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Schriftliche Frage 136 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Leitlinien des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von UNICEF und entsprech…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 136 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Leitlinien des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von UNICEF und entsprech… Frage 136 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Leitlinien des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, von UNICEF und entsprechenden Partnerorganisationen zum „Mindeststandard zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ verbindlich zu sichern, und wenn ja, wie, und wann ist damit zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 7. Juli 2026: Nach § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) sind die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylsuchender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten. In der Gesetzesbegründung zum GEAS-Anpassungsgesetz wird darauf verwiesen, dass bei der Unterbringung in Bezug auf Frauen, Kinder und weitere schutzbedürftige Personen die von der Bundesregierung im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeiteten Mindeststandards einbezogen werden sollen (Bundestagsdrucksache 21/1848, S. 109 f.). Die Mindeststandards dienen somit als Leitlinien für die Erstellung, Umsetzung und das Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten und bieten Orientierung für die Entwicklung länderspezifischer und kommunaler Schutzkonzepte.

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