Aktuelle Situation bei der Bearbeitungszeit der nationalen Zulassungsphase von Arzneimitteln im dezentralisierten Verfahren
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Aktuelle Situation bei der Bearbeitungszeit der nationalen Zulassungsphase von Arzneimitteln im dezentralisierten Verfahren
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/180
21. Wahlperiode 16.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Alexis L. Giersch, Nicole Hess, Tobias Ebenberger, Claudia Weiss,
Thomas Dietz, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD
Aktuelle Situation bei der Bearbeitungszeit der nationalen Zulassungsphase von
Arzneimitteln im dezentralisierten Verfahren
In der Europäischen Union (EU) müssen Arzneimittel vor dem
Inverkehrbringen eine amtliche Zulassung erhalten, die ihre pharmazeutische Qualität,
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis
bestätigt. Dies geschieht entweder im zentralisierten Verfahren, das zwingend für
Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen ist, oder durch andere
Zulassungsverfahren, die für Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen wie Generika verwendet
werden. Zu diesen Verfahren gehört das dezentralisierte Verfahren (DCP) sowie
das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP).
Im dezentralisierten Verfahren fungiert ein Mitgliedstaat als
verfahrensführender Staat, auch benannt als Reference Member State (RMS), der das Verfahren
führt und einen Bewertungsbericht (Assessment Report – AR) erstellt. Dieser
Bericht wird den betroffenen Staaten, benannt als Concerned Member States
(CMS), zur Verfügung gestellt, die innerhalb von 90 Tagen entweder
zustimmen oder im Ausnahmefall Einwände erheben können, sollten sie eine
„ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ feststellen.
Die nationale Zulassung erfolgt dann, wenn die jeweiligen nationalen Behörden
Übersetzungen aller relevanten Dokumentationen geprüft haben, und zwar
innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des gemeinsamen
Bewertungsverfahrens. Dies ist notwendig, um die nationalen spezifischen Anforderungen an
Fachinformationen, Gebrauchsinformationen und Packungsbeschriftungen zu
erfüllen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5851 hat
die Bundesregierung Anfang 2023 ausgeführt, dass nationale Zulassungen in
Deutschland nicht immer innerhalb des vorgesehenen 30-Tage-Zeitraums erteilt
werden können.
Ein häufiger Grund für Verzögerungen sei die Unvollständigkeit oder
Nachbesserungsbedürftigkeit der eingereichten nationalen Unterlagen von
pharmazeutischen Unternehmen (ebd.). Diese Dokumente seien erforderlich, um
Zulassungsbescheide zu erstellen. Ein weiterer Grund für Verzögerungen sei die
verspätete Einreichung dieser Unterlagen, häufig verursacht durch das Fehlen
einer direkten Vermarktungsabsicht der Antragsteller (ebd.).
Darüber hinaus hätten in den letzten Jahren außergewöhnliche Ereignisse wie
der Brexit und die COVID-19-Pandemie zusätzliche Belastungen bei den
zuständigen Bundesoberbehörden verursacht (ebd.). Diese hätten daher
Prioritäten anders setzen müssen, was ebenfalls zu Verzögerungen geführt habe (ebd.).
Durch diese Herausforderungen dauere die Erteilung einer nationalen
Genehmigung häufig länger als die vorgesehenen 30 Tage nach Abschluss des
gemeinsamen Bewertungsverfahrens (End of Procedure – EoP; ebd.).
In diesem Kontext verfolge die Bundesregierung das Ziel, die Verfahrensdauer
durch verstärkte Kommunikation mit den pharmazeutischen Unternehmern und
durch Optimierung der internen Abläufe zu verkürzen. Dies soll wohl nicht nur
zur Effizienzsteigerung beitragen, sondern auch sicherstellen, dass dringend
benötigte Arzneimittel schneller auf den Markt kommen
In den letzten fünf Jahren variierte die Dauer der nationalen Phase der
Zulassung im dezentralisierten Verfahren in Deutschland nach den Angaben der
Bundesregierung erheblich. Mit Deutschland als verfahrensführendem
Mitgliedstaat betrug die kürzeste Bearbeitungszeit vier Tage, die längste 740 Tage, und
im Durchschnitt dauerte es 145 Tage (ebd.). Als beteiligter Mitgliedstaat
dauerte die kürzeste Bearbeitungszeit 15 Tage, die längste 897 Tage und im
Durchschnitt 189 Tage (ebd.). Vor allem stark verzögerte Fälle wären laut
Bundesregierung auf späte oder unzureichende Einreichungen der erforderlichen
Unterlagen durch die Unternehmen zurückzuführen (ebd.).
