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Schriftliche Frage 22 von Jan Köstering (DIE LINKE): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es täglich illegitime Zutritte auf Gelände der kritischen Infrastruktur sowie Bedrohungen für die…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 22 von Jan Köstering (DIE LINKE): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es täglich illegitime Zutritte auf Gelände der kritischen Infrastruktur sowie Bedrohungen für die… Frage 22 (Jan Köstering, Die Linke): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es täglich illegitime Zutritte auf Gelände der kritischen Infrastruktur sowie Bedrohungen für die Schiffe der Bundeswehr auf See gibt (vgl. die Aussage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz in der öffentlichen Anhörung der Präsidentinnen und Präsidenten der Nachrichtendienste am 13. Oktober 2025), und wenn ja, wie viele dieser illegitimen Zutritte im Bereich der kritischen Infrastruktur im vergangenen Jahr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, und wie viele der ebenfalls erwähnten „Bedrohungen auf See“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum festgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Oktober 2025: Die Bundesregierung erhebt keine Statistik zur Häufigkeit von illegitimen Zutritten auf Liegenschaften kritischer Infrastruktureinrichtungen. Eine Bewertung kann daher nicht erfolgen. In Bezug auf Bedrohungen für die Schiffe der Bundeswehr sowie militärischen Einrichtungen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Beantwortung der Fragestellungen aus Gründen des Staatswohls nicht, auch nicht in eingestufter Form, erfolgen kann. Eine Offenlegung von Bedrohungseinschätzungen zu Schiffen der Bundeswehr auf See kann Rückschlüsse auf die Aufklärungsfähigkeiten und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zulassen, die bei Offenlegung und Ausnutzung durch Dritte eigene Kräfte gefährden kann. Eine Preisgabe von Informationen hinsichtlich militärischer Liegenschaften könnte schwerwiegende Nachteile bei der Aufklärung und Abwehr von Spionage und Sabotage mit sich bringen und damit zu einer erheblichen Gefährdung militärischer Liegenschaften und des Bundeswehrpersonals führen. Unbefugte Dritte könnten daran ihre eigenen Maßnahmen zum Nachteil der Bundeswehr und somit der Bundesrepublik Deutschland ausrichten. Durch die Kenntnis der Informationen könnten ggf. auch Schwachstellen der Streitkräfte aufgedeckt werden, deren Kenntnis zum Nachteil der Einsatz- und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr genutzt werden könnten. Daraus können erhebliche negative Folgewirkungen für die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland entstehen. Auch eine Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen zu Vorkommnissen in Bezug auf militärische Liegenschaften, Einrichtungen und Anlagen als Verschlusssache beim Deutschen Bundestag würde der Bedeutung der Informationen in Hinblick auf die Verteidigungsbereitschaft und Aufklärungsfähigkeiten der Bundeswehr und somit den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend Rechnung tragen. Selbst eine Bekanntgabe gegenüber dem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung tragen, da auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart besonders schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

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