Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2025
Einzelplan 10
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6
1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik ........................................................................................................................... 7
1002 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung .......................................................................................... 10
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 14
Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) ............................... 15
1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK ............................... 25
Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des
Ökolandbaus und der Biodiversität..................................................................................................................................... 27
Ausgaben-Tgr. 02 Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels............................................... 28
Ausgaben-Tgr. 03 Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes............................................................... 28
1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge ................................................................................................. 30
Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen der Notfallvorsorge............................................................................................. 36
Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) ....................................... 38
Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) ........... 52
1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation ........................................................................................................... 63
Ausgaben-Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe...................................................................................................... 67
Ausgaben-Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung........................... 68
Ausgaben-Tgr. 03 Forschung und Innovation....................................................................................................... 70
Ausgaben-Tgr. 04 Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau....................................................................... 73
Ausgaben-Tgr. 05 Nutztierhaltung........................................................................................................................ 75
Ausgaben-Tgr. 06 Digitalisierung.......................................................................................................................... 77
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 79
1006 Internationale Maßnahmen .................................................................................................................................. 80
1010 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 87
Ausgaben-Tgr. 01 Konjunkturmaßnahmen Wald und Holz................................................................................... 95
Ausgaben-Tgr. 02 Förderung des Umbaus der Tierhaltung.................................................................................. 96
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 98
1011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 101
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 102
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 104
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 107
Anlage zur Drucksache 21/500
(Einzelplan 10)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
1012 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 113
1013 Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen ....................................................................... 119
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 122
1014 Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit .............................................................. 127
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 129
1015 Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel ................................................ 134
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 137
1016 Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei ...... 142
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 145
1017 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ................................................................. 151
Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 154
1018 Bundessortenamt ................................................................................................................................................. 158
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 163
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 164
Übersicht 2 Projektträger des BMLEH ................................................................................................................. 171
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 173
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) nimmt die Ressortaufgaben auf den
Gebieten Ernährung, gesundheitlicher Verbraucherschutz, ländliche
Räume, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei wahr. In
diesen Politikbereichen wirkt das BMLEH an der Gestaltung
der Europäischen Politiken, internationaler Vereinbarungen
und des Rechtsrahmens mit.
Die Ernährungspolitik hat sich zu einem Politikfeld mit
bedeutender auch internationaler Dimension entwickelt. Das Ziel der
Ernährungspolitik ist, einen gesunderhaltenden und
nachhaltigen Ernährungs- und Lebensstil in jeder Lebenslage zu
fördern. Das BMLEH nimmt den Lebensstil als Ganzes und die
verschiedenen Lebensphasen in den Blick. Wichtige
Handlungsfelder sind Ernährungsbildung, Verbraucherinformation,
eine bessere Angebotstransparenz im Ernährungsbereich
sowie Forschung und Datenerhebung. Im Kontext der
Ernährungssicherung, des Ressourcen- und des Umweltschutzes
national wie international gewinnen auch nachhaltige
Produktions- und Konsummuster, darunter die Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung, an Bedeutung.
Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind
sichere, gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und
sichere Lebensmittelbedarfsgegenstände. Neben dem
gesetzlichen Rahmen spielen hierbei die Forschung und die
Risikobewertung von Produkten und Stoffen eine wichtige Rolle.
Gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel, Stoffe und Produkte
werden laufend identifiziert und bewertet. Auf Basis der
gewonnenen Erkenntnisse werden Vorschriften und Strukturen
angepasst. Die Politik des BMLEH ist auf einen
wirkungsvollen Vollzug des Lebensmittelrechts und effektive Strukturen
der Lebensmittelüberwachung gerichtet. Darüber hinaus ist
Ziel der Schutz vor Irreführung und Täuschung.
Vollzugsaufgaben leisten das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit und das Bundesinstitut für
Risikobewertung.
Das BMLEH verfolgt das Ziel, ländliche Räume unter
Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Entwicklungspotentiale
als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken,
nachhaltig zu gestalten, zukunftsfähig zu machen, ihre
Attraktivität zu erhalten und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen
beizutragen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist dabei das
wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft,
den Küstenschutz sowie die ländlichen Räume. Mit den
Sonderrahmenplänen zum Küstenschutz und zum präventiven
Hochwasserschutz werden für diese Themenbereiche
zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt.
Das BMLEH unterstützt eine nachhaltige flächendeckende
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und eine leistungsfähige
Ernährungswirtschaft, die die Anforderungen der
Verbraucherinnen und Verbraucher aufgreift, die Erfordernisse des
Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt und die Verbesserung
der Haltungsbedingungen von Nutztieren in den Blick nimmt.
