Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren (Antwort zu Drs. 21/7852)
Text
Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren (Antwort zu Drs. 21/7852)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8090
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7852 –
Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Inkrafttreten des neuen „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“
(GEAS) am 12. Juni 2026 werden auch in Deutschland Asylgrenzverfahren
umgesetzt. Diese ersetzen das vorherige Flughafenverfahren. Nach einem
Bericht des „Mediendienstes Integration“ finden Grenzverfahren bislang an den
Standorten Frankfurt/Main, München und Berlin statt. Weitere Standorte sind
geplant bzw. in Vorbereitung (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/
asylrecht/flughafenverfahren-zahlen-und-rechtslage/). Laut
Durchführungsbeschluss der EU-Kommission muss Deutschland 374 Plätze für das
Grenzverfahren bereitstellen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CE
LEX:32024D2150).
Das Grenzverfahren umfasst ein vollständiges Asylverfahren. Das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss innerhalb von acht Wochen über
die Asylanträge entscheiden. Die Verfahren finden unter der „Fiktion der
Nichteinreise statt“. Das bedeutet, dass die Asylsuchenden rechtlich als nicht
eingereist gelten, obwohl sie sich faktisch auf deutschem Boden befinden.
Kritikerinnen und Kritiker heben hervor, dass der Zugang zu unabhängiger
rechtlicher Beratung durch kurze Fristen und die Unterbringung in (faktischer)
Haft stark beschränkt ist. Faire Einzelfallprüfungen seien unter diesen
Bedingungen nicht möglich (www.proasyl.de/news/geas-startet-faq-zu-den-wichtigs
ten-aspekten-der-europaeischen-asylreform/#1781095675821-9d4e1b36-
71a2). Die Fragestellenden teilen diese Kritik.
1. Wie viele Screeningverfahren hat die Bundespolizei seit dem 12. Juni
2026 an der Außengrenze durchgeführt (bitte hier und im Folgenden
jeweils nach Außengrenzstandorten sowie nach den 15 wichtigsten
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Im Zeitraum von 12. Juni bis zum 31. Juli 2026 hat die Bundespolizei
insgesamt 129 Überprüfungsverfahren an der Außengrenze gemäß Artikel 5 der
Verordnung (EU) 2024/1356 (nachfolgend: Überprüfungsverordnung) aus Anlass
der Stellung eines Asylantrages durchgeführt. Diese verteilen sich auf die
folgenden Standorte:
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 21. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Flughafen Anzahl Personen
Berlin-Brandenburg 4
Köln-Bonn 6
Düsseldorf 13
Karlsruhe/ Baden-Baden 1
Frankfurt am Main 59
Hannover 4
Hamburg 6
Frankfurt-Hahn 3
München 12
Stuttgart 21
Gesamt 129
Die überprüften Personen besaßen folgende Staatsangehörigkeiten:
Staatsangehörigkeit Anzahl Personen
Ukrainisch 48
Iranisch 18
Afghanisch 7
Syrisch 6
Somalisch 6
Brasilianisch 5
Nigerianisch 4
Kenianisch 4
Georgisch 3
sri-lankisch 3
Kolumbianisch 3
Irakisch 3
Marokkanisch 2
Angolanisch 2
Guineisch 2
Russisch 2
Usbekisch 1
Amerikanisch 1
katarisch 1
ghanaisch 1
pakistanisch 1
kasachisch 1
chinesisch 1
venezolanisch 1
myanmarisch 1
haitianisch 1
kuwaitisch 1
Gesamt 129
Weitergehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht
vor.
2. In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Screeningverfahrens an der
Außengrenze ein besonderer Schutzbedarf festgestellt?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass hier nach den Ergebnissen der
vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12 der
Überprüfungsverordnung gefragt wird. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen
nicht vor.
