Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1245)
Text
Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1245)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1415
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha
Lensing, Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1245 –
Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Verfassungsschutzbericht 2024 wurde eine Zunahme der Radikalisierung
junger Menschen im Bereich Islamistischer Terror festgestellt: „Europaweit
sind in den letzten Jahren zunehmend radikalisierte Minderjährige in
jihadistische Aktivitäten verwickelt. Auch in Deutschland spielt diese Zielgruppe eine
immer größere Rolle bei der Bearbeitung des Islamismus und islamistischen
Terrorismus. Im Berichtszeitraum konnten mehrere Anschlagsvorhaben
Minderjähriger im Vorfeld verhindert werden: Vier Jugendliche im Alter von 15
und 16 Jahren aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden
zwischen dem 28. März 2024 und dem 1. April 2024 festgenommen, da sie sich
online zu Anschlägen auf christliche und jüdische Einrichtungen im Raum
Iserlohn (Nordrhein-Westfalen) verabredet hatten (vgl. Kap. V). Bei zwei der
Gruppenmitglieder handelte es sich um Mädchen. Insgesamt ist zu
beobachten, dass weibliche Jugendliche auch bei gewaltorientierten Planungen
verstärkt in Erscheinung treten. Weitere Festnahmen Minderjähriger wegen des
Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gab
es unter anderem in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-
Holstein. Außerdem wurden zwei Jugendliche, die im November 2023 wegen
der Planung eines Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen
(Nordrhein-Westfalen) festgenommen worden waren, im Sommer 2024 zu
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (vgl. Kap. V)“ (Verfassungsschutzbericht
2024, S. 205, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/th
emen/sicherheit/BMI25029-vsb2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4,
zuletzt abgerufen am 1. August 2025).
Die Gefahr, dass junge Menschen in salafistische oder dschihadistische
Milieus abrutschen oder über sogenannte Islam-Fluencer über die sozialen Medien
mit islamistischer Propaganda in Kontakt kommen, hat in den letzten Jahren
stark zugenommen. Die Sicherheitsbehörden – auch in den Bundesländern –
weisen hierauf verstärkt hin (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/rad
ikalisierung-islam-jugendliche-ostfildern-100.html).
Es gibt zwar viele staatliche Präventionsprogramme und Maßnahmen der
politischen Bildung, aber der Erfolg dieser Maßnahmen scheint den Fragestellern
zweifelhaft. Jedenfalls ist in ihren Augen deutlich zu erkennen, dass die isla-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mistische Indoktrination für viele junge Menschen, insbesondere bei jungen
Männern mit Migrationshintergrund, an Wirkung nicht verliert. Das Problem
wird durch die Bildung von Parallelgesellschaften, in denen religiös-
extremistische Narrative ungestört verbreitet werden können, nach Auffassung der
Fragesteller noch verstärkt.
1. Wie viele Personen unter 21 Jahren wurden in den Jahren von 2020 bis
2024 als islamistische Gefährder oder Relevante Personen im Bereich
Islamismus bzw. Islamistischer Terrorismus vom Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) erfasst (bitte nach Jahren und Alter aufschlüsseln)?
Im Jahr 2024 wurden mit Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 28 Personen
unter 21 Jahren als Gefährder oder relevante Personen im Phänomenbereich der
Politisch motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie eingestuft. Nachfolgend
werden diese nach Geburtsjahr aufgeschlüsselt:
– 2003: sieben Personen
– 2004: fünf Personen
– 2005: drei Personen
– 2006: drei Personen
– 2007: fünf Personen
– 2008: zwei Personen
– 2009: zwei Personen
– 2011: eine Person.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben in Bezug auf die Speicherung von
Daten zu Gefährdern und relevanten Personen unter 21 Jahren liegen keine
Daten mehr für die Jahre 2020 bis 2023 vor. Eine Auskunft ist deshalb für diese
Jahre nicht möglich.
2. Wie viele Minderjährige wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 wegen
Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse
Ideologie – mit islamistischem Hintergrund (z. B. Propagandadelikte,
Gewalttaten, Vorbereitungshandlungen) polizeilich registriert (bitte nach
Jahren, Alter, Straftat aufschlüsseln)?
Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) werden dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie-
Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der
Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine religiöse
Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war. Der Phänomenbereich PMK -
religiöse Ideologie- bildet ab, inwieweit eine Religion zur Begründung der Tat
instrumentalisiert wird. Dies umfasst sowohl Straftaten aus islamistischer als
auch sonstiger religiöser Motivation. Im Themenfeld „Islamismus/
Fundamentalismus“ werden Straftaten im KPMD-PMK mit Bezug zu diesem Thema
dargestellt. „Vorbereitungshandlungen“ sind keine Kategorie des KPMD-PMK und
können daher nicht beantwortet werden.
Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie – wurde
für den Zeitraum von 2020 bis 2024 im Themenfeld „Islamismus/
Fundamentalismus“ die folgende Anzahl tatverdächtiger Minderjähriger erfasst.
Jahr Kinder (unter
14 Jahre)
Jugendliche (14
bis 17 Jahre)
Davon
Propagandadelikte
Davon
Gewaltdelikte
2020 1 34 0 Kinder
(2 Jugendliche)
0 Kinder
(4 Jugendliche)
2021 4 34 0 Kinder
(5 Jugendliche)
2 Kinder
(3 Jugendliche)
2022 3 48 0 Kinder
(12 Jugendliche)
0 Kinder
(2 Jugendliche)
2023 5 75 0 Kinder
(18 Jugendliche)
1 Kind
(6 Jugendliche)
2024 6 167 1 Kind
(62 Jugendliche)
0 Kinder
(7 Jugendliche)
3. In wie vielen Fällen ermittelten die Strafverfolgungsbehörden zwischen
2020 und 2024 wegen versuchter Ausreise von Jugendlichen und
Heranwachsenden in islamistische Kampfgebiete (§ 89a Absatz 2a des
Strafgesetzbuchs –StGB; bitte nach Anzahl, Jahren, Alter aufschlüsseln)?
Die Verfolgung von Straftaten nach § 89a Absatz 2a des Strafgesetzbuchs
(StGB) erfolgt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Aufgrund der
Kompetenzverteilung des Grundgesetzes erteilt die Bundesregierung hierzu
keine Auskünfte. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im
nachgefragten Zeitraum keine Ermittlungsverfahren im fragegegenständlichen
Sinne geführt.
4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in
welchem Umfang Moscheevereine (z. B. DITIB, ATIB, IGMG) in
Deutschland an der Verbreitung radikalislamischer Inhalte unter Jugendlichen
und Heranwachsenden beteiligt sind, und wenn nein, warum nicht, und
wenn ja, um welche Moscheevereine und Erkenntnisse handelt es sich?
Bundesweit wird eine Vielzahl von Moscheevereinen nachrichtendienstlich
beobachtet, da sie in unterschiedlichem Ausmaß als religiöse Anlaufstellen für
extremistische Personen dienen oder weil dort islamistische Inhalte heimlich
oder offen verbreitet werden. Grundsätzlich steht jede Moschee, die selbst oder
deren Dachverband in einem Verfassungsschutzbericht des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV) oder der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV)
erwähnt wird, auch Jugendlichen und Heranwachsenden zum Besuch offen.
Entsprechend können auch Jugendliche und Heranwachsende potenziell
islamistischen Botschaften beziehungsweise der Gefahr einer Radikalisierung
ausgesetzt sein. Junge Menschen gelten als besonders beeinflussbar und können
vulnerabel für extremistische Ideologien sein. Die in den
Verfassungsschutzberichten erwähnten Moscheen und Vereine sind weiterhin Treffpunkt radikalisierter
Personen und Gruppen, auch wenn islamistische Radikalisierung heute viel
öfter online stattfindet.
Bei Moscheevereinen und Dachverbänden aus dem Spektrum des
organisationsgebundenen Islamismus spielt neben der allgemeinen,
organisationsspezifischen politisch-religiösen Agenda auch die Bildungs- und Jugendarbeit eine
wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang können – in unterschiedlicher
Intensität und Priorität – teilweise auch extremistische Inhalte und Ideologien an
Minderjährige und Heranwachsende herangetragen werden.
