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Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund

dip / drucksache 24.07.2026 · WP 21 · 21/7312 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund Deutscher Bundestag Drucksache 21/7312 21. Wahlperiode 24.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Jeanne Dillschneider, Rebecca Lenhard, Dr. Anna Lührmann, Lukas Benner, Karoline Otte und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Aktueller Umsetzungsstand der Modernisierungsagenda Bund Die Bundesregierung hat mit der Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund) im Oktober 2025 einen ersten Umsetzungsplan für einen handlungsfähigeren Staat vorgelegt. Sie verbindet damit weitreichende Ziele: Bürokratiekosten und Erfüllungsaufwand sollen sinken, Verwaltungsleistungen nutzerfreundlicher und digitaler werden, Rechtsetzung soll praxistauglicher ausgestaltet und die Bundesverwaltung effizienter organisiert werden. Aus Sicht der Fragestellenden ist entscheidend, ob diese Ziele mit einer kohärenten Strategie, klaren Zuständigkeiten und messbaren Wirkungsindikatoren unterlegt sind. Auch der Normenkontrollrat warnt, dass die Modernisierungsagenda ohne klare ressortübergreifende Steuerung und Transparenz über den Umsetzungsstand ein Stückwerk bleiben könnte (vgl. www.normenkontrollrat. bund.de/Webs/NKR/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/2026-03-moder nisierungsagenda-bund.html). Beim Bürokratieabbau kommt es aus Sicht der Fragestellenden nicht allein auf die Zahl gestrichener Regelungen oder auf einzelne Maßnahmen an. Maßgeblich ist vielmehr, ob Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung tatsächlich spürbar entlastet werden. Dafür braucht es nachvollziehbare Wirksamkeitskriterien, etwa zur Dauer von Verwaltungsverfahren, zur erhöhten Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen oder zur Praxistauglichkeit neuer Gesetze. Ein Bürokratieabbau nach Stückzahl darf zudem nicht dazu führen, dass notwendige Transparenz-, Beteiligungs-, Verbraucher- oder Umweltschutzstandards geschwächt werden. Vertrauen in den Staat entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch verlässliche, transparente und adressatenfreundliche Staatsmodernisierung. Die Kleine Anfrage dient daher der Klärung, wie weit die Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund fortgeschritten ist, wie einzelne Maßnahmen konkret ausgestaltet und umgesetzt werden und wie die Bundesregierung sicherstellt, dass die angekündigten Maßnahmen zum gerechteren und einfacheren Zugang zum Staat für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung führen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit einer geplanten Zielerreichung von drei, sechs beziehungsweise neun Monaten ab Maßnahmenbeginn wurden bereits umgesetzt, und wie ist der Status der noch nicht umgesetzten Maßnahmen (bitte jeweils den Umsetzungsstand, das zuständige Ressort und das Zieldatum angeben)?  2. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund mit längerer Umsetzungsdauer sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Verzögerungen betroffen oder verzögerungsgefährdet (bitte jeweils den Umsetzungsstand, das zuständige Ressort und das ursprüngliche und aktuelle Zieldatum sowie die Verzögerungsgründe angeben)?  3. Nach welchem Schlüssel wird der Anteil des jeweiligen Ressorts an der beabsichtigten Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro berechnet?  4. Wie operationalisiert die Bundesregierung eine als „deutlich“ wahrgenommene bürokratische Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung?  5. Welche konkreten Schritte sind in Bezug auf die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD als Ziel formuliert ist, geplant, und welche wurden umgesetzt?  6. Welche Fortschritte wurden bereits bei der Weiterentwicklung der Methodik erreicht, um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen?  7. Inwieweit wurden die Ausnahmen von der One-in-one-out-Regel modifiziert, und welche Ausnahmen bestehen weiterhin?  8. Inwieweit existiert bereits eine ressortübergreifende Definition von Praxis, Digital- und Bürgerchecks, und wenn nicht, wie werden diese durch einzelne Ressorts definiert?  9. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Praxischecks durchgeführt (bitte die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Praxischecks nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)? 10. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Bürgerchecks durchgeführt (bitte die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Bürgerchecks nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)? 11. Bei welchen Gesetzesvorhaben und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Digitalchecks durchgeführt (bitte die Gesamtzahl angeben und die durchgeführten Digitalchecks nach Ressort, Regelungsvorhaben, Zeitpunkt und Ergebnis auflisten)? 12. Wie sieht der Zeitplan zur Auswertung der Meldungen im EinfachMachen-Portal beziehungsweise auf der Webseite der Initiative „Deutschland, was geht?“ aus, und welche Stelle ist für die Prüfung der Vorschläge auf Innovationspotenzial, Relevanz und Umsetzbarkeit zuständig? 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, regelmäßige ressortbezogene Umsetzungsberichte zu Meldungen im EinfachMachen-Portal einzuführen, und wenn nein, warum nicht? 14. In welcher Form soll die öffentliche Abstimmung über Umsetzungsprioritäten stattfinden, und was passiert mit Vorschlägen, die in der ersten Phase als sinnvoll bewertet wurden, aber keinen ausreichenden Zuspruch in der Abstimmung erhalten? 15. Wer ist für die Entwicklung der Lösungen in der dritten Phase zuständig, und nach welchen Kriterien sowie in welcher Höhe werden externe Expertinnen und Experten für ihren Einsatz vergütet? 16. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, sich bereits im Initiativ- und Verhandlungsprozess auf EU-Ebene für die Vermeidung bürokratischer Mehrbelastungen einzusetzen, und wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang „unnötige“ Belastungen? 17. Bei welchen laufenden oder absehbaren EU-Rechtsetzungsvorhaben sieht die Bundesregierung ein besonderes Risiko zusätzlicher Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verwaltung, und welche konkreten Entlastungsvorschläge bringt sie dazu auf EU-Ebene ein? 18. Inwieweit stellt die Bundesregierung Finanzmittel, insbesondere für Länder und Kommunen, zur Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund sowie der Föderalen Modernisierungsagenda bereit, und strebt sie – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – eine Anpassung des Verfassungsrechts zu Gemeinschaftsaufgaben an? 19. Nach welchen Indikatoren plant die Bundesregierung, die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit der Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen zu messen? 20. Liegen der Bundesregierung Daten zur Zufriedenheit von Legistinnen und Legisten mit dem aktuellen Arbeitsprozess vor, und wenn nein, plant die Bundesregierung eine solche Erhebung, um Verbesserungspotenziale zu bestimmen? 21. Wie viele Beschäftigte (in Vollzeitäquivalenten) sind dem Zentrum für Legistik zugeordnet (bitte nach Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, DigitalService GmbH des Bundes (DigitalService) und externer Beratung aufschlüsseln), und inwiefern ist angesichts des gestiegenen Aufgabenpensums ein Stellenzuwachs geplant? 22. Auf welcher gesetzlichen und vertraglichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem DigitalService, dem Nationalen Normenkontrollrat und dem Zentrum für Legistik? 23. Inwieweit plant die Bundesregierung neben Schulungsangeboten für bessere Rechtsetzung auch Schulungsangebote für bessere Rechtsanwendung in Ländern und Kommunen? 24. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, die Angebote des Zentrums für Legistik auch den Fraktionen des Deutschen Bundestages, einschließlich der Opposition, zur Verfügung zu stellen? 25. Steht für Legistinnen und Legisten der Bundesregierung bereits ein Open- Source-Editor für die Nutzung von Rulemapping zur Verfügung, und wenn nein, warum nicht? 26. Wurden bereits Kriterien für eine gute Servicequalität unter Beteiligung relevanter Stakeholder entwickelt? a) Wenn ja, welche Kriterien wurden identifiziert, und inwiefern sind sie bereits in die laufende Operationalisierung des Servicestandards und des Reifegradmodells eingeflossen? b) Wenn nein, warum nicht? 