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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 5 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 1001 Landwirtschaftliche Sozialpolitik ........................................................................................................................... 7 1002 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung .......................................................................................... 10 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 14 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan des Bundesinstituts für Risikobewertung - BfR (1091) ............................... 15 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAK ............................... 25 Ausgaben-Tgr. 01 Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität..................................................................................................................................... 27 Ausgaben-Tgr. 02 Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels............................................... 28 Ausgaben-Tgr. 03 Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes............................................................... 28 1004 Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge ................................................................................................. 30 Ausgaben-Tgr. 04 Maßnahmen der Notfallvorsorge............................................................................................. 36 Anlage 1 Mittelzuweisungen und Marktordnungsausgaben der EU - Anlage E (1090) ....................................... 38 Anlage 2 Verwaltungshaushaltsplan der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - BLE (1092) ........... 52 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation ........................................................................................................... 63 Ausgaben-Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe...................................................................................................... 67 Ausgaben-Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung........................... 68 Ausgaben-Tgr. 03 Forschung und Innovation....................................................................................................... 70 Ausgaben-Tgr. 04 Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau....................................................................... 73 Ausgaben-Tgr. 05 Nutztierhaltung........................................................................................................................ 75 Ausgaben-Tgr. 06 Digitalisierung.......................................................................................................................... 77 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 79 1006 Internationale Maßnahmen .................................................................................................................................. 80 1010 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 87 Ausgaben-Tgr. 01 Konjunkturmaßnahmen Wald und Holz................................................................................... 95 Ausgaben-Tgr. 02 Förderung des Umbaus der Tierhaltung.................................................................................. 96 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 98 1011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 101 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 102 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 104 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 107 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 10) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 1012 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 113 1013 Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen ....................................................................... 119 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 122 1014 Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit .............................................................. 127 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 129 1015 Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel ................................................ 134 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 137 1016 Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei ...... 142 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 145 1017 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ................................................................. 151 Ausgaben-Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 154 1018 Bundessortenamt ................................................................................................................................................. 158 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 163 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 164 Übersicht 2 Projektträger des BMLEH ................................................................................................................. 171 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 173 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) nimmt die Ressortaufgaben auf den Gebieten Ernährung, gesundheitlicher Verbraucherschutz, ländliche Räume, Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei wahr. In diesen Politikbereichen wirkt das BMLEH an der Gestaltung der Europäischen Politiken, internationaler Vereinbarungen und des Rechtsrahmens mit. Die Ernährungspolitik hat sich zu einem Politikfeld mit bedeutender auch internationaler Dimension entwickelt. Das Ziel der Ernährungspolitik ist, einen gesunderhaltenden und nachhaltigen Ernährungs- und Lebensstil in jeder Lebenslage zu fördern. Das BMLEH nimmt den Lebensstil als Ganzes und die verschiedenen Lebensphasen in den Blick. Wichtige Handlungsfelder sind Ernährungsbildung, Verbraucherinformation, eine bessere Angebotstransparenz im Ernährungsbereich sowie Forschung und Datenerhebung. Im Kontext der Ernährungssicherung, des Ressourcen- und des Umweltschutzes national wie international gewinnen auch nachhaltige Produktions- und Konsummuster, darunter die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, an Bedeutung. Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind sichere, gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und sichere Lebensmittelbedarfsgegenstände. Neben dem gesetzlichen Rahmen spielen hierbei die Forschung und die Risikobewertung von Produkten und Stoffen eine wichtige Rolle. Gesundheitliche Risiken durch Lebensmittel, Stoffe und Produkte werden laufend identifiziert und bewertet. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden Vorschriften und Strukturen angepasst. Die Politik des BMLEH ist auf einen wirkungsvollen Vollzug des Lebensmittelrechts und effektive Strukturen der Lebensmittelüberwachung gerichtet. Darüber hinaus ist Ziel der Schutz vor Irreführung und Täuschung. Vollzugsaufgaben leisten das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Bundesinstitut für Risikobewertung. Das BMLEH verfolgt das Ziel, ländliche Räume unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Entwicklungspotentiale als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume zu stärken, nachhaltig zu gestalten, zukunftsfähig zu machen, ihre Attraktivität zu erhalten und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist dabei das wichtigste nationale Förderinstrument für die Agrarwirtschaft, den Küstenschutz sowie die ländlichen Räume. Mit den Sonderrahmenplänen zum Küstenschutz und zum präventiven Hochwasserschutz werden für diese Themenbereiche zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt. Das BMLEH unterstützt eine nachhaltige flächendeckende Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und eine leistungsfähige Ernährungswirtschaft, die die Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgreift, die Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt und die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren in den Blick nimmt. Das Handlungsfeld Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation des BMLEH berücksichtigt, dass die Landwirtschaft künftig einen größeren Beitrag zum Klimaschutz, zum Schutz der Ressourcen, zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Instandhaltung natürlicher Ökosysteme leisten muss. Die Förderung von modernen innovativen Technologien wie der Digitalisierung wird die Produktion in der Landbewirtschaftung und Tierhaltung effizienter machen und die Ressourcen schonen. Gleichzeitig soll die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland gestärkt werden. Mit dem Bundesprogramm Nutztierhaltung und der Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung leistet das BMLEH wichtige Beiträge im Bereich Tierhaltung und Tierschutz. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, die im Jahr 2023 eingesetzt wurde, leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tierschutzes sowie zur Förderung des Austausches zwischen Bund, Ländern und Verbänden im Tierschutzbereich. Sie initiiert eigene Vorhaben, die aus dem Haushalt des BMLEH finanziert werden. Dazu können Maßnahmen zur Verbraucherinformation, zur Innovationsförderung und zur Digitalisierung sowie für fachspezifische Erhebungen und Veranstaltungen gehören. Die Forschungspolitik des BMLEH ist an fünf Missionen ausgerichtet: - Klimaneutralität bis 2045 erreichen und Land-, Ernährungs- und Waldwirtschaft an die Auswirkungen der Klimakrise anpassen. - Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungsketten in Land- und Ernährungswirtschaft, dem Wald und der Fischerei sicherstellen, 30 % Öko-Landbau erreichen, Agrarpolitik reformieren. - Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt sichern. - Gesundheitsförderliche Ernährung und nachhaltiger Konsum, transparente und offene Märkte gewährleisten. - Gute und gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse auf dem Land schaffen. Durch die Agrarsozialpolitik werden aktive Landwirtinnen und Landwirte und ihre Familien sozial abgesichert. Sie trägt dazu bei, die Voraussetzungen für eine leistungs- und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu schaffen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren. Wesentliche internationale Herausforderungen im Aufgabenbereich des BMLEH sind die Sicherung der Ernährung, eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, der Erhalt und die Förderung der Biodiversität, die Eindämmung der Klimakrise und deren Folgen auf die Land- und Forstwirtschaft. Der Schlüssel für die weltweite Ernährungssicherung ist eine produktive, nachhaltige und widerstandsfähige Landwirtschaft sowie ein regelbasierter Handel, der Aspekte der Nachhaltigkeit sowie internationale Standards zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen berücksichtigt. Das BMLEH setzt sich in internationalen Institutionen wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) dafür ein, eine übergreifende Politik für eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu gestalten. Mit eigenen Projekten im Rahmen der internationalen Forschungskooperation sowie dem bilateralen Kooperationsprogramm trägt es zu Wissenstransfer und dem Aufbau effizienter Strukturen der Agrar- und Ernährungssektoren in den Partnerländern bei. Die Förderung des Umbaus der Tierhaltung bildet einen neuen Schwerpunkt. Das BMLEH trägt im Rahmen seiner Ressortaufgaben wesentlich zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) 2 „Kein Hunger“, 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produkti- - 3 - Vorwort 10 on“, 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“, 14 „Leben