Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund
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Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7312
21. Wahlperiode 24.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Jeanne Dillschneider, Rebecca
Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Lukas Benner, Karoline Otte und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund
Die Bundesregierung hat mit der Modernisierungsagenda – für Staat und
Verwaltung (Bund) im Oktober 2025 einen ersten Umsetzungsplan für einen
handlungsfähigeren Staat vorgelegt. Sie verbindet damit weitreichende Ziele:
Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand sollen sinken, Verwaltungsleistungen
nutzerfreundlicher und digitaler werden, Rechtsetzung soll praxistauglicher
ausgestaltet und die Bundesverwaltung effizienter organisiert werden.
Aus Sicht der Fragestellenden ist entscheidend, ob diese Ziele mit einer
kohärenten Strategie, klaren Zuständigkeiten und messbaren Wirkungsindikatoren
unterlegt sind. Auch der Normenkontrollrat warnt, dass die
Modernisierungsagenda ohne klare ressortübergreifende Steuerung und Transparenz über den
Umsetzungsstand ein Stückwerk bleiben könnte (vgl. www.normenkontrollrat.
bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026-03-moder
nisierungsagenda-bund.html).
Beim Bürokratieabbau kommt es aus Sicht der Fragestellenden nicht allein auf
die Zahl gestrichener Regelungen oder auf einzelne Maßnahmen an.
Maßgeblich ist vielmehr, ob Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung
tatsächlich spürbar entlastet werden. Dafür braucht es nachvollziehbare
Wirksamkeitskriterien, etwa zur Dauer von Verwaltungsverfahren, zur erhöhten
Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen oder zur Praxistauglichkeit neuer
Gesetze. Ein Bürokratieabbau nach Stückzahl darf zudem nicht dazu führen,
dass notwendige Transparenz-, Beteiligungs-, Verbraucher- oder
Umweltschutzstandards geschwächt werden.
Vertrauen in den Staat entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch
verlässliche, transparente und adressatenfreundliche Staatsmodernisierung. Die
Kleine Anfrage dient daher der Klärung, wie weit die Umsetzung der
Modernisierungsagenda Bund fortgeschritten ist, wie einzelne Maßnahmen konkret
ausgestaltet und umgesetzt werden und wie die Bundesregierung sicherstellt, dass
die angekündigten Maßnahmen zum gerechteren und einfacheren Zugang zum
Staat für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit einer
geplanten Zielerreichung von drei, sechs beziehungsweise neun Monaten ab
Maßnahmenbeginn wurden bereits umgesetzt, und wie ist der Status der
noch nicht umgesetzten Maßnahmen (bitte jeweils den Umsetzungsstand,
das zuständige Ressort und das Zieldatum angeben)?
2. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit längerer
Umsetzungsdauer sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
Verzögerungen betroffen oder verzögerungsgefährdet (bitte jeweils den
Umsetzungsstand, das zuständige Ressort und das ursprüngliche und aktuelle
Zieldatum sowie die Verzögerungsgründe angeben)?
3. Nach welchem Schlüssel wird der Anteil des jeweiligen Ressorts an der
beabsichtigten Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro
berechnet?
4. Wie operationalisiert die Bundesregierung eine als „deutlich“
wahrgenommene bürokratische Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern,
Unternehmen und Verwaltung?
5. Welche konkreten Schritte sind in Bezug auf die Zentralisierung der
Datenschutzaufsicht, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
als Ziel formuliert ist, geplant, und welche wurden umgesetzt?
6. Welche Fortschritte wurden bereits bei der Weiterentwicklung der
Methodik erreicht, um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher
und zielgerichteter zu erfassen?
7. Inwieweit wurden die Ausnahmen von der One-in-one-out-Regel
modifiziert, und welche Ausnahmen bestehen weiterhin?
8. Inwieweit existiert bereits eine ressortübergreifende Definition von Praxis,
Digital- und Bürgerchecks, und wenn nicht, wie werden diese durch
einzelne Ressorts definiert?
9. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Praxischecks durchgeführt (bitte
die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Praxischecks nach
Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)?
10. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Bürgerchecks durchgeführt (bitte
die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Bürgerchecks nach
Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)?
11. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Digitalchecks durchgeführt (bitte
die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Digitalchecks nach
Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)?
12. Wie sieht der Zeitplan zur Auswertung der Meldungen im
EinfachMachen-Portal beziehungsweise auf der Webseite der Initiative
„Deutschland, was geht?“ aus, und welche Stelle ist für die Prüfung der
Vorschläge auf Innovationspotenzial, Relevanz und Umsetzbarkeit
zuständig?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, regelmäßige ressortbezogene
Umsetzungsberichte zu Meldungen im EinfachMachen-Portal einzuführen, und
wenn nein, warum nicht?
14. In welcher Form soll die öffentliche Abstimmung über
Umsetzungsprioritäten stattfinden, und was passiert mit Vorschlägen, die in der ersten Phase
als sinnvoll bewertet wurden, aber keinen ausreichenden Zuspruch in der
Abstimmung erhalten?
15. Wer ist für die Entwicklung der Lösungen in der dritten Phase zuständig,
und nach welchen Kriterien sowie in welcher Höhe werden externe
Expertinnen und Experten für ihren Einsatz vergütet?
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung,
sich bereits im Initiativ- und Verhandlungsprozess auf EU-Ebene für die
Vermeidung bürokratischer Mehrbelastungen einzusetzen, und wie
definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „unnötige“
Belastungen?
17. Bei welchen laufenden oder absehbaren EU-Rechtsetzungsvorhaben sieht
die Bundesregierung ein besonderes Risiko zusätzlicher
Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verwaltung, und
welche konkreten Entlastungsvorschläge bringt sie dazu auf EU-Ebene
ein?
18. Inwieweit stellt die Bundesregierung Finanzmittel, insbesondere für
Länder und Kommunen, zur Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund
sowie der Föderalen Modernisierungsagenda bereit, und strebt sie – wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – eine
Anpassung des Verfassungsrechts zu Gemeinschaftsaufgaben an?
19. Nach welchen Indikatoren plant die Bundesregierung, die Zufriedenheit
von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der
Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen zu messen?
20. Liegen der Bundesregierung Daten zur Zufriedenheit von Legistinnen und
Legisten mit dem aktuellen Arbeitsprozess vor, und wenn nein, plant die
Bundesregierung eine solche Erhebung, um Verbesserungspotenziale zu
bestimmen?
21. Wie viele Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) sind dem Zentrum für
Legistik zugeordnet (bitte nach Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung, DigitalService GmbH des Bundes (DigitalService) und
externer Beratung aufschlüsseln), und inwiefern ist angesichts des
gestiegenen Aufgabenpensums ein Stellenzuwachs geplant?
22. Auf welcher gesetzlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt die
Zusammenarbeit zwischen dem DigitalService, dem Nationalen
Normenkontrollrat und dem Zentrum für Legistik?
23. Inwieweit plant die Bundesregierung neben Schulungsangeboten für
bessere Rechtsetzung auch Schulungsangebote für bessere Rechtsanwendung
in Ländern und Kommunen?
24. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Angebote des Zentrums
für Legistik auch den Fraktionen des Deutschen Bundestages,
einschließlich der Opposition, zur Verfügung zu stellen?
25. Steht für Legistinnen und Legisten der Bundesregierung bereits ein Open-
Source-Editor für die Nutzung von Rulemapping zur Verfügung, und
wenn nein, warum nicht?
26. Wurden bereits Kriterien für eine gute Servicequalität unter Beteiligung
relevanter Stakeholder entwickelt?
a) Wenn ja, welche Kriterien wurden identifiziert, und inwiefern sind sie
bereits in die laufende Operationalisierung des Servicestandards und
des Reifegradmodells eingeflossen?
b) Wenn nein, warum nicht?
27. Welche konkreten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für Service-Audits
legt die Bundesregierung zugrunde, und inwiefern orientieren sich diese
an bestehenden Best-Practice-Ansätzen?