3. In wie vielen Fällen wurden die Asylsuchenden in das Inlandsverfahren
verwiesen (bitte hier jeweils nach Begründung: Feststellung besonderer
Schutzbedarfe gemäß Artikel 53 i. V. m. Artikel 54 der
Asylverfahrensverordnung [AsylVfVO], einschlägige medizinische Gründe, aufgrund
des Vorliegens von Minderjährigkeit aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 12. Juni bis zum 31. Juli 2026 wurden zum Zeitpunkt der
Vorgangserfassung im Vorgangsbearbeitungssystem der Bundespolizei 69
Personen als nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens an eine
Aufnahmeeinrichtung im Inland weitergeleitet eingetragen. Ob in weiteren Fällen zu einem
späteren Zeitpunkt aufgrund neu hinzugetretener Erkenntnisse eine
Weiterleitung erfolgt ist, wird statistisch nicht erfasst.
Weitergehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht
vor.
4. Wie alt waren die Asylsuchenden, die seit dem 12. Juni 2026 das
Screeningverfahren an der Außengrenze durchlaufen haben (bitte nach 0 bis
13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis
59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung der im Zeitraum von 12. Juni bis zum 31. Juli 2026
überprüften Personen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen.
Alter Anzahl Personen
0 bis 13 21
14 bis 17 17
18 bis 29 38
30 bis 49 43
50 bis 59 6
60 bis 69 3
70 und älter 1
Gesamt 129
5. Wie viele Grenzverfahren wurden seit dem 12. Juni 2026 durchgeführt
(bitte hier und im Folgenden jeweils nach Außengrenzstandorten sowie
nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Die Frage wird hier und im Folgenden dahingehend verstanden, dass
Entscheidungen im Asylgrenzverfahren gemeint sind. Die Angaben können den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026)
nach Standort der BAMF-Außenstelle
Gesamt 34
AS Frankfurt/Flughafen 28
AS Gießen im AZ, LAS 1
AS München 5
Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026)
nach Herkunftsländern
Gesamt 34
Brasilien 5
Georgien 4
Kolumbien 3
Afghanistan 2
Somalia 2
Nigeria 2
Guinea 2
Sri Lanka 2
Irak 2
Kongo, Demokratische Republik 2
Angola 1
Ghana 1
Senegal 1
Montenegro 1
Venezuela 1
Sonstige 3
6. In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Grenzverfahrens ein
besonderer Schutzbedarf festgestellt?
Daten im Sinne der Fragestellung werden durch die Bundesregierung nicht
systematisch erfasst oder gespeichert.
7. Sofern ein Grenzverfahren gemäß Artikel 45 Absatz 1 AsylVfVO
durchgeführt wurde, welcher der in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe c, f oder j
aufgeführten Umstände lag in wie vielen Fällen vor?
Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c AsylVfO 2
Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f AsylVfO 1
Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe j AsylVfO 14
8. Wie alt waren die Asylsuchenden, die seit dem 12. Juni 2026 das
Grenzverfahren durchlaufen haben (bitte nach 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre,
18 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre,
70 Jahre und älter aufschlüsseln)?
Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026)
nach Alter der Asylsuchenden
Gesamt 0 bis
13 Jahre
14 bis
17 Jahre
18 bis
29 Jahre
30 bis
49 Jahre
50 bis
59 Jahre
60 bis
69 Jahre 70+ Jahre
Gesamt 34 7 1 8 16 1 1 -
9. An welchen Standorten in Deutschland werden derzeit Grenzverfahren
durchgeführt (bitte unter Angabe der vorgehaltenen Plätze auflisten)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion die
Linke auf Frage 15 auf die Bundestagsdrucksachennummer 21/7993 wird
verwiesen.
10. An welchen weiteren Standorten sind Einrichtungen zur Durchführung
von Grenzverfahren geplant bzw. in Vorbereitung (bitte mit der Zahl der
geplanten Plätze auflisten und auch angeben, wann die Einrichtungen in
Betrieb genommen werden sollen)?
