polradar

Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren (Antwort zu Drs. 21/7852)

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8090 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren (Antwort zu Drs. 21/7852) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8090 21. Wahlperiode 21.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7852 – Umsetzung von Screening- und Grenzverfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Inkrafttreten des neuen „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) am 12. Juni 2026 werden auch in Deutschland Asylgrenzverfahren umgesetzt. Diese ersetzen das vorherige Flughafenverfahren. Nach einem Bericht des „Mediendienstes Integration“ finden Grenzverfahren bislang an den Standorten Frankfurt/Main, München und Berlin statt. Weitere Standorte sind geplant bzw. in Vorbereitung (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/ asylrecht/flughafenverfahren-zahlen-und-rechtslage/). Laut Durchführungsbeschluss der EU-Kommission muss Deutschland 374 Plätze für das Grenzverfahren bereitstellen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CE LEX:32024D2150). Das Grenzverfahren umfasst ein vollständiges Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss innerhalb von acht Wochen über die Asylanträge entscheiden. Die Verfahren finden unter der „Fiktion der Nichteinreise statt“. Das bedeutet, dass die Asylsuchenden rechtlich als nicht eingereist gelten, obwohl sie sich faktisch auf deutschem Boden befinden. Kritikerinnen und Kritiker heben hervor, dass der Zugang zu unabhängiger rechtlicher Beratung durch kurze Fristen und die Unterbringung in (faktischer) Haft stark beschränkt ist. Faire Einzelfallprüfungen seien unter diesen Bedingungen nicht möglich (www.proasyl.de/news/geas-startet-faq-zu-den-wichtigs ten-aspekten-der-europaeischen-asylreform/#1781095675821-9d4e1b36- 71a2). Die Fragestellenden teilen diese Kritik.  1. Wie viele Screeningverfahren hat die Bundespolizei seit dem 12. Juni 2026 an der Außengrenze durchgeführt (bitte hier und im Folgenden jeweils nach Außengrenzstandorten sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)? Im Zeitraum von 12. Juni bis zum 31. Juli 2026 hat die Bundespolizei insgesamt 129 Überprüfungsverfahren an der Außengrenze gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1356 (nachfolgend: Überprüfungsverordnung) aus Anlass der Stellung eines Asylantrages durchgeführt. Diese verteilen sich auf die folgenden Standorte: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Flughafen Anzahl Personen Berlin-Brandenburg   4 Köln-Bonn   6 Düsseldorf  13 Karlsruhe/ Baden-Baden   1 Frankfurt am Main  59 Hannover   4 Hamburg   6 Frankfurt-Hahn   3 München  12 Stuttgart  21 Gesamt 129 Die überprüften Personen besaßen folgende Staatsangehörigkeiten: Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Ukrainisch  48 Iranisch  18 Afghanisch   7 Syrisch   6 Somalisch   6 Brasilianisch   5 Nigerianisch   4 Kenianisch   4 Georgisch   3 sri-lankisch   3 Kolumbianisch   3 Irakisch   3 Marokkanisch   2 Angolanisch   2 Guineisch   2 Russisch   2 Usbekisch   1 Amerikanisch   1 katarisch   1 ghanaisch   1 pakistanisch   1 kasachisch   1 chinesisch   1 venezolanisch   1 myanmarisch   1 haitianisch   1 kuwaitisch   1 Gesamt 129 Weitergehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.  2. In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Screeningverfahrens an der Außengrenze ein besonderer Schutzbedarf festgestellt? Die Bundesregierung geht davon aus, dass hier nach den Ergebnissen der vorläufigen Prüfung der Vulnerabilität gemäß Artikel 12 der Überprüfungsverordnung gefragt wird. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.  