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Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1245)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1415 · Antwort · Original ↗

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Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1245) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1415 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1245 – Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Verfassungsschutzbericht 2024 wurde eine Zunahme der Radikalisierung junger Menschen im Bereich Islamistischer Terror festgestellt: „Europaweit sind in den letzten Jahren zunehmend radikalisierte Minderjährige in jihadistische Aktivitäten verwickelt. Auch in Deutschland spielt diese Zielgruppe eine immer größere Rolle bei der Bearbeitung des Islamismus und islamistischen Terrorismus. Im Berichtszeitraum konnten mehrere Anschlagsvorhaben Minderjähriger im Vorfeld verhindert werden: Vier Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden zwischen dem 28. März 2024 und dem 1. April 2024 festgenommen, da sie sich online zu Anschlägen auf christliche und jüdische Einrichtungen im Raum Iserlohn (Nordrhein-Westfalen) verabredet hatten (vgl. Kap. V). Bei zwei der Gruppenmitglieder handelte es sich um Mädchen. Insgesamt ist zu beobachten, dass weibliche Jugendliche auch bei gewaltorientierten Planungen verstärkt in Erscheinung treten. Weitere Festnahmen Minderjähriger wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gab es unter anderem in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig- Holstein. Außerdem wurden zwei Jugendliche, die im November 2023 wegen der Planung eines Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt in Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) festgenommen worden waren, im Sommer 2024 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt (vgl. Kap. V)“ (Verfassungsschutzbericht 2024, S. 205, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/th emen/sicherheit/BMI25029-vsb2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, zuletzt abgerufen am 1. August 2025). Die Gefahr, dass junge Menschen in salafistische oder dschihadistische Milieus abrutschen oder über sogenannte Islam-Fluencer über die sozialen Medien mit islamistischer Propaganda in Kontakt kommen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Sicherheitsbehörden – auch in den Bundesländern – weisen hierauf verstärkt hin (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/rad ikalisierung-islam-jugendliche-ostfildern-100.html). Es gibt zwar viele staatliche Präventionsprogramme und Maßnahmen der politischen Bildung, aber der Erfolg dieser Maßnahmen scheint den Fragestellern zweifelhaft. Jedenfalls ist in ihren Augen deutlich zu erkennen, dass die isla- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. mistische Indoktrination für viele junge Menschen, insbesondere bei jungen Männern mit Migrationshintergrund, an Wirkung nicht verliert. Das Problem wird durch die Bildung von Parallelgesellschaften, in denen religiös- extremistische Narrative ungestört verbreitet werden können, nach Auffassung der Fragesteller noch verstärkt.  1. Wie viele Personen unter 21 Jahren wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 als islamistische Gefährder oder Relevante Personen im Bereich Islamismus bzw. Islamistischer Terrorismus vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erfasst (bitte nach Jahren und Alter aufschlüsseln)? Im Jahr 2024 wurden mit Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 28 Personen unter 21 Jahren als Gefährder oder relevante Personen im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität-religiöse Ideologie eingestuft. Nachfolgend werden diese nach Geburtsjahr aufgeschlüsselt: – 2003: sieben Personen – 2004: fünf Personen – 2005: drei Personen – 2006: drei Personen – 2007: fünf Personen – 2008: zwei Personen – 2009: zwei Personen – 2011: eine Person. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben in Bezug auf die Speicherung von Daten zu Gefährdern und relevanten Personen unter 21 Jahren liegen keine Daten mehr für die Jahre 2020 bis 2023 vor. Eine Auskunft ist deshalb für diese Jahre nicht möglich.  2. Wie viele Minderjährige wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 wegen Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie – mit islamistischem Hintergrund (z. B. Propagandadelikte, Gewalttaten, Vorbereitungshandlungen) polizeilich registriert (bitte nach Jahren, Alter, Straftat aufschlüsseln)? Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine religiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war. Der Phänomenbereich PMK - religiöse Ideologie- bildet ab, inwieweit eine Religion zur Begründung der Tat instrumentalisiert wird. Dies umfasst sowohl Straftaten aus islamistischer als auch sonstiger religiöser Motivation. Im Themenfeld „Islamismus/ Fundamentalismus“ werden Straftaten im KPMD-PMK mit Bezug zu diesem Thema dargestellt. „Vorbereitungshandlungen“ sind keine Kategorie des KPMD-PMK und können daher nicht beantwortet werden. Im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie – wurde für den Zeitraum von 2020 bis 2024 im Themenfeld „Islamismus/ Fundamentalismus“ die folgende Anzahl tatverdächtiger Minderjähriger erfasst. Jahr Kinder (unter 14 Jahre) Jugendliche (14 bis 17 Jahre) Davon Propagandadelikte Davon Gewaltdelikte 2020 1 34 0 Kinder (2 Jugendliche) 0 Kinder (4 Jugendliche) 2021 4 34 0 Kinder (5 Jugendliche) 2 Kinder (3 Jugendliche) 2022 3 48 0 Kinder (12 Jugendliche) 0 Kinder (2 Jugendliche) 2023 5 75 0 Kinder (18 Jugendliche) 1 Kind (6 Jugendliche) 2024 6 167 1 Kind (62 Jugendliche) 0 Kinder (7 Jugendliche)  3. In wie vielen Fällen ermittelten die Strafverfolgungsbehörden zwischen 2020 und 2024 wegen versuchter Ausreise von Jugendlichen und Heranwachsenden in islamistische Kampfgebiete (§ 89a Absatz 2a des Strafgesetzbuchs –StGB; bitte nach Anzahl, Jahren, Alter aufschlüsseln)? Die Verfolgung von Straftaten nach § 89a Absatz 2a des Strafgesetzbuchs (StGB) erfolgt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes erteilt die Bundesregierung hierzu keine Auskünfte. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im nachgefragten Zeitraum keine Ermittlungsverfahren im fragegegenständlichen Sinne geführt.  4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und in welchem Umfang Moscheevereine (z. B. DITIB, ATIB, IGMG) in Deutschland an der Verbreitung radikalislamischer Inhalte unter Jugendlichen und Heranwachsenden beteiligt sind, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, um welche Moscheevereine und Erkenntnisse handelt es sich? Bundesweit wird eine Vielzahl von Moscheevereinen nachrichtendienstlich beobachtet, da sie in unterschiedlichem Ausmaß als religiöse Anlaufstellen für extremistische Personen dienen oder weil dort islamistische Inhalte heimlich oder offen verbreitet werden. Grundsätzlich steht jede Moschee, die selbst oder deren Dachverband in einem Verfassungsschutzbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) oder der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) erwähnt wird, auch Jugendlichen und Heranwachsenden zum Besuch offen. Entsprechend können auch Jugendliche und Heranwachsende potenziell islamistischen Botschaften beziehungsweise der Gefahr einer Radikalisierung ausgesetzt sein. Junge Menschen gelten als besonders beeinflussbar und können vulnerabel für extremistische Ideologien sein. Die in den Verfassungsschutzberichten erwähnten Moscheen und Vereine sind weiterhin Treffpunkt radikalisierter Personen und Gruppen, auch wenn islamistische Radikalisierung heute viel öfter online stattfindet. Bei Moscheevereinen und Dachverbänden aus dem Spektrum des organisationsgebundenen Islamismus spielt neben der allgemeinen, organisationsspezifischen politisch-religiösen Agenda auch die Bildungs- und Jugendarbeit eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang können – in unterschiedlicher Intensität und Priorität – teilweise auch extremistische Inhalte und Ideologien an Minderjährige und Heranwachsende herangetragen werden.  5. Welche präventiven und repressiven Maßnahmen wurden bzw. werden gegen Vereine oder Gruppierungen ergriffen, bei denen eine gezielte Ansprache von Jugendlichen und Heranwachsenden im islamistischen Kontext bekannt wurde? Bund und Länder verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung von Extremismus. Repression und Prävention greifen dabei ineinander. Die Sicherheitsbehörden des Bundes stimmen sich fortlaufend mit den Ländern ab, um entsprechende Vorkehrungen treffen und ggf. erforderliche Maßnahmen durchführen zu können. Polizeiliche Konzepte und Maßnahmen werden in diesem Kontext ebenfalls fortlaufend geprüft und optimiert. In ihrer Summe bewirken sie eine stetige und wirkungsvolle Weiterentwicklung der deutschen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung zur reaktionsschnellen und erfolgreichen Lagebewältigung. So sind im Sinne des Prinzips der wehrhaften Demokratie Vereine gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) dann verboten, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sie sich gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Die Bundesregierung hat dementsprechend in den letzten vier Jahren sechs Verbote erlassen, darunter u. a. die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“, letztere auch agierend unter den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e.V.