27. Welche konkreten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe für Service-Audits legt die Bundesregierung zugrunde, und inwiefern orientieren sich diese an bestehenden Best-Practice-Ansätzen? 28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Erprobung eines Erfassungs- und Auswertungswerkzeugs zur Aufgaben- und Strukturinventur in Behörden vor, und welche Behörden haben an der Pilotierung teilgenommen? 29. Welche zentralen Modernisierungs- und Digitalisierungshemmnisse wurden im Rahmen der Entwicklung eines abgestimmten Umsetzungsplans identifiziert, und welche dieser Herausforderungen wurden bereits überwunden? 30. Inwieweit wurde bereits ein Effizienzfonds eingerichtet, und welche Projekte wurden aus Fondsmitteln bereits gefördert? 31. Inwieweit wurden Abrufkriterien für Abrufberechtigte des Effizienzfonds nachvollziehbar und klar formuliert, und wenn nicht, weshalb wurden sie nicht fristgerecht formuliert? 32. Welche ersten Erkenntnisse aus der ressortübergreifenden Nutzung des digitalen Tools für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung, PMflexONE, liegen der Bundesregierung bereits vor? 33. Inwieweit entspricht die Auslagerung strategischer Aufgaben durch die Ressorts den Zielsetzungen der Modernisierungsagenda, insbesondere dem Vorhaben, den Beratereinsatz nachhaltig und messbar binnen 36 Monaten zu reduzieren, und welchen Zweck erfüllt die Auslagerung vor dem Hintergrund einer effizienten Bundesverwaltung? 34. Wann wurde eine Low-Code-Plattform zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereitgestellt, und in welchen Fallkonstellationen sowie durch welche Ressorts kam sie bereits zum Einsatz? 35. In welche Formate wurden bei der Umsetzung der ersten Maßnahmen aus der Modernisierungsagenda Bund folgende Stakeholder einbezogen: a) Zivilgesellschaft, b) Bürgerinnen und Bürger, c) Unternehmen, d) Wissenschaft, e) Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen? 36. In welchem Umfang griff die Bundesregierung bei der Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund auf externe Beratungsleistungen zurück (bitte jeweils nach Ressort, Projekt, Auftragnehmer, Leistungsgegenstand, Mittelhöhe und, soweit möglich, Vollzeitäquivalenten oder Personentagen aufschlüsseln)? 37. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein öffentlich einsehbares Monitoring oder Dashboard zur Modernisierungsagenda Bund einzuführen, aus dem Maßnahmenstatus, Ressortzuständigkeit, Zieltermine, Verzögerungsgründe und Wirkungsindikatoren hervorgehen, und wenn nein, warum nicht? 38. Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung trägt die Gesamtverantwortung für die ressortübergreifende Steuerung der Modernisierungsagenda Bund, und welche Koordinierungs-, Eskalations- oder Weisungsbefugnisse bestehen gegenüber den beteiligten Ressorts? 39. Welche Maßnahmen der Modernisierungsagenda Bund haben nach Einschätzung der Bundesregierung bislang zu messbaren Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verwaltung (hier bitte Kommunalverwaltungen gesondert ausweisen) geführt, und anhand welcher Daten, Indikatoren oder Erhebungen belegt die Bundesregierung diese Wirkung? 40. Inwiefern ist der Prozess der Erarbeitung des Zukunftspakts für die Kommunen an die Föderale Modernisierungsagenda gekoppelt, und wie greifen die Ergebnisse beider Prozesse ineinander? 41. In welchem Rahmen wurden Zuständigkeitsveränderungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen der Modernisierungsagenda bereits diskutiert, und zu welchem Abschluss sind diese gegebenenfalls jeweils gekommen? a) Welche Aufgaben werden hier im Konkreten (mit welcher Neuaufteilung) diskutiert, und welche davon haben aus Sicht der Bundesregierung Priorität für eine zeitnahe Umsetzung? b) Liegen Berechnungen zu möglichen finanziellen Einsparungen durch die einzelnen Aufgabenverschiebungen vor, und wenn ja, welche? Berlin, den 6. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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