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Schriftliche Frage 21 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sollen die insgesamt bis 2030 vorgesehenen 14 Mio. Euro für die Islamismusprävention verwendet werden (bitte nach Haushaltsjahren, zustä…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 21 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sollen die insgesamt bis 2030 vorgesehenen 14 Mio. Euro für die Islamismusprävention verwendet werden (bitte nach Haushaltsjahren, zustä… Frage 21 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sollen die insgesamt bis 2030 vorgesehenen 14 Mio. Euro für die Islamismusprävention verwendet werden (bitte nach Haushaltsjahren, zuständigen Ressorts, Haushaltstiteln, Programmen und Maßnahmen sowie vorgesehenen Zuwendungsempfängern und jeweiligen Förderbeträgen aufschlüsseln und angeben, welche Mittel bislang noch nicht konkret zugeordnet sind)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. September 2026: Es ist nicht nachvollziehbar, worauf konkret sich die 14 Mio. Euro beziehen. Die Bundesregierung versteht die Frage so, dass nach allen ab dem Haushaltsjahr 2027 bis einschließlich 2030 für die Islamismusprävention angemeldeten Haushaltsmitteln gefragt ist. Das Bundesministerium des Innern (BMI) verwaltet den Titel „Maßnahmen zur Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ (Einzelplan 06, Kapitel 0610, Titel 532 07). In diesem sind im Regierungsentwurf 2027 8,5 Mio. Euro vorgesehen. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14 Mio. Euro Davon fällig: Im Haushaltsjahr 2028 bis zu 5,3 Mio. Euro; Im Haushaltsjahr 2029 bis zu 5,3 Mio. Euro; Im Haushaltsjahr 2030 bis zu 3,4 Mio. Euro. Die Anmeldung von Verpflichtungsermächtigungen ab 2027 soll insbesondere Maßnahmenträgern eine nachhaltigere Planung ermöglichen. Mit den durch das BMI angemeldeten Mitteln sollen insbesondere gefördert werden: das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung (KID) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die bundesweite Beratung und Deradikalisierung von Indexpersonen und Angehörigen, Dialogformate und Modellprojekte und das Forschungsprojekt „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA). Zudem soll ein bundesweites Projekt der MIND Prevention gGmbH zur Stärkung demokratischer Kompetenz und Prävention islamistischer Radikalisierung bei Jugendlichen im analogen und digitalen Raum fortgeführt werden. Welche Einzelprojekte das BAMF KID in den kommenden Jahren mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln fördern wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Aktuell werden durch das BAMF KID Projektanträge und -skizzen eingefordert. Die Bewertung und Entscheidung über die Förderung stehen noch aus. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ist federführend zuständig für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Die Haushaltsmittel für dieses Programm werden im jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren beraten. Erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts steht die endgültige Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für „Demokratie leben!“ fest. Eine Verteilung auf die einzelnen Programmebenen bzw. Phänomenbereiche kann erst im Anschluss erfolgen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stellt im Rahmen der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ (Bundesanzeiger vom 7. April 2025) von 2026 bis 2031 etwa 15 Mio. Euro für Forschungsprojekte zum Thema Islamismus bereit. Teil der Förderung ist auch das Transfervorhaben RADIS, das u. a. den Wissenschaft-Praxis- Transfer unterstützt. Die Förderung leistet damit auch einen wichtigen Beitrag im Bereich der Islamismusprävention. Folgende Mittelverteilung ist für die Jahre 2027 bis 2030 geplant (Schätzwerte aufgrund teilweise noch laufender Bewilligungen): 2027 4.600.000 Euro 2028 3.400.000 Euro 2029 4.100.000 Euro 2030 1.200.000 Euro

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