohstoffbezogene Partnerschaften
oder Abkommen angepasst, ausgesetzt oder nicht weiterverfolgt, weil
menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken, Konflikte oder
fehlende Partizipation festgestellt wurden?
21. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem EU-Mercosur-
Abkommen für den Zugang zu kritischen und strategischen Rohstoffen
bei, und welche Rohstoffe stehen dabei aus Sicht der Bundesregierung im
Vordergrund?
22. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das EU-
Mercosur-Abkommen auf die Einfuhr von Futtermitteln aus den
Mercosur-Staaten nach Deutschland bzw. in die EU, und welche Folgen
prognostiziert sie daraus für Landnutzungsänderungen, Entwaldungsdruck
und den Einsatz von Pestiziden in den Herkunftsländern?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass das EU-Mercosur-
Abkommen (direkt oder indirekt über Anreize für die Exportproduktion)
die Belastung von Amazonas-Ökosystemen erhöht, und welche
politischen bzw. vertraglichen Hebel sieht sie, um Risiken von Entwaldung und
Pfadabhängigkeiten in landintensiven Exportmodellen zu begrenzen?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Durchsetzbarkeit der umwelt- und
menschenrechtlichen Verpflichtungen im EU-Mercosur-Abkommen, und
setzt sie sich für Nachschärfungen bzw. zusätzliche Garantien ein, und
wenn ja, für welche konkret?
25. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Positionierung zum EU-
Mercosur-Abkommen sicher, dass die Rechte indigener Völker und
lokaler Communitys, insbesondere Land- sowie Beteiligungsrechte,
verbindlich geschützt und durchsetzbar sind, und wie bewertet sie die Kritik, dass
das Abkommen hierzu keine hinreichend konkreten und einklagbaren
Vorgaben enthalte?
26. Teilt die Bundesregierung die rechtswissenschaftliche Kritik, dass im EU-
Mercosur-Abkommen keine ausdrückliche Bezugnahme auf die ILO-
Konvention (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) Nr. 169 und die
daraus folgenden Mindeststandards erfolgt, obwohl Deutschland und
weitere EU-Mitgliedstaaten ILO 169 ratifiziert haben?
27. Welche Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit seit 2021
haben einen direkten oder mittelbaren Bezug zu Rohstoffgewinnung,
Rohstoffverarbeitung, rohstoffbezogener Infrastruktur oder
Rohstoffgovernance (bitte tabellarisch nach Land, Titel, Durchführungsorganisation,
Laufzeit, Gesamtvolumen, thematischem Schwerpunkt und betroffenen
Rohstoffen auflisten)?
28. In welchem Umfang wurden seit 2021 im Rohstoffkontext öffentliche
Mittel der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) oder verwandte Instrumente
eingesetzt, um private Investitionen zu mobilisieren (bitte Instrumente,
eingesetzte öffentliche Mittel, jeweils mobilisiertes privates Kapital,
Zielländer, Zielsektoren sowie die Rolle der beteiligten Durchführungs- und
Finanzierungsakteure benennen)?
29. Welche verbindlichen Mindestanforderungen gelten in rohstoffbezogenen
EZ-Vorhaben seit 2021 für Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt- und
Klimaschutz sowie Beteiligung betroffener Gemeinden (FPIC), und wie
werden diese Anforderungen überprüft?
30. Welche Vorgaben, Leitlinien oder Prüfkriterien macht die
Bundesregierung an Durchführungsorganisationen und Finanzierungsakteure, um
sicherzustellen, dass EZ-Vorhaben im Rohstoffbereich nicht primär der
Rohstoffsicherung bzw. den Exportinteressen deutscher Unternehmen
dienen, sondern entwicklungspolitischen Zielen (Armutsbekämpfung,
Menschenrechte, sozial-ökologische Transformation), und wie werden
Zielkonflikte dokumentiert und entschieden?
31. Für welche Vorhaben in den Bereichen Rohstoffgewinnung,
Rohstoffverarbeitung, Rohstofftransport und rohstoffbezogene Energie- und
Infrastrukturprojekte wurden seit 2021 Garantien für Ungebundene
Finanzkredite (UFK), Investitionsgarantien des Bundes, Exportkreditgarantien
(Hermesdeckungen) sowie Finanzierung oder Beteiligungen durch KfW bzw.
DEG bewilligt (bitte tabellarisch nach Jahr, Instrument, Zielland, Projekt,
beteiligten Unternehmen, Rohstoff bzw. Produktgruppe, Volumen [gesamt
und Deutschlandanteil], Laufzeit und Status auflisten)?