Das Handlungsfeld Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
des BMLEH berücksichtigt, dass die Landwirtschaft künftig
einen größeren Beitrag zum Klimaschutz, zum Schutz der
Ressourcen, zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur
Instandhaltung natürlicher Ökosysteme leisten muss. Die
Förderung von modernen innovativen Technologien wie der
Digitalisierung wird die Produktion in der Landbewirtschaftung und
Tierhaltung effizienter machen und die Ressourcen schonen.
Gleichzeitig soll die ökologische Land- und
Lebensmittelwirtschaft in Deutschland gestärkt werden. Mit dem
Bundesprogramm Nutztierhaltung und der Einführung der verpflichtenden
Tierhaltungskennzeichnung leistet das BMLEH wichtige
Beiträge im Bereich Tierhaltung und Tierschutz. Auch die
Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, die im Jahr
2023 eingesetzt wurde, leistet einen Beitrag zur
Weiterentwicklung des Tierschutzes sowie zur Förderung des
Austausches zwischen Bund, Ländern und Verbänden im
Tierschutzbereich. Sie initiiert eigene Vorhaben, die aus dem Haushalt
des BMLEH finanziert werden. Dazu können Maßnahmen zur
Verbraucherinformation, zur Innovationsförderung und zur
Digitalisierung sowie für fachspezifische Erhebungen und
Veranstaltungen gehören.
Die Forschungspolitik des BMLEH ist an fünf Missionen
ausgerichtet:
- Klimaneutralität bis 2045 erreichen und Land-,
Ernährungs- und Waldwirtschaft an die Auswirkungen der
Klimakrise anpassen.
- Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungsketten in Land-
und Ernährungswirtschaft, dem Wald und der Fischerei
sicherstellen, 30 % Öko-Landbau erreichen, Agrarpolitik
reformieren.
- Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt
sichern.
- Gesundheitsförderliche Ernährung und nachhaltiger
Konsum, transparente und offene Märkte gewährleisten.
- Gute und gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse
auf dem Land schaffen.
Durch die Agrarsozialpolitik werden aktive Landwirtinnen und
Landwirte und ihre Familien sozial abgesichert. Sie trägt dazu
bei, die Voraussetzungen für eine leistungs- und
wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu schaffen und den Strukturwandel in
der Landwirtschaft sozial zu flankieren.
Wesentliche internationale Herausforderungen im
Aufgabenbereich des BMLEH sind die Sicherung der Ernährung, eine
nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, der Erhalt und
die Förderung der Biodiversität, die Eindämmung der
Klimakrise und deren Folgen auf die Land- und Forstwirtschaft.
Der Schlüssel für die weltweite Ernährungssicherung ist eine
produktive, nachhaltige und widerstandsfähige Landwirtschaft
sowie ein regelbasierter Handel, der Aspekte der
Nachhaltigkeit sowie internationale Standards zum Schutz der
Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen berücksichtigt. Das
BMLEH setzt sich in internationalen Institutionen wie der
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) dafür ein, eine übergreifende Politik für eine
gesunde und ausgewogene Ernährung zu gestalten. Mit eigenen
Projekten im Rahmen der internationalen
Forschungskooperation sowie dem bilateralen Kooperationsprogramm trägt es zu
Wissenstransfer und dem Aufbau effizienter Strukturen der
Agrar- und Ernährungssektoren in den Partnerländern bei.
Die Förderung des Umbaus der Tierhaltung bildet einen neuen
Schwerpunkt.
Das BMLEH trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben
wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable
Development Goals, SDGs) 2 „Kein Hunger“, 3 „Gesundheit
und Wohlergehen“, 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produkti-
- 3 -
Vorwort 10
on“, 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“, 14 „Leben unter
Wasser“, 15 „Leben an Land“ und 17 „Partnerschaften zur
Erreichung der Ziele“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
(DNS) bei.
Die vier Bundesforschungsinstitute im Geschäftsbereich
erarbeiten wissenschaftliche Entscheidungshilfen in der
Ernährungs-, Landwirtschafts-, Forst- und Fischereipolitik sowie zu
ländlichen Räumen für das BMLEH, haben aber auch
gesetzliche Aufgaben. Dazu gehören z. B. phytosanitäre
Risikobewertungen und Koordinierung der Erhebungen zur
Vermeidung der Ein- und Verschleppung neuer Schadorganismen
der Pflanzen, Bewertungen und Untersuchungen bei der
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie epidemiologische
Untersuchungen bei Tierseuchenausbrüchen.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
ist die zentrale Umsetzungsbehörde im Geschäftsbereich des
BMLEH. Sie erbringt umfangreiche und vielfältige fachliche
und administrative Leistungen.
