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Schriftliche Frage 145 von Bastian Treuheit (AfD): Umfasst die zwischen Bund und Ländern am 25. Juni 2026 vereinbarte Regelung zur Entlastung der Kommunen auch Änderungen des Wohngeldrechts,…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 145 von Bastian Treuheit (AfD): Umfasst die zwischen Bund und Ländern am 25. Juni 2026 vereinbarte Regelung zur Entlastung der Kommunen auch Änderungen des Wohngeldrechts,… Frage 145 (Bastian Treuheit, AfD): Umfasst die zwischen Bund und Ländern am 25. Juni 2026 vereinbarte Regelung zur Entlastung der Kommunen auch Änderungen des Wohngeldrechts, insbesondere des Wohngeld-Plus- Gesetzes sowie späterer Fortschreibungen des Wohngeldes, durch die sich die Zahl der Anspruchsberechtigten und der Verwaltungsaufwand in den Kommunen erheblich erhöht haben, und falls nein, aus welchen Gründen werden die dadurch verursachten dauerhaften Personal- und Verwaltungskosten der Kommunen nicht von der Bund- Länder-Vereinbarung erfasst? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 2. Juli 2026: Der Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Veranlassungskonnexität vom 25. Juni 2026 legt in Ziffer 5 fest: „Diese Regelung gilt für Gesetzentwürfe im Sinne dieses Beschlusses, die nach dem 1. Oktober 2026 im Bundeskabinett beschlossen werden.“ Damit sind die finanziellen Belastungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes, das am 28. September 2022 im Bundeskabinett beschlossen wurde, nicht erfasst. Für künftige Änderungen des Wohngeldrechtes kann nach Maßgabe des Beschlusses allerdings eine Kompensation vorgesehen sein, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Berlin, den 3. Juli 2026 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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