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Schriftliche Frage 192 von Cem Ince (DIE LINKE): Inwiefern war die Änderung der Berichtspflichten für die Schienenverkehrsunfallstatistik durch den Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 20…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 192 von Cem Ince (DIE LINKE): Inwiefern war die Änderung der Berichtspflichten für die Schienenverkehrsunfallstatistik durch den Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 20… Frage 192 (Cem Ince, Die Linke): Inwiefern war die Änderung der Berichtspflichten für die Schienenverkehrsunfallstatistik durch den Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 20/6822, durch die alle Unternehmen, die unter die EU-Richtlinie 2016/798 fallen und an das Eisenbahn-Bundesamt auskunftspflichtig sind, nicht mehr an das Statistische Bundesamt auskunftspflichtig sind, nach Auffassung der Bundesregierung zielführend – mit Blick darauf, dass die Schienenverkehrsunfallstatistik nur noch die Anzahl der Unfälle von Straßenbahnen nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO- StraB), Schmalspur- und Anschlussbahnen nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) bzw. der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BAO) sowie von Fahrzeugen, die nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren und nicht unter die EU-Richtlinie fallen, beinhaltet und dadurch allein meiner Ansicht nach kaum mehr Aussagekraft hat, während dem lediglich eine erwartete Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands bei Unternehmen um 6.516 Euro sowie um 3.720 Euro beim Statistischen Bundesamt gegenübersteht, und wie ist der Stand der laut Gesetzesbegründung zeitnah vorgesehenen wissenschaftlichen Evaluierung zum fortzuführenden Teil der Schienenverkehrsunfallstatistik und einer darauf basierenden möglichen weiteren gesetzlichen Anpassung der Schienenverkehrsunfallstatistik? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 6. Juli 2026: Der Entfall der Berichtspflicht im Verkehrsunfallstatistikgesetz war zielführend, weil das Schienenverkehrsunfallgeschehen weiterhin so umfassend erfasst wird wie bisher, während bürokratische Belastungen durch doppelte Auskunftspflichten vermieden werden. Ein Forschungsvorhaben zur Analyse der Datenerhebung von Straßenbahn-Unfällen im Auftrag des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt trägt zur Evaluierung der entsprechenden rechtlichen Regelungen bei. Die Veröffentlichung des Schlussberichts ist dieses Jahr vorgesehen.

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