Schriftliche Frage 110 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung wegen Mehrbelastungen, die durch die kurzfristige Sperrung der Bonner Nordbrücke entstandenen sind, Entlastungsmaß…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 110 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung wegen Mehrbelastungen, die durch die kurzfristige Sperrung der Bonner Nordbrücke entstandenen sind, Entlastungsmaß…
Frage 110 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung wegen Mehrbelastungen, die durch die kurzfristige Sperrung der Bonner Nordbrücke entstandenen sind, Entlastungsmaßnahmen (z. B. Darlehen, direkten Finanzhilfen oder anderen wirtschaftsfördernden Ausgleichsmaßnahmen) für die lokale Wirtschaft vor Ort, und wenn ja, wie sehen diese konkret aus, und sieht die Bundesregierung vor, das Land Nordrhein-Westfalen und die durch den Ausweichverkehr belasteten Kommunen z. B. durch Erweiterung der Erstattungsregelungen oder durch zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen auch bei den Straßen entsprechend zu entschädigen, die nicht explizit als Umleitung ausgewiesen sind, aber nachweislich durch Ausweichverkehr mehr belastet werden, und wenn ja, wie genau?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. September 2026:
Auf § 14 Absatz 3 des Bundesfernstraßengesetzes, der einen öffentlichrechtlichen Erstattungsanspruch für den Träger der Straßenbaulast einer straßenverkehrsrechtlich angeordneten Umleitungsstrecke regelt sowie auf das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen – Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) wird hingewiesen. Informationen über bestehende Förderprogramme oder öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft (z. B. Darlehen, Bürgschaften oder Zuschüsse) können Unternehmen bei der Förder- und Finanzierungsberatung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erhalten. Spezifische Programme des Bundes sind anlässlich der Sperrung der Vorlandbrücke zur Nordbrücke in Bonn (A 565) nicht geplant. Unabhängig von der Sperrung der Bonner Nordbrücke gibt es Förderprogramme, von denen auch die Stadt Bonn profitieren kann.
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