32. Wie hoch ist der Anteil der seit 2021 bewilligten öffentlichen
Finanzierungshilfen in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Rohstoffverarbeitung,
Rohstofftransport und rohstoffbezogene Energie- und
Infrastrukturprojekte (UFK, Investitionsgarantien, Hermes, KfW bzw. DEG), der sich auf
fossile Rohstoffe oder mit fossilen Rohstoffen verbundene Infrastruktur
bezieht?
33. Welche renditebezogenen Steuerungsvorgaben gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der KfW-Gruppe, insbesondere bei DEG und
der KfW IPEX-Bank, für Finanzierungen und Beteiligungen im Rohstoff-
und rohstoffnahen Infrastrukturkontext, wie werden diese Vorgaben durch
die Bundesregierung gesetzt bzw. gebilligt, welche Auswirkungen hatten
sie seit 2021 auf die Auswahl, Konditionen oder Ablehnung
rohstoffbezogener Vorhaben, und wie werden die in diesen Geschäftsfeldern erzielten
Jahresüberschüsse verwendet?
34. Welche spezifischen menschenrechtlichen und umweltbezogenen
Prüfkriterien werden bei der Vergabe von UFK-Garantien,
Investitionsgarantien und Hermesdeckungen im Rohstoffbereich angewandt, und in wie
vielen Fällen haben diese Prüfungen seit 2021 zu Auflagen, Ablehnungen
oder Projektänderungen geführt (bitte tabellarisch nach Jahr, Instrument,
Zielland und Ergebnis aufschlüsseln)?
35. In welchen rohstoffbezogenen Vorhaben, die seit 2021 durch die
genannten Instrumente unterstützt wurden, wurden den zuständigen Stellen
Hinweise oder Beschwerden zu Menschenrechts-, Arbeitsrechts- oder
Umweltverstößen bekannt, und welche Konsequenzen hatte dies jeweils für
die Förderung (bitte tabellarisch nach Projekt, Instrument, Zielland, Art
des Vorwurfs, Zeitpunkt des Bekanntwerdens und ergriffenen Maßnahmen
auflisten)?
36. Welche Teile der KfW-Gruppe (KfW-Zentrale, DEG, IPEX-Bank) sollen
mit der Umsetzung eines Rohstofffonds betraut werden, und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass für alle Beteiligten einheitliche, verbindliche
Transparenz-, Menschenrechts- und Rechenschaftsstandards gelten?
37. Welche Projekte haben sich bislang auf den Rohstofffonds beworben
(bitte tabellarisch nach Projektname bzw. Projektgesellschaft, Zielland,
Ort bzw. Region, Rohstoff bzw. Produktgruppe und Art des Vorhabens
darstellen)
38. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung als Aufsichtsorgan der KfW
(einschließlich DEG und IPEX-Bank), um sicherzustellen, dass sozial-
und umweltrelevante Projektunterlagen bei KfW-finanzierten Vorhaben
grundsätzlich vor der Finanzierungsentscheidung mit ausreichender
Vorlaufzeit, maschinenlesbar und öffentlich zugänglich veröffentlicht werden
– einschließlich englischer und, soweit erforderlich, lokaler
Sprachversionen – und dass deren Veröffentlichung nicht von Zustimmungspflichten
der Kundinnen und Kunden abhängig gemacht wird, und inwiefern
beabsichtigt die Bundesregierung, die Veröffentlichungspraxis der KfW an
internationale Good Practice wie das Disclosure-Portal der International
Finance Corporation (IFC) anzugleichen?
39. Wie stellt die KfW IPEX sicher, dass keine Projekte gefördert werden, die
im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzung und Umweltzerstörung
stehen?
40. Welche Teile der Umwelt-, Klima-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung
führt die KfW selbst durch, und welche werden auf Kunden bzw.
Projektträger verlagert?
41. Warum verfügt die KfW IPEX-Bank bislang über keinen eigenen
unabhängigen Beschwerdemechanismus, wie dies bei anderen öffentlichen
Förderbanken der Fall ist, und welche Schritte plant die Bundesregierung
(als Eigentümerin bzw. Aufsicht), um einen unabhängigen, budgetär
abgesicherten Beschwerdemechanismus einzurichten?
42. Gibt es bei der KfW einen regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen
und Vertretern von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft, und wenn nein,
ist dieser in Zukunft geplant, wie auch bei der Europäischen
Investitionsbank (EIB) und anderen Banken?
43. Welche UFK-Garantien wurden seit 2020 bewilligt, und welche Anträge
sind derzeit anhängig (bitte tabellarisch nach Land, Projektgesellschaft,
Rohstoff bzw. Produktgruppe, deutschem Abnehmer, Volumen,
Kreditlaufzeit, Datum der Antragstellung sowie Datum der Garantieübernahme
bzw. geplantem Entscheidungszeitpunkt darstellen)?