Das BMLEH bewegt sich mit seinen Themen Ernährung,
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und gesundheitlicher
Verbraucherschutz nahe am Alltag der Bürgerinnen und
Bürger. Es steht für Verlässlichkeit, Sicherheit und Transparenz
ein.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Programmhaushalt gliedert sich in sechs Kapitel:
1. Landwirtschaftliche Sozialpolitik,
2. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung,
3. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ - GAK,
4. Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge,
5. Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation,
6. Internationale Maßnahmen
zuzüglich eines Kapitels für sonstige Bewilligungen (1010).
Es folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1011) sowie das Kapitel für
das Bundesministerium und Kapitel für die Behörden des
Geschäftsbereichs.
- 4 -
10 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 10
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... - - - 54
Verwaltungseinnahmen........................................... 79 330 80 224 -894 102 586
Übrige Einnahmen.................................................. 20 419 21 348 -929 38 023
Gesamteinnahmen.................................................. 99 749 101 572 -1 823 140 663
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 512 709 449 004 +63 705 2 401 474 200
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 305 590 308 882 -3 292 91 079 279 128
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 272 241 5 285 899 -13 658 43 625 5 137 111
Ausgaben für Investitionen...................................... 944 893 996 535 -51 642 436 171 912 070
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -151 139 -109 689 -41 450 -
Gesamtausgaben.................................................... 6 884 294 6 930 631 -46 337 573 276 6 802 509
davon flexibilisiert.................................................... 627 969 571 628 +56 341 115 644 582 953
davon nicht flexibilisiert........................................... 6 256 325 6 359 003 -102 678 457 632 6 219 556
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 369 - +3 369 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 427 464 373 471 +53 993 2 401 387 444
Aus Hauptgruppe 5................................................. 170 544 174 325 -3 781 85 079 155 031
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 144 97 +47 26 101
Aus Hauptgruppe 7................................................. 3 462 400 +3 062 10 382 1 281
Aus Hauptgruppe 8................................................. 26 355 23 335 +3 020 17 756 39 096
Zusammen.............................................................. 627 969 571 628 +56 341 115 644 582 953
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 048 944
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 701 679
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 434 411
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 318 182
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 95 468
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 81 723
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 52 061
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 27 061
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 27 061
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 27 061
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 27 061
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 11 061
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 11 061
ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 146 566
Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"
in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts
Lfd.
Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe
Lfd. Nr.
29.
Subventionsbericht
(Anlage 1)
Soll
2025
Mio. €
Soll
2024
Mio. €
Ist
2023
Mio. €
1 2 3 4 5 6 7
13 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes"
7 565 565 632
- 5 -
Überblick zum Einzelplan 10
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 10 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 1011 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 10 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 3208 Tit. 871 01.
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1011
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppe 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
100 DKK= 13,40878 EUR; 1 USD = 0,96256 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR; 1 GBP = 1,20601 EUR; 1 AUD = 0,59623 EUR.
- 6 -
10 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die landwirtschaftliche Sozialpolitik ist das finanziell
bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Der Bund stellt
hierfür finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt ca. 4,1 Mrd.
Euro zur Verfügung. Davon entfallen ca. 2,4 Mrd. Euro auf
die Alterssicherung der Landwirte. Ein weiterer
wesentlicher Ausgabeblock ist die landwirtschaftliche
Krankenversicherung mit ca. 1,6 Mrd. Euro. Außerdem werden
Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur
Entlastung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer gewährt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die Agrarsozialpolitik trägt als zielorientierte, gestaltende
Politik zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien dazu
bei, die Voraussetzungen für die Entfaltung einer leistungs-
und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft zu schaffen. Als
berufsständisch geprägtes Sondersystem ist sie darauf
ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei
ihrer sozialen Absicherung bestmöglich zu berücksichtigen
und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu
flankieren.
Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) ist ein
eigenständiges Sondersystem der Alterssicherung für landwirtschaftliche
Unternehmer, ihre Ehegatten und mitarbeitenden
Familienangehörigen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über
die Alterssicherung der Landwirte. Die AdL wurde im Jahr
1957 eingeführt und ist als Teilsicherungssystem konzipiert,
da davon ausgegangen wird, dass die Versicherten ihre
Altersversorgung individuell durch Altenteilansprüche,
Pachteinnahmen und/oder eine zusätzliche freiwillige Vorsorge
ergänzen.
Die Rentenleistungen der AdL sind hinsichtlich des Katalogs
der Leistungsarten und der Anspruchsvoraussetzungen an die
Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt.
