Aktuelle Situation bei der Bearbeitungszeit der nationalen Zulassungsphase von Arzneimitteln im dezentralisierten Verfahren (Antwort zu Drs. 21/180)
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Aktuelle Situation bei der Bearbeitungszeit der nationalen Zulassungsphase von Arzneimitteln im dezentralisierten Verfahren (Antwort zu Drs. 21/180)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/383
21. Wahlperiode 02.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/180 –
Aktuelle Situation bei der Bearbeitungszeit der nationalen Zulassungsphase von
Arzneimitteln im dezentralisierten Verfahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Europäischen Union (EU) müssen Arzneimittel vor dem
Inverkehrbringen eine amtliche Zulassung erhalten, die ihre pharmazeutische Qualität,
Wirksamkeit und Unbedenklichkeit und ein positives Nutzen-Risiko-
Verhältnis bestätigt. Dies geschieht entweder im zentralisierten Verfahren, das
zwingend für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen ist, oder durch andere
Zulassungsverfahren, die für Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen wie Generika
verwendet werden. Zu diesen Verfahren gehört das dezentralisierte Verfahren
(DCP) sowie das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP).
Im dezentralisierten Verfahren fungiert ein Mitgliedstaat als
verfahrensführender Staat, auch benannt als Reference Member State (RMS), der das Verfahren
führt und einen Bewertungsbericht (Assessment Report – AR) erstellt. Dieser
Bericht wird den betroffenen Staaten, benannt als Concerned Member States
(CMS), zur Verfügung gestellt, die innerhalb von 90 Tagen entweder
zustimmen oder im Ausnahmefall Einwände erheben können, sollten sie eine
„ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ feststellen.
Die nationale Zulassung erfolgt dann, wenn die jeweiligen nationalen
Behörden Übersetzungen aller relevanten Dokumentationen geprüft haben, und zwar
innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des gemeinsamen
Bewertungsverfahrens. Dies ist notwendig, um die nationalen spezifischen Anforderungen an
Fachinformationen, Gebrauchsinformationen und Packungsbeschriftungen zu
erfüllen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5851 hat
die Bundesregierung Anfang 2023 ausgeführt, dass nationale Zulassungen in
Deutschland nicht immer innerhalb des vorgesehenen 30-Tage-Zeitraums
erteilt werden können.
Ein häufiger Grund für Verzögerungen sei die Unvollständigkeit oder
Nachbesserungsbedürftigkeit der eingereichten nationalen Unterlagen von
pharmazeutischen Unternehmen (ebd.). Diese Dokumente seien erforderlich, um
Zulassungsbescheide zu erstellen. Ein weiterer Grund für Verzögerungen sei die
verspätete Einreichung dieser Unterlagen, häufig verursacht durch das Fehlen
einer direkten Vermarktungsabsicht der Antragsteller (ebd.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 30. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Darüber hinaus hätten in den letzten Jahren außergewöhnliche Ereignisse wie
der Brexit und die COVID-19-Pandemie zusätzliche Belastungen bei den
zuständigen Bundesoberbehörden verursacht (ebd.). Diese hätten daher
Prioritäten anders setzen müssen, was ebenfalls zu Verzögerungen geführt habe
(ebd.). Durch diese Herausforderungen dauere die Erteilung einer nationalen
Genehmigung häufig länger als die vorgesehenen 30 Tage nach Abschluss des
gemeinsamen Bewertungsverfahrens (End of Procedure – EoP; ebd.).
In diesem Kontext verfolge die Bundesregierung das Ziel, die Verfahrensdauer
durch verstärkte Kommunikation mit den pharmazeutischen Unternehmern
und durch Optimierung der internen Abläufe zu verkürzen. Dies soll wohl
nicht nur zur Effizienzsteigerung beitragen, sondern auch sicherstellen, dass
dringend benötigte Arzneimittel schneller auf den Markt kommen.
