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Schriftliche Frage 63 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Rahmen welcher Zulassungsverfahren für Arzneimittel oder Medizinprodukte hat das Bundesministerium für Gesundheit oder ihm nachgelagerte…

dip / schriftliche_frage 25.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 63 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Rahmen welcher Zulassungsverfahren für Arzneimittel oder Medizinprodukte hat das Bundesministerium für Gesundheit oder ihm nachgelagerte… Frage 63 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Rahmen welcher Zulassungsverfahren für Arzneimittel oder Medizinprodukte hat das Bundesministerium für Gesundheit oder ihm nachgelagerte Bundesoberbehörden innerhalb der letzten drei Jahre Unterstützungsbitten (z. B. über Briefe, E-Mails, Anrufe o. Ä.) für eine besonders schnelle Zulassung im beschleunigten Verfahren erhalten (bitte die Gesamtzahl der Verfahren angeben sowie für die letzten 13 Verfahren nach Zeitpunkt und betreffendem Arzneimittel aufschlüsseln), und wie häufig wurden in den letzten drei Jahren Arzneimittel in Deutschland tatsächlich im beschleunigten Verfahren zugelassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 22. September 2026: Ein eigenständiges beschleunigtes Zulassungsverfahren für Arzneimittel auf nationaler Ebene besteht nicht. Für nationale Zulassungsverfahren gelten die gesetzlich vorgesehenen Verfahrens- und Entscheidungsfristen. Die tatsächliche Dauer des jeweiligen Zulassungsverfahrens hängt dabei maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Zulassungsunterlagen sowie vom Umfang und der Komplexität der erforderlichen Prüfung ab. Medizinprodukte werden weder vom Bundesministerium für Gesundheit, noch von ihm nachgeordneten Behörden zugelassen. Für Medizinprodukte gelten die europäischen Medizinprodukteverordnungen, nach denen der Hersteller eines Medizinproduktes im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens nachzuweisen hat, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Je nach Risikoklasse hat er dabei einen unabhängigen Dritten, eine Benannte Stelle, zu beteiligen.

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