Schriftliche Frage 120 von Rocco Kever (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Warnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), wonach infolge der von der Bundes…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 120 von Rocco Kever (AfD): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Warnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), wonach infolge der von der Bundes…
Frage 120 (Rocco Kever, AfD):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Warnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), wonach infolge der von der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen bis zu jede zweite Klinik in Deutschland von einer Insolvenz bedroht sein könnte, und welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine Gefährdung der flächendeckenden stationären Versorgung auszuschließen (vgl. www.zeit.de/gesundheit/2026-06/krankenhaussch liessungen-dkg-kliniken-studie-gerald-gass-gxe)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 30. Juni 2026:
Der am 29. April 2026 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes enthält ein umfangreiches Regelungspaket, um die strukturelle Deckungslücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027 zu schließen. Für das Jahr 2027 ist nach vorläufigen neuen Ausgabendaten der Krankenkassen von einem Defizit in Höhe von rund 19 Mrd. Euro auszugehen. Um dieses Defizit auszugleichen, wären die Zusatzbeitragssätze um etwa 0,9 Prozentpunkte zu erhöhen. Die Ausgabenentwicklung lag in den vergangenen Jahren deutlich oberhalb der Zuwächse bei den Einnahmen. Die daraus in den vergangenen Jahren resultierenden regelmäßigen Beitragssatzerhöhungen für Versicherte und Unternehmen dürfen sich nicht fortsetzen. Es bedarf entschlossener Maßnahmen und eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Beteiligten im Gesundheitswesen für eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der GKV. Sowohl die Leistungserbringer im System der GKV als auch die Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die Patientinnen und Patienten, die Krankenkassen und der Bund müssen einen angemessenen Beitrag gemäß ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit zur finanziellen Konsolidierung leisten. Als größter Ausgabenbereich der GKV müssen dabei auch die Krankenhäuser ihren Beitrag leisten. Der Gesetzentwurf wird derzeit parlamentarisch beraten. Damit in Deutschland auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleistet werden kann, wurden im Rahmen der Krankenhausreform umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen umgesetzt. Zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung einer Vorhaltevergütung – damit soll die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Hiervon profitieren auch Krankenhäuser im ländlichen Raum. Die Belange von ländlichen und strukturschwächeren Räumen wurden im Rahmen der Krankenhausreform zudem dadurch besonders berücksichtigt, als dass die Zuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum um 25 Prozent erhöht wurden. Zudem bleiben die Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige defizitäre Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten. Zusätzlich erhalten die Länder die Möglichkeit, ländliche Krankenhäuser besonders zu unterstützen, indem sie bei der Leistungsgruppenzuweisung Planfallzahlen für die Vorhaltevergütung vorgeben. Im Rahmen der Vorhaltevergütung erhalten bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser darüber hinaus mit der sogenannten Sockelfinanzierung eine weitere finanzielle Verbesserung, indem unter bestimmten Bedingungen eine höhere Fallzahl als die tatsächliche Fallzahl bei der Ermittlung der Vorhaltevergütung zugrunde gelegt wird. Im Übrigen stellt der Bund mit dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) in den kommenden zehn Jahren 29 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Unterstützung der Länder und der Krankenhäuser bei der erforderlichen Transformation der Krankenhausstrukturen zur Verfügung.
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