Schriftliche Frage 11 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann soll die Grundgesetzänderung zur Ausnahme von Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse in eine einfachgesetzliche Grundlage überfüh…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 11 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann soll die Grundgesetzänderung zur Ausnahme von Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse in eine einfachgesetzliche Grundlage überfüh…
Frage 11 (Sara Nanni, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wann soll die Grundgesetzänderung zur Ausnahme von Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse in eine einfachgesetzliche Grundlage überführt werden, und wie plant die Bundesregierung, die in der Grundgesetzänderung gewählte Formulierung „die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ (Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes) zu operationalisieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. Juli 2025:
Zur einfachgesetzlichen Umsetzung der in Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 und Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes niedergeschriebenen Bereichsausnahme sind in unterschiedlichen Gesetzen Anpassungen vorgesehen. Erforderlich sind insbesondere Änderungen des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes (Artikel 115-Gesetz) sowie der Bundeshaushaltsordnung (BHO). In Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes wurde geregelt, dass von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten der Betrag abzuziehen ist, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen. Dies ist entsprechend auch im Artikel 115- Gesetz sowie in der BHO nachzuvollziehen. Diese Änderungen sind Teil des Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025, welches am 24. Juni 2025 vom Kabinett als Formulierungshilfe für die Fraktionen der CDU, CSU und SPD beschlossen wurde. Darüber hinaus werden zur Umsetzung der Bereichsausnahme im am 24. Juni 2025 beschlossenen Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2025 konkrete Regelungen getroffen, die der Operationalisierung dienen. Diese sind in den §§ 5 und 6 Absatz 1 Satz 3, § 7 Absatz 11 und § 11 Absatz 2 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes 2025 zu finden. Die parlamentarischen Beratungen zum Haushaltsgesetz 2025 sollen in der 38. Kalenderwoche abgeschlossen sein.
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