3. In wie vielen Fällen wurden die Asylsuchenden in das Inlandsverfahren verwiesen (bitte hier jeweils nach Begründung: Feststellung besonderer Schutzbedarfe gemäß Artikel 53 i. V. m. Artikel 54 der Asylverfahrensverordnung [AsylVfVO], einschlägige medizinische Gründe, aufgrund des Vorliegens von Minderjährigkeit aufschlüsseln)? Im Zeitraum vom 12. Juni bis zum 31. Juli 2026 wurden zum Zeitpunkt der Vorgangserfassung im Vorgangsbearbeitungssystem der Bundespolizei 69 Personen als nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens an eine Aufnahmeeinrichtung im Inland weitergeleitet eingetragen. Ob in weiteren Fällen zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund neu hinzugetretener Erkenntnisse eine Weiterleitung erfolgt ist, wird statistisch nicht erfasst. Weitergehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.  4. Wie alt waren die Asylsuchenden, die seit dem 12. Juni 2026 das Screeningverfahren an der Außengrenze durchlaufen haben (bitte nach 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der im Zeitraum von 12. Juni bis zum 31. Juli 2026 überprüften Personen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Alter Anzahl Personen 0 bis 13  21 14 bis 17  17 18 bis 29  38 30 bis 49  43 50 bis 59   6 60 bis 69   3 70 und älter   1 Gesamt 129  5. Wie viele Grenzverfahren wurden seit dem 12. Juni 2026 durchgeführt (bitte hier und im Folgenden jeweils nach Außengrenzstandorten sowie nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die Frage wird hier und im Folgenden dahingehend verstanden, dass Entscheidungen im Asylgrenzverfahren gemeint sind. Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden. Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026) nach Standort der BAMF-Außenstelle Gesamt 34 AS Frankfurt/Flughafen 28 AS Gießen im AZ, LAS  1 AS München  5 Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026) nach Herkunftsländern Gesamt 34 Brasilien  5 Georgien  4 Kolumbien  3 Afghanistan  2 Somalia  2 Nigeria  2 Guinea  2 Sri Lanka  2 Irak  2 Kongo, Demokratische Republik  2 Angola  1 Ghana  1 Senegal  1 Montenegro  1 Venezuela  1 Sonstige  3  6. In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Grenzverfahrens ein besonderer Schutzbedarf festgestellt? Daten im Sinne der Fragestellung werden durch die Bundesregierung nicht systematisch erfasst oder gespeichert.  7. Sofern ein Grenzverfahren gemäß Artikel 45 Absatz 1 AsylVfVO durchgeführt wurde, welcher der in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe c, f oder j aufgeführten Umstände lag in wie vielen Fällen vor? Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c AsylVfO  2 Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f AsylVfO  1 Artikel 42 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe j AsylVfO 14  8. Wie alt waren die Asylsuchenden, die seit dem 12. Juni 2026 das Grenzverfahren durchlaufen haben (bitte nach 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 29 Jahre, 30 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter aufschlüsseln)? Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026) nach Alter der Asylsuchenden Gesamt 0 bis 13 Jahre 14 bis 17 Jahre 18 bis 29 Jahre 30 bis 49 Jahre 50 bis 59 Jahre 60 bis 69 Jahre 70+ Jahre Gesamt 34 7 1 8 16 1 1 -  9. An welchen Standorten in Deutschland werden derzeit Grenzverfahren durchgeführt (bitte unter Angabe der vorgehaltenen Plätze auflisten)? Auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke auf Frage 15 auf die Bundestagsdrucksachennummer 21/7993 wird verwiesen. 10. An welchen weiteren Standorten sind Einrichtungen zur Durchführung von Grenzverfahren geplant bzw. in Vorbereitung (bitte mit der Zahl der geplanten Plätze auflisten und auch angeben, wann die Einrichtungen in Betrieb genommen werden sollen)? 