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Erprobung eines
Erfassungs- und Auswertungswerkzeugs zur Aufgaben- und
Strukturinventur in Behörden vor, und welche Behörden haben an der Pilotierung
teilgenommen?
29. Welche zentralen Modernisierungs- und Digitalisierungshemmnisse
wurden im Rahmen der Entwicklung eines abgestimmten Umsetzungsplans
identifiziert, und welche dieser Herausforderungen wurden bereits
überwunden?
30. Inwieweit wurde bereits ein Effizienzfonds eingerichtet, und welche
Projekte wurden aus Fondsmitteln bereits gefördert?
31. Inwieweit wurden Abrufkriterien für Abrufberechtigte des Effizienzfonds
nachvollziehbar und klar formuliert, und wenn nicht, weshalb wurden sie
nicht fristgerecht formuliert?
32. Welche ersten Erkenntnisse aus der ressortübergreifenden Nutzung des
digitalen Tools für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung, PMflexONE,
liegen der Bundesregierung bereits vor?
33. Inwieweit entspricht die Auslagerung strategischer Aufgaben durch die
Ressorts den Zielsetzungen der Modernisierungsagenda, insbesondere
dem Vorhaben, den Beratereinsatz nachhaltig und messbar binnen 36
Monaten zu reduzieren, und welchen Zweck erfüllt die Auslagerung vor dem
Hintergrund einer effizienten Bundesverwaltung?
34. Wann wurde eine Low-Code-Plattform zur Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen bereitgestellt, und in welchen Fallkonstellationen sowie
durch welche Ressorts kam sie bereits zum Einsatz?
35. In welche Formate wurden bei der Umsetzung der ersten Maßnahmen aus
der Modernisierungsagenda Bund folgende Stakeholder einbezogen:
a) Zivilgesellschaft,
b) Bürgerinnen und Bürger,
c) Unternehmen,
d) Wissenschaft,
e) Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen?
36. In welchem Umfang griff die Bundesregierung bei der Umsetzung der
Modernisierungsagenda Bund auf externe Beratungsleistungen zurück
(bitte jeweils nach Ressort, Projekt, Auftragnehmer, Leistungsgegenstand,
Mittelhöhe und, soweit möglich, Vollzeitäquivalenten oder Personentagen
aufschlüsseln)?
37. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein öffentlich einsehbares Monitoring
oder Dashboard zur Modernisierungsagenda Bund einzuführen, aus dem
Maßnahmenstatus, Ressortzuständigkeit, Zieltermine,
Verzögerungsgründe und Wirkungsindikatoren hervorgehen, und wenn nein, warum nicht?
38. Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung trägt die
Gesamtverantwortung für die ressortübergreifende Steuerung der Modernisierungsagenda
Bund, und welche Koordinierungs-, Eskalations- oder
Weisungsbefugnisse bestehen gegenüber den beteiligten Ressorts?
39. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund haben nach
Einschätzung der Bundesregierung bislang zu messbaren Entlastungen für
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verwaltung (hier bitte
Kommunalverwaltungen gesondert ausweisen) geführt, und anhand welcher
Daten, Indikatoren oder Erhebungen belegt die Bundesregierung diese
Wirkung?
40. Inwiefern ist der Prozess der Erarbeitung des Zukunftspakts für die
Kommunen an die Föderale Modernisierungsagenda gekoppelt, und wie
greifen die Ergebnisse beider Prozesse ineinander?
41. In welchem Rahmen wurden Zuständigkeitsveränderungen zwischen
Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Modernisierungsagenda
bereits diskutiert, und zu welchem Abschluss sind diese gegebenenfalls
jeweils gekommen?
a) Welche Aufgaben werden hier im Konkreten (mit welcher
Neuaufteilung) diskutiert, und welche davon haben aus Sicht der
Bundesregierung Priorität für eine zeitnahe Umsetzung?
b) Liegen Berechnungen zu möglichen finanziellen Einsparungen durch
die einzelnen Aufgabenverschiebungen vor, und wenn ja, welche?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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