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Schriftliche Frage 27 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (Aufent…

dip / schriftliche_frage 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 27 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (Aufent… Frage 27 (Clara Bünger, Die Linke): Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen (insbesondere zur Zahl entsprechender Härtefallanzeigen, bisheriger Interviews, zu Entscheidungen und Ergebnissen der Prüfungen, erteilten Visa und zu der Frage, wie vielen dieser Visa/Fälle ein gerichtlicher Vergleich oder eine positive gerichtliche Entscheidung vorausging und wie viele Familien die erteilten Visa betrafen), und welche Angaben kann die Bundesregierung zu Visumsanträgen nach § 22 AufenthG, die im Rahmen dieser Härtefallregelung tatsächlich gestellt wurden, machen (etwa zur Zahl dieser Anträge und wie sie bislang entschieden wurden)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. September 2026: Zum Stichtag 9. September 2026 sind rund 5.500 Härtefallanzeigen bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eingegangen. IOM hat knapp 3.700 Interviews geführt (mit gut 12.700 betroffenen Personen). 31 Visa wurden bisher erteilt. Eine Aufschlüsselung nach betroffenen Familien und erteilten Visa im Zusammenhang mit gerichtlichen Vergleichen bzw. Entscheidungen wird nicht vorgenommen. Gestellte Anträge oder laufende Visumverfahren werden statistisch nicht erfasst.

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