5. Welche präventiven und repressiven Maßnahmen wurden bzw. werden
gegen Vereine oder Gruppierungen ergriffen, bei denen eine gezielte
Ansprache von Jugendlichen und Heranwachsenden im islamistischen
Kontext bekannt wurde?
Bund und Länder verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung
von Extremismus. Repression und Prävention greifen dabei ineinander. Die
Sicherheitsbehörden des Bundes stimmen sich fortlaufend mit den Ländern ab,
um entsprechende Vorkehrungen treffen und ggf. erforderliche Maßnahmen
durchführen zu können. Polizeiliche Konzepte und Maßnahmen werden in
diesem Kontext ebenfalls fortlaufend geprüft und optimiert. In ihrer Summe
bewirken sie eine stetige und wirkungsvolle Weiterentwicklung der deutschen
Terrorismus- und Extremismusbekämpfung zur reaktionsschnellen und
erfolgreichen Lagebewältigung.
So sind im Sinne des Prinzips der wehrhaften Demokratie Vereine gemäß
Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) dann verboten, wenn ihre Zwecke oder
ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie sich gegen unsere
verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.
Die Bundesregierung hat dementsprechend in den letzten vier Jahren sechs
Verbote erlassen, darunter u. a. die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“,
letztere auch agierend unter den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth
Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e.V.“, da sich die Tätigkeit
des Vereins gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und das
friedliche Zusammenleben in Deutschland gefährdet.
Maßnahmen und Programme zur Prävention (Deradikalisierung), die von
staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen werden, sind von
grundlegender Bedeutung, um gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen
nachhaltig zu begegnen. Vor diesem Hintergrund fördern Bund und Länder vielfältige
Distanzierungs- und Deradikalisierungsangebote im Bereich des religiös
begründeten Extremismus. Kernanliegen ist es dabei, allen
verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen zu begegnen. Dazu gehört die Bekämpfung
von Extremismus und Antisemitismus ebenso wie andere Formen der
Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. Eine Kooperation mit oder Förderung von
extremistischen Akteuren schließt die Bundesregierung aus.
6. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu
religiösen Jugendangeboten (z. B. Koranunterricht, Einrichtung von
Gebetsräumen für muslimische Schüler an öffentlichen Schulen, www.abendblat
t.de/hamburg/harburg/article406762582/harburg-schulen-richten-gebetsr
aum-ein-fanden-es-unwuerdig.html) im Hinblick auf mögliche
islamistische Radikalisierungen, und wenn ja, wie lautet diese?
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den Ländern
(Kulturhoheit der Länder).
Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden werden in
Forschung und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet und seinen
sozialen Netzwerken in Verbindung gebracht.
7. Wie viele Projekte zur Islamismusprävention bei Jugendlichen bzw.
Heranwachsenden wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 aus
Bundesmitteln gefördert (bitte nach Jahren, Höhe der Fördersumme, Name des
Projekts und des Trägers, Gegenstand der Förderung aufschlüsseln)?
Bund und Länder fördern eine Vielzahl an Projekten mit unterschiedlichen
Zielgruppen, Ansätzen und Maßnahmen im Bereich der Islamismusprävention.
Dabei ist nicht auszuschließen, dass auch Projekte, deren Maßnahmen sich
nicht dezidiert an Jugendliche bzw. Heranwachsende richten, dennoch auch
diese Zielgruppe adressieren. Eine tabellarische Auflistung der
Projektförderungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) nach Jahren, Höhe der
Fördersumme, Name des Projekts und des Trägers sowie Gegenstand der
Förderung kann der Anlage* entnommen werden.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) förderte in der 2. Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ fünf Modellprojekte der Zuwendungsempfänger Bündnis islamische
Gemeinden in Norddeutschland (BIG) e.V., Grenzenlos-Multikulturelles
Zentrum Dessau e.V./Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH, Mannheimer Institut für
Integration und interreligiöse Arbeit e.V., Modus | Zentrum für angewandte
Deradikalisierungsforschung gGmbH und 180 Grad Wende e.V. Zudem wurde das
Kompetenznetzwerk islamistischer Extremismus „KN:IX“ bestehend aus den
Zuwendungsempfängern Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter
Extremismus (BAG RelEx), Ufuq e.V. und Violence Prevention Network (VPN)
gGmbH gefördert. Übersichten mit den genauen Projekttiteln und den
zugehörigen Fördersummen finden Sie auf der Programmwebsite: www.demokratie-
leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden.
8. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien werden die in Frage 7
genannten Projekte ggf. evaluiert, und welche messbaren Erfolge wurden
festgestellt (bitte auch Angabe, wo die Evaluierungen veröffentlicht
wurden)?
Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl an Projekten mit unterschiedlichen
Zielgruppen, Ansätzen und Maßnahmen im Bereich der Islamismusprävention
und plant, dieses Engagament in Zukunft zu verstärken. Idealiter soll ein
deutlich stärkerer Schwerpunkt auf der Islamismusbekämpfung liegen. Dies sieht
auch der Koalitionsvertrag so vor. Die Auswertung der Projekte findet dabei in
erster Linie durch die Verwendungsnachweisprüfung statt. Im Zuge der
Verwendungsnachweisprüfung werden sowohl der inhaltliche Sachbericht als auch
der zahlenmäßige Nachweis geprüft. Im Vordergrund stehen die zweckmäßige
Verwendung der Mittel sowie die Erreichung des jeweiligen
Zuwendungszwecks. Gemäß Nr. 6.2.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP) sind im Sachbericht die Verwendung
der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den
vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen.
Bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gilt dies für jegliche
Maßnahmen im Rahmen der Richtlinienförderung und der Modellprojektförderung.
Bei ausgewählten Projektförderungen der BpB, insbesondere im Kontext
zeitlich befristeter, themenbezogener Förderausschreibungen, werden zudem
weiterführende Evaluationen durchgeführt. So war das in der Anlage* aufgeführte
Modellprojekt „Wir machen uns stark! Extremismus Prävention an Schulen“
Teil der Förderausschreibung „Migration – Integration – Teilhabe“ (2019 bis
2021), die evaluiert wurde. Die Evaluation kommt zu dem Fazit, dass die
Gesamtausschreibung eine insgesamt positive Erfolgsbilanz vorweisen kann. So-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1415 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
wohl die Verwendungsnachweise als auch die Evaluationen der BpB sind
öffentlich nicht zugänglich.
Das BMBFSFJ hat sämtliche Zwischen- und Abschlussberichte der
wissenschaftlichen Begleitung der 2. Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ mit umfassenden Angaben zur Methodik und den Ergebnissen
auf der Programmwebsite öffentlich zugänglich gemacht: www.demokratie-
leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) evaluiert bereits seit
2016, welche vom Bund geförderten Maßnahmen sich bewähren und wie diese
Ansätze in Best Practices überführt werden können. Auch die in der Anlage*
aufgeführten Projekte „Grenzgänger“ und „PERSIST“ werden durch
wissenschaftliches Personal unterstützt und begleitet. Ihre Ergebnisse werden in
einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht. Darüber hinaus liegen hinsichtlich
der Frage des Erfolgs und Verläufen von Maßnahmen der Distanzierung und
Deradikalisierung verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen vor – auf
einige soll an dieser Stelle verwiesen werden:
– Evaluation der Beratungsstelle „Radikalisierung“ – Abschlussbericht
(abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschung
sberichte/fb31-evaluation-beratungsstelle-radikalisierung.pdf?__blob=publi
cationFile&v=18)
– Evaluation bundesfinanzierter Beratungsstellen – Abschlussbericht
(abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitragsreihe/
beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung.html?nn=40
3992),
– Praxisorientierte Analyse von Deradikalisierungsverläufen (PrADera)
(abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitragsrei
he/beitrag-band-11-deradikalisierung-pradera.html?nn=410570).
9. In wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
tatsächliche Radikalisierungsverläufe durch staatlich finanzierte Programme
verhindert oder abgebrochen werden?
Diese Angaben können im Hinblick auf die Vielzahl an zivilgesellschaftlichen
und behördlichen Projekten und Programmen auf der Ebene der Länder und des
Bundes derzeit nicht vollständig strukturiert und auswertbar erfasst werden.