Es werden Renten an Versicherte, d. h. Altersrenten und
Renten wegen Erwerbsminderung sowie Renten an
Hinterbliebene geleistet.
Seit Einführung der Defizitdeckung des Bundes im Jahre
1995, die den Fehlbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben
ausgleicht, trägt der Bund die finanziellen Folgen des
Strukturwandels in der Landwirtschaft. Im Rahmen dieser
Defizitdeckung werden ca. 80 % der Ausgaben finanziert (SDG 3).
Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft ist in der
landwirtschaftlichen Krankenversicherung die Zahl der
Rentner bzw. Altenteiler im Verhältnis zu den aktiven Mitgliedern
deutlich höher als in der allgemeinen Krankenversicherung.
Die aktiven Mitglieder tragen durch einen Solidaritätszuschlag
sowie die Übernahme der Verwaltungskosten für die
Krankenversicherung der Rentner bzw. Altenteiler zur Finanzierung
der Ausgaben für die ältere Generation bei. Damit wird
gewährleistet, dass sich die aktiven Mitglieder der
landwirtschaftlichen Krankenversicherung an den Ausgaben für die nicht
mehr aktiven Mitglieder beteiligen.
Für die darüber hinaus gehenden Leistungsaufwendungen für
die Rentner bzw. Altenteiler, die nicht durch deren Beiträge
gedeckt sind, kommt der Bund auf. Die Rechtsgrundlage dafür
bildet das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der
Landwirte (KVLG 1989). Die Bundesmittel dienen vorrangig
dem Ziel, die strukturwandelbedingten Belastungen der
Versicherten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
abzumildern.
Um die Einkommenssituation in der Landwirtschaft zu
verbessern, entlastet der Bund seit 1963 die zuschussberechtigten
Unternehmer durch freiwillige Zuschüsse zur LUV. Sie
ersetzen einen Teil der von den Unternehmern zu tragenden
Umlage, reduzieren damit den individuellen Beitrag des
Unternehmers und entlasten ihn unmittelbar bei den Betriebskosten.
Zuschussberechtigt sind vor allem bodenbewirtschaftende
Unternehmer, deren Jahresbeitrag einen jährlich festgelegten
Grenzwert (305 Euro) übersteigt. Ausgenommen sind
Unternehmen, die mehr als 50 000 Euro Bundesmittel erhalten
hätten; je Unternehmen sind die Bundesmittel auf 20 000
Euro begrenzt.
Zudem stellt der Bund für die Beratung und Betreuung von
Saisonarbeitskräften in Fragen des Arbeitsschutzes, der
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes 1 Mio. Euro zur
Verfügung.
Überblick zum Kapitel 1001
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 090 600 4 109 100 -18 500 4 011 310
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 4 090 600 4 109 100 -18 500 4 011 310
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 090 600 4 109 100 -18 500 4 011 310
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
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Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 636 01,
636 03, 636 04, 636 05 und 636 06.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
636 01
-226
Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte 2 390 000
2 440 000
2 406 145
Erläuterungen:
Die Gesamtausgaben der Alterssicherung der Landwirte werden durch Beiträge,
sonstige Einnahmen und Bundesmittel gedeckt. Der Bund trägt gemäß § 78
des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (Art. 1 des Gesetzes vom
29. Juli 1994, BGBl. I S. 1890) den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen
und den Ausgaben eines jeden Kalenderjahres.
636 02
-223
Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung 120 000
100 000
99 848
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die Zuschüsse des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung dienen
der Senkung der Unternehmerbeiträge und damit der kostenmäßigen
Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe.
2. Für die Beratung und Betreuung von Arbeitnehmer/-innen, insbesondere von
Wanderarbeiter/-innen und Saisonarbeitskräften, in Fragen des
Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind aus diesem Titel
1 000 T€ vorzusehen.
Mehr wegen einmaliger Unterstützung aufgrund geplanter Anerkennung von
Parkinson als Berufskrankheit.
636 03
-226
Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Kleinlandwirte bei
Landabgabe (Landabgaberente)
5 000
8 000
6 480
Erläuterungen:
Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) - Art. 1 des
Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) - wird älteren Landwirten, die ihre
Nutzflächen zur Strukturverbesserung abgeben, eine Landabgaberente gewährt.
Die Maßnahme ist für Neubewilligungen bis zum 31. Dezember 1983 befristet.
Die Aufwendungen für die Landabgaberente einschließlich der Verwaltungskosten
trägt der Bund. Zu den Aufwendungen zählen seit 1995 auch die von der
Alterskasse zu tragenden Anteile an den Beiträgen aus Landabgaberente zur sozialen
Pflegeversicherung.
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