44. Aus welchen Ländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 welche Mengen kritischer und strategischer Rohstoffe (bitte
Rohstoffe benennen) in Rohform sowie als relevante Halb- und
Fertigprodukte exportiert (bitte jährlich und unter Angabe der zugrunde gelegten
Waren- bzw. Produktkategorien tabellarisch, inklusive der Top-5-
Herkunftsländer und deren Anteil, aufschlüsseln)?
45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verarbeitungstiefe
der Rohstoffimporte nach Deutschland vor, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Rohstoffpolitik?
46. Welche quantifizierten Annahmen oder Szenarien nutzt die
Bundesregierung, um zu bestimmen, welchen Anteil des künftigen Rohstoffbedarfs
Deutschlands sie durch Recycling, Materialeffizienz, Substitution und
längere Produktnutzung decken bzw. einsparen will (bitte Annahmen,
Zielwerte, Zeithorizonte und die jeweils betroffenen Rohstoffe nennen)?
47. Wie viele beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
eingegangene Beschwerden bzw. Hinweise nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bezogen sich seit 2023 auf Sachverhalte im
Rohstoffsektor bzw. in rohstoffnahen Wertschöpfungsketten, und welche Rohstoffe
und Länder waren betroffen (bitte nach Jahr, Rohstoff bzw.
Produktgruppe, Land bzw. Region und Art des mutmaßlichen Verstoßes tabellarisch
aufschlüsseln), und in wie vielen dieser rohstoffbezogenen Fälle wurden
vom BAFA vertiefte Prüfverfahren eingeleitet, konkrete Auflagen
gegenüber Unternehmen ausgesprochen oder Ordnungswidrigkeitenverfahren
vorbereitet bzw. eingeleitet (bitte nach Jahr und Ergebnisart tabellarisch
aufschlüsseln)?
48. Wie ist der Stand der beim BAFA anhängigen Beschwerdeverfahren nach
dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die auf die im November 2025
von Misereor und Red Muqui gegen Aurubis eingereichte Beschwerde
zurückgeht (bitte den Verfahrensstand darstellen), welche nächsten
Verfahrensschritte sind vorgesehen, und bis wann rechnet die Bundesregierung
mit einem Abschluss?
49. Aus welchen Ländern wurden seit 2015 welche Mengen und Werte von
Zinn, Tantal (einschließlich Erze bzw. Konzentrate wie Coltan), Wolfram
sowie Gold exportiert (bitte jährlich und unter Angabe der zugrunde
gelegten Waren bzw. Produktkategorien sowie nach Verarbeitungsstufe und
wichtigsten Herkunftsländern tabellarisch aufschlüsseln)?
50. Wie viele in Deutschland ansässige Unionseinführer fallen seit 2021 nach
Kenntnis der Bundesregierung unter die Verordnung (EU) 2017/821 (bitte
nach Jahr und 3TG-Mineral/Metall), wie viele risikobasierte Kontrollen
führte die zuständige Behörde durch, welche Hauptmängel wurden
festgestellt, und welche Maßnahmen bzw. Sanktionen wurden ergriffen (bitte
nach Jahr und Ergebnisart aufschlüsseln)?
51. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um Risiken von
Konfliktfinanzierung, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung
auch bei nicht von der Verordnung (EU) 2017/821 erfassten Rohstoffen
(z. B. Kupfer, Kobalt, Nickel) entlang deutscher Importketten zu
adressieren (bitte Zuständigkeiten, Instrumente und ggf. vorliegende
Auswertungen angeben)?
52. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit 2021 zu
Sanktionsverstößen oder Umgehungskonstruktionen im Zusammenhang mit
Rohstoffimporten vor (insbesondere mit Blick auf Netzwerke im Handel mit
Konfliktrohstoffen), und wie viele Ermittlungs-, Bußgeld- oder
Strafverfahren wurden hierzu eingeleitet bzw. abgeschlossen (bitte nach Jahr,
zuständiger Behörde und Ergebnis aufschlüsseln, soweit rechtlich möglich)?
53. Für welche Zielländer und Gütergruppen wurden seit 2015
Ausfuhrgenehmigungen für im Rohstoffsektor relevante Technologie und Ausrüstung
(insbesondere Bergbau-, Aufbereitungs- und Raffinationstechnik sowie
einschlägige Dual-Use-Güter bzw. Dual-Use-Technologie) beantragt,
genehmigt oder abgelehnt (bitte jährlich nach Zielland und Gütergruppe
aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen wurde dabei auf Embargoregeln oder
Catch-all abgestellt (bitte nach Ablehnungsgrundkategorien
aufschlüsseln)?
Berlin, den 6. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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