Gleichwohl kann festgehalten werden, dass fortlaufend Beratungsfälle beendet
werden, in denen ein Distanzierungs- bzw. Deradikalisierungsprozess stattfand
und die betreffenden Personen keine weitergehenden Beratungsbedarfe
aufwiesen. Zuletzt ist immer auch eine „stille“ Abkehr von extremistischem
Gedankengut möglich, die nicht eindeutig auf den Erfolg staatlich finanzierter
Programme zurückverfolgt werden kann.
10. Plant die Bundesregierung, eine Studie oder Analyse zur islamistischen
Radikalisierung unter Jugendlichen in Auftrag zu geben oder
durchzuführen, und wenn ja, wann, mit welchem konkreten Auftrag, und wer soll
die Studie bzw. Analyse durchführen?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
fördert seit 2025 infolge eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages das Forschungsvorhaben „Dis_Ident: Desinformation und
Identitätskonstruktion in der demokratischen Gesellschaft. Analoge wie digitale
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1415 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Radikalisierungsprozesse und die Zunahme des Antisemitismus unter
Jugendlichen“. Ziel des Vorhabens sind Entwicklung und Umsetzung einer Bildungs-
und Präventionsstrategie gegen israelbezogenen Antisemitismus und
islamistische Denkmuster bei Jugendlichen. Das Verbundvorhaben wird von der
Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND)
gGmbH, Berlin durchgeführt und koordiniert.
Weitere Forschungsvorhaben, die auf das angesprochene Themenfeld
einzahlen, können im Rahmen der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen,
Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen (www.bmbf.de/...) “ ab 2026
gefördert werden. Das wissenschaftsgeleitete Auswahlverfahren ist derzeit noch
nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Ursachen und
Dynamiken des aktuellen Antisemitismus (www.bmftr.bund.de/...) “ wird aktuell ein
Forschungsvorhaben zur Erforschung des islamistischen Antisemitismus zur
Bewilligung vorbereitet, der Förderstart soll März 2026 sein.
Die Bearbeitung der Thematik erfolgt ebenfalls durch die Sicherheitsbehörden
im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung.
11. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um
jugendliche islamistische Gefährder frühzeitiger und effektiver zu
identifizieren und ggf. zu sanktionieren?
Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Handlungsmöglichkeiten, auch
auf Gesetzgebungsebene, zur frühzeitigen und effektiven Identifizierung und
ggf. Sanktionierung jugendlicher islamistischer Gefährder.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drucksache 21/1245
Seite 1 von 6
Zu 7.
Tabellarische Auflistung der geförderten Projekte
Jahr Träger Projekt Fördersumme Gegenstand der Förderung Förder
2020 Türkische Gemeinde in Schleswig-
Holstein e. V.
Fachstelle Liberi –
Aufwachsen in
salafistisch geprägten
Familien
118.582,65 € Beratung zum Thema Kinder in
islamistisch und salafistisch
geprägten Familien (vor allem für
Fachkräfte aus Beratungsstellen
gegen religiös begründeten
Extremismus, dem Kinder- und
Jugendschutz und Schulen);
Evaluation bundesweiter
Fallerfahrungen von Beratenden
zum o. g. Themenfeld; Entwicklung
und Bereitstellung von
Informations- und
Übungsmaterialien
BAMF
2021 Türkische Gemeinde in Schleswig-
Holstein e. V.