Angesichts dieser Herausforderungen strebten die zuständigen Behörden eine
kontinuierliche Optimierung der Prozesse an, wohl um die Auflagen der
Europäischen Union zu erfüllen und gleichzeitig die Sicherheit und Wirksamkeit der
auf den Markt kommenden Arzneimittel zu gewährleisten.
Die Fragesteller fragen nun zwei Jahre später nach den dafür unternommenen
Schritten und den erreichten Ergebnissen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird die nationale Zulassung im dezentralisierten Verfahren in
Deutschland mittlerweile stets innerhalb dieser 30 Tage erteilt?
2. Wenn dem nicht so ist (vgl. Frage 1), ist die Überschreitung dieses
Zeitraums dann aktuell die Ausnahme oder die Regel?
3. Wie begründet sich eine mögliche Überschreitung (vgl. Frage 2) aktuell in
den einzelnen Fällen?
4. Wie lange dauerte die nationale Phase der Zulassung im dezentralisierten
Verfahren in Deutschland seit Beantwortung der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Kleinen Anfrage im kürzesten Fall, im längsten
Fall und im Mittel?
5. Wie haben sich die Verfahrenszeiten im dezentralisierten Verfahren in
Deutschland seit 2020 verändert?
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung länderspezifische
Unterschiede bei der Bearbeitungsdauer dieser Zulassungen innerhalb der EU, wie
steht Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten
hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Zulassungsanträgen im dezentralisierten
Verfahren, und gibt es Erkenntnisse darüber, ob ähnliche Probleme in
anderen Mitgliedstaaten bestehen und wie diese damit umgehen?
7. Inwiefern trägt der Brexit derzeit noch zu einer Verkomplizierung und
Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei, und welche Schritte wird die
Bundesregierung ggf. einleiten, um diesen negativen Einfluss zu
minimieren?
8. Wie genau beeinträchtigte die Corona-Pandemie die Zulassungsverfahren,
tut sie dies weiterhin, und welche Anpassungen wurden oder werden ggf.
vorgenommen, um mit diesen Herausforderungen effektiver umzugehen?
9. Bestehen derzeit Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen im
dezentralisierten Verfahren, gibt es ggf. spezifische Pläne, um diese
abzubauen, und werden Fristen künftig strikter überwacht?
10. Welche Rolle spielt die Qualität der eingereichten Anträge bei
Verzögerungen aktuell in der Bearbeitung, und gibt es statistische Daten darüber,
wie viele Anträge aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen
verzögert werden?
11. Gibt es Hinweise darauf, dass aktuelle Ressourcenkonflikte und
personelle Engpässe bei den Bundesoberbehörden bestehen, und welche Mittel
wären ggf. erforderlich, um diese umgehend zu beheben und die
Verfahrenszeiten zu verbessern?
12. Wie viele zusätzliche Mitarbeiter sind in den letzten Jahren beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Bearbeitung
der Zulassungsanträge im dezentralisierten Verfahren ggf. eingestellt
worden, und sind weitere Einstellungen geplant?
13. Inwieweit tragen möglicherweise veraltete oder ineffiziente IT-Systeme
im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verlängerung
der Bearbeitungszeiten bei, und gibt es Pläne zur weiteren Digitalisierung
oder Modernisierung?
14. Welche Maßnahmen sind ansonsten ggf. geplant, um die Überschreitung
der 30-Tage-Frist im Zulassungsverfahren weiter zu reduzieren?
15. Werden bestimmte Arten von Zulassungsanträgen, wie z. B. für bestimmte
Wirkstoffe oder Anwendungsgebiete, bevorzugt oder langsamer behandelt
als andere?
16. Welche Kontrollmechanismen existieren, um sicherzustellen, dass das
BfArM seine Pflichten fristgerecht und korrekt erfüllt, werden diese
Kontrollen regelmäßig durchgeführt, und welche Sanktionen gibt es bei
Verstößen?
17. Haben Antragsteller bereits rechtliche Schritte gegen das BfArM wegen
überlanger Bearbeitungszeiten oder Pflichtverletzungen eingeleitet, und
wenn ja, wie hat die Bundesregierung auf diese Klagen reagiert?
Berlin, den 7. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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