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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Welche aktuellen Zahlenangaben kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen (etwa zur Zahl entsprechender Härtefallanzeigen, bisheriger Interviews, zu Entscheidungen und Ergebnissen der Prüfungen, erteilten Visa und zu der Frage, wie vielen dieser Visa/Fälle ein gerichtlicher Vergleich oder eine positive gerichtliche Entscheidung vorausging), und entspricht die Zahl von bis Mitte Mai 2026 gerade einmal sieben erteilten Visa nach § 22 AufenthG, davon fünf im Rahmen gerichtlicher Vergleiche (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 21/79, Seite 9498), den Erwartungen der Bundesregierung an die Gesetzesänderung (bitte begründen; in Bundestagsdrucksache 21/321, Seite 11, war von 140 Härtefällen pro Jahr ausgegangen worden), und, wenn ja, wie ist dies mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vereinbar, wonach „eine Ausnahmeregelung Raum für eine individuelle Interessensabwägung geben und nicht auf sehr begrenzte Ausnahmen beschränkt sein sollte“ (so die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags in einer Ausarbeitung vom 14. Oktober 2025, WD – 2 – 057 – 25 – WD -3 – 074 – 25, Seite 13), und, wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um zu einer höheren Zahl positiver Entscheidungen angesichts von knapp 5 000 Härtefallanzeigen und etwa 285 Fällen, die sich zum Zeitpunkt der Antwort auf meine letzte mündliche Frage noch „in vertiefter Prüfung“ befanden (siehe oben), zu kommen, etwa auch durch eine erneute Überprüfung bereits abgelehnter Anträge nach gegebenenfalls gelockerten Weisungsvorgaben hierzu (bitte begründen)? Antwort der Staatsministerin Serap Güler: Zum Stichtag 19. Juni 2026 lagen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) 5012 Härtefallanzeigen vor. Die IOM hat 2878 Interviews betreffend 9833 Personen durchgeführt. Für rund 2000 dieser Härtefallanzeigen hat die IOM die Sachverhaltsermittlung abgeschlossen. Zahlreiche Fälle befinden sich noch in vertiefter Prüfung. Nach § 22 Satz 1 AufenthG sind während der aktuellen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bisher zehn Visa erteilt worden, acht davon im Rahmen gerichtlicher Vergleiche. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung vom 19. März 2026, Bundestagsdrucksache 21/4915, auf die Fragen 15 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke verwiesen.

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