Sachstand, Perspektiven und Rolle des Bundes beim Lückenschluss der unterbrochenen Bundesautobahn 73 (Frankenschnellweg) und deren kreuzungsfreiem Ausbau in Nürnberg (Antwort zu Drs. 21/3128)
Text
Sachstand, Perspektiven und Rolle des Bundes beim Lückenschluss der unterbrochenen Bundesautobahn 73 (Frankenschnellweg) und deren kreuzungsfreiem Ausbau in Nürnberg (Antwort zu Drs. 21/3128)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3494
21. Wahlperiode 30.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3128 –
Sachstand, Perspektiven und Rolle des Bundes beim Lückenschluss
der unterbrochenen Bundesautobahn 73 (Frankenschnellweg) und deren
kreuzungsfreiem Ausbau in Nürnberg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Frankenschnellweg ist eine bedeutende Nord-Süd-Verbindung, die
Nürnberg mit der Bundesautobahn 73 verknüpft und täglich von über 60 000
Fahrzeugen genutzt wird. Um Staus und Belastungen in angrenzenden
Wohngebieten zu reduzieren, sieht der geplante kreuzungsfreie Ausbau eine dritte
Fahrspur, Lärmschutzwände, einen rund 1,8 Kilometer langen Tunnel sowie neue
Rad- und Fußwege und Grünflächen vor. Die Kosten werden auf knapp
1 Mrd. Euro geschätzt. Der Freistaat Bayern beteiligt sich im Rahmen der
förderfähigen Ausgaben an der Finanzierung (www.nuernberg.de/internet/soer_n
bg/fsw_projekt.html), doch bleibt ein erheblicher Finanzierungsbedarf für die
Kommune. Nach der rechtskräftigen Bestätigung des
Planfeststellungsbeschlusses durch das Bundesverwaltungsgericht im März 2025 sollen die
Ausschreibungen für den westlichen Abschnitt Anfang 2026 starten, der
Baubeginn ist für 2027 vorgesehen. Angesichts des kommunalen Investitionsstaus
und der gestiegenen Verschuldung (der kommunale Schuldenstand in
Deutschland stieg 2024 um 9,4 Prozent auf 169,4 Mrd. Euro, während die
Bauinvestitionen real um 2,6 Prozent sanken, vgl. www.bvmb.de/images/pdf/
Pressemitteilungen/2025_07_03_PM_KfW_Kommunalpanel_2025.pdf) wird
nach Ansicht der Fragesteller eine verstärkte Bundesbeteiligung notwendig,
um eine zügige Umsetzung des Projekts zu gewährleisten und die finanzielle
Belastung der Stadt Nürnberg zu verringern.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche oder
bestehende Förderung des Projekts, etwa im Rahmen des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes oder anderer Bundesprogramme, und in
welcher Höhe werden gegebenenfalls Mittel bereitgestellt?
2. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Bundesanteil an der
Finanzierung des Projekts oder vergleichbarer kommunaler
Infrastrukturvorhaben zu erhöhen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 30. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Ist das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für Projekte
wie den Frankenschnellweg gedacht?
4. Fließen nach Kenntnis der Bundesregierung Fördermittel aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in das Projekt, und wenn ja,
in welcher Höhe?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
§ 5a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) räumt die Möglichkeit ein, in
Einzelfällen zum Bau oder Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von
Bundesstraßen Zuwendungen zu gewähren. Das beschränkt sich allerdings auf besonders
gelagerte Ausnahmefälle. Der Bund stellt den Ländern über das
Gemeinverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und seinen Nachfolgeregelungen erhebliche
Fördermittel für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Kommunen zur Verfügung. Die Länder erhalten u. a. dafür seit 2020 einen
höheren Anteil des Umsatzsteueraufkommens. Das GVFG selbst sieht
ausschließlich die Förderung von öffentlichem Personennahverkehr vor.
Das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und
Kommunen, das die wesentlichen Einzelheiten der Umsetzung des für Länder
und Kommunen vorgesehenen Anteils an den vom Bund zur Verfügung
gestellten Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
regelt, umfasst auch die Verteilung der Mittel auf die Länder sowie die mit Blick
auf die Zielsetzung des Sondervermögens vorgesehenen Infrastrukturbereiche,
in denen die Mittel investiert werden können. Fördermöglichkeiten liegen im
Ermessen der Länder. Konkrete Förderungen des Projekts sind dem
Bundesministerium für Verkehr nicht bekannt.
5. Sind die geplanten rund 5 Kilometer Rad- und Gehwege im Bereich
oberhalb des künftigen Tunnels nach Kenntnis der Bundesregierung
förderfähig, beispielsweise im Rahmen des Bundesprogramms „Modellvorhaben
Radverkehr“ (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/foer
derung-modellvorhaben-radverkehr-projekte.html), und hat die Stadt
Nürnberg nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende
Bestrebungen unternommen, Fördermittel zu beantragen, wenn ja, welche?
Die Stadt Nürnberg hat nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Programmen des Rad- und Fußverkehrs bisher keine Fördermittel beantragt.
6. Gibt es Kontakt zwischen der Bundesregierung und der Stadt Nürnberg
hinsichtlich einer möglichen Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung
von Umwelt- und Klimaschutzauflagen, etwa in den Bereichen
Lärmschutz, Luftreinhaltung, Begrünung und sicherer Radverkehr, wenn ja, ist
eine Unterstützung vorgesehen, und in welcher Form?
Nein.
7. Soll die vom Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder angekündigte
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (www.bm
v.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2025/schnieder-dvz-30-06-202
5.html) auch bei kommunalen Projekten wie dem kreuzungsfreien Ausbau
des Frankenschnellwegs Wirkung entfalten, um beispielsweise die
geplante Bauzeit von rund zehn Jahren einzuhalten oder zu verkürzen, und wenn
ja, welche konkreten Maßnahmen sind hierfür vorgesehen?
Für die den Bundesfernstraßen nachgeordneten öffentlichen Straßen (wie
Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) liegt nach dem Grundgesetz die
Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Der Entwurf eines
Infrastrukturzukunftsgesetzes bezieht sich bezüglich der Straßen dementsprechend auf die
Bundesfernstraßen. Soweit der Gesetzentwurf die Regelungen zum
Planfeststellungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes neu regelt, entscheiden
die Länder, ob sie diese für das landesrechtliche Verwaltungsverfahren
übernehmen.
8. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim Projekt des
kreuzungsfreien Ausbaus des Frankenschnellwegs Building Information Modeling
(BIM) eingesetzt, um Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen sowie
den Verkehrsfluss und die Grünflächenplanung zu optimieren?
Die Umsetzung des Projektes obliegt der Stadtverwaltung Nürnberg. Der
Bundesregierung liegen zum Einsatz von Building Information Modeling im
Rahmen der Projektplanungen keine eigenen Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Sachstand, Perspektiven und Rolle des Bundes beim Lückenschluss der unterbrochenen Bundesautobahn 73 (Frankenschnellweg) und deren kreuzungs (Antwort)