Kühlinfrastruktur, Behandlungsstandards und Finanzierung des technischen Hitzeschutzes in der Gesundheitsversorgung
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Kühlinfrastruktur, Behandlungsstandards und Finanzierung des technischen Hitzeschutzes in der Gesundheitsversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7940
21. Wahlperiode 09.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Armin Grau, Linda
Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner, Michael Kellner, Julia
Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kühlinfrastruktur, Behandlungsstandards und Finanzierung des technischen
Hitzeschutzes in der Gesundheitsversorgung
Die Hitzewellen des Sommers 2026 haben gezeigt, dass das deutsche
Gesundheits- und Pflegesystem auf die Versorgung schwer hitzeerkrankter
Patientinnen und Patienten technisch, strukturell und organisatorisch nur
unzureichend vorbereitet ist. Das aktuelle Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft
für internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) und der Deutschen
Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) legt fest, dass beim Hitzschlag eine
unverzügliche aktive Kühlung mit dem Therapieziel einer Absenkung der
Körperkerntemperatur auf unter 39 Grad Celsius innerhalb von 30 Minuten
erforderlich ist und dass ein frühzeitiger Beginn effektiver Kühlmaßnahmen der
wichtigste das Behandlungsergebnis bestimmende Faktor ist (Konsensuspapier
DGIIN/DGINA: https://link.springer.com/article/10.1007/s00063-026-014
97-4).
Eine bundesweite aktuelle Umfrage der DGINA und DGIIN unter ärztlichen
Leitungen von 329 Notaufnahmen zeigt, dass diese Anforderungen in der
Versorgungsrealität weit von einer Umsetzung entfernt sind: Nur 9 Prozent der
Krankenhäuser hatten Hitze im Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert,
nur 12 Prozent verfügten über einen verbindlichen Behandlungspfad und
lediglich 4 Prozent hielten eine Möglichkeit zur Ganzkörperimmersion vor. Zwar
verfügten 76 Prozent über Kühlpacks und 54 Prozent über gekühlte
Infusionslösungen, doch sind diese allein nicht geeignet, eine ausreichend rasche
Temperatursenkung beim Hitzschlag zu erzielen. Weniger als ein Drittel aller
Krankenhäuser verfügt über klimatisierte Patientenzimmer; in 81 Prozent der
untersuchten Häuser fehlte Klimatisierung auf Normalstationen vollständig, nur
19 Prozent der Notaufnahmen waren vollständig klimatisiert, und die
Versorgung auf nichtklimatisierten Stationen ist nach internationalen Daten ein
eigenständiger Risikofaktor für ein schlechtes Behandlungsergebnis beim Hitzschlag
(Hüser et al., Deutsches Ärzteblatt: www.aerzteblatt.de/archiv/hitzewelle-strukt
urelle-defizite-in-notaufnahmen-und-kliniken-d570931c-3a74-418a-9960-c6e5
4a9789ac; Konsensuspapier DGIIN/DGINA: https://link.springer.com/article/1
0.1007/s00063-026-01497-4). Während des Hitzewochenendes am 27. und
28. Juni 2026 meldeten 57 Prozent der Notaufnahmen Überlastungssituationen,
55 Prozent Versorgungsengpässe, 32 Prozent Boarding-Situationen und 27
Prozent hitzebedingte Personalausfälle; in 15 Prozent waren zudem die
Kapazitäten zur gekühlten Aufbewahrung Verstorbener erschöpft.
Bauliche Anpassungen, Klimatisierung kritischer Krankenhausbereiche und die
Vorhaltung geeigneter Kühlausrüstung erfordern eine dauerhafte Investitions-
und Betriebskostenfinanzierung, die im Kontext bestehender Sparvorgaben im
Krankenhaussektor gefährdet ist. Für Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen
bestehen vergleichbare ungeklärte Fragen. Hinzu kommen hitzebedingte
Arzneimittelrisiken, für die systematische Aufklärung und klare Empfehlungen zur
ärztlichen Medikationsanpassung bislang fehlen.