11. Wann soll insbesondere die frühere Justizvollzugsanstalt (JVA)
Ingolstadt für die Durchführung von Grenzverfahren in Betrieb genommen
werden?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Freistaat Bayern plant, einen zweiten Standort für die Durchführung von
Außengrenzverfahren in Ingolstadt einzurichten. Die Eröffnung des Standorts
in Ingolstadt ist gemäß aktuellen Planungen für das zweite Quartal 2027
vorgesehen. In den Einrichtungen am Flughafen München und in Ingolstadt sollen
insgesamt 54 Plätze zur Verfügung stehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine Interimseinrichtung mit 60 Plätzen in
Ratingen zu eröffnen, nach derzeitigem Stand ist die Inbetriebnahme
voraussichtlich Anfang 2027 vorgesehen. Eine Dauereinrichtung auf dem
Flughafengelände Düsseldorf mit 50 Plätzen befindet sich in Planung.
Ob eine Grenzverfahrens-Einrichtung am Flughafen Hamburg errichtet wird,
befindet sich in Prüfung.
12. Kann die Bundesregierung Angaben zu den Kosten sowohl für den
Umbau und weitere Maßnahmen bis zur Inbetriebnahme wie auch für den
laufenden Betrieb der Einrichtungen machen, in denen Grenzverfahren
durchgeführt werden, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung kann keine Angaben zu den Kosten für den Umbau und
Betrieb der Grenzverfahrenseinrichtungen machen, da sich die
Kostenermittlung in einem laufenden Prozess befindet.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie in den einzelnen
Einrichtungen sichergestellt wird, dass die Bedarfe von Minderjährigen und
anderen vulnerablen Gruppen berücksichtigt werden?
Die Verwaltung und der Betrieb der einzelnen Grenzverfahrenseinrichtungen
liegen bei den Ländern. Diese sind für die Einhaltung der in Kapitel IV der
Aufnahmerichtlinie festgeschriebenen Garantien für Minderjährige und
Personen mit besonderen Bedürfnissen verantwortlich. Die Bundesregierung steht
hierzu in Kontakt mit den Ländern.
14. Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bislang im
Grenzverfahren über die Asylanträge entschieden (bitte nach Herkunftsländern
sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem
Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich
unbegründet, Dublin- bzw. AMMVO-Entscheidung [AMMVO =
Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement], unzulässig
aufschlüsseln)?
Entscheidungen in Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026)
nach Herkunftsländern
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Gesamt 34 - 3 2 - 22 3 4
Brasilien 5 - - - - 5 - -
Georgien 4 - - - - - - 4
Kolumbien 3 - - - - 3 - -
Afghanistan 2 - 2 - - - - -
Somalia 2 - - - - 2 - -
Nigeria 2 - - - - 1 1 -
Guinea 2 - 1 1 - - - -
Sri Lanka 2 - - - - 2 - -
Irak 2 - - 1 - 1 - -
Kongo,
Demokratische
Republik
2 - - - - 2 - -
Angola 1 - - - - - 1 -
Ghana 1 - - - - 1 - -
Senegal 1 - - - - 1 - -
Montenegro 1 - - - - 1 - -
Venezuela 1 - - - - 1 - -
Sonstige 3 - - - - 2 1 -
15. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Dauer der
Grenzverfahren machen (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
Dauer der Asylgrenzverfahren in Monaten im Zeitraum 12.06. – 31.08.2026
nach Herkunftsländern
Gesamt 1,0
Brasilien 1,5
Georgien 0,3
Kolumbien 1,1
Afghanistan 0,7
Somalia 1,3
Nigeria 0,9
Guinea 1,4
Sri Lanka 0,6
Irak 1,3
Kongo, Demokratische Republik 1,0
Angola 1,8
Dauer der Asylgrenzverfahren in Monaten im Zeitraum 12.06. – 31.08.2026
nach Herkunftsländern
Ghana 0,5
Senegal 0,7
Montenegro 0,2
Venezuela 0,8
Sonstige 1,0
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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