“, da sich die Tätigkeit des Vereins gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und das friedliche Zusammenleben in Deutschland gefährdet. Maßnahmen und Programme zur Prävention (Deradikalisierung), die von staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen werden, sind von grundlegender Bedeutung, um gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen nachhaltig zu begegnen. Vor diesem Hintergrund fördern Bund und Länder vielfältige Distanzierungs- und Deradikalisierungsangebote im Bereich des religiös begründeten Extremismus. Kernanliegen ist es dabei, allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschlossen zu begegnen. Dazu gehört die Bekämpfung von Extremismus und Antisemitismus ebenso wie andere Formen der Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. Eine Kooperation mit oder Förderung von extremistischen Akteuren schließt die Bundesregierung aus.  6. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu religiösen Jugendangeboten (z. B. Koranunterricht, Einrichtung von Gebetsräumen für muslimische Schüler an öffentlichen Schulen, www.abendblat t.de/hamburg/harburg/article406762582/harburg-schulen-richten-gebetsr aum-ein-fanden-es-unwuerdig.html) im Hinblick auf mögliche islamistische Radikalisierungen, und wenn ja, wie lautet diese? Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den Ländern (Kulturhoheit der Länder). Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden werden in Forschung und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet und seinen sozialen Netzwerken in Verbindung gebracht.  7. Wie viele Projekte zur Islamismusprävention bei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 aus Bundesmitteln gefördert (bitte nach Jahren, Höhe der Fördersumme, Name des Projekts und des Trägers, Gegenstand der Förderung aufschlüsseln)? Bund und Länder fördern eine Vielzahl an Projekten mit unterschiedlichen Zielgruppen, Ansätzen und Maßnahmen im Bereich der Islamismusprävention. Dabei ist nicht auszuschließen, dass auch Projekte, deren Maßnahmen sich nicht dezidiert an Jugendliche bzw. Heranwachsende richten, dennoch auch diese Zielgruppe adressieren. Eine tabellarische Auflistung der Projektförderungen des Bundesministeriums des Innern (BMI) nach Jahren, Höhe der Fördersumme, Name des Projekts und des Trägers sowie Gegenstand der Förderung kann der Anlage* entnommen werden. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) förderte in der 2. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fünf Modellprojekte der Zuwendungsempfänger Bündnis islamische Gemeinden in Norddeutschland (BIG) e.V., Grenzenlos-Multikulturelles Zentrum Dessau e.V./Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH, Mannheimer Institut für Integration und interreligiöse Arbeit e.V., Modus | Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung gGmbH und 180 Grad Wende e.V. Zudem wurde das Kompetenznetzwerk islamistischer Extremismus „KN:IX“ bestehend aus den Zuwendungsempfängern Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extremismus (BAG RelEx), Ufuq e.V. und Violence Prevention Network (VPN) gGmbH gefördert. Übersichten mit den genauen Projekttiteln und den zugehörigen Fördersummen finden Sie auf der Programmwebsite: www.demokratie- leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden.  8. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien werden die in Frage 7 genannten Projekte ggf. evaluiert, und welche messbaren Erfolge wurden festgestellt (bitte auch Angabe, wo die Evaluierungen veröffentlicht wurden)? Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl an Projekten mit unterschiedlichen Zielgruppen, Ansätzen und Maßnahmen im Bereich der Islamismusprävention und plant, dieses Engagament in Zukunft zu verstärken. Idealiter soll ein deutlich stärkerer Schwerpunkt auf der Islamismusbekämpfung liegen. Dies sieht auch der Koalitionsvertrag so vor. Die Auswertung der Projekte findet dabei in erster Linie durch die Verwendungsnachweisprüfung statt. Im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung werden sowohl der inhaltliche Sachbericht als auch der zahlenmäßige Nachweis geprüft. Im Vordergrund stehen die zweckmäßige Verwendung der Mittel sowie die Erreichung des jeweiligen Zuwendungszwecks. Gemäß Nr. 6.2.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP) sind im Sachbericht die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen. Bei der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gilt dies für jegliche Maßnahmen im Rahmen der Richtlinienförderung und der Modellprojektförderung. Bei ausgewählten Projektförderungen der BpB, insbesondere im Kontext zeitlich befristeter, themenbezogener Förderausschreibungen, werden zudem weiterführende Evaluationen durchgeführt. So war das in der Anlage* aufgeführte Modellprojekt „Wir machen uns stark! Extremismus Prävention an Schulen“ Teil der Förderausschreibung „Migration – Integration – Teilhabe“ (2019 bis 2021), die evaluiert wurde. Die Evaluation kommt zu dem Fazit, dass die Gesamtausschreibung eine insgesamt positive Erfolgsbilanz vorweisen kann. So- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1415 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. wohl die Verwendungsnachweise als auch die Evaluationen der BpB sind öffentlich nicht zugänglich. Das BMBFSFJ hat sämtliche Zwischen- und Abschlussberichte der wissenschaftlichen Begleitung der 2. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit umfassenden Angaben zur Methodik und den Ergebnissen auf der Programmwebsite öffentlich zugänglich gemacht: www.demokratie- leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperioden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) evaluiert bereits seit 2016, welche vom Bund geförderten Maßnahmen sich bewähren und wie diese Ansätze in Best Practices überführt werden können. Auch die in der Anlage* aufgeführten Projekte „Grenzgänger“ und „PERSIST“ werden durch wissenschaftliches Personal unterstützt und begleitet. Ihre Ergebnisse werden in einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht. Darüber hinaus liegen hinsichtlich der Frage des Erfolgs und Verläufen von Maßnahmen der Distanzierung und Deradikalisierung verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen vor – auf einige soll an dieser Stelle verwiesen werden: – Evaluation der Beratungsstelle „Radikalisierung“ – Abschlussbericht (abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschung sberichte/fb31-evaluation-beratungsstelle-radikalisierung.pdf?__blob=publi cationFile&v=18) – Evaluation bundesfinanzierter Beratungsstellen – Abschlussbericht (abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitragsreihe/ beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung.html?nn=40 3992), – Praxisorientierte Analyse von Deradikalisierungsverläufen (PrADera) (abrufbar unter: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitragsrei he/beitrag-band-11-deradikalisierung-pradera.html?nn=410570).  9. In wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächliche Radikalisierungsverläufe durch staatlich finanzierte Programme verhindert oder abgebrochen werden? Diese Angaben können im Hinblick auf die Vielzahl an zivilgesellschaftlichen und behördlichen Projekten und Programmen auf der Ebene der Länder und des Bundes derzeit nicht vollständig strukturiert und auswertbar erfasst werden. Gleichwohl kann festgehalten werden, dass fortlaufend Beratungsfälle beendet werden, in denen ein Distanzierungs- bzw. Deradikalisierungsprozess stattfand und die betreffenden Personen keine weitergehenden Beratungsbedarfe aufwiesen. Zuletzt ist immer auch eine „stille“ Abkehr von extremistischem Gedankengut möglich, die nicht eindeutig auf den Erfolg staatlich finanzierter Programme zurückverfolgt werden kann. 10. Plant die Bundesregierung, eine Studie oder Analyse zur islamistischen Radikalisierung unter Jugendlichen in Auftrag zu geben oder durchzuführen, und wenn ja, wann, mit welchem konkreten Auftrag, und wer soll die Studie bzw. Analyse durchführen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert seit 2025 infolge eines Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages das Forschungsvorhaben „Dis_Ident: Desinformation und Identitätskonstruktion in der demokratischen Gesellschaft. Analoge wie digitale * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1415 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Radikalisierungsprozesse und die Zunahme des Antisemitismus unter Jugendlichen“. Ziel des Vorhabens sind Entwicklung und Umsetzung einer Bildungs- und Präventionsstrategie gegen israelbezogenen Antisemitismus und islamistische Denkmuster bei Jugendlichen. Das Verbundvorhaben wird von der Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) gGmbH, Berlin durchgeführt und koordiniert. Weitere Forschungsvorhaben, die auf das angesprochene Themenfeld einzahlen, können im Rahmen der Förderrichtlinie „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen (www.bmbf.de/...) “ ab 2026 gefördert werden. Das wissenschaftsgeleitete Auswahlverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Ursachen und Dynamiken des aktuellen Antisemitismus (www.bmftr.bund.de/...) “ wird aktuell ein Forschungsvorhaben zur Erforschung des islamistischen Antisemitismus zur Bewilligung vorbereitet, der Förderstart soll März 2026 sein. Die Bearbeitung der Thematik erfolgt ebenfalls durch die Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung. 11. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um jugendliche islamistische Gefährder frühzeitiger und effektiver zu identifizieren und ggf. zu sanktionieren? Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Handlungsmöglichkeiten, auch auf Gesetzgebungsebene, zur frühzeitigen und effektiven Identifizierung und ggf. Sanktionierung jugendlicher islamistischer Gefährder. Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drucksache 21/1245 Seite 1 von 6 Zu 7. Tabellarische Auflistung der geförderten Projekte Jahr Träger Projekt Fördersumme Gegenstand der Förderung Förder 2020 Türkische Gemeinde in Schleswig- Holstein e. V. Fachstelle Liberi – Aufwachsen in salafistisch geprägten Familien 118.582,65 € Beratung zum Thema Kinder in islamistisch und salafistisch geprägten Familien (vor allem für Fachkräfte aus Beratungsstellen gegen religiös begründeten Extremismus, dem Kinder- und Jugendschutz und Schulen); Evaluation bundesweiter Fallerfahrungen von Beratenden zum o. g. Themenfeld; Entwicklung und Bereitstellung von Informations- und Übungsmaterialien BAMF 2021 Türkische Gemeinde in Schleswig- Holstein e. V. Fachstelle Liberi – Aufwachsen in salafistisch geprägten Familien 207.000 € Beratung zum Thema Kinder in islamistisch und salafistisch geprägten Familien (vor allem für Fachkräfte aus Beratungsstellen gegen religiös begründeten BAMF Seite 2 von 6 Extremismus, dem Kinder- und Jugendschutz und Schulen); Evaluation bundesweiter Fallerfahrungen von Beratenden zum o. g. Themenfeld; Entwicklung und Bereitstellung von Informations- und Übungsmaterialien 2023 IFAK e. V. Grenzgänger – ProKids 357.665,85 € Systemisches Beratungs-, Begleitungs- und Fortbildungsangebot mit Fokus auf Kinder aus islamistisch geprägten Familien BAMF 2024 Beratungsnetzwerk Grenzgänger: ProKids Beratungsnetzwerk Grenzgänger: ProKids 375.993,36 € Systemisches Beratungs-, Begleitungs- und Fortbildungsangebot mit Fokus auf Kinder aus islamistisch geprägten Familien BAMF 2024 Senator für Inneres und Sport HB Projekt zur nachhaltigen Entwicklung, 300.720,50 € Betreuung von Fallkonstellationen im BL HB mit Bezug zu Kindern in extremistischen Familienkonstellationen; BAMF Seite 3 von 6 Rehabilitation und Sozialen Integration von Kindern aus extremistischen Familienstrukturen (PERSIST) deutschlandweite sowie internationale Erhebung zu Strukturen im Umgang mit extremistischen Familienkonstellationen sowie der psychosozialen Entwicklung von Kindern in extremistischen Familienstrukturen 2019 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark! Extremismusprävention an Schulen 41.797,16 € Modellprojekt im Rahmen der Förderausschreibung „Migration - Integration – Teilhabe“ (2019- 2021): Durchführung von Workshops zur Sensibilisierung jugendlicher Schüler/-innen zum Themenfeld Extremismus/ extremistischer Rekrutierungsstrategien (Rechtsextremismus und Islamismus) in Heidelberg, Mannheim und Umgebung. Zudem Ausbildung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen und Durchführung von BpB (Modellförderung) Seite 4 von 6 Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 € 2020 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark! Extremismusprävention an Schulen 21.418,65 € Modellprojekt im Rahmen der Förderausschreibung „Migration - Integration – Teilhabe“ (2019- 2021): Durchführung von Workshops zur Sensibilisierung jugendlicher Schüler/-innen zum Themenfeld Extremismus/ extremistischer Rekrutierungsstrategien (Rechtsextremismus und Islamismus) in Heidelberg, Mannheim und Umgebung. Zudem Ausbildung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen und Durchführung von Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 € BpB (Modellförderung) Seite 5 von 6 2021 EDUgration Heidelberg e.V. Wir machen uns stark! Extremismusprävention an Schulen 37,8 (Rückzahlung) Modellprojekt im Rahmen der Förderausschreibung „Migration - Integration – Teilhabe“ (2019- 2021): Durchführung von Workshops zur Sensibilisierung jugendlicher Schüler/-innen zum Themenfeld Extremismus/ extremistischer Rekrutierungsstrategien (Rechtsextremismus und Islamismus) in Heidelberg, Mannheim und Umgebung. Zudem Ausbildung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen und Durchführung von Informationsveranstaltungen für Lehrkräfte. Insgesamt 63.178,01 € BpB (Modellförderung) 2020 Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Bildungswerke e.V. – Weiterleitung an Bayerisches Seminar für Politik e.V, Herausforderungen: Die islamistische Bedrohung in Europa 2.277,00 Förderung einer Einzelveranstaltung am 14.12.2020 im Rahmen der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die BpB. Die Maßnahme richtete sich an die BpB (Richtlinienförder ung) Seite 6 von 6 Zielgruppe junge Erwachsene bis 30 Jahren. 2024 Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. Der Komplex Islamismus 10.036,80 Förderung einer Einzelveranstaltung vom 20. bis 22.09.2024 im Rahmen der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die BpB. Die Maßnahme richtete sich an die Zielgruppe junge Erwachsene bis 30 Jahren. BpB (Richtlinienförder ung) Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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