Die aufgezeigten Defizite betreffen Bereiche, in denen der Bund über
unmittelbare Handlungsmöglichkeiten verfügt: die Ausgestaltung der
Notfallversorgungs- und Krankenhausvergütung, die Finanzierungsgrundlagen
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie die koordinierende Funktion des
Bundesministeriums für Gesundheit und seiner nachgeordneten Behörden. Die
Bundesregierung hat mit der Vorgabe zu Musterhitzeschutzplänen Maßstäbe
gesetzt, deren tatsächliche Umsetzung sie aber aus Sicht der Fragesteller nicht
systematisch überprüft und für die sie keine belastbaren Finanzierungswege
benannt hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung, welche
Erkenntnisse über die tatsächliche Versorgungsrealität in Krankenhäusern,
Rettungsdienst und Pflegeeinrichtungen vorliegen, welche verbindlichen
Mindeststandards für Kühlausrüstung, Behandlungspfade und Klimatisierung sie für
erforderlich hält, wie die notwendige Finanzierung dauerhaft sichergestellt
werden soll und welche Konsequenzen sie aus den Ergebnissen des Sommers 2026
vor dem nächsten Hitzesommer zieht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zahl der in
deutschen Krankenhäusern im Zusammenhang mit den Hitzewellen im
Sommer 2026 verstorbenen Patientinnen und Patienten ausdifferenziert
nach Notaufnahme, (Semi-)Intensivstation und Normalstation als
Sterbeort und nach Bundesländern vor, und wenn der Bundesregierung keine
validen Zahlen vorliegen, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
mit welchem Zeitplan, um in zukünftigen Hitzewellen entsprechende
Daten zu erhalten?
2. Auf welchem Weg und zu welchem Zeitpunkt erhielt die Bundesregierung
erstmals Kenntnis von Überlastungssituationen, Versorgungsengpässen,
Boarding-Situationen oder hitzebedingten Personalausfällen in deutschen
Notaufnahmen während der Hitzewelle Ende Juni 2026, und auf welche
Meldungen, Lagebilder oder Datenquellen stützte sich diese Kenntnis?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund von
Hinweisen auf hitzebedingte Überlastung deutscher Notaufnahmen im
Sommer 2026 in eigener Zuständigkeit ergriffen, und welche zusätzlichen
Maßnahmen sollen bis zum Sommer 2027 umgesetzt werden?
4. Welche Informationen zu hitzebedingten Gesundheitsgefahren und zur
Versorgungslage in Krankenhäusern wurden im Sommer 2026 durch
welche Bundesbehörde zu welchem Zeitpunkt an die Länder, Kommunen
sowie an die Träger von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen,
Kitas und anderen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
weitergegeben?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
der nach der Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses
gestuften Krankenhäuser Hitze als eigenständiges Szenario im
Krankenhausalarm- und Einsatzplan verankert haben?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in wie vielen
Krankenhäusern extreme Hitze in Krankenhausalarm- und
Einsatzplänen verankert ist, und welche Gründe sieht sie dafür, dass die
Verankerung nach einer aktuellen bundesweiten Erhebungen nur in 9 Prozent
der untersuchten Krankenhäuser erfolgt ist, obwohl der
Musterhitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit eine
entsprechende Berücksichtigung bereits fordert (Hüser et al., Deutsches
Ärzteblatt: www.aerzteblatt.de/archiv/hitzewelle-strukturelle-defizite-in-not
aufnahmen-und-kliniken-d570931c-3a74-418a-9960-c6e54a9789ac)?
b) Plant die Bundesregierung, die Verankerung von Hitze in
Krankenhausalarm- und Einsatzplänen verbindlich zu regeln oder
förderrechtlich zu verankern?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Stand der
Klimatisierung von Notaufnahmen, Normalstationen,
Überwachungseinheiten und Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern vor?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
aktuelle bundesweite Erhebungen zeigen, dass auf Normalstationen in
81 Prozent der untersuchten Krankenhäuser eine Klimatisierung
vollständig fehlt, nur 19 Prozent der Notaufnahmen vollständig
klimatisiert sind und weniger als ein Drittel aller Krankenhäuser über
klimatisierte Patientenzimmer verfügt, obwohl die Versorgung auf
nichtklimatisierten Stationen nach internationalen Daten ein eigenständiger
Risikofaktor für ein schlechtes Behandlungsergebnis beim Hitzschlag
ist (Hüser et al., Deutsches Ärzteblatt: www.aerzteblatt.de/archiv/hitze
welle-strukturelle-defizite-in-notaufnahmen-und-kliniken-d570931c-3
a74-418a-9960-c6e54a9789ac)?
b) Welche Ziel- oder Mindeststandards für die Klimatisierung kritischer
Krankenhausbereiche hält die Bundesregierung für erforderlich?