unter Wasser“, 15 „Leben an Land“ und 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) bei. Die vier Bundesforschungsinstitute im Geschäftsbereich erarbeiten wissenschaftliche Entscheidungshilfen in der Ernährungs-, Landwirtschafts-, Forst- und Fischereipolitik sowie zu ländlichen Räumen für das BMLEH, haben aber auch gesetzliche Aufgaben. Dazu gehören z. B. phytosanitäre Risikobewertungen und Koordinierung der Erhebungen zur Vermeidung der Ein- und Verschleppung neuer Schadorganismen der Pflanzen, Bewertungen und Untersuchungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie epidemiologische Untersuchungen bei Tierseuchenausbrüchen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist die zentrale Umsetzungsbehörde im Geschäftsbereich des BMLEH. Sie erbringt umfangreiche und vielfältige fachliche und administrative Leistungen. Das BMLEH bewegt sich mit seinen Themen Ernährung, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und gesundheitlicher Verbraucherschutz nahe am Alltag der Bürgerinnen und Bürger. Es steht für Verlässlichkeit, Sicherheit und Transparenz ein. Zur Gliederung des Einzelplans Der Programmhaushalt gliedert sich in sechs Kapitel: 1. Landwirtschaftliche Sozialpolitik, 2. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung, 3. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ - GAK, 4. Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge, 5. Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation, 6. Internationale Maßnahmen zuzüglich eines Kapitels für sonstige Bewilligungen (1010). Es folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (1011) sowie das Kapitel für das Bundesministerium und Kapitel für die Behörden des Geschäftsbereichs. - 4 - 10 Vorwort Überblick zum Einzelplan 10 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... - - - 54 Verwaltungseinnahmen........................................... 79 330 80 224 -894 102 586 Übrige Einnahmen.................................................. 20 419 21 348 -929 38 023 Gesamteinnahmen.................................................. 99 749 101 572 -1 823 140 663 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 512 709 449 004 +63 705 2 401 474 200 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 305 590 308 882 -3 292 91 079 279 128 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 272 241 5 285 899 -13 658 43 625 5 137 111 Ausgaben für Investitionen...................................... 944 893 996 535 -51 642 436 171 912 070 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -151 139 -109 689 -41 450 - Gesamtausgaben.................................................... 6 884 294 6 930 631 -46 337 573 276 6 802 509 davon flexibilisiert.................................................... 627 969 571 628 +56 341 115 644 582 953 davon nicht flexibilisiert........................................... 6 256 325 6 359 003 -102 678 457 632 6 219 556 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 3 369 - +3 369 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 427 464 373 471 +53 993 2 401 387 444 Aus Hauptgruppe 5................................................. 170 544 174 325 -3 781 85 079 155 031 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 144 97 +47 26 101 Aus Hauptgruppe 7................................................. 3 462 400 +3 062 10 382 1 281 Aus Hauptgruppe 8................................................. 26 355 23 335 +3 020 17 756 39 096 Zusammen.............................................................. 627 969 571 628 +56 341 115 644 582 953 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 2 048 944 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 701 679 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 434 411 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 318 182 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 95 468 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 81 723 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 52 061 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 27 061 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 27 061 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 27 061 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 27 061 im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 11 061 im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 11 061 ab dem Haushaltsjahr 2046 bis zu.......................... 146 566 Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts Lfd. Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Lfd. Nr. 29. Subventionsbericht (Anlage 1) Soll 2025 Mio. € Soll 2024 Mio. € Ist 2023 Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 13 1003 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 7 565 565 632 - 5 - Überblick zum Einzelplan 10 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 10 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1011 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 10 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3208 Tit. 871 01. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1011 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppe 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 100 DKK= 13,40878 EUR; 1 USD = 0,96256 EUR; 1 CHF = 1,06247 EUR; 1 GBP = 1,20601 EUR; 1 AUD = 0,59623 EUR. - 6 - 10 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die landwirtschaftliche Sozialpolitik ist das finanziell bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik. Der Bund stellt hierfür finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt ca. 4,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfallen ca. 2,4 Mrd. Euro auf die Alterssicherung der Landwirte. Ein weiterer wesentlicher Ausgabeblock ist die landwirtschaftliche Krankenversicherung mit ca. 1,6 Mrd. Euro. Außerdem werden Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung zur Entlastung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer gewährt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die Agrarsozialpolitik trägt als zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und ihrer Familien dazu bei, die Voraussetzungen für die Entfaltung einer leistungs- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft zu schaffen. Als berufsständisch geprägtes Sondersystem ist sie darauf ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei ihrer sozialen Absicherung bestmöglich zu berücksichtigen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren. Die Alterssicherung der Landwirte (AdL) ist ein eigenständiges Sondersystem der Alterssicherung für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Die AdL wurde im Jahr 1957 eingeführt und ist als Teilsicherungssystem konzipiert, da davon ausgegangen wird, dass die Versicherten ihre Altersversorgung individuell durch Altenteilansprüche, Pachteinnahmen und/oder eine zusätzliche freiwillige Vorsorge ergänzen. Die Rentenleistungen der AdL sind hinsichtlich des Katalogs der Leistungsarten und der Anspruchsvoraussetzungen an die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt. Es werden Renten an Versicherte, d. h. Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung sowie Renten an Hinterbliebene geleistet. Seit Einführung der Defizitdeckung des Bundes im Jahre 1995, die den Fehlbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleicht, trägt der Bund die finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Im Rahmen dieser Defizitdeckung werden ca. 80 % der Ausgaben finanziert (SDG 3). Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft ist in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung die Zahl der Rentner bzw. Altenteiler im Verhältnis zu den aktiven Mitgliedern deutlich höher als in der allgemeinen Krankenversicherung. Die aktiven Mitglieder tragen durch einen Solidaritätszuschlag sowie die Übernahme der Verwaltungskosten für die Krankenversicherung der Rentner bzw. Altenteiler zur Finanzierung der Ausgaben für die ältere Generation bei. Damit wird gewährleistet, dass sich die aktiven Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenversicherung an den Ausgaben für die nicht mehr aktiven Mitglieder beteiligen. Für die darüber hinaus gehenden Leistungsaufwendungen für die Rentner bzw. Altenteiler, die nicht durch deren Beiträge gedeckt sind, kommt der Bund auf. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989). Die Bundesmittel dienen vorrangig dem Ziel, die strukturwandelbedingten Belastungen der Versicherten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung abzumildern. Um die Einkommenssituation in der Landwirtschaft zu verbessern, entlastet der Bund seit 1963 die zuschussberechtigten Unternehmer durch freiwillige Zuschüsse zur LUV. Sie ersetzen einen Teil der von den Unternehmern zu tragenden Umlage, reduzieren damit den individuellen Beitrag des Unternehmers und entlasten ihn unmittelbar bei den Betriebskosten. Zuschussberechtigt sind vor allem bodenbewirtschaftende Unternehmer, deren Jahresbeitrag einen jährlich festgelegten Grenzwert (305 Euro) übersteigt. Ausgenommen sind Unternehmen, die mehr als 50 000 Euro Bundesmittel erhalten hätten; je Unternehmen sind die Bundesmittel auf 20 000 Euro begrenzt. Zudem stellt der Bund für die Beratung und Betreuung von Saisonarbeitskräften in Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes 1 Mio. Euro zur Verfügung. Überblick zum Kapitel 1001 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 090 600 4 109 100 -18 500 4 011 310 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 4 090 600 4 109 100 -18 500 4 011 310 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 090 600 4 109 100 -18 500 4 011 310 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 7 - Landwirtschaftliche Sozialpolitik 1001 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 636 01, 636 03, 636 04, 636 05 und 636 06. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 636 01 -226 Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte 2 390 000 2 440 000 2 406 145 Erläuterungen: Die Gesamtausgaben der Alterssicherung der Landwirte werden durch Beiträge, sonstige Einnahmen und Bundesmittel gedeckt. Der Bund trägt gemäß § 78 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1994, BGBl. I S. 1890) den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben eines jeden Kalenderjahres. 636 02 -223 Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung 120 000 100 000 99 848 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Die Zuschüsse des Bundes zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung dienen der Senkung der Unternehmerbeiträge und damit der kostenmäßigen Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe. 2. Für die Beratung und Betreuung von Arbeitnehmer/-innen, insbesondere von Wanderarbeiter/-innen und Saisonarbeitskräften, in Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind aus diesem Titel 1 000 T€ vorzusehen. Mehr wegen einmaliger Unterstützung aufgrund geplanter Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit. 636 03 -226 Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Kleinlandwirte bei Landabgabe (Landabgaberente) 5 000 8 000 6 480 Erläuterungen: Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) - Art. 1 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890) - wird älteren Landwirten, die ihre Nutzflächen zur Strukturverbesserung abgeben, eine Landabgaberente gewährt. Die Maßnahme ist für Neubewilligungen bis zum 31. Dezember 1983 befristet. Die Aufwendungen für die Landabgaberente einschließlich der Verwaltungskosten trägt der Bund. Zu den Aufwendungen zählen seit 1995 auch die von der Alterskasse zu tragenden Anteile an den Beiträgen aus Landabgaberente zur sozialen Pflegeversicherung. - 8 -

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