Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"
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Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 367/1/26
29.06.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Vk - Fz - In - R
zu Punkt ... der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026
Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf
in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im
Bonner Norden"
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
A
Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit folgenden Maßgaben zu fassen:
1. Zu Nummer 5 Buchstabe a1 – neu –
Nach Nummer 5 Buchstabe a ist der folgende Buchstabe a1 einzufügen:
„a1. einen eigenständigen Infrastrukturfonds einzurichten, aus dem Projekte
zum Erhalt und Ersatz bestehender Verkehrsinfrastruktur unabhängig
vom jährlichen Haushalt finanziert werden können, um ihre Umsetzung
zu beschleunigen,“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Eine verlässliche und sichere Verkehrsinfrastruktur ist eine der wesentlichen
Bedingungen für die Lebensqualität der Menschen, eine leistungs- und
wettbewerbsfähige Wirtschaft in Deutschland und Europa sowie die nationale
Sicherheit. Die bereits unter anderem von der Verkehrsministerkonferenz
geforderte Einrichtung eines Infrastrukturfonds ist erforderlich, um die Finanzierung
...
dringend notwendiger Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im
Verkehrssektor langfristig und zuverlässig abzusichern. Die bisherigen, jährlich
begrenzten Haushaltsmittel bieten keine ausreichende Planungssicherheit für
mehrjährige Infrastrukturprojekte und führen zu Verzögerungen dringender
notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Ein haushaltsunabhängiger Fonds
ermöglicht eine kontinuierliche Mittelbereitstellung und trägt dazu bei, die
Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten.
2. Zu Nummer 5 Buchstabe a1 – neu –*
Nach Nummer 5 Buchstabe a ist der folgende Buchstabe a1 einzufügen:
„a1. den im Koalitionsvertrag des Bundes festgeschriebenen Grundsatz „Erhalt
vor Neubau“ konsequent umzusetzen und dementsprechend substanziell
und frühzeitig in den Erhalt von Brücken zu investieren, um ihre
Lebensdauer zu verlängern,“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Angesichts des hohen und dringlichen Sanierungsbedarfs sowie der begrenzten
Ressourcen ist es unerlässlich, den Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ konsequent
zu verfolgen, um den weiteren Substanzverlust der bestehenden Infrastruktur
mit den daraus folgenden Konsequenzen zu verhindern.
3. Zu Nummer 5 Buchstabe b1 – neu –
Nach Nummer 5 Buchstabe b ist der folgende Buchstabe b1 einzufügen:
„b1. das Brückenmodernisierungsprogramm laufend zu evaluieren und
bedarfsgerecht fortzuentwickeln, um sicherzustellen, dass alle relevanten
Brückenbauwerke – sei es für die Schiene oder die Straße – davon umfasst
sind,“
* bei Annahme mit Ziffer 1 im Beschluss redaktionell zusammenzuführen
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die jüngsten Sperrungen der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke in Bonn und der
Ringbahnbrücke in Berlin zeigen, dass viele Brücken nicht rechtzeitig in die
bestehenden Modernisierungsprogramme aufgenommen worden sind. Um
gravierende Einschränkungen für Wirtschaft und Bevölkerung zu vermeiden, ist es
notwendig, den Erhalt und die Sanierung von Brücken vorausschauend und
präventiv zu gestalten. Eine laufende, bedarfsgerechte Evaluation des
Brückenmodernisierungsprogramms stellt sicher, dass notwendige Maßnahmen
frühzeitig erkannt und umgesetzt werden können. Dies erhöht die
Planungssicherheit, minimiert volkswirtschaftliche Schäden und dient der öffentlichen
Sicherheit.
B
4. Der Finanzausschuss,
der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und
der Rechtsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" (Empfehlungen der Ausschüsse)