7. Welche Bundesmittel standen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 für
baulichen Hitzeschutz, Verschattung, passive Kühlung und Klimatisierung
von Krankenhäusern zur Verfügung (bitte je Programm bzw.
Haushaltstitel, Mittelansatz, Bewilligungen und tatsächlichen Mittelabfluss
angeben)?
8. Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung die laufenden
Betriebskosten für Klimatisierung und andere technische Hitzeschutzmaßnahmen
in Krankenhäusern finanziert werden, und welche Anpassungen des
Vergütungsrahmens hält sie hierfür gegebenenfalls für erforderlich, um eine
dauerhafte Finanzierungsbasis zu schaffen, die nicht durch sektorale
Sparvorgaben gefährdet wird?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang deutsche Notaufnahmen standardisierte Behandlungspfade oder
Standardarbeitsanweisungen für schwere hitzebedingte Erkrankungen
vorhalten?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
nach aktuellen bundesweiten Erhebungen nur 12 Prozent der
Notaufnahmen über verbindliche Handlungsempfehlungen oder
standardisierte Behandlungspfade für schwere hitzebedingte Erkrankungen
verfügen, obwohl das Konsensuspapier der DGIIN und DGINA die
Erstellung klinikspezifischer Standardarbeitsanweisungen und das
Vorhalten des erforderlichen Materials als notwendige Voraussetzung für
eine leitliniengerechte Versorgung benennt (Konsensuspapier DGIIN/
DGINA: https://link.springer.com/article/10.1007/s00063-026-014
97-4)?
b) Plant die Bundesregierung Mindestanforderungen an
Standardarbeitsanweisungen, Körperkerntemperaturmessung und Kühlverfahren für
Krankenhäuser mit Notfallstufe, wenn ja, in welchem Zeitrahmen, und
über welches Instrument?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang Notaufnahmen über geeignete Ausrüstung zur raschen aktiven
Kühlung bei Hitzschlag verfügen, insbesondere Kaltwasserimmersion, Eis
bzw. Eiswasser, aktive nichtinvasive Kühlsysteme und kontinuierliche
Körperkerntemperaturmessung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
aktuelle bundesweite Erhebungen zeigen, dass 76 Prozent der Notaufnahmen
zwar Kühlpacks und 54 Prozent gekühlte Infusionslösungen vorhalten,
diese Maßnahmen allein jedoch keine ausreichend rasche Senkung der
Körperkerntemperatur beim Hitzschlag ermöglichen, während nur 4
Prozent eine Möglichkeit zur Ganzkörperimmersion vorhalten (Hüser et al.,
Deutsches Ärzteblatt: www.aerzteblatt.de/archiv/hitzewelle-strukturelle-d
efizite-in-notaufnahmen-und-kliniken-d570931c-3a74-418a-9960-c6e54a
9789ac)?
11. Welche Mindestanforderungen an wirksame aktive Kühlverfahren hält die
Bundesregierung für Notaufnahmen zur Versorgung von Patientinnen und
Patienten mit Hitzschlag für erforderlich, und plant sie, entsprechende
Struktur-, Qualitäts- oder Fördervorgaben über die Selbstverwaltung
anzuregen oder in Gesetzen bzw. Verordnungen umzusetzen?
12. Welche Anforderungen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit
Patientinnen und Patienten mit Hitzschlag in Rettungsdienst und
Notaufnahme entsprechend dem aktuellen Stand der notfall- und
intensivmedizinischen Fachwissenschaft unverzüglich aktiv gekühlt und eine
Körperkerntemperatur von unter 39 Grad Celsius innerhalb von 30 Minuten
erreicht werden kann, und plant sie hierzu bundesweite Qualitäts- oder
Strukturvorgaben?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang während der Hitzewellen 2026 in Krankenhäusern die
Kapazitäten zur gekühlten Aufbewahrung Verstorbener ausgeschöpft oder
überschritten waren, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
Krankenhaus- und Katastrophenschutzplanung (bitte nach Bundesländer
aufschlüsseln, soweit verfügbar)?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang Rettungsdienste und Leitstellen während der Hitzewellen 2026
Überlastungssituationen oder ein erhöhtes Einsatzaufkommen erlebt
haben (bitte nach Bundesländer aufschlüsseln, soweit verfügbar)?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verfügbarkeit
von Standardarbeitsanweisungen zur Erkennung und Behandlung
schwerer hitzebedingter Erkrankungen im Rettungsdienst vor?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang Rettungsmittel geeignete Materialien und Verfahren zur
präklinisch einsetzbaren aktiven Kühlung von Patientinnen und Patienten mit
Hitzschlag vorhalten, insbesondere angesichts des Mortalitätsvorteils, den
aktuelle Studiendaten für den Beginn effektiver Kühlmaßnahmen bereits
vor dem Krankenhaustransport beschreiben (Konsensuspapier DGIIN/
DGINA: https://link.springer.com/article/10.1007/s00063-026-01497-4)?