In den letzten fünf Jahren variierte die Dauer der nationalen Phase der
Zulassung im dezentralisierten Verfahren in Deutschland nach den Angaben der
Bundesregierung erheblich. Mit Deutschland als verfahrensführendem
Mitgliedstaat betrug die kürzeste Bearbeitungszeit vier Tage, die längste 740
Tage, und im Durchschnitt dauerte es 145 Tage (ebd.). Als beteiligter
Mitgliedstaat dauerte die kürzeste Bearbeitungszeit 15 Tage, die längste 897 Tage und
im Durchschnitt 189 Tage (ebd.). Vor allem stark verzögerte Fälle wären laut
Bundesregierung auf späte oder unzureichende Einreichungen der
erforderlichen Unterlagen durch die Unternehmen zurückzuführen (ebd.).
Angesichts dieser Herausforderungen strebten die zuständigen Behörden eine
kontinuierliche Optimierung der Prozesse an, wohl um die Auflagen der
Europäischen Union zu erfüllen und gleichzeitig die Sicherheit und Wirksamkeit
der auf den Markt kommenden Arzneimittel zu gewährleisten.
Die Fragesteller fragen nun zwei Jahre später nach den dafür unternommenen
Schritten und den erreichten Ergebnissen.
1. Wird die nationale Zulassung im dezentralisierten Verfahren in
Deutschland mittlerweile stets innerhalb dieser 30 Tage erteilt?
2. Wenn dem nicht so ist (vgl. Frage 1), ist die Überschreitung dieses
Zeitraums dann aktuell die Ausnahme oder die Regel?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Frist von 30 Tagen kann überwiegend nicht eingehalten werden.
3. Wie begründet sich eine mögliche Überschreitung (vgl. Frage 2) aktuell
in den einzelnen Fällen?
Für die Überschreitung der 30-Tage-Frist liegen in der Regel verschiedene
Gründe vor, z. B. die verzögerte Bereitstellung der nationalsprachlichen
Übersetzung der Produktinformation durch die Antragsteller sowie unzureichende
Qualität der eingereichten Unterlagen. In diesen Fällen sind Rückfragen und/
oder Korrektureinreichungen durch die Antragsteller erforderlich, die zur
Überschreitung des vorgeschriebenen Zeitrahmens führen.
4. Wie lange dauerte die nationale Phase der Zulassung im dezentralisierten
Verfahren in Deutschland seit Beantwortung der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Kleinen Anfrage im kürzesten Fall, im
längsten Fall und im Mittel?
Die nationale Phase dauerte mit Deutschland als verfahrensführendem
Mitgliedstaat im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) im
kürzesten Fall am Tag des Verfahrensschlusses, im längsten Fall 77 Tage und im
Durchschnitt 35 Tage. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dauerte die nationale Phase mit
Deutschland als verfahrensführendem Mitgliedstaat im kürzesten Fall 16 Tage,
im längsten Fall 894 Tage und im Durchschnitt 188 Tage.
Die nationale Phase dauerte mit Deutschland als beteiligtem Mitgliedstaat im
Zuständigkeitsbereich des PEI im kürzesten Fall 21 Tage, im längsten Fall
63 Tage und im Durchschnitt 43 Tage. Im Zuständigkeitsbereich des BfArM
dauerte die nationale Phase mit Deutschland als beteiligtem Mitgliedstaat im
kürzesten Fall 7 Tage, im längsten Fall 1 247 Tage und im Durchschnitt 208
Tage.
Die Bearbeitungszeit der nationalen Phase wurde dabei als Differenz zwischen
„Abschluss des Verfahrens“ und „Datum des Zulassungsbescheids“ berechnet.
Berücksichtigt wurden Verfahren, die im Zeitraum von 2020 bis 2025
abgeschlossen bzw. gestartet wurden. Die Daten berücksichtigen nicht den
Zeitpunkt der Vorlage ordnungsgemäßer Unterlagen durch den Antragsteller.
Insbesondere die deutlich verzögerten Fälle der Erteilung der Genehmigung für
das Inverkehrbringen sind durch späte oder nachbesserungsbedürftige
Einreichungen der Unterlagen bedingt.
5. Wie haben sich die Verfahrenszeiten im dezentralisierten Verfahren in
Deutschland seit 2020 verändert?