Fachstelle Liberi –
Aufwachsen in
salafistisch geprägten
Familien
207.000 € Beratung zum Thema Kinder in
islamistisch und salafistisch
geprägten Familien (vor allem für
Fachkräfte aus Beratungsstellen
gegen religiös begründeten
BAMF
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Extremismus, dem Kinder- und
Jugendschutz und Schulen);
Evaluation bundesweiter
Fallerfahrungen von Beratenden
zum o. g. Themenfeld; Entwicklung
und Bereitstellung von
Informations- und
Übungsmaterialien
2023 IFAK e. V. Grenzgänger – ProKids 357.665,85 € Systemisches Beratungs-,
Begleitungs- und
Fortbildungsangebot mit Fokus auf
Kinder aus islamistisch geprägten
Familien
BAMF
2024 Beratungsnetzwerk Grenzgänger:
ProKids
Beratungsnetzwerk
Grenzgänger: ProKids
375.993,36 € Systemisches Beratungs-,
Begleitungs- und
Fortbildungsangebot mit Fokus auf
Kinder aus islamistisch geprägten
Familien
BAMF
2024 Senator für Inneres und Sport HB Projekt zur
nachhaltigen
Entwicklung,
300.720,50 € Betreuung von Fallkonstellationen
im BL HB mit Bezug zu Kindern in
extremistischen
Familienkonstellationen;
BAMF
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Rehabilitation und
Sozialen Integration
von Kindern aus
extremistischen
Familienstrukturen
(PERSIST)
deutschlandweite sowie
internationale Erhebung zu
Strukturen im Umgang mit
extremistischen
Familienkonstellationen sowie der
psychosozialen Entwicklung von
Kindern in extremistischen
Familienstrukturen
2019 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark!
Extremismusprävention
an Schulen
41.797,16 € Modellprojekt im Rahmen der
Förderausschreibung „Migration -
Integration – Teilhabe“ (2019-
2021): Durchführung von
Workshops zur Sensibilisierung
jugendlicher Schüler/-innen zum
Themenfeld Extremismus/
extremistischer
Rekrutierungsstrategien
(Rechtsextremismus und
Islamismus) in Heidelberg,
Mannheim und Umgebung. Zudem
Ausbildung von Multiplikatoren und
Multiplikatorinnen und
Durchführung von
BpB
(Modellförderung)
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Informationsveranstaltungen für
Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 €
2020 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark!
Extremismusprävention
an Schulen
21.418,65 € Modellprojekt im Rahmen der
Förderausschreibung „Migration -
Integration – Teilhabe“ (2019-
2021): Durchführung von
Workshops zur Sensibilisierung
jugendlicher Schüler/-innen zum
Themenfeld Extremismus/
extremistischer
Rekrutierungsstrategien
(Rechtsextremismus und
Islamismus) in Heidelberg,
Mannheim und Umgebung. Zudem
Ausbildung von Multiplikatoren und
Multiplikatorinnen und
Durchführung von
Informationsveranstaltungen für
Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 €
BpB
(Modellförderung)
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2021 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark!
Extremismusprävention
an Schulen
37,8 (Rückzahlung) Modellprojekt im Rahmen der
Förderausschreibung „Migration -
Integration – Teilhabe“ (2019-
2021): Durchführung von
Workshops zur Sensibilisierung
jugendlicher Schüler/-innen zum
Themenfeld Extremismus/
extremistischer
Rekrutierungsstrategien
(Rechtsextremismus und
Islamismus) in Heidelberg,
Mannheim und Umgebung. Zudem
Ausbildung von Multiplikatoren und
Multiplikatorinnen und
Durchführung von
Informationsveranstaltungen für
Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 €
BpB
(Modellförderung)
2020 Arbeitsgemeinschaft
Demokratischer Bildungswerke
e.V. – Weiterleitung an
Bayerisches Seminar für Politik
e.V,
Herausforderungen:
Die islamistische
Bedrohung in Europa
2.277,00 Förderung einer
Einzelveranstaltung am 14.12.2020
im Rahmen der Richtlinie zur
Anerkennung und Förderung von
Veranstaltungen der politischen
Bildung durch die BpB. Die
Maßnahme richtete sich an die
BpB
(Richtlinienförder
ung)
Seite 6 von 6
Zielgruppe junge Erwachsene bis 30
Jahren.
2024 Deutsch-Israelische Gesellschaft
e.V.
Der Komplex
Islamismus
10.036,80 Förderung einer
Einzelveranstaltung vom 20. bis
22.09.2024 im Rahmen der
Richtlinie zur Anerkennung und
Förderung von Veranstaltungen der
politischen Bildung durch die BpB.
Die Maßnahme richtete sich an die
Zielgruppe junge Erwachsene bis 30
Jahren.
BpB
(Richtlinienförder
ung)
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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