17. Bestehen Empfehlungen oder Standards dafür, wie Hitzewarnungen des
Deutschen Wetterdienstes in die Einsatz-, Personal- und
Ressourcenplanung von Leitstellen und Rettungsdiensten einfließen sollen, und wenn
nein, plant die Bundesregierung entsprechende Empfehlungen?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Einschränkungen
in der pflegerischen Versorgung und gesundheitsgefährdende Situationen
in stationären Pflegeeinrichtungen im Zuge der Hitzewelle vor, und
welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um zeitnah
Verbesserungen zu bewirken und für kommende Hitzeperioden gewappnet zu
sein?
19. Wurde nach der Hitzewelle Ende Juni 2026 geprüft, besonders gefährdete
Einrichtungen wie Pflegeheime, Kitas und Schulen kurzfristig bei der
Beschaffung mobiler Kühlgeräte, Verschattung, Trinkwasserversorgung oder
bei anderen akuten Hitzeschutzmaßnahmen zu unterstützen?
a) Welche Maßnahmen wurden geprüft, welche davon umgesetzt, und
welche nicht umgesetzt?
b) Welche Mittel wurden hierfür bereitgestellt?
20. Welche Maßnahmen wurden im Sommer 2026 ergriffen, um alleinlebende
ältere Menschen, Pflegebedürftige in der eigenen Häuslichkeit sowie
durch ambulante Pflegedienste versorgte Personen während extremer
Hitze gezielt zu erreichen?
21. Gab oder gibt es zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen,
ambulanten Pflegediensten und anderen Leistungserbringern ein Verfahren
zur Identifikation und gezielten Ansprache besonders gefährdeter
Personen bei Hitzewarnungen, wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet, und wenn
nein, warum nicht?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die besondere
gesundheitliche Gefährdung von Säuglingen und Kleinkindern durch
extreme Hitze sowie über die Verfügbarkeit altersspezifischer
Behandlungsstandards für hitzebedingte Erkrankungen bei Kindern in Kinderkliniken,
pädiatrischen Notaufnahmen und im Rettungsdienst vor?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die
Ausgestaltung von Behandlungspfaden und Kühlverfahren in der
pädiatrischen Notfall- und Intensivmedizin?
b) Welche Maßnahmen wurden im Sommer 2026 ergriffen, um Kitas,
Schulen und Eltern gezielt über hitzebedingte Gesundheitsrisiken bei
Kindern und geeignete Schutzmaßnahmen zu informieren?
23. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder geprüft, um bei Hitze
besonders gefährdete Patientinnen und Patienten über Risiken durch
Arzneimittel wie Diuretika, Betablocker, Psychopharmaka, Lithiumsalze oder
anticholinerge Arzneimittel und über gegebenenfalls erforderliche
ärztliche Medikationsanpassungen zu informieren, wenn ja welche, und wenn
nein, warum nicht?
24. Gibt es bundesweit einheitliche gesundheitsbezogene Schwellenwerte
oder Auslöser, ab denen über die meteorologische Warnung des
Deutschen Wetterdienstes hinaus konkrete Schutzmaßnahmen für vulnerable
Gruppen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Kommunen
eingeleitet werden sollen, und wenn nein, warum nicht?
25. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der hohen Zahl
hitzebedingter Todesfälle im Sommer 2026 zusätzliche finanzielle Mittel für
akute Hitzeschutzmaßnahmen bereitgestellt oder deren Bereitstellung geprüft
(bitte Höhe, Programm, Empfänger und Verwendungszweck angeben)?
26. Wann, und in welcher Form soll der Hitzeschutzplan für Gesundheit des
Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2023 mit Blick auf die
Erkenntnisse aus dem Sommer 2026 aufgegriffen und weiterentwickelt
werden?
27. Welche Initiativen werden darüber hinaus für ein ressortübergreifendes
Vorgehen der Bundesregierung für einen besseren Hitzeschutz in
Deutschland geplant?
Berlin, den 7. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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