Die Verfahrenszeiten im dezentralisierten Verfahren, über die Jahre 2020 bis
2024, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Angaben
beziehen sich auf die gesamte Verfahrenszeit im dezentralisierten Verfahren,
also vom Zeitpunkt des Antragseingangs bis zum Zulassungsdatum, und nicht
nur auf die nationale Phase.
Verfahren mit Deutschland als verfahrensführendem Mitgliedstaat.
Jahr
Im kürzesten Fall
(in Tagen)
Im längsten Fall
(in Tagen)
Im Durchschnitt
(in Tagen)
PEI BfArM PEI BfArM PEI BfArM
2020 374 390 442 1 044 417 612
2021 - 197 - 1 165 - 615
2022 205 242 205 1 279 205 648
2023 245 298 245 1 745 245 720
2024 220 201 220 1 778 220 746
Quelle: BfArM und PEI
Verfahren mit Deutschland als beteiligten Mitgliedstaat.
Jahr
Im kürzesten Fall
(in Tagen)
Im längsten Fall
(in Tagen)
Im Durchschnitt
(in Tagen)
PEI BfArM PEI BfArM PEI BfArM
2020 - 501 - 1 083 - 669
2021 131 198 152 1 331 142 622
2022 324 272 324 2 352 324 739
2023 290 268 369 3 165 330 723
2024 224 154 224 3 134 224 739
Quelle: BfArM und PEI
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung länderspezifische
Unterschiede bei der Bearbeitungsdauer dieser Zulassungen innerhalb der EU,
wie steht Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten
hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Zulassungsanträgen im
dezentralisierten Verfahren, und gibt es Erkenntnisse darüber, ob ähnliche Probleme in
anderen Mitgliedstaaten bestehen und wie diese damit umgehen?
Länderspezifische Vergleichszahlen innerhalb der Europäischen Union (EU)
liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Inwiefern trägt der Brexit derzeit noch zu einer Verkomplizierung und
Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei, und welche Schritte wird die
Bundesregierung ggf. einleiten, um diesen negativen Einfluss zu
minimieren?
Eine konkrete Beeinflussung der Bearbeitungszeiten durch den Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der EU wird nicht mehr gesehen.
8. Wie genau beeinträchtigte die Corona-Pandemie die
Zulassungsverfahren, tut sie dies weiterhin, und welche Anpassungen wurden oder werden
ggf. vorgenommen, um mit diesen Herausforderungen effektiver
umzugehen?
Beeinträchtigungen durch die zurückliegende Corona-Pandemie bestehen nicht
mehr.
9. Bestehen derzeit Rückstände bei der Bearbeitung von Anträgen im
dezentralisierten Verfahren, gibt es ggf. spezifische Pläne, um diese
abzubauen, und werden Fristen künftig strikter überwacht?
Im Zuständigkeitsbereich des PEI gibt es derzeit keine Rückstände bei der
Bearbeitung von Anträgen im dezentralisierten Verfahren.
Im Zuständigkeitsbereich des BfArM bestehen weiterhin Rückstände. Eine
strukturelle Umorganisation im BfArM, verbunden mit dem Aufbau einer
zentralen Abteilung „Verfahrensmanagement“ wurde im Jahr 2024 vorgenommen,
um durch Bündelung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten Synergien zu
schaffen und Fristen besser überwachen zu können. In diesem Zusammenhang
wurde auch ein Maßnahmenpaket entwickelt, das gezielt die nationale Phase
verkürzen soll. Im BfArM wurde beispielsweise im Jahr 2024 zur Steigerung
der Transparenz und Planbarkeit von dezentralisierten Zulassungsanträgen mit
Deutschland als verfahrensführendem Mitgliedstaat ein „Slot-System“
eingerichtet, wonach Antragsteller verlässliche Bearbeitungszeiträume beantragen
und dadurch die Verfahrenszeiten verkürzt werden können.
10. Welche Rolle spielt die Qualität der eingereichten Anträge bei
Verzögerungen aktuell in der Bearbeitung, und gibt es statistische Daten darüber,
wie viele Anträge aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen
verzögert werden?
