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Altschulden der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/695 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Altschulden der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland [Deutscher Bundestag Drucksache 21/695 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Caren Lay, Sascha Wagner, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing und der Fraktion Die Linke Altschulden der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sehen 34 Prozent der befragten Kämmerer die finanzielle Situation von Städten, Gemeinden und Landkreisen als „mangelhaft“ an. Nur 17 Prozent gaben an, dass ihre Finanzen in einem „guten“ oder gar „sehr guten“ Zustand seien. Dieser Zustand hat Rückwirkungen auf die Investitions- und Zukunftsaussichten der Städte und Gemeinden und in den Kommunen. 88 Prozent blicken pessimistisch in die Zukunft (www.sueddeutsche.de/panorama/kfw-umfra ge-wachsende-sorge-in-kommunen-wegen-enger-finanzen-dpa.urn-newsml-dp a-com-20090101-240523-99-134381). Das Thema der kommunalen Altschulden ist 2025 in der Wahrnehmung nochmals gestiegen: Mit 70 Prozent (2024: 50 Prozent) Nennung lässt es andere Themen wie Wohnen, die Unterbringung Geflüchteter oder den Klimaschutz hinter sich (nachrichten.idw-online.de/202 5/04/15/kommunen-finanzen-dominieren-demokratiesorge-waechst). Gleichzeitig erschien nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller durch den Kabinettsbeschluss der damaligen Minderheitsregierung von SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNENvom 24. Januar 2025 Licht am Ende des Tunnels: Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) sollte dergestalt angepasst werden, dass dem Bund einmalig die hälftige Übernahme des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes möglich ist (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Press emitteilungen/Finanzpolitik/2025/01/2025-01-24-kommunale-altschuldenprobl ematik.html). Der Bundesrat hat daraufhin beschlossen, gegen diesen Regierungsvorschlag keine Einwände zu erheben (www.bundesrat.de/SharedDocs/do wnloads/DE/plenarprotokolle/2025/Plenarprotokoll-1053.pdf?__blob=publicati onFile&v=3). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD erkennt die Bundesregierung in Zeile 1764 an, dass es eine kommunale Altschuldenproblematik gibt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Altschulden aller Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland, und wie haben sie sich innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern und zusätzlich pro Kopf aufschlüsseln)?  2. Wie hoch ist dabei der Anteil an den bestehenden kommunalen Altschulden in Form von Kassenkrediten im Verlauf der letzten zehn Jahre (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?  3. In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in den ostdeutschen Kommunen Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen, und wie haben sich diese im Verlauf der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?  4. Wie hoch war die kumulierte Zinslast durch die kommunalen Altschulden im Verlauf der letzten zehn Jahre?  5. Plant die Bundesregierung eine entsprechende Änderung von Artikel 143h GG, die es dem Bund einmalig ermöglicht, die Hälfte des Entschuldungsvolumens der Länder zu übernehmen?  6. Wann wird die Bundesregierung die ostdeutschen Bundesländer beim Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) um weitere 10 Prozentpunkte entlasten, wie im Koalitionsvertrag notiert?  7. Welchen Einfluss hatten die kommunalen Altschulden nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Investitionsverhalten von Kommunen und Ländern in den letzten 25 Jahren?  8. Welchen Einfluss haben die kommunalen Altschulden auf die Investitionsvorhaben der Bundesregierung und des Sondervermögens Infrastruktur?  9. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Investitionsfähigkeit der durch hohe Altschulden belasteten Kommunen zu erhöhen? 10. Welche Folgen haben die Altschuldenbelastungen der Kommunen aus Sicht der Bundesregierung für die Bürgerinnen und Bürger, und wie hoch werden nach Schätzung der Bundesregierung die Einnahmeausfälle für Länder und Kommunen durch die Kabinettsbeschlüsse vom 4. Juni 2025 (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kabinett-beschliesst-wachstums booster-2351752) in den nächsten fünf Jahren ausfallen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 11. Durch welche Maßnahmen und innerhalb von welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, die Einnahmeausfälle für Länder und Kommunen zu kompensieren, nachdem laut Koalitionsvertrag auch Mindereinnahmen der Veranlassungskonnexität unterliegen (Koalitionsvertrag, S. 144)? 12. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesbeteiligung an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder in Höhe von 250 Mio. Euro pro Jahr umgesetzt, fanden hierzu bereits Gespräche mit den Ländern statt, und welche Ergebnisse wurden erzielt? 13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzsituation der Kommunen in den nächsten Jahren strukturell zu verbessern (bitte nach Programmen, Laufzeit und Höhe der Unterstützung aufschlüsseln)? 14. Wie haben sich die kommunalen Einnahmen im Vergleich zu den kommunalen Ausgaben im Zeitraum der letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und welche Gründe bestehen aus Sicht der Bundesregierung für diese Entwicklung (bitte nach Ausgaben, Bundesländern und prozentualer Veränderung aufschlüsseln)? 15. Wie viele Kommunen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren unter Haushaltssicherungsmaßnahmen arbeiten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Berlin, den 18. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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