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Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden"

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 367/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 367/1/26 29.06.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - Fz - In - R zu Punkt ... der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026 Entschließung des Bundesrates "Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge der Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke im Bonner Norden" - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen - A Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung mit folgenden Maßgaben zu fassen: 1. Zu Nummer 5 Buchstabe a1 – neu – Nach Nummer 5 Buchstabe a ist der folgende Buchstabe a1 einzufügen: „a1. einen eigenständigen Infrastrukturfonds einzurichten, aus dem Projekte zum Erhalt und Ersatz bestehender Verkehrsinfrastruktur unabhängig vom jährlichen Haushalt finanziert werden können, um ihre Umsetzung zu beschleunigen,“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Eine verlässliche und sichere Verkehrsinfrastruktur ist eine der wesentlichen Bedingungen für die Lebensqualität der Menschen, eine leistungs- und wettbewerbsfähige Wirtschaft in Deutschland und Europa sowie die nationale Sicherheit. Die bereits unter anderem von der Verkehrsministerkonferenz geforderte Einrichtung eines Infrastrukturfonds ist erforderlich, um die Finanzierung ... dringend notwendiger Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Verkehrssektor langfristig und zuverlässig abzusichern. Die bisherigen, jährlich begrenzten Haushaltsmittel bieten keine ausreichende Planungssicherheit für mehrjährige Infrastrukturprojekte und führen zu Verzögerungen dringender notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Ein haushaltsunabhängiger Fonds ermöglicht eine kontinuierliche Mittelbereitstellung und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten. 2. Zu Nummer 5 Buchstabe a1 – neu –* Nach Nummer 5 Buchstabe a ist der folgende Buchstabe a1 einzufügen: „a1. den im Koalitionsvertrag des Bundes festgeschriebenen Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ konsequent umzusetzen und dementsprechend substanziell und frühzeitig in den Erhalt von Brücken zu investieren, um ihre Lebensdauer zu verlängern,“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Angesichts des hohen und dringlichen Sanierungsbedarfs sowie der begrenzten Ressourcen ist es unerlässlich, den Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ konsequent zu verfolgen, um den weiteren Substanzverlust der bestehenden Infrastruktur mit den daraus folgenden Konsequenzen zu verhindern. 3. Zu Nummer 5 Buchstabe b1 – neu – Nach Nummer 5 Buchstabe b ist der folgende Buchstabe b1 einzufügen: „b1. das Brückenmodernisierungsprogramm laufend zu evaluieren und bedarfsgerecht fortzuentwickeln, um sicherzustellen, dass alle relevanten Brückenbauwerke – sei es für die Schiene oder die Straße – davon umfasst sind,“ * bei Annahme mit Ziffer 1 im Beschluss redaktionell zusammenzuführen Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Die jüngsten Sperrungen der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke in Bonn und der Ringbahnbrücke in Berlin zeigen, dass viele Brücken nicht rechtzeitig in die bestehenden Modernisierungsprogramme aufgenommen worden sind. Um gravierende Einschränkungen für Wirtschaft und Bevölkerung zu vermeiden, ist es notwendig, den Erhalt und die Sanierung von Brücken vorausschauend und präventiv zu gestalten. Eine laufende, bedarfsgerechte Evaluation des Brückenmodernisierungsprogramms stellt sicher, dass notwendige Maßnahmen frühzeitig erkannt und umgesetzt werden können. Dies erhöht die Planungssicherheit, minimiert volkswirtschaftliche Schäden und dient der öffentlichen Sicherheit. B 4. Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

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