Die Qualität der eingereichten Unterlagen hat direkten Einfluss auf die
Bearbeitungsdauer, da bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen Rückfragen
und Nachforderungen erforderlich sind. Statistiken werden hierzu nicht geführt.
11. Gibt es Hinweise darauf, dass aktuelle Ressourcenkonflikte und
personelle Engpässe bei den Bundesoberbehörden bestehen, und welche Mittel
wären ggf. erforderlich, um diese umgehend zu beheben und die
Verfahrenszeiten zu verbessern?
Grundsätzlich lassen sich durch mehr Personalressourcen in der Regel auch
administrative Verfahren verkürzen. Insbesondere mit Blick auf begrenzte
Haushaltsmittel ist diesbezüglich aber auch immer eine ausgewogene Betrachtung
erforderlich. Im Fokus stehen daher mögliche Prozessoptimierungen bei der
Umsetzung der Verfahren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu auf Frage 9 verwiesen.
12. Wie viele zusätzliche Mitarbeiter sind in den letzten Jahren beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur
Bearbeitung der Zulassungsanträge im dezentralisierten Verfahren ggf.
eingestellt worden, und sind weitere Einstellungen geplant?
Da im Bereich der dezentralisierten Verfahren keine neuen gesetzlichen
Aufgaben bestehen, wurden keine zusätzlichen Ressourcen geschaffen.
13. Inwieweit tragen möglicherweise veraltete oder ineffiziente IT-Systeme
im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur
Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei, und gibt es Pläne zur weiteren
Digitalisierung oder Modernisierung?
Die technischen Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt. Anfang des
Jahres 2020 wurde beispielsweise die bisherige Arzneimitteldatenbank AMIS
(„Arzneimittelinformationssystem“) durch die neue Arzneimitteldatenbank
AmAnDa („Arzneimittel- und Antrags-Datenbank“) abgelöst. Aufgrund des
gestiegenen Bedarfs an strukturierten Daten soll die Datenpflege künftig durch
eine automatisierte Datenübernahme deutlich vereinfacht werden.
14. Welche Maßnahmen sind ansonsten ggf. geplant, um die Überschreitung
der 30-Tage-Frist im Zulassungsverfahren weiter zu reduzieren?
Im Rahmen der derzeit laufenden Verhandlung zur Überarbeitung der EU-
Arzneimittelgesetzgebung setzt sich die Bundesregierung unter anderem dafür ein,
dass die nationale Phase, also die Frist von 30 Tagen zur Erteilung der
Genehmigung für das Inverkehrbringen, erst dann beginnt, wenn vom Antragsteller
qualitativ hochwertige Übersetzungen der Produktinformation übermittelt
wurden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
15. Werden bestimmte Arten von Zulassungsanträgen, wie z. B. für
bestimmte Wirkstoffe oder Anwendungsgebiete, bevorzugt oder langsamer
behandelt als andere?
Die Bearbeitung von Zulassungsanträgen zu versorgungskritischen und -
relevanten Wirkstoffen wird generell priorisiert.
16. Welche Kontrollmechanismen existieren, um sicherzustellen, dass das
BfArM seine Pflichten fristgerecht und korrekt erfüllt, werden diese
Kontrollen regelmäßig durchgeführt, und welche Sanktionen gibt es bei
Verstößen?
Mit internen Umstrukturierungsmaßnahmen im BfArM wurden zusätzliche
Maßnahmen zur Sicherung und besseren Einhaltung der Fristen geplant und
etabliert. Eine Evaluierung und Kontrolle der Zeiten werden regelmäßig
durchgeführt. Auch im internen Qualitätsmanagement werden weiterhin durch
regelmäßige Audits Überprüfungen zur kontinuierlichen Verbesserung durchgeführt.
17. Haben Antragsteller bereits rechtliche Schritte gegen das BfArM wegen
überlanger Bearbeitungszeiten oder Pflichtverletzungen eingeleitet, und
wenn ja, wie hat die Bundesregierung auf diese Klagen reagiert?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über entsprechende Rechtsverfahren.
Auch dem BfArM sind keine Rechtsverfahren wegen „überlanger
Bearbeitungszeiten“ bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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