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Schriftliche Frage 60 von Nicole Hess (AfD): Geht die Bundesregierung davon aus, dass ambulante Leistungserbringer ihre bisherigen Behandlungskapazitäten und die Versorgungsqualität dau…

dip / schriftliche_frage 21.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 60 von Nicole Hess (AfD): Geht die Bundesregierung davon aus, dass ambulante Leistungserbringer ihre bisherigen Behandlungskapazitäten und die Versorgungsqualität dau… Frage 60 (Nicole Hess, AfD): Geht die Bundesregierung davon aus, dass ambulante Leistungserbringer ihre bisherigen Behandlungskapazitäten und die Versorgungsqualität dauerhaft aufrechterhalten können, wenn ihre Vergütungsentwicklung hinter ihren tatsächlichen Kosten (wie beispielsweise Personal-, Sach- und Betriebskosten) zurückbleibt, und falls ja, auf welcher betriebswirtschaftlichen Grundlage? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 17. August 2026: Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat in ihrem am 30. März 2026 vorgelegten Bericht festgestellt, dass sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Zeitraum von 2010 bis 2025 mehr als verdoppelt haben, während die beitragspflichtigen Einnahmen nur um das 1,8-fache ihres Ausgangswertes gestiegen sind. Seit 2019 ist eine weitgehende Entkoppelung der Einnahmen und Ausgaben erkennbar. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, in der GKV gemäß der Empfehlung der Kommission wieder konsequent eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik umzusetzen. Diese ist gesamtwirtschaftlich geboten: Höhere Beitragssätze steigern die Lohnebenkosten, schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und führen aufseiten der Versicherten zu sinkenden Nettoeinkommen. Die Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer wird durch diese Maßnahmen nicht gefährdet. Lohnzuwächse und die Berücksichtigung von Kostenzuwächsen bleiben im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung weiterhin möglich. Die FKG hat in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass keine Anhaltspunkte dafür existieren, dass der Wegfall von Finanzmitteln, die über die Betriebskosten- und Einnahmenentwicklung hinausgehen, zu einer Verschlechterung der Versorgung führt. Für die Versorgungsqualität sind vielmehr strukturelle Determinanten prägend, wie etwa die Bindung an evidenzbasierte Leitlinien oder Vorgaben zur Strukturqualität. Um die Leistungserbringer zusätzlich zu entlasten, setzt die Bundesregierung zudem auf eine konsequente Entbürokratisierung. Durch den systematischen Abbau administrativer Vorgaben und die Beschleunigung digitaler Prozesse werden wertvolle Zeit- und Personalressourcen freigesetzt. Damit wird gewährleistet, dass die Leistungserbringer ihren Versorgungssauftrag auch weiterhin vollumfänglich und effizient erfüllen können.

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