11. Wann soll insbesondere die frühere Justizvollzugsanstalt (JVA) Ingolstadt für die Durchführung von Grenzverfahren in Betrieb genommen werden? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Freistaat Bayern plant, einen zweiten Standort für die Durchführung von Außengrenzverfahren in Ingolstadt einzurichten. Die Eröffnung des Standorts in Ingolstadt ist gemäß aktuellen Planungen für das zweite Quartal 2027 vorgesehen. In den Einrichtungen am Flughafen München und in Ingolstadt sollen insgesamt 54 Plätze zur Verfügung stehen. Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine Interimseinrichtung mit 60 Plätzen in Ratingen zu eröffnen, nach derzeitigem Stand ist die Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang 2027 vorgesehen. Eine Dauereinrichtung auf dem Flughafengelände Düsseldorf mit 50 Plätzen befindet sich in Planung. Ob eine Grenzverfahrens-Einrichtung am Flughafen Hamburg errichtet wird, befindet sich in Prüfung. 12. Kann die Bundesregierung Angaben zu den Kosten sowohl für den Umbau und weitere Maßnahmen bis zur Inbetriebnahme wie auch für den laufenden Betrieb der Einrichtungen machen, in denen Grenzverfahren durchgeführt werden, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung kann keine Angaben zu den Kosten für den Umbau und Betrieb der Grenzverfahrenseinrichtungen machen, da sich die Kostenermittlung in einem laufenden Prozess befindet. 13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie in den einzelnen Einrichtungen sichergestellt wird, dass die Bedarfe von Minderjährigen und anderen vulnerablen Gruppen berücksichtigt werden? Die Verwaltung und der Betrieb der einzelnen Grenzverfahrenseinrichtungen liegen bei den Ländern. Diese sind für die Einhaltung der in Kapitel IV der Aufnahmerichtlinie festgeschriebenen Garantien für Minderjährige und Personen mit besonderen Bedürfnissen verantwortlich. Die Bundesregierung steht hierzu in Kontakt mit den Ländern. 14. Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bislang im Grenzverfahren über die Asylanträge entschieden (bitte nach Herkunftsländern sowie nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Dublin- bzw. AMMVO-Entscheidung [AMMVO = Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement], unzulässig aufschlüsseln)? Entscheidungen in Asylgrenzverfahren seit dem 12. Juni (bis einschließlich 31.08.2026) nach Herkunftsländern N ac h H er ku nf ts - lä nd er n G es am t A sy lbe re ch tig un g Fl üc ht lin gs - sc hu tz Su bs id iä re r Sc hu tz A bs ch ie bu ng - sv er bo t O ffe ns . u nb eg r. ab ge le hn t K ei ne B ea rb ei tu ng (Z us tä nd ig ke it an de re r M S) un zu lä ss ig Gesamt 34 - 3 2 - 22 3 4 Brasilien 5 - - - - 5 - - Georgien 4 - - - - - - 4 Kolumbien 3 - - - - 3 - - Afghanistan 2 - 2 - - - - - Somalia 2 - - - - 2 - - Nigeria 2 - - - - 1 1 - Guinea 2 - 1 1 - - - - Sri Lanka 2 - - - - 2 - - Irak 2 - - 1 - 1 - - Kongo, Demokratische Republik 2 - - - - 2 - - Angola 1 - - - - - 1 - Ghana 1 - - - - 1 - - Senegal 1 - - - - 1 - - Montenegro 1 - - - - 1 - - Venezuela 1 - - - - 1 - - Sonstige 3 - - - - 2 1 - 15. Welche Angaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Dauer der Grenzverfahren machen (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)? Dauer der Asylgrenzverfahren in Monaten im Zeitraum 12.06. – 31.08.2026 nach Herkunftsländern Gesamt 1,0 Brasilien 1,5 Georgien 0,3 Kolumbien 1,1 Afghanistan 0,7 Somalia 1,3 Nigeria 0,9 Guinea 1,4 Sri Lanka 0,6 Irak 1,3 Kongo, Demokratische Republik 1,0 Angola 1,8 Dauer der Asylgrenzverfahren in Monaten im Zeitraum 12.06. – 31.08.2026 nach Herkunftsländern Ghana 0,5 Senegal 0,7 Montenegro 0,2 Venezuela 0,8 Sonstige 1,0 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen